Protocol of the Session on April 5, 2001

Dann hat Herr Volk die nächste Nachfrage. – Bitte, Herr Volk!

Herr Senator, es ist immer so, am Anfang steht ein Konzept, und dann entscheidet man über die Schlussfolgerungen. Teilen Sie die Ansicht, dass das bei den Schließungen bei den Berliner Bäder-Betrieben andersherum läuft und dies nicht logisch ist? Aus welchem Grund greifen Sie als Aufsichtsratsvorsitzender nicht ein? – Sie hatten immerhin – Sie haben es selbst erwähnt –, nachdem Sie die Chefs der Berliner BäderBetriebe gefeuert hatten, ein halbes Jahr Zeit, ein solches Konzept vorlegen zu lassen oder in Auftrag zu geben.

Herr Senator!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Volk! Ich bitte Sie, nicht zu verwechseln, ich habe nicht vor – und bin es auch nicht –, der Vorstandssprecher oder der oberste Bademeister der Stadt zu werden. Das wollte ich zunächst klarstellen.

[Heiterkeit bei der CDU]

Es ist richtig, dass ich dort die Notbremse gezogen habe. Es ist weiterhin richtig, dass ich eine Ausschreibung vorgegeben habe, dass ich Wert darauf gelegt habe, dass korrekt ausgeschrieben wird. Im Übrigen haben sich 60 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet. Wir sind dann auf diesen Vorschlag in einem sehr sorgfältigen Verfahren gekommen, in dem ich von anderen Aufsichtsratsmitgliedern und von den Personalvertretern begleitet wurde. Wir haben jetzt einen neuen Vorstandsvorsitzenden. Ich habe parallel – das ist auch durch kommissarische Vorstandstätigkeit geschehen – darum gebeten, zunächst einmal die Fakten Bad für Bad aufzuarbeiten, genau zu wissen, wie viele Menschen in dieses Bad gehen, was an Investitionen geleistet worden ist, was an Investitionen notwendig ist und wie die regionale Verankerung ist, das heißt, welche Möglichkeiten bestehen, wenn man u. U. ein Bad schließen muss, damit entsprechend Ersatzbedarf vorliegt. Dieser Prozess ist im Gange. Ich habe eine zeitliche Vorgabe gesetzt, indem ich gesagt habe: Im Mai muss das vorliegen. – Ich gebe Ihnen Recht, die Maßnahme, die jetzt getroffen wurde, hat der Vorstand veranlasst, weil – Sie wissen das – sonst u. U. mehr als 40 temporär Beschäftigte zu Dauerbeschäftigten bei den Bäderbetrieben geworden wären mit den entsprechenden Konsequenzen, die Sie bei der Beschäftigungssituation und den Personalkosten auch kennen. Aber ansonsten gebe ich Ihnen Recht, an sich wäre eine Vorlage sinnvoll, die Gesamtkonzeption, auch die Erkenntnis daraus, zu diskutieren und dann zu entsprechenden Schritten zu kommen. Manchmal, Herr Abgeordneter Volk, sind die realen Abläufe nicht mit den idealen Abläufen identisch.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage Nr. 6 des Kollegen Schuster von der Fraktion der SPD über

Stand der Vorbereitung zur Love-Parade 2001

Bitte schön, Herr Kollege Schuster, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Man könnte meinen, dass ein Teil der Antworten schon in der Zeitung steht, aber ich glaube, es gibt noch genug, wo man ergänzende Informationen und tiefere Informationen bekommen kann. In diesem Sinne trage ich die Fragen vor:

1. Wie wird der Senat mit den vorliegenden konkurrierenden Anmeldungen für eine politische Demonstration umgehen? – Es geht um die Love-Parade.

2. Wird der Senat den Veranstaltern der Love-Parade räumliche Alternativen anbieten, und wenn ja, welche?

Herr Senator Werthebach – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schuster! Auch nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte gilt bei konkurrierenden Anmeldungen für Versammlungen grundsätzlich das Prioritätsprinzip, nachdem dem Erstanmelder einer Versammlung der Vorzug zu gewähren ist. Von diesem Prinzip kann und muss dann abgewichen werden, wenn besondere Umstände ausnahmsweise zu einem Vorrang der später angemeldeten Versammlung führen. Diese Umstände liegen im Hinblick auf die Love-Parade nicht vor. Deshalb hat die Versammlungsbehörde den Veranstaltern der Love-Parade für den gewünschten Termin am 14. Juli 2001 einen Verbotsbescheid erteilen müssen.

(A) (C)

(B) (D)

Bm Dr. Werthebach

Zur Frage 2: Es ist nicht Aufgabe des Senats, einem Anmelder einer Versammlung andere als die angemeldeten Wegstrecken anzubieten. Gleichwohl hat es bereits im vergangenen Jahr unter Federführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie eine Erörterung anderer Wegstrecken gegeben, die jedoch nicht Gegenstand eines Antrags geworden sind. Die diskutierten Wegstrecken sind allerdings aus unterschiedlichen Gründen nicht geeignet gewesen, die Durchführung der Love-Parade zu sichern. Selbstverständlich – das ist jedenfalls meine Überzeugung – gibt es in Berlin Wegstrecken, die die Durchführung der Love-Parade ermöglichen würden. Es ist dem Senat allerdings nicht möglich, die Beweggründe für das Tun oder Unterlassen der Veranstalter der Love-Parade zu erforschen, soweit sie nicht in die verschiedenen Gesprächsrunden eingeführt wurden.

Herr Kollege Schuster, möchten Sie nachfragen? – Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich möchte zunächst einmal noch zu Ihrer Antwort auf Frage 1 nachfragen, ob der Senat weiterhin davon ausgeht, dass es sich um eine Versammlung, also eine politische Demonstration handelt, oder ob er dabei nicht inzwischen erhebliche Zweifel hat und versucht, dies als eine kommerzielle Veranstaltung zu werten und entsprechend mit dem Veranstalter zu verhandeln.

Herr Senator Werthebach!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schuster! Von der Annahme, dass dahinter auch handfeste finanzielle Interessen stehen, können Sie sicherlich ausgehen.

[Cramer (Grüne): Na endlich!]

Aber es bleibt dabei, dass die Versammlungsbehörde – und die untersteht meiner Aufsicht – nur über Vorgänge zu entscheiden hat, die an sie herangetragen werden, und dann werden sie unter Beachtung der Gesichtspunkte, die ich vorhin vorgetragen habe, selbstverständlich zu berücksichtigen sein und in die Entscheidung einfließen.

Herr Kollege Schuster noch einmal – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich gehe davon aus, dass sich der Senat nicht nur passiv verhält, sondern auch aktiv tätig wird. Jedenfalls hat man durchaus den Eindruck, dass das in anderen Fällen so ist. Deshalb möchte ich nachfragen: Was tun Sie als Senat, dass diese unstrittig für Berlin wichtige Veranstaltung am 14. Juli stattfinden kann, und zwar nicht im Großen Tiergarten? Es gibt ein Gutachten von einem Herrn Kordes, in dem er fachlich fundiert nachgewiesen hat, dass die KarlMarx-Allee durchaus geeignet ist. Der Kern der Frage ist: Was tut der Senat, um mit räumlichen Alternativen und Verhandlungen diese Veranstaltung am 14. Juli in Berlin zu halten?

Herr Senator Dr. Werthebach, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass der Senat aktiver Teil der Berliner Politik ist, will ich uneingeschränkt bestätigen. interjection: [Cramer (Grüne): Gut, dass Sie das gesagt haben, das glaubt sonst keiner!]

Der Senat und damit die Versammlungsbehörde können natürlich nur im Rahmen von Anträgen, gestützt auf das Versammlungsgesetz, Entscheidungen treffen. Ich hatte eingangs gesagt, dass es im vergangenen Herbst und in diesem Jahr sogenannte Runde Tische gab, an denen alle bestehenden Möglichkeiten

erörtert wurden. Es gibt darüber hinaus nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Verpflichtung der Versammlungsbehörde und damit auch des Senats, in Kooperationsgesprächen Ausweichmöglichkeiten, andere Orte, andere Zeitpunkte zu erörtern. Alles dieses werden wir tun, aber wir sind zunächst darauf angewiesen, dass die Veranstalter von sich aus Vorschläge machen. Ich kann nicht ausschließen, dass sie die Entscheidung von gestern zum Anlass nehmen, ein verwaltungsgerichtliches Verfahren durchzuführen. Also: Hohe Kooperationsbereitschaft ist beim Senat vorhanden, aber nunmehr ist in erster Linie der Veranstalter am Zuge. Er muss sagen, was er nun an Stelle der Erstanmeldung wünscht.

Danke, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Hoff – bitte, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Die Kooperationsbereitschaft des Senats geht bekanntlicherweise seit vielen Jahren bis hin zur Unterwürfigkeit gegenüber dem Veranstalter Planetcom. Die Frage, die ich insbesondere an den Wirtschaftssenator richte, also an denjenigen, der schon häufiger darüber gesprochen hat, lautet: Wäre nicht folgendes Szenario für Berlin wünschenswerter gewesen? Würden Sie einem solchen Szenario zustimmen? Die Innenverwaltung stellt irgendwann einmal endgültig fest, es ist keine politische Demonstration, sondern eine kommerzielle Veranstaltung. Diese wird im Veranstaltungsplan hinreichend festgeschrieben, und die Tourismus Marketing GmbH und eine Reihe anderer haben keine Probleme, so wie sie sie jetzt haben. Man führt ein dezentrales Veranstaltungskonzept durch – –

Herr Kollege, ich muss Sie an den Fragecharakter erinnern; das ist ein sehr großer Bogen!

Die Frage ist: Stimmt er dieser Konzeption zu? Die muss ich kurz skizzieren. Ich will nicht auf bestimmte Studien, die Kollege Schuster dargestellt hat, eingehen, sondern ich mache es ganz kurz. – Der Termin würde feststehen, man hat eine kommerzielle Veranstaltung, man hat ein dezentrales Veranstaltungskonzept, was in den vergangenen Jahren bedauerlicherweise nicht geprüft wurde, realisiert darüber noch Einnahmen für das Land Berlin und hat keine Kosten wie bei dem jetzigen Konzept der Love-Parade. Würden Sie dem zustimmen, dass das eine sinnvollere Lösung als das gewesen wäre, was der Senat seit Jahren hier macht?

Na ja, da war der Fragecharakter nur noch ziemlich am Schluss zu erkennen. – Wer antwortet für den Senat? – Herr Senator Werthebach, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, das ist meine Zuständigkeit. Ich kann Ihnen nur bestätigen, dass wir die verschiedenen Rechtsfragen, die Sie mittelbar oder unmittelbar angesprochen haben, sehr wohl geprüft haben. Die Kooperationsbereitschaft, von der ich gesprochen habe, bezieht durchaus auch die Rechtsberatung ein. So, wie Sie sich das vorstellen, dass mal entschieden wird, es ist eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes, oder hier wird das Sondernutzungsrecht beansprucht, so einfach ist die Entscheidung nicht zu treffen, zumal dieses über 12 Jahre zu Grunde gelegt wurde.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Over – bitte!

Herr Innensenator! Sie sagten, es ist Ihre Aufgabe, aber doch wohl nur, weil die Versammlungsbehörde gegen ihren Willen politisch angewiesen worden ist, dieses als politische Demonstration zu behandeln. Ich möchte Sie fragen: Ist der Senat weiterhin der Meinung, dass der Große Tiergarten aus Sicherheitsgründen der geeignetste Platz zur Durchführung der

(A) (C)

(B) (D)

Love-Parade ist, und würden Sie so freundlich sein, den zweiten Teil der Frage 2 des Kollegen Schuster zu beantworten, welche Alternativen Sie angeboten haben, zum Beispiel den Flughafen Tempelhof oder die Avus?

[Niedergesäß (CDU): Adlergestell!]

Herr Senator Dr. Werthebach, bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Sie fragen nach der geeignetsten Wegstrecke. Dann müsste man mal in Beziehung setzen: im Vergleich zu welcher anderen? Wir haben über 27 verschiedene Streckenführungen im Rahmen dieses Runden Tisches gesprochen. Unter anderem ist auch die von Ihnen angesprochene Lösung Flugfeld Tempelhof erörtert worden. Dies ist allerdings aus Sicherheitsgründen von vornherein verworfen worden.

Danke schön, Herr Senator Dr. Werthebach!

Nunmehr hat der Abgeordnete Schneider von der Fraktion der PDS das Wort zur Anfrage über

neues Zumessungsmodell lässt Verwaltungsreform in den Bezirken zur Farce werden

Bitte schön, Herr Kollege Schneider!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Einführung eines neuen Zumessungsmodells für die personelle Ausstattung der Bezirke im Hinblick auf die Weiterführung der verwaltungsreformerischen Elemente, hier vor allen Dingen der Einführung der Budgetierung von 2001 bis 2005 in den Bezirken?

2. Ist dem Senat bekannt, dass der bisherige Ansatz des Budgetierungskonzeptes der Bezirke darin bestand, dass eine Vergleichbarkeit der Ausgaben über die zu lösenden Aufgaben hergestellt werden sollte und nicht über eine Größe „DM pro Einwohner“?