Protocol of the Session on February 26, 2025

Bitte.

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Zu Ihrer ersten Frage: Nein, ich sage nicht, dass Menschen, die eine stationäre Pflege in Anspruch nehmen wollen, das überall auch können. Es gibt regional sehr große Unterschiede. Deshalb gibt es diese Dossiers tatsächlich landkreisscharf und kommunenscharf. Es gibt auch Kommunen mit Wartelisten für stationäre Pflegeplätze. Also: Hier ergibt sich ein sehr heterogenes Bild, das man sich kommunenscharf in den einzelnen Dossiers anschauen kann.

Es gibt keine Statistik, die genau Auskunft über die aktuelle Situation von Angebot und Nachfrage geben könnte. Den Rückmeldungen der Pflegestützpunkte und der „Pflege vor Ort“-Strukturen zufolge gibt es aktuell vor allem – Sie sprechen es an – in der Kurzzeitpflege einen strukturellen Mangel an Pflegeplätzen, und das bundesweit. Hier müssen die Rahmenbedingungen verändert werden. Ein Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes war ja, dass man die Auslastungsgrade und auch die Vergütung in der Kurzzeitpflege angehoben hat. Das hat Träger auch veranlasst, neue Plätze zu schaffen. Wir sehen also, dass bundesgesetzliche Regelungen jetzt wirken. Es erfolgt gerade ein Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen.

In der vollstationären Pflege führen den Berichten zufolge viele, aber nicht alle Einrichtungen Wartelisten, wie ich das eben schon erwähnt habe. In der Tagespflege war die Nachfrage nach Plätzen aufgrund der Coronapandemie und der zwischenzeitlich hohen Inflation deutlich zurückgegangen und ist nun wieder auf dem alten Niveau. Auch hier ist ein Ausbaubedarf zu sehen. Dieser besteht insbesondere in dünn besiedelten Gebieten.

Danke schön.

Frau Präsidentin, die eine Frage ist noch nicht beantwortet, und zwar, wie Sie als Landesregierung den Ausbau insbesondere der Plätze, an denen ein Mangel herrscht, weiter vorantreiben möchten, mit welchen Fördermaßnahmen.

Möchten Sie dazu noch sprechen, Frau Ministerin?

Britta Müller (Ministerin für Gesundheit und Soziales):

Ich habe gerade auf ein sehr positives Beispiel verwiesen – insofern dachte ich, die Frage wäre beantwortet –, nämlich dass durch eine bundesgesetzliche Regelung eine positive Dynamik beim Ausbau von Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen zu sehen ist. Das ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG genannt. Hier wurden vom Bundesgesetzgeber Maßnahmen getroffen.

Ich will noch einmal sagen, dass die Absicherung der pflegerischen Versorgung Aufgabe der sozialen Pflegeversicherung ist. Das ist im SGB XI verankert. Der Bund ist maßgeblich dazu aufgefordert – und das macht er auch gelegentlich –, hier Maßnahmen zu ergreifen, um Plätze ausbauen zu können. Das erfolgt.

Danke schön. – Wir kommen zur Frage 26 (Umgang mit privaten digitalen Endgeräten im Unterricht an Grundschulen). Der Abgeordnete Niels-Olaf Lüders, BSW, wird sie stellen.

Im Koalitionsvertrag wird unter Punkt 3.1 „Bildung“ für den Themenkreis Schule unter anderem ausgeführt, dass private digitale Endgeräte der Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts in den Taschen oder Schließfächern zu verstauen sind. Dies soll sich auf Grundschulen beschränken, den Lehrkräften die Möglichkeit eröffnen, die Nutzung zu Unterrichtszwecken zu gestatten, und möglichst zeitnah umgesetzt werden. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 13.02.2025 verwiesen Sie, sehr geehrter Herr Minister Freiberg, darauf, dass es zur Umsetzung dieser Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nicht zwingend einer Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes bedarf.

Ich frage daher die Landesregierung: In welcher Weise, aufgrund welcher Rechtsnorm und innerhalb welches Zeitraums soll die Umsetzung der Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag erfolgen?

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Freiberg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Bitte.

Steffen Freiberg (Minister für Bildung, Jugend und Sport):

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Regelungen zum Umgang mit privaten digitalen Endgeräten der Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sollen durch Verwaltungsvorschrift eingeführt werden. Geplant ist die Aufnahme in die VV-Schulbetrieb; das sind die Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten. Vorbehaltlich weiterer Abstimmungen wird eine zeitnahe Aufnahme, möglichst bis Ende März 2025, angestrebt. Dazu ist die Beteiligung von Gremien notwendig; diese Beteiligung ist eingeleitet.

(Niels-Olaf Lüders [BSW]: Vielen Dank, Herr Minister! Keine Nachfrage!)

Danke schön. – Dann schaffen wir noch eine Frage. Die Frage 27 (Erste Regierungserklärung in der 8. Wahlperiode) wird von Herrn Abgeordneten Steeven Bretz, CDU-Fraktion, gestellt. Bitte.

Frau Präsidentin, ich fände es gut, wenn der Ministerpräsident bei dieser Frage anwesend wäre – das nur nebenbei bemerkt.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Warum hat der Ministerpräsident bisher darauf verzichtet, in Form einer Regierungserklärung dem Landtag und der Öffentlichkeit die Ziele und Schwerpunkte der von ihm geführten Koalition darzulegen?

Es antwortet Frau Ministerin Schneider, Ministerin und Chefin der Staatskanzlei. Bitte sehr.

Kathrin Schneider (Ministerin und Chefin der Staatskanzlei):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bretz, um es gleich vorwegzunehmen: Es wird auch zum Beginn der 8. Legislaturperiode eine Regierungserklärung geben. Über Inhalt und Zeitpunkt dieser Regierungserklärung entscheidet die Landesregierung einvernehmlich, und das ist noch nicht passiert.

Herr Abgeordneter, eine Nachfrage?

Ja, liebe Frau Präsidentin, vielen Dank. Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie diese Frage stellvertretend für den Ministerpräsidenten – der sich nicht im Saal befindet – beantwortet haben.

Sie haben vorhin den Wirtschaftsminister gehört, der dazu aufgefordert hat, dass die – noch nicht im Amt befindliche! – Bundesregierung ein 100-Tage-Programm vorlegen möge. Heute ist der 77. Tag des Bestehens der Landesregierung bestehend aus SPD und BSW. Deren Vertreter haben öffentlich erklärt, dass sie einen neuen, völlig anderen Politikstil forcieren und Kommunikation in den Mittelpunkt ihres politischen Handelns stellen wollen. Ich will Ihnen sagen, dass mit dem Stand vom heutigen Tag diese Landesregierung von allen bisherigen Landesregierungen die erste ist, die nach so langer Zeit – entgegen jedweder Gewohnheit – noch keine Regierungserklärung abgegeben hat.

Ich frage Sie: Finden Sie nicht auch, dass es vor dem Hintergrund der Wahlergebnisse und der Stimmung im Land schwer verständlich ist, wenn man einem Politikstil folgt, der sich in Wegducken, Zurückziehen und Schweigen erschöpft? Finden Sie nicht auch, dass das Gegenteil angemessen wäre, also eine proaktive Kommunikation, ein erklärender Politikstil, der von Politikerinnen und Politikern vertreten wird, die den Mut haben, die Inhalte, für die sie stehen, zu erläutern und darüber hier auch Rechenschaft abzulegen?

Gestatten Sie mir eine dritte Nachfrage, Frau Ministerin: Kann die Institution Landtag, ein Verfassungsorgan, Ihnen als Landesregierung behilflich sein, damit Sie zur Sprechfähigkeit zurückfinden?

(Lachen bei der AfD)

Frau Ministerin.

Kathrin Schneider (Ministerin und Chefin der Staatskanzlei):

Herr Bretz, ich finde es erst einmal wichtig, dass es gelungen ist, recht zügig eine Landesregierung zu bilden. Das ist in der politischen Konstellation, die wir jetzt haben, nicht einfach gewesen.

Die Landesregierung arbeitet seit dem ersten Tag. Die Mitglieder der Landesregierung gehen mit ihren Themen auch raus. Sie sind unterwegs. Sie reden. Sie verstecken sich nicht und ducken sich nicht auch nicht weg.

Ich glaube nicht, dass es jetzt so relevant ist, ob die Regierungserklärung früher oder etwas später zu Beginn der Legislaturperiode abgegeben wird. Ich finde, es ist wichtig, dass die Arbeit gemacht wird. Die Landesregierung tut das, sie arbeitet, und das ist das Entscheidende.

Es gibt Nachfragen von Herrn Abgeordneten Hohloch und dann noch einmal von Herrn Abgeordneten Bretz. Bitte schön.

Guten Tag, Frau Ministerin. – Ich würde es einmal so sagen: Es kann nicht nur darum gehen, dass im Zuge der Bildung einer Regierung Posten verteilt werden, sondern eine Regierung hat auch zu arbeiten. Sie haben sich mit der Regierungsbildung dazu verpflichtet, zu arbeiten. Sie haben soeben mehrmals betont, die Landesregierung arbeite. Hier im Landtag ist das meines Wissens noch nicht angekommen. Daher ist die Frage, was Sie mit „früher oder später“ meinen, schon berechtigt. Ich finde diese Formulierung doch sehr flapsig.

Wann kommt die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten?

Ich schließe mich den Worten von Herrn Bretz an, wenn er sagt: Es ist erstaunlich, dass der Ministerpräsident bei dieser Frage hier nicht anwesend ist. – Man hätte ihn auch herbeizitieren können; aber wir sind davon ausgegangen, dass der Ministerpräsident zur Beantwortung einer solchen Frage im Saal ist. Lassen wir das einmal so stehen.

Aber ich würde schon gern wissen, über welchen Zeithorizont wir hier sprechen. Sprechen wir über einen Monat? Müssen wir bis zur Sommerpause warten? Wann ist denn mit dem Start der Arbeit dieser Landesregierung zu rechnen?

Und Herr Bretz gleich im Anschluss, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, mir verschlägt es fast die Sprache. Die Staatskanzlei ist diejenige Institution, die sich täglich damit brüstet, im Land für Demokratie zu werben, und die sich damit brüstet, bestimmten Stimmungslagen im Land entgegenzuwirken. Und die Chefin der Staatskanzlei, Frau Präsidentin, stellt sich hier hin und sagt, es sei nicht ganz so wichtig und nicht so bedeutsam, dass eine Regierung im Parlament erklärt, was die Richtlinien und Grundlagen ihrer Politik sind. Es sei wichtiger – Zitat –, dass die Minister draußen unterwegs sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte diesem Politikverständnis grundsätzlich widersprechen.

Ich frage Sie, Frau Ministerin: Halten Sie diese Auffassung von Gewaltenteilung in diesen Zeiten, wo die demokratischen Institutionen derartig unter Druck stehen, wirklich aufrecht? Glauben Sie nicht, dass es zu den Pflichten, zur Würde und zum Selbstverständnis einer gewählten Regierung gehört, sich dem Parlament gegenüber zu erklären? Wäre es nicht ein Zeichen von Stil, Anstand und Souveränität der Landesregierung und Ausdruck des eigenen Verständnisses von politischem Handeln, dass sie sich diesem Hause gegenüber erklärt und dies nicht als einen Appendix unter vielen anderen ansieht, Frau Ministerin?

Frau Ministerin, möchten Sie noch einmal reagieren? – Bitte.

Kathrin Schneider (Ministerin und Chefin der Staatskanzlei):

Ich bleibe dabei: Es ist wichtig, dass die Regierung sofort, am ersten Tag, zu arbeiten begonnen hat. Wir hatten ja auch das eine oder andere nicht ganz einfache Thema zu bearbeiten. Ich denke nur an die Maul- und Klauenseuche. Ich glaube, wir sind uns einig, dass es uns sehr gut gelungen ist, dieses Thema, das uns sofort nach der Regierungsbildung ereilt hatte, abzuräumen.

Aber auch andere Themen sind im Geschäftsgang. Die Landesregierung arbeitet. Diese Feststellung können Sie mir auch nicht umdrehen, Herr Bretz. Ich habe nicht gesagt, dass es unwichtig sei, dass die Landesregierung eine Regierungserklärung abgibt. Ich habe nur gesagt …

(Steeven Bretz [CDU]: Doch! Sie haben gesagt: „Es ist nicht so wichtig“!)

Nein, nein. Ich habe gesagt: Der Zeitpunkt ist nicht entscheidend. Für mich ist es viel wichtiger …

(Dennis Hohloch [AfD]) : Sie haben gesagt, es ist nicht so wichtig!)