Protocol of the Session on September 27, 2001

3. Ausländer, die sich bei der Ausländerbehörde oder der Meldebehörde melden, werden nicht in Abschiebungshaft genommen,

−wenn die Betroffenen glaubhaft machen, dass die Ausreisepflicht oder die gesetzten Fristen ihnen nicht bekannt gewesen sind, und −wenn sich die Betroffenen unter Vorlage gültiger Heimreisedokumente melden und ihre freiwillige Ausreise ankündigen.

4. Bei Ausländern, die nicht gemeldet sind und die aufgegriffen werden, ist zur Vermeidung von Abschiebungshaft die Möglichkeit einer Anmeldung und die Verhängung von Meldeauflagen zu prüfen, wenn

a) der Betreffende für die Ausländerbehörde erreichbar ist (z. B. bei einer Kirchengemeinde) und er über gültige Reisedokumente und Fahrkarten verfügt oder bei der Passbeschaffung voll mitwirkt und er glaubhaft erklärt, freiwillig auszureisen, oder b) aus anderen Gründen glaubhaft gemacht wird, dass er sich nicht der Abschiebung entziehen will.

5. Es sollen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden:

−minderjährige Ausländer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; −Frauen während aller Phasen einer Schwangerschaft; −Frauen, die ein Kind oder mehrere Kinder unter 14 Jahren zu betreuen haben; sowie Männer, die alleinstehend ein Kind oder mehrere Kinder unter 14 Jahren zu betreuen haben.

6. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Januar 2002 zu berichten.

Lärmsanierungsprogramm Straßenbahn

Der Senat wird aufgefordert, ein „Lärmsanierungsprogramm Straßenbahn“ vorzulegen.

Darin ist darzustellen, wie für die Straßenbahn in Berlin alle technischen und betrieblichen Möglichkeiten genutzt werden, um einen stadtverträglichen und lärmarmen Betrieb zu gewährleisten. Ansatzpunkte für eine Reduzierung der Lärmbelästigung sind:

x Veränderungen im Gleisbau

x Umrüstung der Fahrzeuge

x bei Neubeschaffung von Fahrzeugen entsprechende Anforderungen hinsichtlich Lärmreduzierung

x Geschwindigkeitsbeschränkungen in besonders problematischen Abschnitten

x verbesserte Ausbildung des Fahrpersonals in Richtung einer möglichst lärmarmen Fahrweise, insbesondere beim Anfahren, Bremsen und bei Kurvenfahrten

x evtl. Ausbau von Alternativtrassen

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Februar 2002 zu berichten.

Verkehrsberuhigung in der Neuköllner Silbersteinstraße

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Neukölln, der BVG und dem Polizeipräsidenten die angekündigten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in

der Silbersteinstraße nach der Inbetriebnahme der parallel verlaufenden Stadtautobahn unverzüglich – d. h. bis spätestens zum 1. Januar 2002 – zu realisieren:

−die Anordnung eines Zebrastreifens vor der Silbersteinschule in Höhe des Eingangstores für die Schülerinnen und Schüler,

−die Anordnung des Parkens mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg zwischen Hermannstraße und Bendastraße,

−die Öffnung des südwestlichen Zugangs am U-Bahnhof Hermannstraße.

Abschaffung des Religionsprivilegs

Der Senat wird aufgefordert, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vereinsgesetzes, der den Anwendungsbereich des Vereinsgesetzes auch auf Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausdehnt, im Bundesrat zu unterstützen. Dadurch soll ermöglicht werden, dass in Zukunft neben anderen Vereinen auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verboten werden können, wenn ihre Zwecke oder Tätigkeiten Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.

Zukunft für die Love-Parade durch kooperatives Veranstaltungskonzept

Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, gemeinsam mit dem Veranstalter der Love-Parade, der Planetcom GmbH, weiteren Veranstaltern wie Berlin Clubs und Institutionen wie der Partner für Berlin GmbH, der Berlin Tourismus-Marketing GmbH, den Berliner Nahverkehrsunternehmen, der Deutschen Bahn AG sowie der Berliner Stadtreinigung ein kooperatives Veranstaltungskonzept Love-Parade 2002 bis 2005 zu erarbeiten. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

−die Love-Parade wird als kommerzielle Veranstaltung durchgeführt und terminlich langfristig gesichert;

−zusätzlich zu den Einnahmen aus den Sondernutzungsgebühren entsprechend den rechtlichen Vorgaben und in Anlehnung an die vertraglichen Regelungen mit der Silvester in Berlin GmbH wird die Erteilung der Sondernutzungsgenehmigung daran geknüpft, dass die Veranstalter der Love-Parade vorher eine Bankbürgschaft zur Behebung eventueller Schäden hinterlegen;

−es ist ein kostengünstiges und attraktives Nahverkehrskonzept für das ganze Wochenende auszuarbeiten;

−es ist, vor dem Hintergrund der Erfahrungen über den Drogenkonsum und gesundheitliche Folgen der vergangenen Jahre, eine umfangreiche, konsumentenorientierte Aufklärung über Drogen und ihre Wirkungsweise durch die mit Gesundheit sowie Jugend befassten Senatsverwaltungen und entsprechende Anbieter zu realisieren;

−es ist eine Umweltverträglichkeitskonzeption zu erarbeiten, in der neben den Fragen der Müllentsorgung und des Grünanlagenschutzes auch die Fragen der insbesondere nach gesundheitlichen Aspekten zulässigen Lärmbelastung zu berücksichtigen sind;

−die Ergebnisse der bei der Senatswirtschaftsverwaltung angesiedelten Arbeitsgruppen Logistik, Alternativstrecken, Genehmigungen und Umweltschutz aus den Jahren 1999 und 2000 sollen in das Konzept einfließen.

Die fachlich zuständigen Landes- und Bezirksbehörden sind umfassend zu beteiligen.

(A) (C)

(B) (D)

Eine Zukunft für das Sportmuseum in Berlin

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2001 ein Konzept für den Erhalt und den Ausbau des Sportmuseums auf dem Olympiagelände in Berlin (ehemaliges „Haus der Deutschen Turnerschaft“) vorzulegen. Bei der Erarbeitung des Konzeptes ist davon auszugehen, dass

−die Einheit der Sammlungen gewährleistet wird, −die Immobilie analog zu den Regelungen zum Errichtungsgesetz der Stiftung Stadtmuseum vom Senat kostenfrei für das Sportmuseum zur Verfügung gestellt wird und −das Sportmuseum am historischen Standort auf dem Olympiagelände die Trägerschaft über das vom Landesdenkmalamt vorgeschlagene Projekt „Olympiastadion – Ort der Dokumentation und Geschichtspfad“ übernimmt, −mit der Bundesregierung auch weiterhin über eine Mitträgerschaft und Teilfinanzierung verhandelt wird.

Die Einbeziehung des Wassersportmuseums Grünau/Bezirk Köpenick-Treptow und des historischen Turnplatzes in der Neuköllner Hasenheide ist zu prüfen.

Zusammenlegung der Europavertretungen der Bundesländer Berlin und Brandenburg

Der Senat wird aufgefordert,

1. in Verhandlungen mit der Landesregierung Brandenburg mit dem Ziel der institutionellen Zusammenlegung der Vertretungen beider Bundesländer bei der Europäischen Union einzutreten.

2. Dabei sollen zugleich auch alle Voraussetzungen dafür geprüft werden, dass künftig die gemeinsame Vertretung der Interessen Brandenburgs und Berlins bei der Europäischen Union durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten wahrgenommen werden kann.

3. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 1. Dezember 2001 über die Ergebnisse der Gespräche mit der brandenburgischen Landesregierung zu berichten.

Vermögensgeschäft (Nr. 17/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Das Abgeordnetenhaus von Berlin stimmt generell der Einbringung von weiteren Grundstücken in den Liegenschaftsfonds im Wege der Nachbestückung zu, die der Rechtsbereinigung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) unterliegen bzw. nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses zu den sog. Modrowverträgen zählen.

Vermögensgeschäft (Nr. 21/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Dem Verkauf der Grundstücke Meinekestraße 19 und 20–24 in Berlin-Charlottenburg mit einer Gesamtgröße von 9 191 m2 unter Verkehrswert gemäß § 64 Abs. 2 LHO wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft (Nr. 23/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Der Grundstücksübertragung einer ca. 120 m2 großen Teilfläche des Grundstücks in Berlin-Tiergarten, Hildebrandstraße 25, Flurstück 3 920, eingetragen im Grundbuch von Berlin-Tiergartenviertel Band 42, Blatt 1 195 des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, an die Slowakische Republik zu den Bedingungen des am 29. Juni 2001 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.