Ihre Politik in der Einbürgerungsfrage im letzten Jahr in Berlin hat die Menschen nicht ermutigt, zum Amt zu gehen und Einbürgerungsanträge zu stellen, sondern sie hat viele Familien eher abgeschreckt. Sie haben viel zu strikt an den hohen Gebühren für Kinder, die eingebürgert werden sollen, festgehalten, und es ist für Familien, die es knapp haben, einfach zu viel, wenn sie für jedes Kind, das eingebürgert werden soll, 500 DM zahlen müssen.
Sie haben, Herr Werthebach, auch die unsägliche Regelanfrage beim Verfassungsschutz eingeführt. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder, der Deutscher werden will, weil er aus dem Irak, weil er aus der Türkei, weil aus dem Libanon stammt, deshalb verdächtigt wird, die Demokratie zu untergraben? Herr Werthebach, diese Menschen, wenn sie Deutsche werden wollen, bekunden in erster Linie doch damit, dass sie am demokratischen Leben hier gleichberechtigt teilhaben wollen, und wir sollen sie deshalb nicht durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz diffamieren, sondern wir sollen sie unterstützen und zu diesem Schritt ermutigen. Das ist zukunftsweisende Einwanderungspolitik. Was Sie betreiben, ist aber vielmehr Abschrekkungspolitik.
Und um den dritten Punkt zu nennen: Sie und leider auch Herr Böger, auf einem komplizierten schriftlichen Sprachtest bestanden. Nun wissen wir, dass gerade die Einwanderer der ersten Stunden aus Dörfern kommen, in denen sie nicht die Gelegenheit hatten, Lesen und Schreiben zu lernen. Diese Menschen haben zum Wohlstand dieses Landes, sie haben zum Wohlstand dieser Stadt über Jahrzehnte beigetragen. Jetzt schlagen wir ihnen die Tür zur Einbürgerung zu, wenn wir ihnen
quasi einen Bildungstest verordnen, wenn sie sich durch schriftliche Sprachtests einbürgern lassen sollen. Ich sage ganz deutlich vorweg: Wir sind die letzten, die sagen, wir sollen nicht alles tun, damit Menschen, die hier im Lande leben und die sich dauerhaft entscheiden, in diesem Lande zu leben, fließend Deutsch lernen. Aber ein Sprachtest darf keine Bildungsbarriere sein. Es soll damit nicht die mittlere Reife erprobt werden. Das tun Sie aber mit diesem Test, den Sie verlangen.
Wir haben mit unseren Anträgen einige Vorschläge gemacht, wie Einbürgerungen in Berlin erleichtert werden können, dass wir nicht tendenzielles Schlusslicht bei den großen Städten sind, wieder vornan. Wir wollen nicht, dass Einwanderern in dieser Stadt Bürger zweiter Klasse sind, und wir wissen, dass die Einbürgerung ein ganz wichtiger Schritt vorwärts ist, um ihnen wirkliche Gleichberechtigung zu geben. Deswegen stehen wir für eine zukünftige mutige Einbürgerungspolitik, die auf die Menschen zugeht und diese nicht abschreckt.
Danke schön, Herr Kollege Berger! – Für die Fraktion der CDU hat nunmehr der Kollege Gewalt das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Berger! Die Koalition ist sich einig darüber – das werden Sie im Innenausschuss gemerkt haben –: Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, dass politische Extremisten und Wirrköpfe nicht die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Berlin erhalten.
Anfragen beim Verfassungsschutz im Einbürgerungsverfahren, Herr Kollege Berger, sind daher kein – wie Sie meinen – übertriebenes Misstrauen, sondern vielmehr eine unbedingt notwendige Schutzmaßnahme einer wehrhaften Demokratie. Wir dürfen nicht zulassen, dass der politische Extremismus in anderen Ländern nach Deutschland importiert wird. PKK-Terroristen und HamasExtremisten dürfen in unserem Land keine Existenz haben.
Eine Einbürgerung solcher Leute muss durch die Einbürgerungsbehörden der Bezirke – einheitlich – verhindert werden.
Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner auf eine ausgesprochen pragmatische Handhabung der Regelanfrage beim Einbürgerungsverfahren verständigt. Die Anfrage wird regelmäßig bei Antragstellern vorgenommen, die aus bestimmten Herkunftsländern stammen, so aus den GUS-Staaten, aus den arabischen Staaten und aus der Türkei. Mit der neuen Richtlinie der Innenverwaltung ist endlich eine einheitliche Praxis in allen Bezirksämtern des Landes Berlin hergestellt. Schlupflöcher, wie es sie in der Vergangenheit gegeben hat, sind damit gestopft. Dies befriedigt mich außerordentlich. Auch wenn es die Opposition nicht gern hören wird: Wir haben gezeigt, dass wir mit den Sozialdemokraten – die Debatte am heutigen Tage scheint das ein bisschen verschoben zu haben – effektive Regelungen zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefunden haben, Regelungen – das sage ich hier auch mit einem gewissen Stolz für unsere Fraktion, aber sicher auch für die Sozialdemokratische Fraktion –, die Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben können. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute wird ein Antrag meiner Fraktion behandelt, der bereits im Dezember 1999 eingebracht wurde. Der Senat tut scheinbar alles, aber auch alles, um die Einbürgerungsverfahren durch bürokratische Hürden in die Länge zu ziehen. Vorschläge zur Vereinfachung dagegen verzögert die Koalition in unerträglichem Maße.
Trotzdem sind die Anträge noch aktuell, denn der Senat hat sich nur formell von der Regelanfrage beim Verfassungsschutz verabschiedet. Faktisch besteht sie durch eine Arbeitsanweisung an die Bezirksämter nach wie vor. Antragstellerinnen und Antragsteller auf eine Einbürgerung aus den Herkunftsländern Irak, Iran, Israel, Palästina, Libanon, Libyen, Syrien, Türkei und GUS-Staaten sollen nämlich generell überprüft werden. Das heißt, über 85 % der Antragstellerinnen und Antragsteller sind betroffen. Wir halten es für unzumutbar, die Menschen aus diesen Ländern grundsätzlich mit dem Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit zu konfrontieren.
Ein Generalverdacht gegen Menschen aus diesen Ländern, die seit langem in Berlin leben, lässt sich nicht rechtfertigen. Das dient auch nicht der Integration dieser Menschen, wenn sie pauschal aus potentielle Verfassungsfeinde betrachtet werden. Ich bedaure es sehr, dass die SPD da mitgemacht hat. Darüber hinaus führt diese Verfahrensweise zu einer wesentlichen Bürokratisierung des Einbürgerungsverfahrens. Der Antragstau wird immer länger. Wartezeiten von über zwei Jahren sind keine Seltenheit.
Auch der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse dient in Berlin als Instrument der Einbürgerungsverhinderung. Vor allem an die schriftlichen Prüfungen werden zu hohe Anforderungen gestellt. Diese halten Antragswillige oft von der Antragstellung ab. Besonders die ältere Generation der Migrantinnen und Migranten kann sich lediglich mündlich ausreichend in Deutsch verständigen. Die Verantwortung liegt aber in erster Linie bei dem bisherigen Verfahren der Integrationspolitik. Hauptbetroffen sind meist Frauen. Der Sprachtest in Einbürgerungsverfahren sollte deshalb dahin gehend vereinfacht werden, dass ausreichende mündliche Sprachkenntnisse ausreichen.
Trotz der geringfügig gestiegenen Einbürgerungszahlen sind die hohen Erwartungen an das Staatsangehörigkeitsrecht nicht erfüllt worden. Ursachen sind insbesondere die zu hohe Einbürgerungsgebühr – wie von Herrn Berger erwähnt – in Höhe von 500 DM und die sogenannte Optionspflicht. Bereits Mitte des letzten Jahres hat die Ausländerbeauftragte, Frau John, auf diesen Zusammenhang verwiesen. Bezogen auf die Einbürgerungsgebühr ist diese Erkenntnis scheinbar auch bis zum Bundesinnenminister vorgedrungen. Ziel ist eine Senkung der Gebühr für Kinder, die nach § 40 b Staatsangehörigkeitsrecht eingebürgert werden. Prinzipiell bedarf es dazu einer Verlängerung dieser Übergangsregelung.
Wir fordern den Senat auf, die Bundesregierung in ihrer Intention im Bundesrat zu unterstützen, den § 40 b dahin gehend zu ändern und die Antragsfrist über den 31. Dezember 2000 hinaus zu verlängern.
Danke sehr! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute über drei Anträge zu beraten. Ich zäume das Pferd von hinten auf, weil mir auffiel, dass keiner meiner Vorredner ein Wort über den dritten Antrag verloren hat. Dieser Antrag der PDS-Fraktion zur Frage der doppelten Staatsbürgerschaft war an den Innenausschuss überwiesen worden. Ich selbst konnte an der Sitzung nicht teilnehmen und habe mir deshalb das Protokoll besorgt. Ich habe festgestellt, dass auf fünf Seiten keine Fraktion etwas zu diesem Antrag gesagt hat. Offensichtlich bestand eine weitgehende Einigkeit darüber, dass es wenig Sinn macht, ein Gesetz, das gerade sehr kontrovers im Bundestag zu Stande gekommen ist, gleich wieder zu ändern. Es ist eindeutig so, da niemand zu diesem Antrag gesprochen hat. Ich begründe deshalb nicht weiter, warum auch meine Fraktion diesen Antrag ablehnen wird.
Zum Thema Regelanfrage: Die SPD hat mehrfach in diesem Haus eindeutig bekundet, dass sie die Regelanfrage für kein geeignetes Verfahren hält. Wir haben in mehreren Diskussionen aber auch festgestellt, dass wir eine weitgehende Einigkeit darüber haben, dass wir bei Einbürgerungen Terroristen keinen sicheren Aufenthalt in unserem Land verschaffen wollen. Die Frage, um die wir uns gestritten haben, ist die, mit welchen verwaltungsmäßigen Verfahren wir dies sicherstellen. In dem Gesetz selbst gibt es keine klare Regelung, und es ist in Berlin Sache der Exekutive zu entscheiden, wie vorgegangen wird. Die Innenverwaltung hat deutlich gemacht, dass sie eine allgemeine Regelanfrage für das geeignete Mittel hält. Ich bin froh, dass es in vielen Gesprächen gelungen ist, die Innenverwaltung von dieser starren Haltung abzubringen und zu einer differenzierten Betrachtungsweise zu kommen. Ich bekenne frei, dass es nicht das ist, was sich meine Fraktion gewünscht hat, aber es ist eine eindeutige Verbesserung gegenüber der Ausgangslage.
Eine letzte Bemerkung zum Thema Sprachprüfung: Auch hier gibt es eine große Einigkeit in diesem Haus, das ausreichende Kenntnisse der deutsche Sprache Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration sind. Die SPD ist deshalb auch der Meinung, dass bei Einbürgerungen eine ausreichende Kenntnisse der deutsche Sprache sichergestellt sein muss. Wir verkennen dabei nicht, dass es einzelne Gruppen gibt, die einer besonderen Behandlung bedürfen. Dies sind insbesondere die hier schon angesprochenen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, die unter Umständen in ihrer Jugendzeit keine Schulbildung erhalten haben. Aber auch hierzu weise ich auf das Protokoll des Innenausschusses vom 29. Januar hin. Damals hat der Innensenator zugesagt, dass die Anforderungen bei diesen Gruppen nicht so streng gehandhabt werden. Damit ist dem Anliegen Rechnung getragen und für den Antrag kein Raum mehr. Wir werden deshalb die Anträge ablehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege! – Der Ausschuss empfiehlt zu allen drei Anträgen die Ablehnung. Ich lasse einzeln abstimmen.
Wer dem Antrag Drucksache 14/82 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ich sehe keine. Dann ist das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Zum Antrag der Fraktion der Grünen – Drucksache 14/113 – Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Ich rufe auf den Antrag der PDS – Drucksache 14/460 –, der nicht erwähnt wurde, auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist auch das mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung vom 25. Januar 2001 und des Hauptausschusses vom 28. Februar 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über Arbeit und Ausbildung im Strafvollzug modern gestalten und effektiv organisieren, Drucksache 14/677
Die Ausschüsse empfehlen einstimmig – bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion – die Annahme des Antrags in neuer Fassung. Dafür bedarf es keiner Beratung. Wer der Beschlussempfehlung Drucksache 14/1033 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses vom 28. Februar 2001 zu Vorlagen – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin (Nrn. 2, 5 und 7/2001 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)
Ich lasse die Vermögensgeschäfte einzeln abstimmen. Wer dem Vermögensgeschäft Nummer 2/2001 – Drucksache 14/1034 –, zu dem der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen – die Annahme empfiehlt, zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist das bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen so beschlossen.
Zum Vermögensgeschäft Nummer 5/2001 – Drucksache 14/1035 – unter dem Stichwort Metropol-Theater empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen – die Annahme. Wer dem Vermögensgeschäft zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist das so beschlossen.