Protocol of the Session on July 13, 2000

Einsetzung einer Enquetekommission des Abgeordnetenhauses von Berlin über Ziele

und Rahmenbedingungen einer zukunftsfähigen Entwicklung Berlins

Entsprechend dem Gesetz über Enquete-Kommissionen des Abgeordnetenhauses von Berlin wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Enquetekommission "Zukunftsfähiges Berlin" der 13. Legislaturperiode eine Enquetekommission.,Lokale Agenda 21 I Zukunftsfähiges Berlin" eingesetzt.

Sie bereitet parlamentarische Entscheidungen und Hilfestel

lungen für den Senat zur mittel- und langfristigen Erstellung und zur konkreten Umsetzung einer gesamtstädtischen Lokalen Agenda 21 Berlin in ihren wesentlichen Elementen und die dafür notwendigen Rahmensetzungen vor. Damit sollen Grundlagen geschaffen und konkrete Impulse für die Berliner Politik gegeben werden, die darauf abzielen müssen, die natürlichen Lebensgrundlagen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die gegenwärtigen und die zukünftigen Generationen innerhalb und außerhalb Berlins konkret zu erhalten und zu verbessern und zu

(A) gleich die erforderliche sozial-kulturelle Verantwortung zu wahren. Damit sollen auch zukünftigen Generationen die Möglichkei

ten zu ihrer eigenen Bedürfnisbefriedigung erhalten bleiben. Bei dieser Aufgabe soll sich die Kommission möglichst weitgehend an nachvollziehbaren, die Menschen unmittelbar angehenden und betreffenden Problemen orientieren. Die Kommission soll

wesentlich dazu beitragen, eine öffentliche Debatte über konkrete mittel- und langfristig zu verwirklichende Umweltziele zu führen. die unmittelbar die Qualität der Lebens- und Nutzungsräume in der Stadt verbessern. Sie soll ferner dazu beitragen, zu einem verbindlichen Umsetzungsprogramm für die Lokale Agenda 21 Berlin zu kommen und wesentliche Elemente fortlaufend umzusetzen.

Die Enquetekommission arbeitet in Rückkopplung mit dem gesamtstädtischen Agenda-21-Prozess.

II.

Auf der Grundlage des Berichts der genannten Enquetekommission und weiterer wesentlicher Arbeiten z. B. der Arbeiten der Enquetekommission "Schutz des Menschen und der

Umwelt" des Deutschen Bundestages und des Berichts "Nachhaltige Entwicklung in Deutschland- Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogrammes" der Bundesregierung sollen im genannten Sinne konkrete, für die Menschen unmittelbar bedeutsame umweltbezogene, ökonomische und sozial-kulturelle Zielsetzungen möglichst in Form von kurz-, mittel- und lang

fristig mess- und überprüfbaren Nachhaltigkeitsindikatoren formuliert werden. Hierzu sollen folgende Punkte erarbeitet werden: Qualitätsziele und Handlungsziele sowie konkrete Maßnahmen und Instrumente der Berliner) Politik und der Gesellschaft. damit die Qualitätsstandards und Handlungsziele von allen gesellschaftlichen Akteuren umgesetzt werden.

(B) 111.

Die Enquetekommission besteht aus höchstens 17 Mitglie

dern. Die Fraktion der CDU kann bis zu 8, die SPD bis zu 4, die

POS bis zu 3 und die Grünen bis zu 2 Mitglieder benennen. Die Fraktionen benennen ihre Mitglieder gemäß§ 2 Abs. 1 Satz 2 EnqueteG.

IV.

Die Enquetekommission legt dem Abgeordnetenhaus spätestens bis zum 31. Dezember 2003 ihren Bericht und das Umsetzungskonzept vor. Weiterhin soll sie in den Jahren 2001 und 2002 zu einzelnen Schwerpunkten Ergebnisberichte vorlegen. Sie kann zur Erörterung der Ergebnisse öffentliche Foren durchführen.

V.

Der Aufwand der Kommission ist entsprechend dem Schrei

ben des Präsidenten des Abgeordnetenhauses an den Hauptausschuss vom 7. Juli 2000 (0423 B) zu steuern.

Vermögensgeschäft (Nr. 6/2000 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Der Veräußerung von Geschäftsanteilen des Landes Berlin an der Gewerbesiedlungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einschließlich des noch durch Eintragung einer beschlossenen

Kapitalerhöhung künftig entstehenden Anteils, in Höhe von nominal 285,299 Mio. DM an die KNAPA vierundsechszigste Vermögensverwaltungs und -beteiligungs GmbH und dem unbefristeten und unwiderruflichen Angebot des Landes Berlin zum Erwerb von Geschäftsanteilen im Nominalwert von 15,061 Mio. DM an die Käuferin oder an einen von ihr zu benennenden Dritten nach Maßgabe des den Mitgliedern des Unterausschusses ,,Vermögensverwaltung und Beteiligungen" des Hauptausschusses mit Vorlage - zur Beschlussfassung - vorgelegten Vertragsentwurfs wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt:

Die Geschäftsanteile an der Gewerbesiedlungs-Gesell(C) schaft mbH sind erst dann zu übertragen, wenn die GSG ihrerseits zunächst die Betriebsgrundstücke von der KPM Königliche Porzellan-Manufaktur Berlin GmbH (alt) und anschließend die Geschäftsanteile des Landes Berlin an der KPM (alt) erworben hat. Die Altlastenregelung im Kaufvertrag über die GSG-Anteile {Ziff. 17), insbesondere die Höhe der Kostenbeteiligung durch das Land Berlin, bleibt davon unberührt.

Es ist eine neue Ziffer 13.5 (Mieterschutz) mit folgendem Wortlaut in den Vertrag aufzunehmen: "Bei Veräußerung von Grundstücken und Immobilien oder Teilen von ihnen ist den Mietern ein Kaufpreisangebot zu unterbreiten, das am unteren Marktpreis liegen muss."

ln Ziffer 6 wird folgende Ziffer 6.3 angefügt: "Sofern Einnahmen aus Grundstücks- und lmmobilienverkäufen, die nicht mit Mietern abgeschlossen werden, erzielt werden, sind diese nach Abzug der Refinanzierungskosten und des Buchwertes an das Land Berlin abzuführen."

Die Vertragsstrafe in Ziff. 10.4 (Beschäftigung von Mitarbeitern) ist auf einen Betrag von 150 000,00 DM für jeden Fall des Verstoßes anzuheben.

ln Ziff. 6.2. (Kaufpreiserhöhung) ist nach Satz 1 folgender Satz aufzunehmen:.,Darüber hinaus sind die von der GSG im Zusammenhang mit dem Erwerb des Betriebsgrundstücks und der Geschäftsanteile der KPM (alt) getätigten Investitionen und Aufwendungen. darauf entfallende Finanzierungskosten und eventuell erforderliche Rückstellungen abzuziehen."

Ziff. 15.4 (EU-Notifizierungsverfahren) hat wie folgt zu lauten: "Die Vertragsparteien vereinbaren, diesen Anteilskaufund Abtretungsvertrag gemäß Artikel 88 Abs. 3 EG-Vertrag bei der EU-Kommission zu notifizieren. Berlin wird das Notifizierungsverfahren unverzüglich einleiten. Die Vertragsparteien werden sich im Rahmen dieses Verfahrens gegensei(D) tig unterstützen. Die Wirksamkeit dieses Vertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung. dass die EU-Kommission in einer abschließenden Stellungnahme zu dem Vertrag in seiner vorliegenden Form erklärt, dass die Maßnahme keine Beihilfe darstellt oder mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist, oder vorab schriftlich bestätigt, dass ein Vollzugsverbot nach Art. 88 Abs. 3 EGV nicht besteht oder dass das zuständige Bundesministerium schriftlich bestätigt, dass die Maßnahme als von der Kommission genehmigt gilt.'"

Es ist sicherzustellen, dass der Kaufpreis von der Käuferin ab dem 1. August 2000 zum Geldmarktsatz für Monatsgelder zu verzinsen ist, falls der Betrag am genannten Tag nicht bereits fällig sein sollte.

Grundstücksgeschäft (Nr. 9/2000 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Dem Erwerb des 15 422m2 großen bebauten Grundstücks Eichborndamm 113-121 in Berlin-Reinickendorf. eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wedding von Wittenau Blatt 10 498, zu den Bedingungen des am 26. Juni 2000 beurkundeten und unter dem Zustimmungsvorbehalt des Abgeordnetenhauses von Berlin geschlossenen Mietkaufvertrages, wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft (Nr. 11/2000 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte)

Der Veräußerung der Geschäftsanteile der KPM-Königliche

Porzellan-Manufaktur Berlin GmbH an die GewerbesiedlungsGesellschaft mbH zu einem symbolischen Kaufpreis von 1,- DM durch das Land Berlin wird zugestimmt.

Weiterführung eines unabhängig beratenden Hospizbüros in Berlin

Der Senat wird aufgefordert zu sichern, dass zur Wahrnehmung der im Entwurf zur Weiterentwicklung der Hospizarbeit vom 3. Juli 2000 beschriebenen zentralen Aufgaben zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Berlin (LAG) und dem Unionhilfswerk/Hospizbüro eine enge Kooperation vereinbart und vom Senat gefördert wird.

Darüber hinaus wird der Senat beauftragt, die seitens des Trägers des Hospizbüros und des Bezirkes Reinickendorf bereits laufenden Bemühungen zu unterstützen, zur abschließenden

wissenschaftlichen Auswertung des bisherigen Bundesmodell

projektes Hospizbüro noch für zwei weitere Jahre zusätzliche Fördermittel vom Bundesministerium zu erhalten.

Über das Ergebnis ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. August 2000 zu berichten.

(B) (D)

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