Als Sofortmaßnahme wird der Senat aufgefordert, sich bei der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH dafür einzusetzen, dass es den Inhabern und Inhaberinnen von Premium-Karten gestattet wird, tagsüber statt eines Fahrrads ein Kind bis zu 12 Jahren mitnehmen zu können.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. August 2001 einen Entwurf eines Kleingartenentwicklungsplans vorzulegen, der den veränderten Rahmenbedingungen (z. B. der Bevölkerungsentwicklung) Rechnung trägt.
Dabei ist auch eine differenzierte Fortschreibung der Schutzfristen für nicht planungsrechtlich gesicherte Kleingartenflächen vorzulegen.
Weiterhin soll der Entwicklungsplan Vorschläge für die notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplans enthalten.
Das Abgeordnetenhaus stimmt der Vorlage über die Neuordnung der Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH mit folgender Maßgabe zu:
−Die Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH wird in einen landwirtschaftlichen Teil und einen Liegenschaftsteil gespalten. −Die Geschäftsanteile der von der Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH gegründeten Berliner Stadtgutliegenschafts-Management GmbH und Berliner Stadtgutliegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks-KG werden in voller Höhe auf das Land Berlin gegen Einbringung des bisherigen Verwaltungsvermögens übertragen. −Die im Eigentum Berlins befindlichen und außerhalb der Landesgrenzen gelegenen Stadtgutflächen und andere Grundstücke werden in das Eigentum der Berliner Stadtgutliegenschafts-Management GmbH & Co. GrundstücksKG übertragen oder aufgelassen.
−Die gegenwärtig zu veräußernden Grundstücke des Landes Berlin außerhalb der Landesgrenzen werden nach Vorliegen der Veräußerungsvoraussetzungen des Senatsbeschlusses vom 12. Dezember 2000 zur Neuordnung der Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH in den Liegenschafts
fonds Berlin zur Verwertung eingebracht werden. Dies gilt auch für künftig zu veräußernde Grundstücke. Bei bestehenden Nutzungsverträgen der Berliner Stadtgutliegenschafts-Management GmbH & Co. Grundstücks-KG bzw. der jetzigen Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin mbH ist deren Zustimmung erforderlich.
−Soweit Veräußerungen stattfinden, ist § 64 LHO entsprechend anzuwenden. Ferner finden die Auflagenbeschlüsse des Berliner Abgeordnetenhauses zur Zustimmungspflicht von Grundstücksgeschäften in einer Größe von über 10 000 m2 oder mit einem unbereinigten Verkehrswert von über 1 Mio. DM entsprechende Anwendung.
−Bereits in der Ausschreibung ist die stärkere Orientierung an den Zielen der ökologischen Landwirtschaft zu berücksichtigen.
Dem Verkauf der insgesamt ca. 61 945 m2 großen Grundstücke Dorfstraße 1–24 und 26–50 sowie Hobrechtsfelder Chaussee 25 in Hobrechtsfelde zu den Bedingungen des am 15. November 2000 beurkundeten, unter Vorbehalt geschlossenen Vertrages wird zugestimmt.
x die Erfahrungen mit der umweltfreundlichen Beschaffung und Abfalltrennung in allen Einrichtungen des Landes Berlin seit ihrer Einführung,
zu berichten und ein Konzept zu entwickeln, wie die umweltverträgliche Beschaffung und Abfalltrennung in allen Einrichtungen des Landes Berlin optimiert werden kann.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2001 zu berichten. Der Bericht soll auch eine Übersicht beinhalten, welche öffentlichen Einrichtungen welche Abfalltrennung (zumindest: Papier, Glas, Leichtverpackungen) durchführen und welche Fehlanzeige melden.
1. Das Abgeordnetenhaus unterstützt die Entscheidung, die Aufgabe der Information und Dokumentation kurzfristig der Entschädigungsbehörde im Landesverwaltungsamt im Land Berlin zu übertragen.
2. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, der eingerichteten Stelle so viel Personal zur Verfügung zu stellen, dass eingehende Anfragen und Auskunftsersuchen ehemaliger Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen schnell bearbeitet werden können.
3. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf zu prüfen, ob und wie unter historischen und finanziellen Gesichtspunkten eine Informations- und Dokumentationsstelle in Gebäuden des einzigen in Berlin erhaltenen Zwangsarbeiterlagers in Niederschöneweide in Zusammenarbeit mit einschlägig aktiven Gruppen und Organisationen eingerichtet werden kann. Dem Abgeordnetenhaus ist darüber bis zum 31. Mai 2001 zu berichten.
Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. April 2001 über das Modell für den Einsatz von Konfliktlotsen an Berliner Schulen und seine Bedeutung für die Förderung sozialer Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen und damit für eine gewaltfreie Berliner Schule zu berichten, die Perspektiven dieses Modells darzustellen und dabei besonders die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
−Entwicklung und Stand des Konfliktlotsenmodells, insbesondere die Beteiligung der Schulen sowie der Lehrkräfte und Sozialpädagogen an der Mediatoren- und Multiplikatorenausbildung,
Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, in Zusammenarbeit mit der BVG das Sicherheitskonzept für den Berliner Nahverkehr weiter zu entwickeln und aufzuzeigen, wie insbesondere auch aus dem Brand im U-Bahnhof Deutsche Oper gewonnene Erkenntnisse berücksichtigt werden.
Der Senat wird aufgefordert, den Bericht für das Abgeordnetenhaus über „Allgemeine Anweisung über die Einrichtung von Mietervertretungen in Gebäuden, die sich im Besitz bzw. in der Verfügung von Wohnungsgesellschaften befinden, die Eigentum des Landes bzw. mehrheitlich im Eigentum des Landes Berlin sind“ (Drs 13/1005) bis zum 30. April 2001 aktualisiert vorzulegen; in dem Bericht sollen auch die Kompetenzen der Mieterbeiräte dargelegt werden.