Protocol of the Session on September 27, 2001

[Beifall bei der CDU]

Ich glaube, Sie sind da nicht ganz auf der Höhe der Zeit.

Zu Ihnen, Frau Neumann, um jetzt einmal auf die Grundlagen zurückzukehren: Selbstverständlich enthält das Modell der CDU, was wir Ihnen mit dem Wahlpflichtunterricht vorschlagen, – –

[Unruhe – Zurufe aus der PDS: Das geht nicht, Herr Präsident! Das ist keine Intervention!]

Ja, selbstverständlich! Unterstützen Sie es nur. Selbstverständlich enthält dieses Modell die Möglichkeit, entweder für den Islam, auf der religiösen Schiene, wenn sich denn alle Gruppen in Berlin einig sind, sich einzugemeinden – und Muslime können da islamische Überzeugung darstellen –, in Österreich und Holland haben sie sich auf ein religiöses Modell geeinigt –, oder, falls sie sich nicht einigen, kann man konfessionsungebunden Islamkunde neben Ethik/ Philosophie anbieten. Wir wollten die nie aussparen. Wir betrachten sie als einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung, die in ethisch-philosophischen Fragen selbstverständlich auch ihre Orientierung bekommen soll. – Danke schön! [Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Schlede! – Jetzt hat Herr Mutlu das Wort! – Sie haben fünf Minuten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schlede, Sie haben gesagt, wir wollen sachlich diskutieren. Das tun Sie selber nicht. Schauen Sie sich doch einmal Ihren

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eigenen Gesetzesantrag an. Mit dieser Gesetzesänderung werden Sie die Islamische Föderation nicht aus der Schule heraushalten können.

[Schlede (CDU): Aber selbstverständlich!]

Hier steht nämlich unter Absatz 3: Der Religionsunterricht wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Kirchen und Religionsgemeinschaften durchgeführt. Und soweit wir wissen, hat ein hohes Gericht entschieden, dass die Islamische Föderation eine Religionsgemeinschaft ist. Also, dann schreiben Sie bitte einen anderen Antrag oder reichen Sie einen neuen Antrag ein, wo auch die Überschrift lautet: Wie schmeiße ich die Islamische Föderation aus der Schule heraus? Aber bitte nicht so etwas.

[Beifall bei der SPD]

Seit dem 11. September 2001 wissen wir, wie wichtig interkultureller und interreligiöser Dialog und Austausch

[Krüger (CDU): Das wussten wir schon vorher!]

in dieser großen Metropole ist, die multikulturell und multireligiös ist. Seit dem 11. September müssen wir dieses Thema auch ganz anders behandeln. Nicht mit solchen Schnellschüssen, dafür ist dieses Thema zu wichtig.

Die Gesetzesänderung, die Sie hier vorschlagen, hat nämlich eines zum Ziel: nach Konfessionen zu trennen, zu separieren.

[Schlede (CDU): Nichts mit separieren!]

Das ist alles andere als etwas Integratives. Wir sind der Meinung, das Sie damit viel mehr den Keil zwischen den Kulturen und Religionen vergrößern, als dass Sie verbinden, als dass Sie den Dialog vergrößern, als dass Sie den Austausch gewährleisten.

[Schlede (CDU): Und Sie lassen die Extremisten in die Schule!]

Wir lassen die Extremisten nicht in die Schule. Wir waren von Anfang an immer dagegen, dass die Islamische Föderation in die Schule kommt. Wir haben aber auch zu akzeptieren, dass ein Gericht – und das war nicht irgendein Gericht, sondern das war das Bundesverwaltungsgericht – diese Organisation als Religionsgemeinschaft anerkannt hat. So lange Sie keine Nachweise in der Hand haben, dass diese Organisation fundamentalistisch oder gegen das Grundgesetz arbeitet, sollten Sie sich lieber zurückhalten. Ich bin in dieser Stadt jedenfalls nicht gerade als Freund der Islamischen Föderation bekannt, und das wissen Sie auch.

Wir fordern einen ganz anderen Weg in dieser Frage: Wir fordern, dass endlich in der Berliner Schule ein Fach eingerichtet wird, das wertneutral und konfessionsübergreifend allen Schülern, allen Religionsgemeinschaften die Möglichkeit bietet, sich auszutauschen, wo der Dialog im Vordergrund steht. Alles andere wird den Realitäten dieser Stadt, und der Republik unserer Meinung nach nicht gerecht.

Ich sage es noch einmal: Schnellschüsse sind hier nicht angebracht. Dieses Thema ist auch zu wichtig, als dass man es für den Wahlkampf missbraucht.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schlede?

Nein! Er hat schon eine Zwischenintervention gehabt. –

[Frau Richter-Kotowski (CDU): Feigling!]

Wir sind der Meinung, dass sich diese Schnellschüsse nicht eignen. Aus dem Grund halten wir daran fest, dass im Rahmen des neuen Schulgesetzes auch dieses Problem gelöst wird. Warten Sie es einfach ab. Sie werden sehen, wir werden ein Modell finden, dass auf keinen Fall Wahlpflichtfach heißt.

[Beifall bei den Grünen und der SPD – Schlede (CDU): Sie bestätigen mit Ihrem Beitrag die Notwendigkeit der gesetzlichen Änderung!]

Meine Damen und Herren! Damit ist die Rederunde zum 28. Schulgesetzänderungsgesetz abgeschlossen.

Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU die Ablehnung. Wer jedoch dem 28. Schulgesetzänderungsgesetz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Gegenstimmen waren die knappe Mehrheit. Damit ist das Gesetz abgelehnt.

lfd. Nr. 2 I, Drucksache 14/1561:

II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Hundesteuergesetz, Drucksache 14/1514, gemäß Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 26. September 2001

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der elf Paragraphen miteinander zu verbinden. Dazu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die §§ 1 bis 11, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Vorlage Drucksache 14/1514. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzes. Wer also dem Hundegesetz, Drucksache 14/1514, seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

lfd. Nr. 2 J, Drucksache 14/1569:

II. Lesung des Antrags der Fraktion der CDU über Gesetz über den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land Berlin, Drucksache 14/1287, gemäß Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Verfassungsund Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung vom 20. September 2001 und des Hauptausschusses vom 26. September 2001

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Dazu höre und sehe ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Beschlussempfehlung Drucksache 14/1569. Die Ausschüsse empfehlen einstimmig die Annahme des Gesetzes. Wer so dem Änderungsgesetz gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 14/1569 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das Gesetz ebenso einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2 K, Drucksache 14/1572:

II. Lesung des Antrags der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen über Drittes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und laufbahnrechtlicher Vorschriften, Drucksache 14/1435, gemäß Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport vom 20. September 2001 und des Hauptausschusses vom 26. September 2001

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. – Ich rufe also auf die Artikel I und II, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut des Antrags Drucksache 14/1435 unter Berücksichtigung der Änderung der Gesetzesüberschrift gemäß Beschlussempfehlung Drucksache 14/1572. Auch hier empfehlen die Ausschüsse einstimmig die Annahme des Gesetzes. Wer also dem Dritten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und laufbahnrechtlicher Vorschriften auf der

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Vizepräsident Dr. Luther

Basis der Drucksachen 14/1435 und 14/1572 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das auch einstimmig angenommen.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 3, Drucksache 14/1382:

Große Anfrage der Fraktion der CDU über stadtpolitische Maßstäbe

Zu Beginn der Aussprache zu unserer ersten Großen Anfrage möchte ich Ihnen grundsätzlich etwas zur Redezeit und zu den Großen Anfragen unserer heutigen Sitzung vorschlagen. Der Ältestenrat hat darüber diskutiert und empfiehlt abweichend von der Redezeitordnung der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses für die Begründung jeweils eine Redezeit von nur fünf Minuten und für die Beantwortung durch den Senat – und dies bitte ich seitens der Senatsmitglieder besonders zu beachten – ebenfalls fünf Minuten. Auch für die Besprechung wird eine Redezeit von bis zu fünf Minuten pro Fraktion vorgeschlagen. Zu drei Anfragen liegen ohnehin bereits schriftliche Antworten vor. – Ich höre auch von Seiten des Senats hierzu keinen Widerspruch.

Das Wort zur Begründung hat Herr Dr. Lehmann-Brauns. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Strieder hält es offenbar nicht für nötig, dieser Debatte beizuwohnen. Das ist auch ein Anlass, diese Debatte zu beginnen, weil wir das Vertrauen in diesen Senator, was stadtverträgliche Maßstäbe angeht, schon längst verloren haben.

[Beifall bei der CDU]