Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass das Bezirksamt Wedding vorzeitig der Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld zugunsten des Käufers zugestimmt hat, obwohl der Käufer die hierzu von ihm im Kaufvertrag eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt hatte.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass das Bezirksamt Wedding in engem Zusammenwirken mit der Senatsverwaltung für Finanzen kurzfristig alle Anstrengungen unternimmt, sich zur Minimierung finanzieller Nachteile unverzüglich von diesem Grundstück zu trennen, und dass der Senat das Abgeordnetenhaus bis zum 31. Dezember 2000 über seine Bemühungen unterrichtet.
Unwirtschaftliches Vorgehen beim Einsatz von IT-Verfahren im Bereich des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens bei staatlichen Hochschulen des Landes Berlin
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur der Einführung eines kaufmännischen Rechnungswesens bei der Freien Universität Berlin (FU) und der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW) vorbehaltlos zugestimmt hat, ohne sich vorher von der Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahme in ausreichender Weise zu überzeugen.
Es missbilligt ferner, dass die Senatsverwaltung beim Übergang der Zuständigkeit für die Buchführung von der Landeshauptkasse auf die Fachhochschulen nicht rechtzeitig Maßnahmen zur Steuerung und Einführung eines einheitlichen, wirtschaftlichen Systems getroffen hat.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur wird aufgefordert bis zum 1. November 2000 zu berichten,
−ob ihr die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der FU und der FHTW (einschließlich der Kosten für die organisatorische Umstellung auf kaufmännische doppelte Buchführung) inzwischen vorliegen,
Für die Fachhochschulen erwartet das Abgeordnetenhaus eine umgehende Koordinierung und Gewährleistung der Kassensicherheit unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich bereits von den Fachhochschulen selbst ergriffenen Maßnahmen durch die Senatsverwaltung.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung mit der Verlagerung von Verwaltungsaufgaben auf externe Dritte Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nicht unverzüglich nachgeholt hat, sodass Ausgaben von 22 Mio. DM für zwei Servicegesellschaften entstanden sind, die selbst unter Berücksichtigung der
Übernahme ihrer Aufgaben durch die anderen Servicegesellschaften und der damit verbundenen Verlagerung von Ausgaben, zum Teil hätten vermieden werden können.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung Ausgaben in Millionenhöhe dadurch verursachte, dass sie anordnete, entgegen dem sogenannten Besserstellungsverbot den Beschäftigten der Servicegesellschaften Vergütung nach „Westtarif“ (BAT statt BAT-O) zu zahlen.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt ferner, dass die Senatsverwaltung bei der Finanzierung von Ausgaben mit einem Gesamtvolumen von 3 Mio. DM gegen den Grundsatz der sachlichen Bindung (§ 45 Abs. 1 LHO) verstoßen hat, indem sie für Zuwendungen vorgesehene Ausgaben durch Weisung gegenüber den Empfängern nachträglich für Verwaltungsaufgaben zweckwidrig eingesetzt hat.
28. Zweckverfehlung eines Zuwendungsprogramms und weitgehender Verzicht auf die Rückforderung von Zuwendungen von 13,6 Mio. DM trotz deren zweckwidriger Verwendung
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung ungerechtfertigt auf nicht für den vorgesehenen Zuwendungszweck verwendete Mittel verzichtet hat, und zwar in Höhe von mindestens 3 Mio. DM.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung einem anderen Unternehmen Zuwendungen von 10 Mio. DM zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch Kreditvergabe an Arbeitsförderungsbetriebe und sonstige Beschäftigungsträger ohne Antragsprüfung und ohne konkrete Festlegung der Förderungsvoraussetzungen bewilligte und in einem Betrag nicht bedarfsgerecht auszahlte.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die Senatsverwaltung auch hier im Wege eines Vergleichs ungerechtfertigt teils endgültig, teils auf längere Zeit und in unbestimmter Höhe auf Rückforderungsansprüche in Millionenhöhe verzichtet hat, obwohl die durch Darlehen geförderten Unternehmen ganz überwiegend nicht zum Kreis der förderungsfähigen Arbeitsförderungsbetriebe und Beschäftigungsträger zählten und ein Erfolg im Sinne der Ziele des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms nicht nachgewiesen ist.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung über den aktuellen Rückzahlungsstand berichtet.
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Senatsverwaltung künftig auch bei neuartigen Förderungsinstrumenten für konkrete Festlegungen des Zuwendungszwecks zur Ermöglichung einer Zielerreichungs- und Effizienzkontrolle sorgt. Es erwartet ferner, dass die Verantwortlichkeit für den hier eingetretenen Schaden haftungsrechtlich geprüft wird und mögliche Interessenkollisionen künftig vermieden werden.
29. Unzulässige Haushaltsüberschreitung von 11,22 Mio. DM durch eine außerplanmäßige Ausgabe zur Bildung einer Rücklage für zusätzliche Ausbildungsplätze
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die für Berufsbildung zuständige Senatsverwaltung mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen außerplanmäßige Ausgaben von 11,22 Mio. DM geleistet hat, obwohl es sowohl an der gesetzlichen Voraussetzung der Unvorhergesehenheit als auch an der Unabweisbarkeit des Ausgabenbedarfs gefehlt hat, sodass gegen Art. 88 VvB verstoßen worden ist.
Das Abgeordnetenhaus erwartet von der Senatsverwaltung einen Bericht über die Anzahl der zusätzlich geschaffenen Ausbildungsplätze und die Auflösung der Rücklage für Zwecke der Ausbildung und der befristeten Weiterbeschäftigung nach Abschluss der Ausbildung.
Das Abgeordnetenhaus missbilligt, dass die damalige Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen bis 1999 nicht durchgesetzt hat, dass die Investitionsbank Berlin (IBB) eine nachvollziehbare Entgeltkalkulation durchführt.
−dafür sorgt, dass die IBB ihre Entgelte mit Hilfe einer Prozesskostenrechnung nachprüfbar kalkuliert und
−im Rahmen des weiteren Ausbaus der IBB zur Landesstrukturbank sicherstellt, dass diese den Nachweis der größtmöglichen Effizienz und Wirtschaftlichkeit erbringt.
Zahlreiche Mängel bei der Anwendung tariflicher Vorschriften und fragwürdige Sondervereinbarungen zugunsten einzelner Mitarbeiter der Berliner Bäder-Betriebe
Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass der Senat die Berliner Bäder-Betriebe zu einer zügigen Bereinigung der vom Rechnungshof festgestellten Mängel anhält und sie bei der Suche nach geeigneten Lösungswegen unterstützt.