Protocol of the Session on June 28, 2001

−Rahmenverträge ausschließlich auf die Leistungen und Gewerke begrenzt, die für eilbedürftige und im Einzelfall nicht vorher planbare Reparaturen und Störungsbeseitigungen geringen Umfangs erforderlich sind, −die Rahmenverträge jährlich in einem Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 6 Nr. 2 VOB/A öffentlich ausschreibt,

−die Preise der Leistungen in den Rahmenverträgen auf der Grundlage der jeweils annehmbarsten Angebote festlegt,

(A) (C)

(B) (D)

−Einzelaufträge auf der Grundlage von Rahmenverträgen nur einer angemessenen Anzahl der nach öffentlicher Ausschreibung ermittelten günstigsten Bieter erteilt und −die maximal zulässigen Werte der Einzelaufträge differenziert nach Gewerken deutlich herabsetzt.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Baudienststellen Berlins künftig alle vorher planbaren Bauunterhaltungsleistungen für jedes Objekt getrennt nach Fach- und Teillosen grundsätzlich öffentlich ausschreiben, damit auch die Interessen der mittelständischen Bauwirtschaft berücksichtigt werden.

23. Unzureichende Einsparungen bei der Wartung und Instandhaltung von technischen Anlagen in Gebäuden

T 388–392

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für die Wartung und Instandhaltung von technischen Anlagen in Gebäuden zuständigen Baudienststellen die Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses bisher nicht vollständig umgesetzt haben.

Es erwartet, dass sie die Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses konsequent und vollständig umsetzen und damit zusätzlich zu den bisher eingesparten 4,7 Mio. DM jährlich noch weitere Beträge in etwa der gleichen Höhe einsparen.

24. Erhebliche finanzielle Nachteile Berlins durch wiederholte Mängel und Versäumnisse bei der Gewährung von Zuwendungen

T 393–419

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die damalige für Umweltschutz zuständige Senatsverwaltung bei Bewilligung und Überwachung von Zuwendungen für Umweltprojekte erneut durch schwerwiegende Mängel und Versäumnisse finanzielle Nachteile Berlins in Millionenhöhe verursacht hat. Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemäß ihrer erneuten Zusage die Zuwendungsvorschriften im Interesse einer wirtschaftlichen Mittelverwendung künftig strikt beachtet. Es erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung entsprechend ihrer Zusage die versäumten Prüfungen der Verwendungsnachweise unter Beachtung der aufgezeigten Mängel und Versäumnisse unverzüglich nachholt sowie Rückforderungen veranlasst. Zudem hat sie sowohl begleitende als auch abschließende Erfolgskontrollen sachgerecht durchzuführen, die wesentlichen Ergebnisse zu dokumentieren und notwendige Folgerungen zu ziehen.

25. Nicht ausgeschöpfte Einnahmemöglichkeiten bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch die Bezirksämter

T 420–429

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Bezirksämter möglichst kurzfristig bestehende Hemmnisse bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gezielt beseitigen, damit Berlin die möglichen Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen rechtzeitig und vollständig erheben kann.

Finanzen

26. Missachtung von Auflagenbeschlüssen des Abgeordnetenhauses durch die Beteiligungsverwaltung

T 430–449, 451

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen als Beteiligungsverwaltung −die Verwaltung von mittelbaren Beteiligungen entgegen seinem Beschluss vom 17. Juni 1999 nicht an nachvollziehbaren Kriterien ausrichtet,

−bei der Verwaltung von mittelbaren Landesbeteiligungen die maßgebliche Beteiligungsquote nicht aus der Gesamtbeteiligung ermittelt und deshalb die Berlin zustehenden Rechte insoweit nicht geltend gemacht hat, −sich nicht um den in § 65 LHO vorgesehenen Einfluss auf die Beteiligungsunternehmen bemüht und −dem Rechnungshof teilweise die ihm gemäß § 95 LHO zustehenden Unterlagen vorenthalten und damit die parlamentarische Finanzkontrolle gefährdet hat.

Es erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen als Beteiligungsverwaltung −entsprechend der Intention des Abgeordnetenhausbeschlusses vom 17. Juni 1999 die Verwaltung von mittelbaren Beteiligungen Berlins an nachvollziehbaren Kriterien ausrichtet, sich dabei nachhaltig um den in § 65 LHO vorgesehenen Einfluss auf die Beteiligungsunternehmen bemüht und ihre Rechte aus § 53 HGrG auch gegenüber mittelbaren Beteiligungen aus der Gesamtbeteiligung ermittelt und sich um die Durchsetzung dieser Rechte bemüht, −dem Rechnungshof alle nach § 95 LHO angeforderten Auskünfte und Unterlagen zu konkreten Vorhaben umfassend und zeitnah übersendet und −dem Rechnungshof alle Unterlagen übersendet, die der Beteiligungsverwaltung unmittelbar oder über die von Berlin in Überwachungsorgane entsandten Vertreter zugänglich sind.

Es erwartet ferner, dass die Senatsverwaltung für Finanzen darauf hinwirkt, dass die Vorstände/Geschäftsführer von städtischen Wohnungsbaugesellschaften künftig leistungsabhängig vergütet werden. Es erwartet, dass bei Neuabschluss bzw. Verlängerung von Verträgen nicht mehr nach den bisherigen Verfahren vorgegangen wird. Dem Hauptausschuss ist zum 31. Oktober 2001 über das Konzept und seine Umsetzung zu berichten.

27. Erhebliche Mängel bei der Steuerfahndung

T 455–456, 464–467

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen nachdrücklicher als bisher ermittelt, ob die in Berlin tätigen ausländischen Werkvertragsunternehmen steuerlich erfasst sind, und dem Abgeordnetenhaus über den Stand der Besteuerung dieser Unternehmen bis zum 30. Juni 2002 berichtet.

28. Verluste in Millionenhöhe beim Verkauf landeseigener Grundstücke

T 480–481

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen

−die Grunderwerbsneben- und Vorhaltekosten von fast 1 Mio. DM nicht eingefordert und

−das Abgeordnetenhaus in ihrer Vorlage nicht darüber informiert hat, aus welchen Gründen sie hiervon abgesehen hat.

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung für Finanzen unverzüglich vor Eintritt der Verjährung die Haftungsfrage prüft.

Wissenschaft, Forschung und Kultur

29. Auffällig unwirtschaftliches Verhalten des ehemaligen Virchow-Klinikums bei der Vorbereitung und Entwicklung von IT-Verfahren

T 498–513

Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Klinikum beim Entwickeln eines dezentralen Patientenaufnahmesystems

(A) (C)

(B) (D)

−keine sachgerechte Projektvorbereitung durchgeführt,

−keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor Beginn der IT-Projekte vorgenommen,

−die Vergabevorschriften nicht eingehalten,

−in den Verträgen die Besonderen Vertragsbedingungen nicht zugrunde gelegt und weitere Mängel hingenommen und

−im Rahmen des Projektmanagements nicht konsequent auf die Umsetzung vorgegebener Ziele eingewirkt und bei Problemen nicht rechtzeitig regulierend eingegriffen hat.

Es erwartet, dass der Senat Schadenersatzansprüche nach den Haftungsrichtlinien prüft und über das Ergebnis bis zum 30. September 2001 berichtet.

30. Zögerliche und unvollständige Umsetzung des Theaterfinanzierungskonzepts

T 547–555

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat

−sicherstellt, dass bis 31. Dezember 2001 in allen landeseigenen Theater- und Orchesterbetrieben eine funktionsfähige Kosten- und Leistungsrechnung genutzt wird und spartenspezifische Kontenrahmenpläne entwickelt und eingesetzt werden,

−im Rahmen des Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 7. Dezember 2000 (Plenarprotokoll 14/821) sicherstellt, dass die Jahresabschlüsse zukünftig verbindlich, umfassend und nach einheitlichen, betriebswirtschaftlich akzeptablen Grundsätzen analysiert und bewertet werden und

−bis 31. Dezember 2001 einen praktikablen Weg aufzeigt, wie die bislang aufgelaufenen Verluste in den Betrieben nach § 26 LHO gedeckt werden können.

Öffentlich-rechtliche Unternehmen