Protocol of the Session on December 12, 2002

an BauWohnV u. Haupt

Dem Entwurf des Bebauungsplanes XV-54ab für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ für die Verbreiterung und Verlängerung des Groß-Berliner Damms im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal vom 22. November 1999 wird zugestimmt.

Der Senat wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms folgende Ziele bei den Instrumenten zur betrieblichen Arbeitsplatzförderung und Strukturentwicklung zu berücksichtigen:

Anlage 3

Beschlüsse des Abgeordnetenhauses

Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder in Kitas ab Januar 2003 sicherstellen

Der Senat wird aufgefordert, umgehend die erforderlichen personalwirtschaftlichen Regelungen zu treffen, damit die Bezirke die für die Einhaltung der Kitapersonalverordnung zum Wohl der Kinder nötigen Erzieher/innenstellen durch zügige Umsetzung von Überhangkräften, die Zubilligung von Ausnahmetatbeständen für die Verlängerung von Zeitverträgen oder die Heraufsetzung der Arbeitszeit schnell und flexibel besetzen können.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Januar 2003 über die eingeleiteten Maßnahmen zu berichten.

Vermögensgeschäft (Nr. 24/2002 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Das Abgeordnetenhaus stimmt der Einbringung von weiteren Grundstücken im Wege der Nachbestückung nach Maßgabe der der Vorlage beigefügten Grundstücksliste zu.

Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes bei der Veräußerung von erbbaurechtsbelasteten Grundstücken an den Erbbauberechtigten

Bei der Veräußerung von erbbaurechtsbelasteten landeseigenen Grundstücken an den jeweiligen Erbbauberechtigten wird künftig nach folgendem Bewertungsmodell vorgegangen:

a) Der mit dem Erbbaurecht belastete Bodenwert ist über die immobilienwirtschaftliche Betrachtung zu ermitteln. Der Wert des unbelasteten Baugrundstücks ist über das Vergleichswertverfahren zu ermitteln. Der Verkehrswert ergibt sich grundsätzlich als arithmetisches Mittel aus beiden vorgenannten Wertermittlungen. Abweichungen sind je nach den spezifischen Gegebenheiten im Einzelfall möglich.

b) Der Verkehrswert bei Mietwohnhausgrundstücken ist über das „Berliner Modell“ zu ermitteln. Liegt das Bewertungsergebnis ertragsbedingt außerhalb des unter a) beschriebenen Wertebereiches gelten Mindestwert (bei Unterschreitung) bzw. Maximalwert (bei Überschreitung) als Verkehrswert.

Entwurf des Bebauungsplans XV-54ab für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin – Johannisthal/Adlershof“ für die Verbreiterung und Verlängerung des GroßBerliner-Damms im Bezirk Treptow, Ortsteil Johannisthal, vom 22. November 1999

Mikrokredite zur Existenzgründung von Kleinstgewerben

Im Bereich der Existenzgründungsförderung wird der geförderte Personenkreis erweitert um nicht leistungsberechtigte Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen. Bei der Gewährung der Förderung sollen Frauen und Männer, die sich in familienbedingter Erwerbslosigkeit befinden oder von Erwerbslosigkeit bedroht sind, sowie Migranten/-innen entsprechend ihrem Anteil an den Erwerbslosen berücksichtigt werden.

Das Instrument der Existenzgründungsförderung wird um die Vergabe von Krediten an Unternehmen aus der genannten Zielgruppe zur Stabilisierung der Existenzgründungen bis zu 5 Jahren nach der Gründung erweitert.

Die Kreditnehmer/innen sollen individuell angepasste Begleitmaßnahmen (z. B. Konzeptausarbeitung, Erstellung von Geschäftsplänen, Management, Buchführung, Marketing, fachliche Betreuung der Existenzgründer/-innen durch geeignete Träger, Mentoren/-innen, Gründerengel) in Anspruch nehmen.

Die ausgereichten Kredite sollen zu einem niedrigen Zinssatz verzinst werden.

Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit mittelfristig private Mittel (z. B. Sach- und Zeitspenden von Gründerengeln) aber auch Mittel der IBB (u. a. im Rahmen des Mikrokreditfondsprogramms der IBB) anstelle von Landesmitteln zur Kofinanzierung des ESF/EFRE bei Existenzgründungsprogrammen für die genannte Zielgruppe eingesetzt werden können.

Der Senat wird aufgefordert, ein Abfallwirtschaftskonzept für Siedlungsabfälle, Bauabfälle und Sonderabfälle zu erstellen und das Konzept bis spätestens 1. April 2003 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorzulegen. Danach sind die bereits veröffentlichten Abfallwirtschaftspläne für Siedlungsabfälle, Bauabfälle und Sonderabfälle fortzuschreiben.

Der Senat wird aufgefordert, sich im Hinblick auf die geplante Fusion der Länder Berlin und Brandenburg in den Sitzungen des Koordinierungsrats dafür einzusetzen, dass größere Bauvorhaben, besonders die von überregionaler wirtschaftlicher oder umweltpolitischer Bedeutung wie die geplante Müllverbrennungsanlage des Landkreises Oberhavel in Hennigsdorf, unter den Ländern nach einheitlichen Konzepten abgestimmt werden. Die jeweils betroffenen oder angrenzenden Berliner Bezirke sind nach Möglichkeit in die Koordination mit einzubeziehen. Im Fall der Müllverbrennungsanlage Hennigsdorf ist dies Reinickendorf.

Entsprechende Instrumente der Hartz-Kommission sollen bei Förderung Anwendung finden.

Gesamtkonzept für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus ein in Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe gemeinsam erarbeitetes Konzept zum qualitativen und quantitativen Ausbau der ganztägigen Betreuungsangebote für Grundschulkinder, einschließlich ihrer Früh- und Spätbetreuung sowie der Betreuung in Ferienzeiten, unter Berücksichtigung der finanziellen und stellenplanmäßigen Auswirkungen vorzulegen.

In diesem Zusammenhang ist vom Senat die Aufhebung des Senatsbeschlusses Nr. 1963/92 vom 30. Juni 1992 über die „Bedarfsgerechte Weiterführung der zusätzlichen Angebote (bisher ‚Schulhorte’) an Grund- und Sonderschulen in den östlichen Bezirken Berlins in der Form eines offenen Ganztagsbetriebes“ zu prüfen, um dieser Zielsetzung hinsichtlich der außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung von Grundschulkindern Rechnung tragen zu können.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2003 zu berichten.

Kontrolle der Entsorgungssicherheit beim Hausmüll im Hinblick auf den Wegfall der Deponierungsmöglichkeit 2005

Der Senat wird aufgefordert zu berichten, wie insbesondere durch den Wegfall des SVZ das STABKonzept ggf. verändert werden muss und ab dem Jahre 2005 die Entsorgungssicherheit gewährleistet werden kann.

Für den Fall, dass eine rechtzeitige Fertigstellung der Behandlungsanlagen nicht erfolgen kann, ist der Senat aufgefordert, entsorgungssichere ökologisch und ökonomisch vertretbare Lösungen aufzuzeigen.

Ferner wird der Senat aufgefordert darzulegen, in welchem Umfang er im Rahmen der künftigen Abfallkonzeption private Abfall- und Entsorgungsunternehmen beteiligen will.

Insgesamt ist bei der Abfallkonzeption auf eine sozialverträgliche Gestaltung der Entsorgungsentgelte zu achten.

In diesem Zusammenhang ist auch eine verbindliche Zeitschiene zur Realisierung der einzelnen Maßnahmen und Anlage vorzulegen.

Der Bericht ist dem Abgeordnetenhaus zu folgenden Terminen vorzulegen:

1. Februar 2003

1. Oktober 2003

1. Juni 2004

1. Februar 2005

Vorlage eines Abfallwirtschaftsplans - Teilplan Siedlungsabfall - und eines Abfallwirtschaftskonzeptes für Siedlungsabfälle, Bauabfälle und Sonderabfälle

Brandenburger Müllverbrennungsanlage an der Berliner Landesgrenze – Senat muss Berliner Interessen aktiv vertreten.

Zustimmung zum Bauvorhaben Automobilclub von Deutschland am Leipziger Platz 16

Das Abgeordnetenhaus stimmt der vom Senat am 4. November 2002 beschlossenen Planreifeerklärung für das Bauvorhaben Automobilclub von Deutschland am Leipziger Platz 16 zu.

Förderung der Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde

Der Senat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die erforderlichen Mittel zum weiteren Betrieb der Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde, die als Gedenkstätte von gesamtstaatlicher Bedeutung anerkannt ist, u. a. in Absprache mit dem Bund bereitgestellt werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2003 ein Bericht vorzulegen.

Der Senat wird zur Eindämmung der Normenflut aufgefordert zu prüfen, inwieweit das Berliner Daten

schutzgesetz (BlnDSG), das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Informationsverarbeitungsgesetz (IVG) in einem Informationsgesetzbuch zusammengefasst werden können. Dies sollte mit den ohnehin notwendigen redaktionellen Änderungen und gesetzestechnischen Klarstellungen im BlnDSG und IFG einhergehen. Geprüft werden soll ferner, ob auch die sekundären Informationsgesetze, wie das Archivgesetz des Landes Berlin und das Landesstatistikgesetz, in dieses Gesetzbuch aufgenommen werden können.