Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Banken und Kreditinstitute das nach § 154 Abs. 2 Satz 2 AO sowie dem Anwendungserlass zu dieser Vorschrift zu führende Namensverzeichnis der Verfügungsberechtigten nach Auflösung eines Girokontos nicht mehr durch Aufnahme von Adressänderungen aktualisieren müssen.
Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zum 31. Dezember 2000
Die Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drs 14/1328 – wird unter der Maßgabe folgender Beschlüsse zur Kenntnis genommen:
zu Datenverarbeitung in der Berliner Verwaltung hier: IT-Sicherheit in der Berliner Verwaltung (Teil 2.2 [S. 18 ff] des Berichts 2000)
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die auf Risikoanalysen beruhenden behörden- und verfahrensbezogenen IT-Sicherheitskonzepte, die von der IT-Sicherheitsrichtlinie des Landes von 1999 und neuerdings vom Berliner Datenschutzgesetz verlangt werden, flächendeckend erstellt und umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für drahtlose Übertragung von Daten.
Der Senat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit Hilfe von Videoüberwachungssystemen entsprechend den Vorgaben des neuen Berliner Datenschutzgesetzes organisiert wird. Insbesondere ist der Einsatz solcher Systeme erkennbar zu machen und die Aufzeichnung von Videobildern weitmöglichst auf konkrete Anlässe zu beschränken.
Der Senat wird nochmals nachdrücklich aufgefordert, umgehend die Beschlüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 1. Juli 1999 (Punkt 9) und 27. September 2001 (Punkt 6) umzusetzen und unverzüglich einen Entwurf zur Novellierung des Melderechts vorzulegen, der die durch
gebotenen Änderungen sowie weitere Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes im Bereich des Meldewesens berücksichtigt.
zu Finanzen hier: Kontenwahrheit oder: Speicherung von Adressänderungen auch noch nach Auflösung des Girokontos (Teil 4.3.2 [S. 96 f] des Berichts 2000)
Der Senat wird aufgefordert, die Praxis einzustellen, persönliche Schreiben an Lehrerpersonal als Kopie auch der jeweiligen Schulleitung zu übersenden.
Berlin unterstützt die im Zusammenhang mit der Bundestagswahl gestartete bundesweite Aktion der „WeltLäden“ und entwicklungspolitischer Gruppen zur Information über die Möglichkeiten des Fairen Handels.
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, diese Aktion nicht nur symbolisch, sondern auch durch aktives Handeln zu unterstützen und dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2002 ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, diese Aktion nicht nur symbolisch, sondern auch durch aktives Handeln zu unterstützen und folgende Vorschläge dabei zu berücksichtigen:
Bei Verpachtungen von landeseigenen Räumlichkeiten für einen Kantinenbetrieb für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung soll die Verwendung von Produkten des Fairen Handels ein Auswahlkriterium sein.
Der Senat wird aufgefordert, auf der Grundlage der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses und des städtebaulichen Leitbildes von Hans Scharoun ein Konzept zur Weiterentwicklung des Kulturforums vorzulegen. Dabei sind die durch die Vereinigung der Stadt und die Entwicklung des Potsdamer und Leipziger Platzes neu entstandenen stadträumlichen Beziehungen und künftigen Aufgaben des Ortes zu berücksichtigen. Die am Ort betroffenen Einrichtungen und Institutionen sind durch Interessenbekundungen einzubeziehen. In dem Konzept sind mögliche landeshaushaltswirksame Belastungen darzustellen.
Das Abgeordnetenhaus bekräftigt die folgenden Grundforderungen für einen Europäischen Verfassungsvertrag:
(D 1. Im Zuge der bevorstehenden Entscheidung des Europäischen Konvents bekennt sich das Land Berlin ausdrücklich zur Europäischen Integration. In einem künftigen Europäischen Verfassungsvertrag ist eine präzise europäische Kompetenzordnung zu schaffen, die die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung der Europäischen Union sowie die nationale Identität und die innerstaatliche Organisation ihrer Mitgliedstaaten respektiert.
Die Schulen sollen aufgefordert werden, sich in geeigneten Formen mit dem Thema des Fairen Handels zu befassen und wo vorhanden fair gehandelte Produkte in ihren Cafeterien, Mensen etc. anbieten.
Die Universitäten und LHO-Betriebe sowie das Studentenwerk sollen aufgefordert werden, in ihren Beköstigungsbetrieben Produkte des Fairen Handels anzubieten.
Gemeinsam mit den Anbietern fair gehandelter Produkte ist zu prüfen, ob bestimmte Produkte mit einem eigenen Berlin-Label beworben werden können und welche kostenmäßigen Auswirkungen dies hat.
Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 2003 einen Bericht über den Schulsport an den Berliner Schulen zu geben und Vorschläge für seine Verbesserung zu entwickeln.
Darstellung des derzeitigen Schulsportunterrichts unter Berücksichtigung der personellen Situation sowie der finanziellen Rahmenbedingungen,
Darstellung der derzeitigen Lehrpläne und Vorschläge zu deren Verbesserung unter Einbeziehung neuer und zeitgemäßer Sportarten,
den aktuellen Stand und die Entwicklung der in Berlin vorhandenen Kapazitäten zur Ausbildung von SportlehrerInnen im Vergleich zum gegenwärtigen Bedarf und zum Bedarf an SportlehrerInnen in den kommenden fünf Jahren,
Stand und Annahme der außerunterrichtlichen Schulsportangebote (Veranstaltungen, Wettbewerbe, Wettkämpfe),
den Stand der Zusammenarbeit mit den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Bereich des Schulsports.
Forderungen an einen Europäischen Verfassungsvertrag sowie an den FöderalismusKonvent der Präsidentinnen und Präsidenten und der Fraktionsvorsitzenden der deutschen Landesparlamente
2. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist europa- rechtlich zu verankern. Dazu ist Artikel 5 des EGVertrages dahin gehend zu ergänzen, dass beim Erlass europarechtlicher Regelungen die Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten einschließlich ihrer Regionen und Kommunen zu wahren sind.
3. Zur Klärung von Kompetenzfragen zwischen der EU- und den Mitgliedstaaten soll beim Europäischen Gerichtshof ein Kompetenzsenat eingerichtet werden. Dieser soll von den Mitgliedstaaten sowie deren Regionen angerufen werden können.