Rechtlich blieb uns auch hier nur die Zurückweisung der Wahleinsprüche übrig. Nach der ständigen Entscheidungspraxis bei Wahlprüfungsangelegenheiten trägt bei der Briefwahl der Wahlberechtigte das Risiko. An dieser Stelle gestatten Sie mir bitte eine persönliche Anmerkung: Das ist unter anderem einer der Gründe, warum die Briefwahl in großen Teilen abzulehnen ist
und wirklich nur in Ausnahmefällen genutzt werden sollte. Sie sehen, dass hier diese beiden Stimmen nicht mitgezählt werden konnten.
Dennoch haben wir als Wahlprüfungsausschuss im Rahmen der Beschlussempfehlung deutlich gemacht, dass es höchst unbefriedigend ist, dass die Stimmen der Einspruchsführer …
Ich bitte, darauf zu verzichten. Ich berufe mich auf den Welpenschutz. Das ist heute meine erste Rede.
Die Stimmen der Einspruchsführer sind nicht ins Wahlergebnis eingeflossen. Das war unser Anliegen: Wir haben dort noch einmal auf die zuständigen Stellen eingewirkt und eindringlich darum gebeten, auf eine gebührende Qualitätssicherung zu achten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle – ich finde, das gehört sich auch so, und es ist mir ein persönliches Anliegen – allen Kolleginnen und Kollegen des Wahlprüfungsausschusses für die jederzeit kollegiale und ordentliche Arbeitsatmosphäre danken.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines sagen: Die Wahlprüfung erfolgt nur bei Vorliegen eines Einspruchs – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Bei insgesamt nur acht Wahleinsprüchen hatten wir über eine sehr überschaubare Anzahl von Sachverhalten zu befinden. Gerade mich persönlich hat das sehr überrascht, weil man innerhalb des Wahlkampfes doch aus unterschiedlichen Ecken anderes gehört hat. Es waren also eben nur acht und ein Teil davon nicht einmal aus Brandenburg.
Es ist da insofern noch zu bemerken, dass wir als Ausschuss aus diesem Grunde nicht garantieren können, dass die Wahl zum 8. Brandenburger Landtag vollständig ordnungsgemäß und frei von Wahlfehlern abgelaufen ist.
Denn es ist ja zumindest theoretisch denkbar, dass es Wahlfehler gab, von denen wir mangels Wahleinspruch keine Kenntnis bekommen haben.
Als Vorsitzender des Ausschusses kann ich Ihnen aber versichern, dass der Ausschuss jeden einzelnen Wahleinspruch gewissenhaft geprüft hat. Wer deshalb befürchtet, dass bei Wahlen Fehler passieren oder dass Wahlen vielleicht sogar manipuliert worden sind, dem ist durch einen Beitrag auf Social Media oder durch Gespräche mit anderen nicht geholfen.
Jetzt komme ich zum Punkt. Denjenigen ist nicht dadurch geholfen, diese Sachen irgendwo in sozialen Medien einzustellen, sondern bei Zweifeln ist der Wahlprüfungsausschuss die erste Adresse, an die sich zu wenden ist.
Das gilt nicht nur für die Landtagswahl, sondern auch für die gerade gelaufene Bundestagswahl. Also kann ich an der Stelle nur dazu ermutigen, auch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundes Eingaben zu machen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Diese Rede hat offensichtlich drei Kurzinterventionen hervorgerufen. Es werden Herr Bretz, anschließend Herr Scheetz und Herr Peschel sprechen – bitte auch in dieser Reihenfolge – , und es wird dann einmal reagiert. – Gibt es Einspruch gegen diese Vorgehensweise? – Nein. Dann haben Sie jetzt das Wort, Herr Bretz. Herr Filter antwortet dann auf alle drei Kurzinterventionen zusammen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, auch in unserem Hause gibt es Regeln, an die man sich zu halten hat.
Zu diesen Regeln gehört, dass man, wenn man hier als Vorsitzender eines Gremiums oder eines Ausschusses spricht, geflissentlich zwischen einer Berichterstattung im Rahmen der Ausschussvorsitzfunktion und persönlichen Bewertungen unterscheidet.
Ich möchte deshalb in aller Deutlichkeit, Herr Kollege Filter – und ich glaube, im Namen der Mehrheit dieses Hauses sprechen zu dürfen –, zurückweisen, dass Sie hier Ihre Privatmeinung zur Briefwahl und zu Wahlergebnissen kundtun. Das dürfen Sie selbstverständlich, aber nicht im Rahmen dieser Berichterstattung. Ich möchte Sie bitten, auch wenn Sie sich auf Welpenschutz berufen, sich an unsere Regeln zu halten; denn die Regeln gelten auch für Sie. – Herzlichen Dank.
außer dass ich auch von dieser Stelle aus ein Stück weit meine Bestürzung zum Ausdruck bringen möchte. Wenn in der Tagesordnung steht: „Bericht des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl […] erhobenen Wahleinsprüchen“ – ich war in der letzten Sitzung des Wahlprüfungsausschusses persönlich zugegen – und hier von Ihnen, Herr Abgeordneter Filter, als Vorsitzendem dieses Ausschusses persönliche Wertungen vorgenommen werden sowie in Abrede gestellt wird, dass die Briefwahl ein demokratisches Mittel ist,
Ich bin niemand, der bei so einer Wortmeldung geneigt ist, die Stimme zu erheben und laut zu werden; das liegt nicht in meinem Naturell. Für meine Verhältnisse war das jetzt also schon eine sehr kritische Anmerkung. Ich muss wirklich sagen: Ich bin bitter enttäuscht, wie Sie hier als Ausschussvorsitzender diesen Bericht vorgetragen haben. – Danke schön.
(Beifall BSW, SPD und CDU – Lena Kotré [AfD]: Geht es noch dramatischer? – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ein Sturm im Wasserglas!)
Zum Prozedere der Antwort: Es gibt, Herr Filter, natürlich die Möglichkeit, jetzt zu antworten. Es bleibt aber bei zwei Minuten Redezeit, weil beide Kurzinterventionen sich mit ein und demselben Thema beschäftigt haben. Sie haben das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir jetzt schon zu fortgeschrittener Stunde diskutieren und ordentlich im Verzug sind, möchte ich darauf hinweisen, dass das Zuhören die Paradedisziplin eines jeden Parlamentariers sein sollte. Deswegen: Es gab genau einen Hinweis in meinem Vortrag – der bezog sich genau auf den Sachverhalt, der eingetreten ist –, nämlich dass das momentane Vorgehen hoch risikobehaftet ist
und dass man sich genau überlegen sollte, wann man Briefwahl in Anspruch nimmt und wann nicht. Das ist letztendlich der Ausfluss dessen, was wir erlebt haben. Wir haben uns intensiv damit beschäftigt. Es ist so – das kann man sagen –, dass diejenigen, die die Wahl bemängelt haben, gar keine andere Möglichkeit gehabt hätten, an der Wahl teilzunehmen. Sie waren damit vom Wahlrecht abgeschnitten, und das ist ein großes Problem.
Deswegen ist es einfach nur der Hinweis an der Stelle, dass man sich das gut überlegen sollte. Jeder ist frei in seiner Entscheidung und kann natürlich bei der Wahl wählen, was er will; nichts anderes habe ich gesagt. – Herzlichen Dank.
Was übrig bleibt, ist die Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 8/535 zu den gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Brandenburg vom 22. September 2024 erhobenen Wahleinsprüchen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
TOP 7: Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2023 (vom 16.10.2024)