II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörden vom 13./17. August 1996, Drucksache 14/865, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Betriebe und Technologie vom 2. April 2001
Dann eröffne ich die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragraphen miteinander zu verbinden. – Dazu ist kein Widerspruch festzustellen. Dann rufe ich auf die §§ 1 bis 3, die Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Vorlage, Drucksache 14/865.
Der Ausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Gesetzesvorlage. Eine Beratung wird nicht gewünscht, so dass ich die nicht vorgenommene Einzelberatung schließe und die Einzelabstimmungen mit der Schlussabstimmung verbinde. Wer dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörden, Drucksache 14/865, seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen.
I. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Gesetz zur Anpassung landeseigener Gesetze an den Euro (Berliner Euro-Anpassungsgesetz)
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung – eigentlich könnte ich sagen „an alle Ausschüsse“, aber ich führe sie alle auf – an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen, an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration, an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport, an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz, an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung, an den Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten und natürlich an den Hauptausschuss. Wer die Überweisungen so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich weise darauf hin, dass die mitberatenden Fachausschüsse um eine möglichst zügige Beratung gebeten werden, was in den meisten Fällen auch unproblematisch sein sollte. Ich schlage Ihnen in Absprache mit den Fraktionen vor, dass die Fachausschüsse ihre Stellungnahme bis spätestens – ich bitte die Aus
schussvorsitzenden, genau zuzuhören – zum 15. Juni 2001 dem federführenden Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten zuleiten. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt eine Stellungnahme nicht abgeben werden, gilt die Vorlage seitens des mitberatenden Ausschusses als angenommen. Der federführende Ausschuss kann dann unmittelbar danach seine Arbeit aufnehmen. Gibt es Widerspruch zu diesem Vorschlag? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
I. Lesung des Antrags der Fraktion der PDS über Gesetz zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Überwindung rassistischer Diskriminierung im Lande Berlin (Integrationsförderungsgesetz – IntegrFG)
Es wird eine Beratung gewünscht. Die Redezeit beträgt bis zu 5 Minuten. – Für die PDS-Fraktion hat Frau Hopfmann das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der PDS löst heute ein Wahlversprechen ein. Wir haben in unserem Wahlprogramm 1999 geschrieben, dass wir ein Gesetz zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Überwindung von rassistischer Diskriminierung auf den Tisch legen werden, was wir hiermit tun. Was nicht oft vorkommt: Wir betreten mit diesem Gesetzentwurf Neuland. Wir wollen, dass sich die Politik gesetzlich verpflichtet, Integration ernst zu nehmen,
In der letzten Woche – das Aufeinandertreffen ist nur Zufall – haben die Ausländerbeauftragte des Senats, der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg und der Präsident des Landesarbeitsamtes noch einmal die Alarmglocken geläutet, und das nicht zum ersten Mal. Sie haben auf die prekäre Bildungs- und soziale Situation der in Berlin lebenden Migrantinnen und Migranten hingewiesen. Ich nenne hier noch einmal einige Zahlen, um die Lage zu verdeutlichen: Die Arbeitslosenquote unter den Migrantinnen beträgt 35 %, unter den türkischen Berlinerinnen und Berlinern, die arbeitsfähig wären, beträgt sie sogar 42 %. Die Quote der Sozialhilfebezieher ist bekanntermaßen sehr viel größer in der Migrantenbevölkerung als in der deutschen Bevölkerung. Auch hier sind die Zahlen dramatisch angestiegen. Der Anteil an Auszubildenden allein nur im öffentlichen Dienst ist von 6,4 % 1992 auf knapp 2 % 1999 zurückgegangen, obwohl der Anteil der Jugendlichen im Alter von 16 bis 20 Jahren insgesamt 14,5 % in Berlin beträgt. Ich habe auch eine andere Zahl gefunden, aber ich gehe von diesen 14,5 % aus. Da muss man sich natürlich fragen, wie der öffentliche Dienst sich zu einer bürgernahen Dienstleistungseinrichtung entwickeln soll und wie er an interkultureller Kompetenz – wie es immer so schön heißt – in einer Weltstadt Berlin gewinnen will angesichts eines solchen Dilemmas. Oder nehmen Sie die erschreckende soziale Segregation in einigen Innenstadtbezirken, der man nun mit Quartiersmanagement beizukommen sucht. Nehmen Sie die Probleme der Jugendgewalt, zunehmender Jugendgewalt – auch und vor allem unter türkischen Jugendlichen in sozial prekären Familiensituationen.
Ich denke, Sie kennen aus der Presse der letzten Woche auch weitere aktuelle Zahlen, so z. B. die Tatsache, dass 68 % türkischer Jugendlicher die Schule nur mit einem Hauptschulabschluss oder ohne jeglichen Schulabschluss verlassen. Allerdings – wir haben im neuen Entwurf für das Schulgesetz nachgesehen und waren ganz gespannt – wir finden in diesem Entwurf keine adäquaten Lösungsvorschläge, gerade auch für diese Situation. – Herr Berger nickt, habe ich gesehen, wir sind offensichtlich einer Meinung.
Ich denke wir haben in dieser Stadt kein Ausländerproblem, wir haben ein politisches Problem, nämlich ein Defizit an Politik, die Integration der hier lebenden Migranten in ihrer ganzen Komplexität anzupacken. Dafür unterbreiten wir nunmehr einen Vorschlag, und wir befinden uns in erfreulicher Übereinstimmung mit ganz gewichtigen Dokumenten, nämlich z. B. mit der Berlin-Studie „Strategien für die Stadt“. Da gibt es ein breites Kapitel „Austauschbeziehungen als Handlungsfeld“ und eine Abteilung „Einwanderungsstadt Berlin“, und da lese ich auf Seite 70:
Die aktive Berliner Integrationspolitik ist auszubauen. Nur bei gelungener wirtschaftlicher und kultureller Integration wird Zuwanderung zum Gewinn für die Stadt. Dem stehen Probleme und Barrieren entgegen.
Ich finde auch an anderer Stelle – und das finde ich auch sehr interessant – den Vorschlag, Integration im Sinne kultureller Förderung gesetzlich zu verankern. – Na bitte! Nichts anderes wollen wir ja mit unserem Entwurf.
Wir befinden uns auch in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Beschäftigung und Beruf und mit den Richtlinien des Rates aus dem Jahr 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse und der ethnischen Herkunft.
Noch ein Hinweis: Die Fördermaßnahmen, die wir im arbeitsmarktpolitischen, im beschäftigungspolitischen Bereich vorschlagen, stehen nach wie vor in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. Die europäischen Richtlinien weisen noch einmal darauf hin – da gibt es einen interessanten Artikel 5 –, dass Fördermaßnahmen, positive Fördermaßnahmen, keine Ungleichbehandlung sind, wenn sie dazu dienen, tatsächliche Gleichstellung herzustellen.
Meine Damen und Herren von der SPD, ich habe gehört, Sie haben vor, einiges in diese Richtung zu tun. Sie haben dazu auf Ihrem Parteitag etwas beschlossen. Herr Kollege Kleineidam, Sie sagten heute in der „taz“: Wir, die PDS, doktern an den Symptomen herum. – Nein, nein! Wir haben das lange und gründlich überlegt. Ich denke, wir legen den Finger in die Wunde, aber dazu haben wir ja dann in den Ausschüssen genügend Gelegenheit, sachlich, fachlich kompetent miteinander zu diskutieren und zu streiten.
Nehmen Sie unseren Gesetzentwurf als einen reformpolitischen Vorschlag, den wir Ihnen anbieten und mit dem wir hoffen, mit Ihnen in konstruktive Debatten zu kommen. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der PDS – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich auf Bundes- und Landesebene CDU und SPD bereits intensiv mit Verbesserungsmöglichkeiten für die Ausländerintegration beschäftigt haben – sowohl die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt als auch die CDU/CSU-Fraktion und beide Parteien –, trottet nun die PDS diesem Thema ein wenig hinterher, leider, Frau Hopfmann, unter völliger Verkennung der Realitäten.
Ausländerintegration, vom Erlernen der deutschen Sprache bis hin zur Eingliederung in die deutsche Gesellschaftsordnung, ist weitestgehend – das wissen Sie sicher genauso gut wie ich –
Bundesangelegenheit. Insofern geht Ihr Gesetzesentwurf hier etwas fehl. Schon wegen der Finanzierungsmöglichkeiten wird es dabei auch in Zukunft bleiben. Bereits heute fließt der Löwenanteil bei der Sprachförderung aus dem Bundeshaushalt in etwa 1 Milliarde DM Höhe.
Das heißt nicht, dass das Land Berlin bei der Neustrukturierung der Integrationsmaßnahmen außen vor bleibt, ganz im Gegenteil. Angesichts der hohen Ausländerkonzentration in unserer Stadt muss sich Berlin in die bundesweit geführte Diskussion um das Für und Wider eines Integrationsgesetzes einbringen. Deshalb haben wir auch, wie Sie sicher bemerkt haben, meine Damen und Herren von der Opposition, in die Koalitionsvereinbarungen das holländische Modell als Zielrichtung aufgenommen.
Gegebenenfalls werden wir im Bundesrat an Gesetzesinitiativen anderer Bundesländer oder des Bundes unter Umständen auch mit einer eigenen Gesetzesinitiative mitwirken. Ich kann Ihnen soviel bereits sagen, dass in einer koalitionsinternen Arbeitsgruppe gegenwärtig intensiv an einer Ausarbeitung dieser Konzeption gearbeitet wird. Ich freue mich, dass wir hier große Fortschritte machen, so dass ich hoffe, dass wir im Mai bereits zu einer gemeinsamen Lösung finden werden. Es wäre auch wichtig, dass Berlin als A- und B-Land über die Grenzen der politischen Auseinandersetzung hinaus aus der Interessenlage unserer Stadt einen Vorschlag unterbreiten kann. Wie gesagt, wir sind mit unserem Koalitionspartner auf gutem Wege und hoffen, im Mai hier Ergebnisse vorlegen zu können.
Einen Punkt möchte ich aber nicht unerwähnt lassen, meine Damen und Herren von der PDS: Ihr Vorschlag, das ASOG dahin gehend zu ändern, der Polizei
ja, meine Damen und Herren, ich habe damit schon gerechnet – in Berlin zu unterstellen, sie vergreife sich an ausländischen Mitbürgern. Das ist wirklich ein Stück aus dem Tollhaus! Eine solche gesetzliche Regelung wird mit uns – das werden Sie wohl auch nicht anders erwarten – nicht zu machen sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz, das Integrationsgesetz, das die PDS heute vorgelegt hat, hat doch etwas mehr Aufmerksamkeit verdient als die etwas trübe Nachmittagsstimmung, die ich hier bemerke.
Ich finde, das Gesetz ist ein guter Vorstoß und es kommt durchaus zu einem richtigen Zeitpunkt. Wir haben hier fraktionsübergreifend von verschiedenen Richtungen in dieser Stadt in den letzten Monaten uns endlich einmal zu dem Schritt durchgerungen, zu sagen, dass Berlin eine Einwanderungsstadt ist. Wenn wir das sagen, reicht es nicht aus, ein solches Bekenntnis abzulegen, das nun wirklich – das sage ich als alter Westberliner – für diesen Teil der Stadt und dann für die Gesamtstadt mehr als 20 Jahre überfällig ist. Dann reicht es nicht aus, das nur zu bekennen, sondern dann müssen wir auch Berlin als Einwanderungsstadt gestalten.
Dann ist es ganz wichtig, diesen zentralen Grundsatz aus diesem Gesetz wirklich ernst zu nehmen, nämlich die Forderung nach politischer und sozialer Gleichstellung von Migranten in unserer Stadt. Frau Hopfmann hat das Dilemma noch einmal richtig dargestellt, in den Zahlen, die ich nicht noch einmal wiederholen will – von der Arbeitslosigkeit über die Bildungsabschlüsse. Es ist doch beunruhigend, wenn in der dritten Generation von Einwanderern deutlich schlechtere Bildungsabschlüsse, deutlich schlechtere Chancen, einen Beruf zu ergreifen, deutlich schlechtere Chancen, eine Arbeit zu finden, anzutreffen sind. Das ist doch beunruhigend.