Und zum Schluss warne ich den Senat: Wenn Sie sich einbilden, Sie könnten in den Solidarpaktgesprächen, um doch noch etwas herauszuschlagen, wieder zu dem Mittel der Beschäftigungssicherungsverträge greifen, dann sage ich Ihnen ganz klar: Künftige Regierungen werden sich daran nicht halten und gebunden fühlen können. Wer in der derzeitigen Lage des Landes Berlin so etwas abschließt, handelt treuwidrig, und das ist auch rechtlich nicht bindend. Das sage ich Ihnen auch in aller Klarheit. [Beifall bei der FDP]
werden wir dann auch sehen, ob wir hier nicht zu einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung der ganzen Angelegenheit kommen, weil Herr Wieland, der leider nicht da ist, es angesprochen hat, wo hier die bürgerliche Opposition ist. Wenn wir die Mehrheit für eine solche Klage suchen, dann werden wir alle sehen, wo hier die bürgerliche Opposition sitzt.
Danke schön, Herr Dr. Lindner! – Das Wort hat Frau Hertel für die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Hertel!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Lindner hat ja eben eine sehr emotionale und sehr aufgebrachte Rede gehalten
und hat uns Realitätsverweigerung vorgeworfen. Ich frage mich schon, wenn ich mir diesen FDP-Antrag ansehe, wer sich hier eigentlich der Realität verweigert.
Glauben Sie, glaubt Ihre Fraktion allen Ernstes, dass dieser Antrag, so wie Sie ihn formuliert haben, unabhängig von jeder Opposition und jedem Koalitionsgedanken, hier eine Chance hat, angenommen zu werden?
Er ist leider, wie so häufig Anträge von Ihnen, einzig und allein wieder einmal ein Alibi, ein Profilierungsantrag für Ihr ureigenstes Klientel.
Aber ich glaube, Herr Lindner, an dieser Stelle haben Sie sich, wie es umgangssprachlich formuliert wird, ins eigene Knie geschossen. Ich könnte mir vorstellen, dass selbst von Ihren wenigen Wählern noch einige sagen: So nicht!
Unter dem Vorwand, die finanziellen Nöte der Stadt lösen zu wollen und die Beseitigung verfassungswidriger Normen zu erreichen – und hier scheint Ihnen insbesondere das Demokratieprinzip am Herzen zu liegen, darauf kommen wir später noch, die Kostensenkungen, die Sie anstreben, sind natürlich Personalkosten –, [Dr. Lindner (FDP): Ausstattung!]
legen Sie uns hier einen Antrag vor, Herr Dr. Lindner, der – mit Verlaub – teils aus falschen, teils aus einer Vermengung von Aussagen besteht, die, wie Sie selbst angesprochen haben, unter anderem aus einem rechtswissenschaftlichen Gutachten stammen, das – man höre und staune – in Auftrag gegeben worden ist von der Vereinigung der Unternehmerverbände von BerlinBrandenburg,
und einem Verfassungsgerichtsurteil für Schleswig-Holstein. Ja, sind wir hier in Schleswig-Holstein?
[Dr. Lindner (FDP): Nein, in Berlin! Deshalb geht es hier ja nicht weiter! Aber Sie wollen von Schleswig-Holstein und von den anderen Ländern Unterstützung haben und hier die Käseglocke!]
Ein Bundesverfassungsgerichtsurteil – Herr Lindner, da nützen auch keine Zwischenrufe – über das Mitbestimmungsgesetz in Schleswig- Holstein kann nur unmittelbare Wirkung für Schleswig-Holstein haben und nicht für Berlin. Es gibt keine Automatik, die bedeutet, dass wir das Berliner Personalvertretungsgesetz darauf anwenden müssen. Diese Sache mit der Verfassungswidrigkeit sollten Sie noch einmal nacharbeiten. Hierbei könnte jedoch dieses Verfassungsgerichtsurteil durchaus hilfreich sein. Ich will Ihnen auf die Sprünge helfen.
Das Bundesverfassungsgericht weist in seinem Urteil darauf hin, dass die Verfassung kein bestimmtes Mitbestimmungsmodell vorgibt, und es lässt völlig offen, ob nicht andere Grundrechte oder Verfassungsprinzipien – wir hätten hier z. B. das Stichwort Sozialstaatsprinzip – eine gewisse Verpflichtung für den Landesgesetzgeber enthalten kann.
Aber Sie haben in Ihrem Antrag bereits den einzig und alleinig Schuldigen erkannt: „alleine das Personalvertretungsrecht“,
[Gelächter des Abg. Ritzmann (FDP) – Frau Senftleben (FDP): Subjekt, Prädikat, Objekt hat der Satz!]
denn das ist es ja, dass auch laut dem Verbandschef der Vereinigung der Unternehmensverbände, Herrn Dr. Kleiner, der Bremsklotz ist.
Der Verbandschef der Vereinigung der Unternehmerverbände, Herr Dr. Kleiner, nennt das Personalvertretungsrecht einen Bremsklotz, der da verhindere, dass die Probleme der gegenwärtigen und sehr schwierigen Finanzlage Berlins gelöst werden und einen „Bremsklotz, der weggeschlagen gehört“. interjection: [Beifall des Abg. Meyer (FDP)]
Denn, so macht uns Ihr Antrag glauben, es ist ja das Personalvertretungsrecht, das erstens betriebsbedingte Kündigungen faktisch unmöglich mache. – Das ist falsch. Betriebsbedingte Kündigungen werden deshalb unmöglich, weil eine nur noch bis 2004 gültige Beschäftigungssicherungsvereinbarung existiert.
Sie erwähnen überhaupt nicht das Kündigungsschutzgesetz, das übrigens ein Bundesgesetz ist, also von uns überhaupt nicht beeinflusst werden kann.
Des Weiteren nennen Sie Probleme bei der Senderfusion zwischen SFB und ORB im Bereich des Personalvertretungsgesetzes. Auch hier frage ich mich, wo die Verbindung ist. Der Staatsvertragsentwurf sieht das Bundespersonalvertretungsgesetz vor, mit einer Ausnahme, den ordentlichen Kündigungen. Und die enthalten auch betriebsbedingte Kündigungen. Auch hier soll die Mitbestimmung gelten.
Des Weiteren verstößt es ja Ihrer Meinung nach gegen das Demokratieprinzip. Da gucken wir uns doch einmal an, welche Paragraphen Sie für besonders demokratieschädlich halten. Es sind unter anderen die §§ 86 Nr. 3, 1 bis 6, Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten, Anordnungen, welche die freie Wahl der Wohnung beschränken; die §§ 85 Abs. 1 Satz 2, die Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden. – Herr Dr. Lindner, Sie können mir doch gewiss erklären,
wie es bei einem so mächtigen Bremsklotz, wie es ja das Personalvertretungsrecht ist, es allein in der Polizeibehörde möglich war, 1,2 Millionen Überstunden anzuhäufen, obwohl – das gebe ich zu – die Polizeibehörde noch eine besondere Regelung hat, was Überstunden angeht. Aber sie werden ja nicht alle, völlig unerwartet, wie der 11. September gekommen sein.
Ja, gerne. – Worum es Ihnen, Herr Lindner, wirklich geht, ist die Abschaffung und die Beseitigung grundlegender, und zwar urdemokratischer Errungenschaften