I. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Viertes Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes
Es handelt sich um die I. Lesung, die ich hiermit eröffne und die aus Zeitgründen, wie wahrscheinlich alle wissen werden, vor Ablauf des Jahres erforderlich ist.
Wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt, auf eine Beratung zu verzichten, und ich sehe daher auch keine Wortmeldung. Der Ältestenrat schlägt vor, diese Beschlussvorlage an den soeben von uns eingesetzten Hauptausschuss zu überweisen.
Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann war das einstimmig.
Der Hauptausschuss tagt hierzu voraussichtlich am 12. Dezember 2001 und wird noch für unsere nächste Sitzung am 13. Dezember wahrscheinlich eine entsprechende dringliche Beschlussvorlage für die II. Lesung im Plenum vorbereiten.
Wahl von drei Personen zu Mitgliedern bzw. Wahl von drei Personen zu Stellvertretern der G 10Kommission des Landes Berlin
Zu dieser Wahl liegt ein Antrag auf Vertagung seitens der Fraktion der Grünen vor. – Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wer diesem Antrag auf Vertagung zustimmen möchte, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen! – Danke! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? Dann ist das bei wenigen Enthaltungen im übrigen einstimmig so beschlossen.
Damit ist der Punkt für heute vertagt; nach Einigung im Ältestenrat bis auf eine Sitzung im Januar 2002.
Wir sind damit am Ende unserer heutigen Tagesordnung und der Konstituierung angelangt. Dies war die erste ordentliche Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 15. Wahlperiode.
Ich bitte noch kurz um Ihre Aufmerksamkeit! Mitarbeiter der Verwaltung stehen Ihnen jetzt zur Verfügung, um die elektronische Abstimmungsanlage zu erklären und ausprobieren zu lassen. Dies insbesondere für unsere neuen Mitglieder, die diese Anlage noch nicht richtig kennen.
Die nächste Sitzung des Abgeordnetenhauses findet am 13. Dezember 2001 mit Beginn um 13 Uhr statt. – Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg.
Die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin der 14. Wahlperiode in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 1998 (GVBl. S. 154), geändert durch Beschluss vom 18. November 1999 (GVBl. S. 627), wird einschließlich der Anlagen 1 bis 7 angenommen, wobei in der Anlage 1 die Bezeichnung „2 500 Deutsche Mark“ durch die Bezeichnung „1 250 Euro“ ersetzt wird.
Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit §§ 11 und 12 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin ist zum Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:
Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit §§ 11 und 12 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin ist zum Vizepräsidenten/zur Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:
Gemäß Artikel 41 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit §§ 11 und 12 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin sind zu Beisitzern im Präsidium des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt worden:
Gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird der Ältestenrat eingesetzt. Er besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern.
a) Gemäß Artikel 44 Absätze 1 und 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird der Hauptausschuss eingesetzt.
b) Gemäß Artikel 44 Abs. 2 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird die Anzahl der Mitglieder im Hauptausschuss auf 29 Mitglieder festgelegt.
c) Die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen der SPD, der CDU, der PDS, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen erfolgt im Verhältnis 9 : 7 : 7 : 3 : 3.