Protocol of the Session on April 13, 2000

Einzelplan 11 – Gesundheit und Soziales

43. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Juli 2000 einen Bericht über alle fertiggestellten, aber noch nicht endgültig abgerechneten Krankenhausbauten vorzulegen. Der Bericht soll für die betroffenen Einzelprojekte jeweils den Fertigstellungszeitpunkt, die Gesamtkosten, die Gründe für die fehlende Endabrechnung, die strittigen Kosten und das weitere Vorgehen darlegen.

44. Damit die Ausschöpfung der Bundesmittel nach Artikel 52 PflegeVG nicht behindert wird, werden die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen sowie die Senatsverwaltung für Finanzen aufgefordert, ihren gemeinsamen Einfluss auf die Bezirke zu verstärken, damit Erbbaurechtsverträge für ehemalige bezirkliche Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, sofern die neuen Träger nicht andere dingliche Rechtsgeschäfte, insbesondere Kaufverträge anstreben. Die Gewährleistung der dinglichen Lastenfreiheit der betroffenen Grundstücke obliegt den Bezirken.

Zum Kapitel 11 90 – Krankenhausförderung –:

45. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen wird aufgefordert, dem Hauptausschuss vor Inangriffnahme einer Baumaßnahme im Rahmen der 1. und 2. Tranche der Krankenhauskreditfinanzierung Inhalt und Umfang der Baumaßnahme zur Kenntnis zu geben.

Die Haushaltstitel neuer Baumaßnahmen von Krankenhäusern, die aus dem Landeshaushalt oder über das Kreditfinanzierungsprogramm finanziert werden, sind qualifiziert gesperrt.

Baumaßnahmen dürfen in die Kreditfinanzierung nur dann aufgenommen werden, wenn die Gesamtkosten innerhalb der 1. oder 2. Tranche des Krankenhauskreditfinanzierungsprogramms ausfinanziert sind.

Einzelplan 12 – Bauen, Wohnen und Verkehr

46. Der Senat wird aufgefordert, im Interesse der Berliner kleinen und mittleren Unternehmen der kleinteiligen und gewerkeweisen Auftragsvergabe Vorrang einzuräumen. Dabei soll die Vergabe an Generalübernehmer grundsätzlich ausgeschlossen sein. In allen Förderrichtlinien sind

entsprechende Auflagen vorzusehen. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben hier eine besondere Verantwortung.

47. Die Ansätze für Straßenbahn-, U- und S-Bahn-Investitionen dürfen nur nach einer Beschlussfassung im Hauptausschuss verändert werden.

48. Der Senat wird ersucht, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2000 einen weiteren Bericht über die Vorbereitung und Durchführung der Stadterneuerung vorzulegen. Der Bericht soll auch Aussagen über abgeschlossene Maßnahmen, insbesondere über entlassene Sanierungsgebiete und den Stand der Reprivatisierung gemäß Städtebauförderungsgesetz enthalten.

49. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss zu berichten, ob mit den Berliner Wasserbetrieben ein Unternehmensvertrag geschlossen werden kann über eine Reduzierung der Kostenerstattung für Straßenregenentwässerung durch das Land Berlin.

50. Der Senat wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Einrichtung der Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe zu den Haushaltsberatungen 2001 zu berichten.

51. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss rechtzeitig zum Beginn der ersten Lesung des Haushalts 2001 über die Ergebnisse der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Bereich Stadterneuerung eingesetzten 25 Mio. DM zur beschäftigungswirksamen Vergabe von Aufträgen zu berichten. Dabei ist insbesondere auf die Beschäftigung von nach dem SGB III förderungsfähigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzugehen.

52. Der Senat wird aufgefordert, die Stellenausstattung der Abteilung Hochbau entsprechend dem seit 1995 reduzierten Auftragsvolumen zu reduzieren. Dem Hauptausschuss ist zur 1. Lesung 2001 zu berichten.

Zum Kapitel 12 95 – Förderung des Wohnungsbaues –:

53. Der Senat wird aufgefordert, die Gespräche mit den Wohnungsbauunternehmen über die vorzeitige Ablösung von Aufwendungsdarlehen zügig zum Abschluss zu bringen und über den Stand der Verhandlungen, die Angebotsstruktur, die Auswirkungen auf die Finanzplanung sowie die wohnungspolitischen Konsequenzen bis zum 30. Mai 2000 zu berichten.

54. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird aufgefordert, dem Hauptausschuss jeweils zur 1. Lesung der Haushalte die Finanzierungen und Folgelasten aller aus Kapitel 12 95 zu finanzierenden Förderprogramme in einer „Programmfibel“ darzustellen.

Hinsichtlich der bereits abgeschlossenen Wohnungsbauprogramme sind – soweit hieraus noch Ausgaben zu leisten sind – die Leistungen nach Förderungswegen und Förderungsarten (z. B. Aufwendungsdarlehen, Aufwendungszuschüsse, Baudarlehen) kumuliert und differenziert darzustellen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird aufgefordert, jeweils vor Beginn der Haushaltsberatungen über die Entwicklung der Sozialwohnungsbestände (Bestand im Vorjahr, Zugänge, Abgänge, Bestand am Ende des Vorjahres) in den Bezirken zu berichten.

Einzelplan 13 – Wirtschaft

55. Der Senat wird aufgefordert, vor der parlamentarischen Sommerpause 2000 das Konzept darzustellen, zu welchem Zeitpunkt die BEHALA in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden kann und wie das Unternehmen mit dem Ziel der größtmöglichen Entlastung für den Landeshaushalt weiterentwickelt werden soll.

(A) (C)

(B) (D)

Einzelplan 15 – Finanzen und Einzelplan 29 – Allgemeine Finanzangelegenheiten

56. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus in der ersten Sitzung nach der Sommerpause einen Statusbericht per 30. Juni sowie einen weiteren Bericht per 30. September zur Einhaltung der Haushaltsansätze 2000 entsprechend dem Bericht vom 9. September 1999 vorzulegen. Dabei soll insbesondere das dann abschätzbare Haushaltsrisiko des Jahres 2000 dargelegt werden. Dieses Berichtswesen ist im Zuge der Verwaltungsreform weiterzuentwickeln und zu verstetigen.

Der Senat und die Bezirke werden ersucht, im Rahmen dieses Berichtswesens dem Hauptausschuss zusätzlich in jedem Einzelfall davon Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben bereits anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10 % oder 500 000 DM überschritten werden müssen. Mit dem Bericht ist ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten vorzulegen.

57. Der Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH ist aufzugeben, einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan rechtzeitig zum Beginn der Beratungen über den Haushalt 2001 vorzulegen. Die Grundstücke der Stadtgüter sowie die in treuhändlerischer Verwaltung befindlichen Flächen in einer Größe über 10 000 qm oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 1 Mio. DM können nur nach Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder veräußert werden.

Zu den Kapiteln 15 31 bis 15 56 – Oberfinanzdirektion und Finanzämter –:

58. Der Senat wird ersucht, dem Hauptausschuss rechtzeitig zum Beginn der Beratungen über den Haushalt 2001 über Maßnahmen zum Abbau der bestehenden hohen Steuerrückstände sowie zur Vermeidung künftiger Steuerrückstände und darüber hinaus zu einer vollständigen Erfassung aller Steueransprüche gegenüber Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben zu berichten.

Zum Kapitel 29 09 – Zuweisungen an die Bezirke –:

59. Der Senat wird aufgefordert, Entscheidungen über die Zuweisung oder die Einsparung von Haushaltsmitteln für die Bezirke zukünftig gerechter als bisher nach Wertausgleichskriterien durchzuführen. Dabei sind die bisherigen Erkenntnisse aus dem im Rahmen der Verwaltungsreform laufenden Budgetierungsverfahren zu berücksichtigen. Die entsprechenden Wertausgleichskriterien sind dem Hauptausschuss nach Beratung im Rat der Bürgermeister rechtzeitig zum Beginn der ersten Lesung des Haushalts 2001 zur Entscheidung vorzulegen. Für die Abfederung der Ausgaben im Z-Teil soll eine Fallzahlenkomponente eingeführt werden, die dann auch ab 2001 in die Zumessungsberechnung übernommen wird.

60. Der Senat wird aufgefordert, den bezirklichen Anteil je Grundstücksgeschäft, das als Bezirksaufgabe gemäß Nr. 6 der Anlage zu § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes durchgeführt wird, wie folgt zu bemessen:

25 v. H. für die ersten 10 Mio. DM des Erlöses,

5 v. H. für den 10 Mio. DM übersteigenden Betrag.

61. Wird von der Senatsverwaltung für Finanzen ein bestehender Erbbaurechtsvertrag, dessen Zinseinnahmen dem Bezirk zuflossen, in einen Grundstücksverkauf umgewandelt, wird dem Bezirk der entstehende Einnahmeausfall zeitnah ausgeglichen sowie der Wegfall der Einnahme bei der Fortschreibung der bezirklichen Globalsumme berücksichtigt.

62. Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Bezirke ihre Erlösanteile aus Grundstücksverkäufen für Investitionen oder für den A-Teil verwenden.

Einzelplan 17 – Wissenschaft, Forschung und Kultur

63. Der Senat wird aufgefordert, Maßnahmen zu unternehmen, dass in den vom Land geförderten bzw. mitgeförderten außeruniversitären Forschungseinrichtungen die eigenen Einnahmen im Haushaltsjahr 2000 erhöht werden können. Dem Abgeordnetenhaus ist zur ersten Lesung des Haushalts 2001 zu berichten.

Zum Kapitel 17 01 – Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur – Kultur –:

64. a) Der Senat wird aufgefordert, für alle eigenen und geförderten Bühnen sowie für Projekte freier Gruppen je Einrichtung jährlich – spätestens vor Beginn der Sommerpause – einen Bericht über

−die Platzkapazität, −die Zahl der angebotenen Plätze, −die Zahl der besetzten Plätze, −die Erträge aus Kartenverkäufen, auch sektoral nach Preissegment und Anteil der ermäßigten Karten,

−die sonstigen Erträge, −die Höhe des gewährten Zuschusses und −den Gegenwert für die Nutzung der unentgeltlich überlassenen Anlagen vorzulegen.

b) Aus dem Verhältnis

−der Sitzplatzkapazität zu den angebotenen Plätzen, −den angebotenen Plätzen zu den besetzten Plätzen, −den besetzten Plätzen zu den Erträgen aus Kartenverkäufen und −der Gesamtförderung zu den besetzten Plätzen

sind jeweils Kennzahlen für die Betriebsintensität, Auslastung, Durchschnittspreise und Effektivität der Zuschüsse zu bilden, die jährlich fortzuschreiben und im Zeitvergleich darzustellen sind.

c) Zu den Haushaltsberatungen sind ferner die testierten oder vorläufigen Jahresabschlüsse vorzulegen mit folgenden Bestandteilen:

−Bilanzen, GuV, Anlagenverzeichnis der Unternehmen/Betriebe, Abschreibungen, −Schuldensituation/Rücklagen, −Unentgeltlich oder unter Wert zur Nutzung überlassene Vermögensgegenstände.

Zum Kapitel 17 90 – Leistungen an die Kirchen –:

65. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuss rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2001 einen Bericht vorzulegen, der die von den Schulen gemeldeten Zahlen über den tatsächlichen Besuch des Religions- oder Lebenskunde-Unterrichts enthält und über den von den Zuwendungsempfängern angemeldeten Zuwendungsbedarf informiert. Diese Zahlen sind basierend auf der „Oktoberstatistik“ und einer ergänzenden Erhebung im April getrennt für das jeweils 1. und 2. Schulhalbjahr auszuweisen.