Protocol of the Session on July 13, 2000

sident! Meine Damen und Herren! Zunächst weise ich darauf hin, dass die Große Anfrage schriftlich beantwortet ist. Ich gebe Sie hiermit zu Protokoll.

Zu Frage 1: Der Ausbau der IBB zur Landesstrukturbank ist eines der strategischen Vorhaben der Wirtschaftspolitik dieser Legislaturperiode. Um den strukturellen Wandlungsprozess effizienter zu gestalten,

braucht Berlin adäquate Strukturen in der Wirtschaftsförderung. Aus diesem Grund wurde bereits 1997 damit begonnen, die Zersplitterung bei den Wirtschaftsförderprogrammen zu beenden und die Durchführung der wichtigsten Programme bei der IBB zu konzentrieren. Ziel ist es. klare Entscheidungsstrukturen zu schaffen, Flexibilität und Schnelligkeit zu erhöhen und der Wirtschaft einen zentralen Ansprechpartner in allen Fragen der Wirtschaftsförderung anzubieten.

Die IBB agiert heute als Landesförderbank. bei der die wesentlichen Programme der unternehmensbezogenen Wirtschaftsförderung konzentriert sind. Hier findet eine zentrale Beratung über Förderprogramme statt, und für die allermeisten Programme ist die IBB auch Antrags- und Bewilligungsstelle, d. h. die Unternehmen haben in der IBB einen einheitlichen und kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen der Wirtschaftsförderung. Wo die IBB nicht selbst die Programme betreut. leistet sie doch Beratung und unterstützt bei der Antragstellung.

Neben dieser Funktion als Landesförderbank sollen

weitere strukturpolitische Aufgaben treten. welche die IBB in die Rolle einer Landesstrukturbank hineinwachsen lassen. Hierzu wurde eine Vielzahl von Gesprächen mit Vertretern der Kammern, Verbände und der Gewerkschaften geführt. Als Ergebnis soll die Landesstrukturbank zukünftig neben ihren Aufgaben in der Wirtschaftsförderung die Funktion einer Holding für Strukturgesellschaften des Landes übernehmen.

Bereits im Januar d. J. hat die LBB die Anteile des Landes Berlin an der Wirtschaftsförderung Berlin GmbH - WFB - und damit Verantwortung im Bereich der Unternehmensakquisition übernommen. Die Übernahme der Gewerbesiedlungsgesellschaft - GSG und der Königlichen Porzellanmanufaktur KPM wurden am 27. Juni 2000 bzw. am 4. Juli 2000 vom Senat beschlossen. ln einem späteren Schritt sollen IBB die Aufgaben der Berliner Landesentwicklungsgesellschaft BLEG - eingegliedert werden.

Um das erweiterte Aufgabenspektrum der IBB als

Landesstrukturbank auch rechtlich abzusichern, hat der Senat am 27. Juni 2000 die Einbringung des Gesetzes zur Änderung des IBB-Gesetzes ins Abgeordnetenhaus beschlossen, das am 13. Juli 2000 in I. Lesung beraten wird. Hierdurch wird festgelegt, dass die IBB die Strukturbank des Landes Berlin ist und dass sie auf gesetzlicher Basis ihre Aufgaben bei der Durchführung von Förderprogrammen wahrnimmt, sich an Gesellschaften des Landes Berlin beteiligen, sowie die Entwicklung und Unterhaltung landeseigener Grundstücke betreiben oder vergleichbare Aufgaben wahrnehmen kann.

Gewährleistet ist, dass mit der Übertragung von Auf

gaben auf die IBB die politische Kontrolle durch das Land Berlin nicht aufgegeben wurde. Diese ist vielfach gewährleistet durch

die Mitgliedschaft von Senatsmitgliedern im Aufsichtsrat der Landesbank, den IBB-Ausschuss des Aufsichtsrates und

den neu gebildeten IBB-Beirat.

ln diesem Beirat arbeiten engagierte Personen aus Wirtschaft und gesellschaftlichen Gruppen mit einem breiten Spektrum von Interessen an der Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung Berlins. Ihre Aufgabe ist es, die Arbeit der IBB als Landesstrukturbank zu begleiten und zu steuern.

Zu Frage 2: An der Rechtsform der IBB als nicht rechtsfähigen Anstalt der Landesbank wird sich durch die Erweiterung des Aufgabenspektrums als Landesstrukturbank nichts ändern. Die bewährte Konstruktion sichert die Balance zwischen Gewährträgerfunktion und politischem Einfluss, der bei einer Landesstrukturbank, die in großem Umfang über Steuermittel verfügt, unabdingbar ist. Die klare organisatorische und personelle Trennung von der Landesbank ist voll gewährleistet.

Zu Frage 3: Bei der Unterstützung von Unternehmen wird sich die IBB weiterhin als zentrale Förderbankdes Landes Berlin betätigen:

1. Durch die Programmabwicklung wird die IBB auch

als Landesstrukturbank die zentrale Stelle sein, bei der Unternehmen finanzielle Hilfen bei lnvestitionsvorhaben, Innovationsprozessen erhalten. Darüber hinaus leistet die IBB einen wesentlichen Beitrag durch den mit 120 Millionen DM ausgestatteten IBB-Zukunftsfonds, aus dem sie junge Unternehmen mit Zinsverbilligungen, Zuschüssen oder Beteiligungen unterstützt.

2. Die IBB ist zentraler Netzknoten im Berliner Gründungsnetzwerk. Existenzgründer erhalten eine umfassende Beratung und Unterstützung beispielsweise

Sen Branoner

durch den Business Angels Club, das Technologie Coaching Center - TCC und den Business-Plan

Wettbewerb.

3. Durch eine intensive Betreuung der geförderten Unternehmen während der gesamten Laufzeit der geförderten Vorhaben wächst der IBB auch eine neue Aufgabe bei der Bestandspflege Berliner Unternehmen zu.

4. Als Anlaufstelle für Programme wie den Liquiditäts· fonds und den Konsolidierungsfonds spielt die IBB eine zentrale Rolle auch bei der Hilfe für gefährdete Unternehmen.

Bei allen diesen Aktivitäten wahrt die IBB als Landes· Strukturbank strikte Wettbewerbsneutralität

Zu Frage 4: Bei der Übertragung der lnnovationsför·

derprogramme im Jahr 1997 hat es eine Reihe von Anlaufschwierigkeiten gegeben, die Anlass zu teils berechtigter Kritik gegeben haben. Die IBB hat auf diese Kritik reagiert und durch organisatorische Anpas· sungen und Mitarbeiterqualifikationen für eine deut· liehe Besserung gesorgt. Die Wirtschaftsförderpro· gramme laufen gut, wie zwei Beispiele zeigen:

1. Bei der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wurden 1999 11 0 För· deranträgebewilligt mit einem Volumen von 50,9 Millio· nen DM. ln diesem Jahr sind bereits 231 Antragsein· gänge zu verzeichnen.

2. Im FuE·Mittelstandsförderprogramm wurden 1999 51 Anträge bewilligt mit einem Gesamtzuwendungs· volumen von 13.1 Millionen DM. Im ersten Quartal des laufenden Jahres wurden 13 Anträge positiv entschieden.

Zu Frage 5: Hauptziel der Übertragung der Förder

programme auf die IBB war es, den Unternehmen der Stadt eine zentrale Anlaufstelle zu geben und gleichzeitig Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Förderprogrammen zu erzielen.

Mit dem "Förderkonzept 2000 Neue Kultur der Förderung'' sind wir einen entscheidenden Schritt weiter in Richtung auf eine Bündelung der Förderprogramme zugegangen. Es wurden fünf Programmachsen geschaffen:

Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe,

lnnovationsförderprogramme,

Krisenfinanzierung und Haftungsübernahme.

Neue Märkte erschließen,

Umweltentlastungsprogramme.

Die hierunter zusammengefassten Einzelprogramme werden, soweit sinnvoll, unter einer Fördenichtlinie zusammengefasst. Neue Richtlinien für ein zusammengefasstes lnnovationsförderprogramm und das Programm ,.Neue Märkte erschließen'' liegen der EU-Kommission zur Genehmigung vor. Eine noch weiter gehende Zusammenfassung aller Fördermaßnahmen in einem Programm wäre dagegen nicht sinnvoll. Hierfür sind die Förderinhalte und Förderziele zu verschieden.

Zu Frage 6: Die Frage, ob die IBB eingebunden wird in Fällen des Krisenmanagements bei Unternehmen, die in Schieflagen geraten sind, bedarf es der sorgfältigen Prüfung. Derzeit werden zwischen der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie und der IBB Überlegungen angestellt, ob die IBB eine solche Rolle übernehmen soll und wie diese so gestaltet werden könnte, dass es zu keinen Marktverzerrungen kommt. Eingebunden in diese Gespräche sind Kammern und Verbände sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund. Denkbar wäre es beispielsweise, dass die IBB mittels

einer Holding eine zeitlich begrenzte aktive Beteiligung eingeht und sich mit unternehmerischem Engagement an der Sanierung von gefährdeten Unternehmen beteiligt. Vor einer solchen Entscheidung ist jedoch eine Vielzahl von technischen, rechtlichen und auch ordnungspolitischen Fragen zu klären, so dass hier noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann.

Zu Frage 7: Eine Rolle als Sammelstelle von priva

tem Risikokapital entsprechend dem alten § 18 Berlinförderungsgesetz ist der IBB nicht zugedacht. Hierfür fehlen die rechtlichen Rahmenbedingungen. und das Institut würde in direktem Wettbewerb mit am Markt tätigen Risikokapitalgesellschaften treten. was nicht erwünscht ist. Zudem hat sich der Markt für Risikokapital grundlegend geändert. Durch das schnell wachsende Angebot privaten Risikokapitals spielt öffentliche Finanzierung nicht mehr dieselbe Rolle wie noch vor wenigen Jahren. Wohl ist die IBB aber mit eigenen Mitteln ihres 120-Millionen-DM-IBB-Zukunftsfonds auf dem Risikokapitalsektor engagiert.

Zu Frage 8: Durch die Übernahme von einer Vielzahl

neuer Aufgaben in den letzten Jahren und auch in nächster Zeit steht die IBB vor der Aufgabe, in großem Umfang Know-how aufzubauen. Sie wird dies in erster Linie durch gezielte Personalentwicklungsmaßnahmen zur Verbesserung der fachlichen und persönlichen Mitarbeiterqualifikation erreichen. Diese beruht auf einer systematischen Bedarfsanalyse und von auf den Qualifizierungsbedarf des einzelnen Mitarbeitern abgestimmten Oualifizierungsmaßnahmen.

Zu Frage 9: Neben der Schnelligkeit der Antragsbe

arbeitung ist die Qualität der Arbeit der IBB ein wesentliches Erfolgskriterium. Hierzu hat die IBB ein internes Controlling aufgebaut, mit dem systematisch Schwachstellen analysiert und beseitigt werden können. Da die Verantwortung für die Förderprogramme letztendlich bei den zuständigen Senatsverwaltungen liegt. begleiten diese die Arbeit der IBB intensiv. Darüber hinaus werden die einzelnen Programme einer regelmäßigen externen Evaluierung sowohl hinsichtlich ihrer Zielereichung als auch der Fördereffizienz unterzogen.

Zu Frage 1 0: Die Bezirke spielen bei Wirtschaftsan

siedlungen schon auf Grund ihrer Zuständigkeit für die Bauleitplanung eine herausragende Rolle. Durch die Einbindung der IBB in die bezirkliehen Beschäftigungsbündnisse ergeben sich vielfältige neue Anknüpfungspunkte, die von der IBB gerne aufgegriffen werden.

Zu Frage 11 : Der Senat hat mit der Einbringung des Gesetzes zur Änderung des IBB-Gesetzes in das Abgeordnetenhaus einen wesentlichen Schritt getan. Nun liegt es beim Abgeordnetenhaus, durch eine zügige Verabschiedung die rechtlichen Voraussetzungen für das erweiterte Aufgabenspektrum der IBB zu schaffen. Diesen Rahmen dann mit Leben zu füllen, wird eine Daueraufgabe sein. der sich die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie gerne stellen wird.

Ich möchte jetzt nur anhand von drei Punkten deutlich