In Bezug auf Ihre zweite Frage frage ich Sie erst einmal, ob ich jetzt alle 24 Standorte einzeln nennen soll.
Ich werde sie Ihnen dann schriftlich geben. – Alle in Rede stehenden Läger sind nach bundesweit geltendem Recht genehmigt worden. Danach besteht aus rechtlicher Sicht grundsätzlich keine Möglichkeit, diese Läger zu schließen bzw. zu verlagern, solange die jeweils geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden. Alle betroffenen Läger werden durch das LAGetSi in regelmäßigen Abständen – halbjährlich – sicherheitstechnischen Revisionen unterzogen. Dabei werden u. a. die Beschaffenheit des Lagers und die Art der Lagerung überprüft. Es wurden bisher keine sicherheitsrelevanten Mängel festgestellt.
Auf Grund des Vorfalles prüfen wir derzeit nochmals die Sicherheit und damit verbunden auch Standortfragen der existierenden Anlagen. Die vier Läger für Großfeuerwerk wurden aktuell nochmals überprüft. Sicherheitsrelevante Mängel wurden hierbei nicht festgestellt.
Sofern Erkenntnisse darüber vorliegen, dass ein Standort oder eine Anlage als sicherheitstechnisch bedenklich eingestuft werden muss, wird der Senat die Voraussetzungen für das Fortbestehen der bereits erteilten Genehmigungen erneut prüfen.
Frau Senatorin! Vielleicht vorweg: Das Entsetzen und die Betroffenheit über diese schlimme Katastrophe sind der Anlass für diese Frage gewesen. Das Mitgefühl, das Sie soeben für die Opfer und die Angehörigen der Opfer ausgesprochen haben, haben Sie sicher im Namen aller Abgeordneten getan. Darauf möchte ich außer der Reihe mit Erlaubnis des Präsidenten hinweisen.
Jetzt zu meiner Frage: Können Sie, Frau Senatorin, da Sie bzw. ihre Behörden genauer recherchiert haben, bestätigen, dass diese fürchterliche Katastrophe von Enschede nicht deshalb möglich war, weil die Sicherheitsbestimmungen in den Niederlanden schlechter sind als hier oder dort weniger Kontrollen vorgenommen würden – auch dort gab es regelmäßig Kontrollen –, sondern dass die Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet wurden bzw. die Kontrollen nachlässig gehandhabt wurden? Deshalb frage ich Sie ganz konkret bezogen auf die Firma in Buchholz, die immerhin 200 t Explosivmaterial lagern darf, wie ich der heutigen Presse entnehme, ob Sie nicht meinen, dass solch eine Firma dabei ist, ihr Recht auf Lagerung dieser Explosivstoffe zu verwirken, wenn sie ohne Kenntnis der Behörden ihren Bunker untervermietet – an wen auch immer – und wenn die Behörde, die gestern dieses Lager besucht hat, dieses nicht einmal besichtigen kann, weil angeblich kein Schlüssel dafür aufzutreiben ist; finden Sie nicht, dass das ein Spiel mit dem Feuer ist?
Wir arbeiten sehr eng mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zusammen, die die Bundes-Immissionsschutzgesetze überprüft. Zum konkret nachgefragten Fall gibt es eine ganz aktuelle Entwicklung.
Ich stimme Ihnen in der Auffassung zu, dass man dieses nicht durchgehen lassen darf. Bevor ich den Kollegen Strieder bitte, zu der aktuellen Entwicklung Stellung zu nehmen, möchte ich auf Folgendes hinweisen: Wir haben ganz andere Lagereinrichtungen hier als in Enschede und auch sehr viel weitere Entfernungen. In den Lägern, in denen Feuerwerkskörper der Klasse 1 und 2 lagern, kann solch ein dramatisches Unglück nicht passieren, weil diese Feuerwerkskörper abbrennen würden. In Enschede ist die Dramatik deshalb entstanden, weil es Blitz- und Knallbomben gegeben hat, die explodiert und mit anderen Feuerwerkskörpern in Verbindung gekommen sind. Dies ist in Berlin nicht möglich. Würde auf die kleineren Läger ein Brandanschlag oder Ähnliches ausgeübt werden, würden diese Läger abbrennen, aber es käme nicht zu solch einer Gefährdung wie in Enschede. Zudem haben wir – darauf habe ich bereits hingewiesen – große Sicherheitsabstände von über 1 000 Metern und nur in einem Fall die unmittelbare Nähe zu Gewerberäumen oder Wohnbebauung.
Danke schön, Herr Präsident! Damit nicht gesagt werden kann, der Senat habe sein Wissen gegenüber dem Parlament nicht offenbart.
Gestern ist bei einer Besichtigung einer Fabrikanlage für Feuerwerkskörper und eines großen Lagers festgestellt worden, dass dieses Lager von meiner Behörde ordnungsgemäß nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt worden ist. Es gab eine Sicherheitsüberprüfung im November letzten Jahres, dennoch ist man gestern dort hingegangen und hat festgestellt, dass an diesem Lager alles in Ordnung ist.
Während der Besichtigung hat ein Kontaktbereichsbeamter die Mitarbeiter meiner Behörde gefragt, ob sie denn wüssten, dass sechs Kilometer entfernt ein weiteres Lager besteht. Das war meiner Behörde, die diesen Betrieb nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigen hätte, unbekannt. Darauf hin ist man sofort mit dem Geschäftsführer zu diesem weiteren Lager gefahren und hat festgestellt, dass es nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden müsste, dass eine solche Genehmigung nicht vorliegt – es liegt eine vor nach dem Sprengstoffgesetz –, und dass die dort gelagerte Menge zu groß ist. Es ist deshalb heute angeordnete worden, dass dieses Lager unmittelbar zu räumen ist. Die Bestände können in die genehmigte Anlage überführt werden, weil diese nur zu 20 Prozent belegt ist. Auf Grund der Anordnung hat der Geschäftsführer angerufen und gesagt, man sei mit der Anordnung der Behörde einverstanden und werde ihr Folge leisten.
Eine weitere Zusatzfrage des Fragestellers. Herr Berger, ich möchte sie bitten, etwas kürzer zu formulieren. Bitte sehr!
Ich will zu dem aktuellen Fall auch nicht Stellung nehmen, über den der Senator eben dankenswerterweise berichtet hat, sondern Ihnen zu einem anderen Lager eine Frage stellen.
Frau Schöttler! Ist Ihnen bekannt, dass das von Ihnen erwähnte Polizeilager in Ruhleben keineswegs kilometerweit von einem Wohngebiet entfernt liegt, sondern nur wenige hundert Meter von einem Großveranstaltungsort, der Waldbühne mit einem Fassungsvermögen von etwa 20 000 Plätzen, und auch relativ nah am Wohngebiet Ruhleben, und ist Ihnen weiterhin bekannt – so von den Polizeibehörden im Rahmen der Landschaftsplanung und anderen Behörden erklärt –, dass in diesem Lager nicht nur 25 t Feuerwerkskörper gelagert werden, die übrigens auch explosiv sein können, sondern dazu auch noch die etwa gleiche Menge an Explosivmaterial aus dem 2. Weltkrieg
und eine unbekannte Menge an Infanteriemunition, und finden Sie es nicht völlig unzuträglich, dass man ein derartiges Lager nur wenige hundert Meter von der Waldbühne entfernt gestattet?
Ich habe in meinen Ausführungen deutlich gemacht, für welche der Sprengstofflager ich mit dem Landesamt für die Sicherheit verantwortlich zeichne. Für dieses konkret nachgefragte Lager ist die Senatsinnenverwaltung zuständig. Darauf hatte ich bereits hingewiesen und bitte deshalb den Innensenator, dazu Stellung zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Polizei unterhält in der Tat zwei solche Lager, das eine ist der Sprengplatz Grunewald, das andere das Munitionsdepot in Ruhleben. Dabei handelt es sich um ein ehemaliges Munitionslager der britischen Schutzmacht.
Ich habe nach den Vorkommnissen in Enschede sofort veranlasst, dass Überprüfungen vor Ort in beiden Lagern erfolgen. Mir ist mitgeteilt worden, dass die regelmäßigen Wartungen und Überprüfungen eingehalten würden und dass im Übrigen gerade im Munitionsdepot Ruhleben in erheblichem Umfang alte Munition, die Sie angesprochen haben, Herr Berger, beseitigt worden ist und beseitigt wird, aber noch nicht in Gänze beseitigt ist. Ich habe außerdem in Auftrag gegeben zu prüfen, ob und inwieweit diese Lagerstätte dadurch ersetzt werden kann, dass man dieses Bestände überführt in die Bundeswehranlagen und Munitionsbunker. Diese Gespräche werde ich abwarten müssen, bin aber sehr darum bemüht, dass eine mögliche Gefährdung für das Umfeld und die Anwohner nicht entsteht. Gesagt worden ist mir expressis verbis, dass diese Gefahr nicht bestünde. Ich sehe damit aber meinen Überprüfungsvorgang noch nicht als beendet an.
Bevor wir zur nächsten Mündlichen Anfrage kommen, habe ich Ihnen eine freudige Mitteilung zu machen: Wir haben Besuch, und zwar unsere Kolleginnen und Kollegen, eine D e l e g a t i o n d e r K o p e n h a g e n e r S t a d t v e r o r d n e t e n v e r s a m m l u n g in Begleitung seiner Exzellenz des Botschafters des Königreichs Dänemark, Herrn Bent Haakonsen. – H e r z l i c h w i l l k o m m e n bei uns im Parlament, wir werden morgen noch miteinander zu diskutieren haben!
1. Treffen Presseberichte zu, wonach der Senat die Einführung weiterer Busspuren plant, und, wenn ja, welche und zu welchem Zeitpunkt?
2. Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat der Senat die in Betracht kommenden Straßenabschnitte einer Prüfung unterzogen, und wie sind dabei die Belange von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Kunden berücksichtigt worden?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Es trifft zu, dass das Konzept des Senats zur Busbeschleunigung unter anderem auch vorsieht, dass weitere Busspuren in der Stadt eingerichtet werden. Die BVG hat zunächst eine Vorschlagsliste von 30 km mit meinen Mitarbeitern abgestimmt. Diese Vorschlagsliste ist den Bezirken jetzt zugegangen, so dass sie jetzt Stellung nehmen können. Im Anschluss daran werden freie Ingenieurbüros beauftragt, die vorgeschlagenen Strecken im Einzelnen zu analysieren, festzustellen, welche Behinderungen daraus gegebenenfalls erwachsen, wo sinnvollerweise die Busspur sein soll, ob an der Seite oder ob eine Mittellage präferiert wird und wie genau die Führung der Busspur ist.
Wir werden in diesem Monat eine weitere Liste von 20 km mit der BVG zusammen erarbeiten und dann diese Liste auch mit den Bezirken abstimmen und anschließend den Ingenieurbüros zur Erarbeitung der von mir soeben erwähnten Analysen übergeben. Insgesamt also ist beabsichtigt, weitere Busspuren einzurichten. Es kann derzeit noch nicht gesagt werden, an welchen Strecken aus den vorschlagenen sie tatsächlich eingerichtet werden. In Folge dessen kann auch noch nicht im Einzelnen gesagt werden, wann diese Busspuren eingerichtet werden.
Es gibt aber einige Busspuren, deren Umsetzung bereits kurzfristig erfolgen kann. Das wären: Elsenstraße zwischen Kiefholzstraße und Beermannstraße; Kurt-Schumacher-Damm gegenüber BAB A 105; Potsdamer Straße von Pallasstraße/Goebenstraße bis Grunewaldstraße/Langenscheidtstraße, Spree am Spreeweg vom Schloss Bellevue bis Großer Stern; Malteserstraße im Stauraum vor der Paul-Schneider-Straße; Alfredstraße in Lichtenberg von Schottstraße bis Frankfurter Allee; Teltower Damm von Potsdamer Straße bis Kirchstraße. Die Busspur in der Klingelhöferstraße von Stülerstraße bis Corneliusstraße ist bereits in Betrieb genommen worden.
Die wesentlichen Busspuren, die ich gerade aufgezählt habe, sind zwischen 80 m und 290 m. Das heißt, es sind immer Stauräume unmittelbar vor Ampeln und Kreuzungen. Was wir wollen ist, dass die Busse dort präferiert werden und nicht im Rückstau vor einer Ampel stehen müssen. Großartige Behinderungen sind davon nicht zu erwarten. Deswegen kann man davon ausgehen, dass diese Busspuren kommen werden. Die anderen sind alle noch im Prüfungsverfahren.
Herr Präsident! Herr Senator! Ich finde das Verhalten des Senats etwas merkwürdig, wenn er erst der BVG sagt, stellt einmal eine Wunschliste auf, und anschließend schauen wir, ob das überhaupt geht. Ich halte es für verantwortlicher, wenn der Weg umgekehrt sein würde, wenn man von vornherein mit der BVG bzw. mit den Bezirken Rücksprache hält, inwiefern sich Busspuren überhaupt realisieren lassen.
Herr Strieder, Sie haben in Ihrer Aufzählung eine Straße nicht genannt, die jedoch in der Presse als kurzfristige Umsetzung der Busspur stand, das ist exemplarisch der Bereich in Spandau, die Pichelsdorfer Straße. Ich frage daher den Senat: Wie gedenkt er, in einer Straße wie z. B. der Pichelsdorfer Straße, die lediglich eine Richtungsfahrbahn und jeweils eine teilweise durch Gehwegvorstreckung unterbrochene Parkspur aufweist, eine Busspur einzurichten? Welchen Ersatz würde der Senat für die dann wegfallenden parkraumbewirtschafteten Flächen anbieten?
Herr Abgeordneter! Natürlich ist es richtig, die BVG zu bitten, Vorschläge zu machen entsprechend den vorhandenen Busrouten, wo sie denn Busspuren brauchen, weil sie erhebliche Verzögerungen haben. Es wäre Unsinn, wenn wir uns die Stadt ansehen und sagen, da könnte man eine Busspur machen, und am Ende fährt da gar keine Buslinie. Das werden Sie einsehen, dass das Unsinn wäre.