Ich sage Ihnen noch etwas: Die Krise im Einzelhandel bedroht Gewerbetreibende, aber bedroht auch die Arbeitsplätze von circa 100 000 Beschäftigten in Berlin, genauso wie die Auswirkungen von Veränderungen beim Ladenschluss zumindest in die Lebensplanung von fast 100 000 Menschen eingreift. Wer die Flutkatastrophe in unserem Land zum Anlass nimmt – boshaft formuliert – um sie mit der Sinnkrise der FDP in Zusammenhang zu bringen, der hat in meinen Augen keine wirtschaftspolitische Kompetenz. § 23 Ladenschlussgesetz ist ein Paragraph, der Versorgungsansprüche sichern soll. Wobei ich nicht verhehlen will, dass bislang alle Debatten über den
Ich denke, dass die Aspekte, die der Antrag der Grünen auflistet, debattiert werden müssen. Die Bundesregierung hat, soweit dies bislang bekannt ist, ausgeführt, Befürchtungen, Leidtragende dieser Neuregelungen könnten
die Beschäftigten sein, seien unbegründet. Branchentarifverträge für den Einzelhandel und das Arbeitszeitgesetz verhindern, dass die Ausweisung der Ladenöffnungszeiten am Samstag auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Das ist Hoffnung. Ich glaube, dass beispielsweise durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen hier noch einmal nachgebessert werden kann. Es gibt Möglichkeiten, die genutzt werden können. Aber so leichtfertig und oberflächlich, wie die FDP an dieses Thema herangeht, sollten wir es uns nicht machen.
Danke schön, Herr Kollege Pewestorff! – Wir schließen die Rednerliste mit dem Herrn Kollegen Atzler von der Fraktion der CDU. Er hat das Wort – bitte schön!
und möchte anhand von fünf kurzen Punkten unsere grundsätzliche Auffassung zu diesem Thema darstellen:
Ladenschluss von einer wirtschaftspolitischen Sicht geprägt worden sind. Das Ladenschutzgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz.
Es gab einmal einen Mr. Rexrodt, der nannte sich selbst Mr. Wirtschaft, der hat sich bei der FDP inzwischen zum Mr. Misswirtschaft profiliert. Er hatte uns bei der Ausweitung des Ladenschlusses von 18.30 Uhr auf 20.00 Uhr 1996 unter anderem 50 000 neue Jobs im Handel versprochen und zusätzliche Milliardenumsätze. Nichts von dem, aber auch gar nichts von dem ist eingetroffen. Im Gegenteil, 30 000 bis 40 000 Arbeitsplätze sind verloren gegangen.
Ihr Antrag geht haarscharf an der Wirklichkeit vorbei. § 23 ist völlig ungeeignet. Ich zitiere aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Hamburg:
Schließlich sieht das Ladenschlussgesetz in § 23 die Möglichkeit vor, dass die obersten Landesbehörden in Einzelfällen befristete Ausnahmen von den Vorschriften insbesondere der §§ 3 bis 16 bewilligen, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend nötig werden.
Der Anwendungsbereich dieser Ausnahmevorschrift ist relativ eng. Denn als öffentliche Interessen, die eine Ausnahme etwa von den allgemeinen Ladenöffnungszeiten zulassen, kommen nur Versorgungsinteressen in Betracht. Das ist im Übrigen auch gesicherte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Landkreise in den von der Flut bedrohten Gebieten haben solche Erlasse durchgesetzt, damit die Versorgung der Bevölkerung gesichert werden konnte. Ich lese Ihnen einmal vor, was der Landkreis Kamenz in Anwendung von § 23 Ladenschlussgesetz veröffentlicht hat:
Das dringende öffentliche Interesse an einer umfangreichen Ladenöffnung ist gegenwärtig gegeben, da andernfalls insbesondere in den Gebieten, in denen die Stromversorgung nicht sichergestellt ist und es daher an Kühlgelegenheiten für Lebensmittel fehlt, eine ausreichende Lebensmittelversorgung der Bevölkerung nicht gewährleistet ist.
Weiterhin ist eine umfassende Versorgung mit allen Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs über die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten hinaus erforderlich, um Betroffene und Helfer in den Katastrophengebieten mit allem Notwendigen, zum Beispiel Baumaterial, Möbel, Hausrat, Textilien, Elektrogeräten und vielem mehr versorgen zu können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der vorgerückten und weiter vorrückenden Zeit ist es nicht unbedingt das Gebot der Stunde, hier in kleinteilige Antragsberatung einzutreten. Ich will deshalb darauf verzichten
1. Initiativen auf Erweiterung der Ladenöffnungszeiten stimmen wir grundsätzlich zu. Deshalb stehen wir solchen Anträgen – und zwar beiden Anträgen – erst einmal positiv gegenüber.
2. Wir haben im Rahmen der großen Koalition, ich glaube, es war 1999, für eine Bundesratsinitiative des Senats plädiert, um eine liberale, bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen. Sie wissen, dass der Prozess aus den bekannten Gründen unterbrochen worden ist. Wir, die CDU-Fraktion, sind der Auffassung, dass eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten den Nutzungsgrad der Stadt Berlin, der Metropole als Touristenmagnet stark erhöht. Dadurch könnten wirtschaftspolitische Potentiale aktiviert werden, was besonders dem Handel und auch dem Steueraufkommen der Stadt zugute käme.
3. Wir stehen weiter zu einer Erweiterung der gegenwärtigen, einschränkenden Regelung, um mehr Flexibilität im genannten Sinn zu erreichen. Es ist nicht einsehbar, warum Handelsunternehmen nicht den Bedürfnissen entsprechend und damit kundenorientiert ihre Betriebs- bzw. ihre Öffnungszeiten festlegen dürfen. Wir können uns auch weiter gehende Öffnungszeiten vorstellen, als sie derzeit in der Bundesregierung diskutiert werden. Wir begrüßen es, dass sie sich, wie übrigens auch der Regierende Bürgermeister, in diesem Punkt bewegt hat. Wir haben aber das Gefühl, hier wird zu kurz gesprungen. Das finden wir wiederum bedauerlich. Konsens können wir sicherlich über den Punkt herstellen, dass der Sonntag grundsätzlich unangetastet bleiben sollte.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Zu allen drei Anträgen wird die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz – federführend –, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie empfohlen.
4. Für den Antrag der FDP haben wir grundsätzliche Sympathie. Auch die CDU-Fraktion hat, begrenzt für die Zeit des Weihnachtsgeschäfts, umfangreiche Ausnahmegenehmigungen für den Einzelhandel gefordert. Ob allerdings der von der FDP geforderte Umfang von Sondermaßnahmen tatsächlich rechtlich umsetzbar ist, können wir in Anbetracht der vielen offenen Fragen derzeit nicht sagen.
5. Wir wollen im Rahmen einer wohlwollenden Diskussion im Fachausschuss weitere Einzelheiten klären. Deshalb werden wir einer Überweisung der vorliegenden Anträge in den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie insgesamt zustimmen.
Wir sind damit am Ende der Redeliste. Die Überweisung der beiden Anträge an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie wird empfohlen. Ich höre dazu keinen Widerspruch – dann ist dies so beschlossen.
Es wird keine Beratung mehr gewünscht. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie an den Hauptausschuss. Ich höre dazu keinen Widerspruch – dann ist dies so beschlossen.
Stärkung des Berliner Einzelhandels durch planungsrechtliche Instrumente I: planungsrechtliche Begrenzung von Nebensortimenten in großflächigen Einzelhandelszentren außerhalb integrierter Standorte
Stärkung des Berliner Einzelhandels durch planungsrechtliche Instrumente II: keine Konkurrenz durch ruinösen Bananenhandel
Stärkung des Berliner Einzelhandels durch planungsrechtliche Instrumente III: Schutz vor ruinösem Standortwildwuchs in der Landsberger Allee