Protocol of the Session on January 20, 2000

Pflegepersonal, das z. B. in speziellen Funktions- oder Fachbereichen – Operationsdienst, Anästhesie, Endoskopie, Neurochirurgie, HNO u. ä. – der Krankenhäuser tätig ist, müsste auf eine Tätigkeit in Pflegeeinrichtungen durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen entsprechend vorbereitet werden.

Bei der Umwandlung der ehemaligen Abteilungen für Chronischkranke, der Krankenhäuser für Chronischkranke und der Krankenheime in vollstationäre Pflegeeinrichtungen gem. SGB XI im Jahre 1996 sind Personalüberhänge auch im Pflegebereich entstanden. Pflegepersonal sowie Medizinalfachpersonal sind dort, wo es möglich war, in die Krankenhäuser umgesetzt worden.

Nach Kenntnis des Senats ist die Stellensituation in den vollstationären Pflegeeinrichtungen in den letzten Jahren eher durch diese Situation geprägt worden und notwendige Stellenneubesetzungen in allen Bereichen – ambulant, teilstationär, vollstationär – bereits vorgenommen worden, so dass gegenwärtig über die normale Fluktuation hinaus kein nennenswert höherer Bedarf an Pflegepersonal besteht.

Der Landespflegeausschuss hat bisher nicht über Einsatzmöglichkeiten im Pflegebereich nach SGB XI beraten. Über den Einsatz von zusätzlichem Personal in Pflegeeinrichtungen müssten ggf. mit den Kostenträgern Gespräche geführt werden.

Darüber hinaus ist festzuhalten: Die Länder sind zwar gemäß § 9 SGB XI verantwortlich für die Planung und Förderung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden pflegerischen Versorgungsstruktur. So kann das Land Berlin durch eine gezielte Förderpolitik regulierend darauf hinwirken, dass eine pflegerische Unterversorgung vermieden wird. Der Zugang zum „Pflegemarkt“ ist jedoch grundsätzlich offen und wettbewerbsorientiert; der Senat sieht vor dem Hintergrund eines ausreichenden pflegerischen Angebotes in der Stadt zur Zeit keine Möglichkeiten, auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI hinzuwirken.

Im übrigen hat der Senat die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Träger der Pflegeeinrichtungen in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten; dementsprechend kann der Senat den Leistungsanbietern auch nicht vorschreiben – aber darum werben –, dass sie bei der Auswahl ihres Personals vorrangig die durch den Personalabbau im Rahmen des Krankenhausplanes 1999 betroffenen Pflegekräfte berücksichtigen.

Zu Frage III.6.1: Der Senat hat dem Abgeordnetenhaus für den im Zuge der Umsetzung des Krankenhausplans erwarteten Personalüberhang ein umfassendes Personalkonzept für dessen sozialverträglichen Abbau vorgelegt. Die darin aufgeführten einzelnen Instrumente – z. B. Abfindungen, Sprint-Prämien, Altersteilzeit – schaffen für alle Betroffenen – geschlechtsunabhängig – die Voraussetzung einer mit der individuellen Arbeits- und Lebenssituation vertretbaren Entscheidung. Der Senat geht davon aus, dass der Personalüberhang auf dieser Grundlage im vorgesehenen Umsetzungszeitraum für den Bettenabbau sozialverträglich organisiert werden kann. Besondere Förderprogramme sind nach derzeitiger Einschätzung nicht notwendig.

Zu Frage III.6.2: Der Senat sieht – wie schon bisher – in den aufgeführten Medizin- und Forschungsfeldern ein erhebliches Innovations- und Expansionspotential mit

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Frau Sen Schöttler

spürbaren Auswirkungen natürlich auch für den Arbeitsmarkt. Für Beschäftigte im Personalüberhang werden sich hier bei entsprechender Qualifikation Beschäftigungsalternativen ergeben. Es obliegt den antragstellenden Unternehmen/Institutionen, im Rahmen der laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte ihren notwendigen Personaleinsatz zu planen bzw. zu rekrutieren. Der Senat wird sicher stellen, dass die in Betracht kommenden Einrichtungen und Unternehmen regelmäßig Informationen über das in den städtischen Krankenhäusern freigesetzte Personal und dessen Qualifikation erhalten.

Zu Frage III.7: Zur Erarbeitung des Personalkonzeptes wurde von dem hierzu von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales beauftragten Unternehmen eine Umrechnung des von den Krankenhausbetrieben für Überstunden einschl. Bereitschaftsdiensten gemeldeten Finanzvolumens in Beschäftigungsvolumen vorgenommen. Die Anzahl der geleisteten Überstunden wurde bei dieser Abfrage nicht erfasst. Die in der Fragestellung gezogene Schlussfolgerung kann deshalb nicht nachvollzogen werden.

Zu Frage III.8: Wie bereits dargelegt, wird zur Zeit die Grundlage für eine Bedarfseinschätzung erforderlicher Ausbildungsplätze erarbeitet. Dabei wird das politische Ziel der Ausbildungsplatzsicherung angemessen Berücksichtigung finden. In diesem Zusammenhang wird die Frage eines Einstellungskorridors für den pflegerischen Dienst in den städtischen Krankenhäusern zu berücksichtigen sein.

In dem vom Senat verabschiedeten Personalkonzept sind Einstellungskorridore vorgesehen, die entstehen, wenn in den städtischen Krankenhäusern durch Maßnahmen zur Förderung der Personalfluktuation in einem Jahr mehr Mitarbeiter abgebaut werden, als gemäß der Planung erforderlich ist. In diesem Rahmen können Möglichkeiten zur Übernahme von Auszubildenden genutzt werden. Inwieweit sich im universitären, freigemeinnützigen und privaten Bereich Einstellungsmöglichkeiten für Ausbildungsabsolventen eröffnen, kann zur Zeit noch nicht eingeschätzt werden. Beschäftigungsmöglichkeiten für Ausbildungsabsolventen bieten sich im übrigen nicht nur im Krankenhausbereich, sondern auch in der häuslichen Krankenpflege und in den Einrichtungen der vollstationären, teilstationären und der Kurzzeitpflege.

Zu Frage III.9: Die Bildung einer Transfergesellschaft mit Dienstleistungsüberlassungen als Qualifizierungsund Personalsteuerungsgesellschaft ist zurzeit nicht beabsichtigt. Eine solche Transfergesellschaft ist auch in der zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, den Gewerkschaften und dem Hauptpersonalrat am 27. September 1999 abgeschlossenen Vereinbarung nicht vorgesehen. Der Senat erwartet, dass die in dieser Vereinbarung genannten Instrumente greifen und zum Abbau des erwarteten Personalüberhangs führen werden.

Zu Frage IV.1: Der Personalüberhang der städtischen Krankenhäuser beläuft sich zurzeit – Stichtag 1. Januar 2000 – auf insgesamt 146 Beschäftigte.

Eine Finanzierung des vorhandenen und des erwarteten Personalüberhangs aus den Betriebsmittelrücklagen ist aufgrund einer Hochrechnung aus den Quartalsberichten zum Jahresende 1999 nicht mehr leistbar. Es werden Betriebsverluste in zweistelliger Millionenhöhe erwartet, die sich bei Bewilligung der beantragten Schließungskosten nach § 13 LKG um diesen Betrag vermindern. Konkrete Zahlenangaben können derzeit noch nicht gemacht werden.

Zu Frage IV.2: Die Darstellung der Entwicklung nach Trägerarten muss aus datenschutzrechtlichen Gründen unterbleiben.

Das Berliner Gesamtbudget ist von 1996 bis 1999 um rd. 360 Millionen DM – - 6 % – abgebaut worden. Da die bundesweiten Krankenhausausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gestiegen sind, bedeutet dies darüber hinaus gehende Einsparungen bei den Berliner Krankenhäusern. Trotz der erheblichen Einsparungen sind die Ziele einer Absenkung des Gesamtbudgets auf 5 245 Millionen DM bis 1999 nicht erreicht worden. Die weitere Zielerreichung muss nunmehr durch die konsequente und sehr straffe Umsetzung des neuen Krankenhausplanes und entsprechende Ergebnisse der Budgetverhandlungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern erfolgen.

Zu Frage IV.3: Der Zeitverzug der Beschlussfassung einer Investitionsplanung 1999 bis 2003, in der die krankenhausplanabhängigen Maßnahmen berücksichtigt sind, hat aus derzeitiger Sicht keine Auswirkungen auf die Umsetzung des Krankenhausplanes im Jahr 2000. Zur Sicherung des vorgesehenen Baubeginns wurde vom Senat mit der Beschlussfassung zum Krankenhausplan im April 1999 gleichzeitig für drei Maßnahmen die Planungsfreigabe erteilt:

−Standortkonzentration Hellersdorf, −Standortkonzentration Neukölln und −Umbau / Sanierung im Ida-Wolff-Geriatriezentrum Neukölln Hinsichtlich der übrigen Maßnahmen wurde festgelegt, die Planungsfreigabe zum 15. Juli 1999 für den Fall als erteilt zu betrachten, dass die Investitionsplanung bis zu diesem Zeitpunkt nicht beschlossen ist.

Zu Frage IV.4: Der Senat hat die zur finanziellen Absicherung des Personalkonzepts benötigten Schließungskosten nicht betraglich halbiert, sondern – im Gegenteil – sie nahezu verdoppelt und mit einem konkretisierten Ansatz von insgesamt 57,06 Millionen DM für den sozialverträglichen Personalabbau in den Entwurf des Haushaltsplans 2000 eingestellt. Bei den Beträgen in Höhe von 20 000 DM bzw. 10 000 DM handelt es sich – wie im Personalkonzept erläutert – um Schließungskostenpauschalen für die Ansatzbildung im Haushaltsplan bzw. in den Finanzplanungen je zu schließendem Krankenhausbett. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass dieser planerische Durchschnittswert abhängig vom Einzelfall unter- oder überschritten werden kann.

Vor dem Hintergrund der nach wie vor zu hohen Arbeitslosigkeit in unserem Land, der Notwendigkeit, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und der absehbaren demographischen Entwicklung unserer Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten ist es die Aufgabe der Politik, die Sozialversicherungssysteme zukunftsfähig zu machen. Dies gilt gerade auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Unabhängig von der Streitfrage, ob die aktuelle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine Ausgabenkrise oder ein Einnahmedefizit gekennzeichnet ist, müssen nicht mehr finanzierbare Überversorgungsstrukturen und bestehende strukturelle Wettbewerbsverwerfungen endlich konsequent beseitigt werden. Die Politik muss diesen Weg mit Mut beschreiten, will sie auch für die Zukunft ein solidarisches Sozialversicherungssystem erhalten. Auf die gesetzlichen Krankenkassen bezogen bedeutet dies, dass wir die gleichberechtigte Versorgung aller Versicherten auf medizinisch hohem Niveau sichern wollen. Das Gegenmodell einer Basisversorgung mit entsprechenden privaten Zusatztarifen wird von uns abgelehnt. Voraussetzung für einen Erfolg auf diesem Weg ist ein entsprechendes politisches Handeln, auch Verhandeln. In diese Verantwortung ist insbesondere auch das Land Berlin gestellt. Die Einheit der Stadt hat wie in fast allen Bereichen auch im Gesundheitswesen zu Doppelstrukturen geführt. Dies betrifft vor allem den Krankenhausbereich. Es ist zwar richtig, dass die für die Berliner Gesundheitspolitik Verantwortlichen seit

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Frau Sen Schöttler

Anfang der 90er Jahre auf diese Situation reagiert haben, indem sie mit dem Abbau der enorm hohen Bettenzahl im Krankenhausbereich begonnen haben, rückblickend muss jedoch mit aller Klarheit festgestellt werden, dass dieser Prozess nicht konsequent genug, nicht transparent genug, nicht verlässlich genug, vor allem aber nicht schnell genug vorangetrieben worden ist.

Trotz des Bettenabbaus hat es bis 1995 nicht etwa eine Absenkung, sondern eine kontinuierliche Steigerung des Krankenhausbudgets gegeben. Erst von 1997 bis 1999 ist es zu relevanten Budgeteinschnitten gekommen, jedoch wurden die in der Berlinvereinbarung vom 3. August 1998 zwischen den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung und den Berliner Krankenkassen und dem Land Berlin vereinbarten Ziele deutlich verfehlt. Mit der sogenannten Berlinvereinbarung haben die Spitzenverbände auf Bundesebene ihre Solidarität für den Fortbestand der gesetzlichen Krankenversicherung in Berlin zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig wurde damit die Notwendigkeit eines Metropolenzuschlags für Berlin akzeptiert. Es liegt im fundamentalen Interesse des Landes Berlin, diese Solidarität zu erhalten und nicht etwa durch Vertragsverletzungen zu gefährden. Deshalb ist es erforderlich, die deutlich zu hohe Kostenstrukturen im Krankenhausbereich zu verringern. Darüber sind sich alle einig.

Die schwierige Situation betrifft die gesetzliche Krankenversicherung in Berlin insgesamt, also alle Krankenkassen in Berlin. Deren gemeinsamer ausgabendeckender Beitragssatz läge bei ca. 15,5 %, während sich der durchschnittliche Beitragswert auf Bundesebene lediglich auf 13,6 % beläuft. Die Schließung einzelner Krankenkassen vermag diese grundsätzliche Problematik nicht zu lösen, sondern bedeutet lediglich eine Problemverschärfung bei allen Krankenkassen in Berlin. Ein Dominoeffekt bei Krankenkassen in vergleichbarer Lage, etwa in Ostdeutschland, wäre zu befürchten. Es käme zu einem immensen Vertrauensverlust in die gesetzliche Krankenversicherung. Monopolstrukturen drohten, Abwehrszenarien verbliebener Kassenarten drängten sich geradezu auf z. B. die Einführung regionaler Beitragssätze. Dies würde auch zu schweren Beeinträchtigungen des Wirtschaftsstandortes Berlin führen.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat im Februar 1999 Maßnahmen beschlossen, die eine Absenkung des Krankenhausbudgets in Höhe von 750 Millionen DM umfassen. Mit dem vom Abgeordnetenhaus verabschiedeten Krankenhausplan 1999 gilt es, dieses Ziel zu verwirklichen. Dies bedeutet einen Abbau von insgesamt 4 065 nicht mehr benötigter Krankenhausbetten. Es ist zwingend notwendig, dass bereits im Jahre 2000 fühlbare Schritte erfolgen. Der Senat beabsichtigt, neben dem linearen Krankenhauskapazitätsabbau vier Strukturmaßnahmen noch in diesem Jahr vorzuziehen. Dabei ist es wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass sich alle genannten Maßnahmen innerhalb des geltenden Krankenhausplanes 1999 bewegen. Sie sollen in zwei Fällen zeitlich vorgezogen werden und eine noch offen gebliebene Senatsentscheidung konkretisieren.

Die vorgezogene Schließung des Krankenhauses Moabit ist wohl sicherlich die schmerzlichste Entscheidung, vor allem für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist aber für die Gesamtentwicklung notwendig. Ebenfalls vorgezogen werden sollen die mit dem Krankenhausplan entschiedenen Veränderungen im Max-Bürger-Zentrum. Die dritte Maßnahme ist, endlich eine Lösung für das Oskar-Helene-Heim und das Krankenhaus Zehlendorf zu finden und damit die Senatsentscheidung hierzu zu konkretisieren und umzusetzen. Viertens soll es eine Anpassung in Buch bei den Kliniken Franz-Volhard-/RobertRössle geben.

Der durch den Krankenhausplan 1999 vorgegebene Bettenabbau bis zum Jahre 2005 ist mit einem erheblichen Abbau an Personal verbunden. Der Senat hat sich in einer mit den Gewerkschaften und Personalräten für die städtischen Krankenhäuser geschlossenen Beschäftigungssicherungsvereinbarung auf verschiedene Instrumente verständigt, die diesen Anpassungsprozess für die Betroffenen sozialverträglich gestalten. Oberster Grundsatz ist der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Daran hält der Senat ausdrücklich fest.

Das Angebot an die nichtstädtischen Krankenhäuser für eine Beteiligung besteht weiterhin unter dem im Personalkonzept dargestellten Voraussetzungen, nämlich: Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für die Laufzeit des Krankenhausplanes, genereller Einstellungsstopp und trägerübergreifende Verpflichtung, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Personalüberhang zu übernehmen. Sowohl die Berliner Krankenhausgesellschaft als auch einzelne Krankenhausträgerverbände und Krankenhäuser haben bisher eine Beteiligung abgelehnt. Ein Wohlfahrtsverband hat für seine Krankenhäuser zwar die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Beschäftigte aus dem Überhang der städtischen Krankenhäuser vorrangig einzustellen, ohne jedoch die genannten Voraussetzungen zu akzeptieren. Die Mehrzahl der Krankenhäuser hat sich nicht ausdrücklich zu dem Angebot geäußert. Die Universitätsklinika haben sich der Vereinbarung für den Personalabbau bei den städtischen Krankenhäusern mit den Gewerkschaften und dem Hauptpersonalrat nicht angeschlossen, die Gespräche sind aber noch nicht abgeschlossen.

Der Senat hat mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass die beiden durch den Krankenhausplan 1999 unmittelbar betroffenen städtischen Krankenhäuser in der Rechtsform einer GmbH, das Krankenhaus Moabit und das Max-Bürger-Zentrum, obwohl die Beschäftigten dies fordern, der mit den Gewerkschaften und dem Hauptpersonalrat abgeschlossenen Beschäftigungssicherungsvereinbarung nicht beigetreten sind. Wir haben mit den Geschäftsführern beider Krankenhäuser Gespräche geführt. Danach herrscht Klarheit über die finanziellen Rahmenbedingungen, und wir hoffen und erwarten, dass insbesondere im Interesse der Beschäftigten die Krankenhausleitungen kurzfristig der Vereinbarung beitreten werden.

Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Stabilität und die Zukunftsfähigkeit des gegliederten Systems der gesetzlichen Krankenversicherungen insgesamt und darum, dass Gesundheitssystem dieser Stadt zukunftsfest zu machen. Wir wollen deshalb innerhalb des Systems die notwendigen Anpassungen vornehmen, die das System insgesamt nachhaltig stabilisieren. Darauf haben die Berlinerinnen und Berliner einen Anspruch.

[Beifall der Frau Abg. Merkel (SPD)]

Bezugspunkt kann deshalb auch nur die Stadt als Ganzes sein, nicht dieser oder jener Bezirk, nicht dieser oder jener Standort, nicht diese oder jene Abteilung. Wer hier den Gegensatz oder die Alternative AOK oder Moabit konstruiert, verkennt die Dimension des Gesamtproblems gründlich. Wenn wir jetzt nicht handeln und die Weichen so stellen, dass das Gesundheitssystem dieser Stadt stabil bleibt, besteht die Gefahr, dass wir über kurz oder lang vor einem Scherbenhaufen stehen. Deshalb gilt – ich wiederhole das hier noch einmal ausdrücklich, Frau Simon –: Unsere Krankenhauspolitik verfolgt einen modernen, transparenten und konsequenten Weg.

Ich habe bewusst zuerst vor unserer eigenen der Berliner Tür gekehrt, denn wir sind in unserem gesundheitlichen Versorgungs- und Versicherungssystem nicht allein. Das, was im SGB V steht bzw. nicht steht, bestimmt unsere Situation in Berlin ganz wesentlich mit. Dies war auch für mich Anlass, die Berliner Situation auf die Tagesordnung der gestrigen ersten gemeinsamen Sitzung von Bundesregierung und Berliner Senat zu setzen. So sind wir durch die gegenwärtige Konstruktion des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung gleich doppelt benachteiligt. Die Grundlohnsumme der Berliner GKV-Mitglieder wird auf den Bundesdurchschnitt nivelliert, während gleichzeitig außergewöhnliche Härtefälle wie zum Beispiel die vielen hochbetagten Mitglieder der AOK Berlin nicht berücksichtigt werden. Solche Wettbewerbsnachteile für die Berliner Kassen können wir aus eigener Kraft nicht ausgleichen. Dies gilt auch für die Verschuldung der Berliner Kassen, zumindest soweit dies aus den Aufbauleistungen aus dem Ostteil der Stadt resultiert. Hier bedarf es für Berlin und einiger Krankenkassen in den neuen Ländern einer bundesgesetzlichen Lösung, wie sie das Bundesministerium für Gesundheit, Frau Fischer, im Oktober/November des letzten Jahres einmal vorgeschlagen hat –, allerdings auch mit einer Lösung für Berlin.

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Frau Sen Schöttler

Wenn ich an den Bundesgesetzgeber und die Bundesregierung appelliere, dann ist der Rahmen natürlich weiter zu ziehen. Wir brauchen die Chancen, die noch im ersten Entwurf der Gesundheitsreform 2000 standen, wir brauchen eine Steuerung der Ausgaben – ob Sie das nun Globalbudget oder Beitragssatzstabilität nennen –, wir benötigen aber auch zusätzliche Instrumente im Krankenhausbereich, um die Versorgung und die damit verbundenen Kosten besser und zielgerichteter steuern zu können. Hier ist im Interesse des Gesamtsystems nicht nur die Bundesregierung, sondern sind auch die Länder gefordert, eine konstruktive Lösung für die Strukturreform zu ermöglichen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich appelliere an uns alle, die Entscheidungen sind im Wesentlichen gefallen: Wir müssen der Verantwortung für diese Stadt gerecht werden – der Verantwortung für eine zukunftsfähige, gesundheitliche Versorgung auf dem bewährten hohen Niveau und die Bezahlbarkeit dieser Versorgung mit sozial- und wirtschaftspolitisch akzeptablen Beitragssätzen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD – Beifall der Frau Abg. Herrmann (CDU)]

Danke Frau Senatorin! – Zur Besprechung hat nunmehr das Wort Herr Dr. Meier von der Fraktion der CDU. Bitte schön! – Oh! Die Reihenfolge stimmt nicht. Ich bitte um Entschuldigung, ich bin in die falsche Spalte gerutscht. Zur Besprechung erhält nunmehr das Wort die Fraktion der PDS. Frau Simon, Sie haben das Wort! Bitte schön, Frau Simon! Ich bitte um Nachsicht!

Herr Präsident! Der Mensch lernt, solange er lebt. Das haben wir beide in der Schule gelernt.

[Zuruf von der CDU: Woher wissen Sie das?]

Insofern finde ich das ganz in Ordnung.

Meine Damen und Herren! Ich ergreife ganz gern das Wort, obwohl ich zugeben muss: Ich habe meine Schwierigkeiten, Frau Schöttler. Das, was Sie ausgeführt haben, ist das, was ich täglich in der Presse lese, nicht mehr und nicht weniger. Ich hatte relativ klare Fragen gestellt. Ich denke, wenn ich im Krankenhaus Moabit, im Oskar-Helene-Heim, im Krankenhaus Buch draußen oder im Max-Bürger-Zentrum arbeitete, dann erwartete ich klarere Antworten. Die Zeit ist so fortgeschritten, dass wir sofort handeln müssen, der Krankenhausplan 2000 läuft, die überwiegende Anzahl an abzubauenden Betten an zu schließenden Standorten muss in diesem Jahr erbracht werden. Deshalb bin ich der Auffassung, dass es nicht sein kann, dass Sie diese Erklärung hier abgeben und keine konkreten Vorschläge machen.

[Frau Sen Schöttler: Sie haben doch konkrete Vorschläge schriftlich bekommen!]