Protocol of the Session on June 28, 2001

Wir sind dann bei der

lfd. Nr. 32, Drucksache 14/1320:

Antrag der Fraktion der CDU über Konzept zur Erhöhung des Anteils freier Träger im Kitabereich

Auch hier wird auf die Beratung verzichtet. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport und an den Hauptausschuss. Wer der Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Dann ist diese Überweisung auch beschlossen.

Die lfd. Nr. 33 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.

Bei der

lfd. Nr. 34, Drucksache 14/1322:

Antrag der Fraktion der CDU über Beschäftigungsschancen für Arbeitslose mit geringer Qualifikation

sollen die Reden zu Protokoll gegeben werden. Auch da bitte ich Sie, dies entsprechend zu tun.

Die CDU-Fraktion will mehr Beschäftigungschancen für Arbeitslose mit geringer Qualifikation. In allen Papieren zur Arbeitsmarktpolitik, seien es −Berichte zur Berliner Arbeitsmarktpolitik, −Arbeitsmarktpolitisches Rahmenprogramm,

−Berlinstudie „Strategien für die Stadt“

wird auf die schwierige Struktur der Berliner Arbeitslosen hingewiesen. 44,4 % der Arbeitslosen in Berlin haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Überdurchschnittlich betroffen vom Problem der geringen Qualifikation sind arbeitslose Ausländerinnen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Es ist klar, dass dieser Personenkreis auf dem angespannten Arbeitsmarkt kaum Chancen hat.

Nun ist in den vergangenen Jahren auch für diesen Personenkreis einiges vom Land Berlin und den Berliner Arbeitsämtern getan worden. Ich nenne nur: −Berufliche Weiterbildung, −Beschäftigungsprogramme, −LKZs, −Vermittlungsaktivitäten.

Trotzdem ist die Zahl von 1996 mit 98 298 kontinuierlich auf 114 038 im Jahr 2000 angestiegen.

Die CDU fordert deshalb eine Untersuchung der durchgeführten Maßnahmen, um zukünftige Arbeitsmarktpolitik auf den Ergebnissen aufbauen zu können. Dabei sollten auch Programme aus anderen europäischen Ländern und Bundesländern in die Prüfung mit einbezogen werden. Nun könnte man sagen, 270 000 Arbeitslose und 7 000 gemeldete offene Stellen in Berlin, da ist es klar, dass diese Problemgruppe hinten hinunter fällt. So einfach können wir es uns aber nicht machen.

Was können wir tun:

1. Förderung der Wirtschaft, damit zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Kostenentlastung, keine Kürzungen bei der Wirtschaftsförderung und dem Berlin-Marketing.

2. Die Wirtschaft befürchtet einen Fachkräftemangel. Der Ruf nach einer Green-Card auch für einfache Tätigkeiten, z. B. im Hotel- und Gaststättenbereich in der boomenden Branche in Berlin, wird laut. Der Bereich der privaten Dienstleistungen ist längst noch nicht ausgeschöpft.

Leider stagnieren die Bemühungen, diese Potentiale zu erschließen, durch die Rücknahme der steuerlichen Entlastung. Für die Beschäftigung von Haushaltshilfe ist sogar ein Rückschritt eingetreten. Viele Handwerkerfrauen beklagen sich, dass sie keine Haushaltshilfe mehr beschäftigen und so ihre Arbeit im Betrieb nicht schaffen können. Eine weitere Entwicklung dieses Beschäftigungsbereiches wird mit dem Verweis auf die Modellprojekte zum Niedriglohnbereich aufgeschoben. Wir warten also ab, und die Arbeitslosen finden keine Beschäftigung. So kann es nicht weitergehen!

Wir erwarten also vom Senat ein „Brainstorming“ und Ergebnisse, wo −zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden können, die Qualifikation von Un- und Angelernten zielgerichtet verbessert werden kann – leider gibt es den Bericht zu den Qualifikationsbedarfen der Berliner Wirtschaft seit einigen Jahren nicht mehr –, −„einfachere“ Arbeitsplätze für diesen Personenkreis bestehen, die bisher nicht besetzt werden konnten – wir haben die Bereiche in unserem Antrag aufgelistet –, −mit Qualifizierungs- und Mobilitätshilfen in andere Bundesländer, wo bessere Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, vermittelt werden kann.

Wir bitten Sie herzlich, diesem Antrag zuzustimmen und ihn auch in den Ausschüssen schnell zu behandeln, damit wir mehr Beschäftigung für Arbeitslose mit geringerer Qualifikation schaffen können.

Ich muss schon sagen: ich finde es etwas merkwürdig, dass Sie, meine Damen und Herren von der CDU, vor der Debatte in den Ausschüssen einen Antrag hier im Plenum behandeln lassen, der nichts, aber auch gar nichts enthält, was dieses Vorgehen rechtfertigen würde. Das Anliegen des Antrages ist die Erstellung von Berichten und Vorschlägen zu einem Problembereich, mit dem wir uns zumindest im Arbeitsausschuss ohnehin ständig befassen: mit den Beschäftigungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitslose. In Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, geht es im Wesentlichen um drei Dinge: Um die Prüfung der Übertragbarkeit der Ergebnisse von erprobten Kombilohnmodellen im Niedriglohnbereich auf die Berliner Arbeitsmarktpolitik, um die Auflistung und Auswertung von Senats- und Arbeitsmarktaktivitäten für den genannten Personenkreis und um die Erarbeitung von Vorschlägen für die Qualifizierung für einfache Tätigkeiten und Hilfstätigkeiten in ausgewählten traditionellen Branchen. Es geht um nichts wesentlich Neues.

Womit also wollen Sie sich dann hier und heute im Plenum profilieren? Ihnen ist doch bekannt, wie kontrovers die Diskussion um Kombilohnmodelle geführt wird, zumal schon heute mehr als fünf Millionen Beschäftigte, und

zwar qualifizierte Beschäftigte, in Niedriglohnbereichen arbeiten und zunehmend mehr Erwerbstätige ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus ihrem Erwerbseinkommen bestreiten können. Es fehlen eben auch nicht Arbeitsplätze für Geringqualifizierte, sondern die desolate Arbeitsmarktsituation führt zu einer Verdrängung von weniger Qualifizierten durch besser Qualifizierte. Und auch die Wirkung von Kombilöhnen ist umstritten. So besteht die Gefahr von Mitnahmeeffekten und der Verdrängung von tariflich bzw. besser bezahlter Arbeit – und das bei insgesamt nur geringen zusätzlichen Beschäftigungseffekten. Dies alles ist bekannt, und dies alles muss in Betracht gezogen werden, wenn man die Einführung von Kombilohnmodellen diskutiert. Richtig rückwärts gewandt jedoch ist Ihr Vorschlag auf Überprüfung von Möglichkeiten zur Beschäftigung und Qualifizierung von Arbeitslosen in einfachen Tätigkeiten und Hilfstätigkeiten, und zwar in Branchen und Bereichen, für die von der Bundesanstalt für Arbeit der Verlust von mehr als 1,2 Millionen Jobs in den nächsten Jahren vorausgesagt wird. Was also soll ein Vorschlag, der die Betroffenen geradezu in die Sackgassen der Wissensgesellschaft führen würde? Nötig für gering Qualifizierte ist Ausbildung, ist Qualifizierung, ist eine individuelle, auf die spezielle Lebenssituation ausgerichtete Begleitung, die das jeweilige soziale Umfeld mit berücksichtigt. Nötig ist die Förderung der persönlichen, sozialen und fachlichen Handlungskompetenz, die Förderung von Kooperationsfähigkeit, Selbständigkeit und Selbstbewusstsein. Gerade dies hat auch sehr deutlich die Anhörung gezeigt, die wir gestern zum Thema berufliche Integration von jungen Migrantinnen und Migranten im Arbeitsausschuss hatten. Richtig ist also, dass die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Arbeitslosen verbessert werden müssen. Richtig ist aber vor allem, dass dafür neue Wege und neue Ansätze nötig sind, und dazu gehören die von Ihnen gemachten Vorschläge sicher nicht. Die Debatte heute und hier hätten Sie uns, meine Damen und Herren von der CDU, ersparen können.

Mir ist unverständlich, warum die CDU darauf besteht, diesen Antrag vor der Beratung in den Fachausschüssen heute im Plenum diskutieren zu müssen. Dieser Antrag ist rein populistisch und enthält nichts Neues. Die CDU muss anscheinend in der Öffentlichkeit beweisen, dass sie nicht nur ein Herz für gering qualifizierte Bankmanager hat, sonder auch für gering qualifizierte Arbeitslose. Seit die CDU in der Opposition ist, bringt sie eine Flut von Anträgen in das Parlament ein, frei nach dem Motto „Wünsch dir was“, ungeachtet der Haushaltslage und ungeachtet der Tatsache, dass der ehemalige Finanzsenator Kurth im Nachtragshaushalt 2001 ursprünglich 140 Millionen DM an Sozialhilfemitteln und weitere 10 Millionen DM bei der Arbeitsförderung einsparen wollte. Wir sind sehr froh, dass die Koalition durch die Nachschiebeliste die Kürzung von 2 Millionen DM bei den Strukturanpassungsmaßnahmen rückgängig gemacht hat. Der Antrag der CDU macht auf ein strukturelles Problem des Berliner Arbeitsmarktes aufmerksam, auf die hohe Anzahl von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern, die keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss und somit schlechtere Chancen auf dem angespannten Arbeitsmarkt haben. Dieses Problem ist jedoch seit langem bekannt. Die Arbeitsverwaltung, die Bezirksämter, das Landesarbeitsamt und die regionalen Arbeitsämter haben bereits einen Schwerpunkt ihrer Beschäftigungspolitik auf diese Zielgruppe gelegt und kooperieren miteinander.

Für die Zielgruppe der gering Qualifizierten existiert ein breit gefächertes, sehr differenziertes Qualifizierungsund Beschäftigungsangebot, sowohl für den 1. als auch den 2. Arbeitsmarkt – ich erwähne nur stichpunktartig HzA, gzA, MDQlM, IdA, ABM, Lohnkostenzuschüsse, Qualifizierungsmaßnahmen und, und, und –.

Gerade beim Einsatz von Sozialhilfemitteln für Beschäftigungsmaßnahmen hat Berlin eine innovative Vorreiterrolle übernommen. Erfolgreiche Beschäftigungsmodelle anderer europäischer Länder oder bundesweite Programme werden in Berlin erprobt oder auf Übertragbarkeit geprüft, so auch Kombilohnmodelle oder das Kölner Modell. Das neue arbeitsmarktpolitische Rahmenprogramm setzt ebenfalls Schwerpunkte bei den am Arbeitsmarkt Benachteiligten und bündelt die Förderinstrumente. Wir haben von der Senatsverwaltung für Arbeit zahlreiche aktuelle Vorlagen über die existierenden Beschäftigungsmöglichkeiten – Drucksachen 14/549; 14/1202 – für gering Qualifizierte erhalten und im Ausschuss für Arbeit häufig und intensiv über die Verbesserung der Integrationschancen dieser Zielgruppe diskutiert. So auch in der gestrigen Ausschusssitzung, in der wir drei Stunden über Modellprojekte für arbeitslose Migrantinnen und Migranten und Wege aus der Sozialhilfe beraten haben.

Die meisten Punkte des CDU-Antrags sind überflüssig, da sie bereits umgesetzt sind, einiges ist noch diskussionswürdig, und das sollten wir dann in den entsprechenden Fachausschüssen tun.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen – federführend –, an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten und BerlinBrandenburg sowie an den Hauptausschuss. Auch hier bitte ich Sie, wenn Sie der Überweisungsempfehlung zustimmen möchten, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann haben wir die Überweisung beschlossen.

Die lfd. Nrn. 35 bis 38 haben wir durch die Konsensliste erledigt.

Wir sind bei der

lfd. Nr. 39, Drucksache 14/1338:

Antrag der Fraktion der CDU über Anpassung der Probezeitregelungen an die Versetzungsregelungen in Realschule und Gymnasium in der Sekundarstufe I

Auf die Beratung wird verzichtet. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Überweisung beschlossen.

Die lfd. Nrn. 40 bis 43 sind durch die Konsensliste erledigt.

Wir sind dann bei der

lfd. Nr. 44, Drucksache 14/1344:

Antrag der Fraktion der Grünen über autofreies Wohnen im Gelände des ehemaligen Stadions der Weltjugend

Hier wird auch auf die Beratung verzichtet. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz – federführend – und an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Die lfd. Nr. 45 haben wir durch die Konsensliste erledigt.

Präsident Führer

Wir sind dann bei der

lfd. Nr. 46, Drucksache 14/1346:

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der Grünen über „Lärmsanierungsprogramm Straßenbahn“

Auch hier wird auf die Beratung verzichtet. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Lfd. Nr. 46 A, Drucksache 14/1354: