Protocol of the Session on March 9, 2000

Herr Ekkehard K i t t n e r

Frau Cerstin R i c h t e r - K o t o w s k i

Frau Friederike G a l l a n d

Frau Inge F r o h n e r t

Herr Karlheinz N o l t e

Frau Dr. Annette F u g m a n n - H e e s i n g

Frau Evrim B a b a

Herr Benjamin-Immanuel H o f f

Herr Özcan M u t l u

Wahl von zehn Abgeordneten zu Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin

Für die Dauer der 14. Wahlperiode wurden gewählt:

Herr Uwe G o e t z e

Frau Friederike G a l l a n d

Herr Heiner K a u s c h

Herr Marcus M i e r e n d o r f f

Herr Michael B o r g i s

Frau Hella D u n g e r - L ö p e r

Herr Peter S c h u s t e r

Frau Martina M i c h e l s

Frau Siglinde S c h a u b

Frau Camilla We r n e r

Wahl des Berliner Beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht

Gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. April 1998 (GVBl. S. 82), in Verbindung mit § 18 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561) wurde für die Dauer von fünf Jahren gewählt:

Herr Prof. Dr. Hansjürgen G a r s t k a

Einsetzung eines Ehrenrates

1. Es wird ein parlamentarischer Ehrenrat des Abgeordnetenhauses eingesetzt, der das Verfahren zur Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik durchführt.

2. Der Ehrenrat besteht aus dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses als Vorsitzendem, seinen Vizepräsidenten und je einem Vorsitzenden jeder Fraktion. In begründeten Ausnahmefällen können für die Fraktionsvorsitzenden Stellvertreter benannt werden.

Die Überprüfung der Mitglieder des Abgeordnetenhauses ist nichtöffentlich durchzuführen. Die Mitglieder des Ehrenrates sind über den Abschluss des Verfahrens hinaus und auch nach dem Ausscheiden aus dem Abgeordnetenhaus oder aus dem Ehrenrat zur Verschwiegenheit über schutzwürdige persönliche Daten der überprüften Mitglieder des Abgeordnetenhauses verpflichtet. Auf Antrag der/des betroffenen Abgeordneten findet das Verfahren in öffentlichen Sitzung statt, wenn nicht Rechte Dritter verletzt werden. Die Protokolle über die Sitzungen und die sonstigen Unterlagen des Ehrenrates dürfen nur seinen Mitgliedern und den vom Präsidenten besonders bezeichneten Bediensteten zugänglich gemacht werden.

Der Ehrenrat trifft seine Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit.

3. Die Überprüfung erfolgt, wenn ein Mitglied des Abgeordnetenhauses sie schriftlich für sich beantragt oder schriftlich in sie einwilligt. Nach Eingang des Antrags oder der Einwilligung bittet der Präsident des Abgeordnetenhauses den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Bundesbeauftragter) um die Beantwortung folgender Frage: „Liegen Ihrer Behörde Erkenntnisse über eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit oder politische Verantwortung der betreffenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit vor?“ Der Bundesbeauftragte wird gebeten, seine Erkenntnisse dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses mitzuteilen. Dabei soll der Bundesbeauftragte alle ihm verfügbaren Informationen beiziehen. Der Präsident des Abgeordnetenhauses erklärt gegenüber dem Bundesbeauftragten, dass die Daten ausschließlich zum Zwecke der Überprüfung im Sinne dieses Beschlusses verwendet werden. Vorab sind die Mitglieder des Ehrenrates in gleicher Weise zu überprüfen. Nach Abschluss dieser Überprüfung beginnt der Ehrenrat seine Tätigkeit.

4. Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeitsverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben, und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz. Als hauptamtliche Mitarbeiter gelten auch Personen, die gegenüber Personen nach Satz 1 hinsichtlich deren Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst weisungsbefugt waren. Inoffizielle Mitarbeiter sind Personen, die a) sich zur Lieferung von personengebundenen Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt oder b) bewusst und gewollt mit ihm zusammengearbeitet haben. Eine solche Zusammenarbeit liegt insbesondere dann vor, wenn die betroffene Person Geld oder andere Vorteile für ihre Tätigkeit erhalten hat.

5. Der Präsident des Abgeordnetenhauses teilt zunächst dem Mitglied des Abgeordnetenhauses sowie seinem jeweiligen Fraktionsvorsitzenden die vom Bundesbeauftragten übermittelten Ergebnisse der Anfrage unverzüglich schriftlich mit.

(A) (C)

(B) (D)

6. Das betroffene Mitglied des Abgeordnetenhauses erhält Gelegenheit, die Akten einzusehen, Gegendarstellungen geltend zu machen und gegebenenfalls eine nochmalige Überprüfung zu beantragen. Es kann sich einer Vertrauensperson bedienen.

7. Nach Ablauf von acht Wochen nach Erhalt des ersten Prüfungsergebnisses übergibt der Präsident des Abgeordnetenhauses die Ergebnisse der ersten und gegebenenfalls der nochmaligen Überprüfung den Mitgliedern des Ehrenrates. Der Ehrenrat nimmt die Bewertung der Erkenntnisse vor, die sich aus den Mitteilungen des Bundesbeauftragten und aus sonstigen dem Ehrenrat zugeleiteten oder von ihm beigezogenen Unterlagen sowie gegebenenfalls aus den Äußerungen des überprüften Mitglieds des Abgeordnetenhauses ergeben. Vor Abschluss der Bewertung sind die Erkenntnisse, die sich aus den vorliegenden Unterlagen und den Äußerungen des betroffenen Mitglieds ergeben, mit ihm zu erörtern. Nach Abschluss der Bewertung gibt der Ehrenrat eine auf jeden Einzelfall bezogene Empfehlung an das Mitglied des Abgeordnetenhauses und seinen jeweiligen Fraktionsvorsitzenden ab. Eine Aufforderung zur Mandatsniederlegung darf nur erfolgen, wenn die/der Betroffene eine Verbrechen begangen oder gegen Grunsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat. Das weitere Verfahren bleibt den Fraktionen anheimgestellt.

8. Ergeben sich nach dem Abschluss der Bewertung der Erkenntnisse keine tatsachengestützten Anhaltspunkte, dass das Mitglied des Abgeordnetenhauses hauptamtlich oder inoffiziell für das MfS/AfNS tätig gewesen ist oder politische Verantwortung getragen hat, oder bewertet der Ehrenrat einen Sachverhalt als unbedenklich, wird dieses Ergebnis dem Mitglied des Abgeordnetenhauses und seinem jeweiligen Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt.

9. Teilt der Bundesbeauftragte mit, dass das Mitglied des Abgeordnetenhauses hauptamtlich oder inoffiziell für das MfS/ AfNS tätig gewesen ist, oder politische Verantwortung getragen hat, oder ergibt die Prüfung der vorliegenden Unterlagen einen entsprechenden Nachweis für eine solche Tätigkeit und bewertet der Ehrenrat den Sachverhalt als nicht unbedenklich, wird dieses Ergebnis nebst einer Empfehlung dem Mitglied des Abgeordnetenhauses und seinem jeweiligen Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt. Diese Entscheidung des Ehrenrates wird durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses dem Abgeordnetenhaus begründet. Auf Verlangen ist dem Mitglied des Abgeordnetenhauses die Möglichkeit zu einer anschließenden Erklärung in angemessenem Umfang zu geben.

10. Werden nach Abschluss der Überprüfungen des Ehrenrates neue Tatsachen bekannt, befasst sich hiermit der Ehrenrat.

Gesicherte Zukunft für Schulstationen

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Mai 2000 ein mit den Bezirken abgestimmtes Konzept über die Stellung und Aufgaben, die notwendige Ausstattung und eine gesicherte Finanzierung von Schulstationen vorzulegen.

Unterstützung der Gedenkveranstaltung anlässlich des 55. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Sachsenhausen

Der Senat wird aufgefordert, die am 16. April 2000 stattfindende Gedenkveranstaltung anlässlich des 55. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Sachsenhausen zweckgebunden mit einem Betrag in Höhe von 170 000 DM für die Mitfinanzierung von Reisekosten und Aufenthalt von ehemaligen russischen und ukrainischen KZ-Häftlingen zu unterstützen. Nichtverwandte Mittel sind dem Land Berlin zurückzuerstatten.

Millennium 2000 – das Zeitalter für Genossenschaften

Der Senat wird aufgefordert, Genossenschaftsgründungen intensiv zu fördern, um damit den breiten Schichten der Bevölkerung eine aktive Beteiligung zur Bildung von Wohneigentum zu ermöglichen. Dazu fordern wir den Senat auf:

−eine Informationskampagne zu den Möglichkeiten der Gründung von Genossenschaften durchzuführen,

−auch behördliche Beratungsangebote aufzubauen,

−die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu verpflichten, Genossenschaften in Gründung oder bestehenden Genossenschaften einen Vorrang zum Erwerb von landeseigenen Wohnungen einzuräumen,

−Ankauf, Sanierung- und Modernisierungsmaßnahmen durch Förderung zu unterstützen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2000 zu berichten.

Anschlussfinanzierung nach Auslaufen des Hochschulsonderprogramms III (HSP III)