Protocol of the Session on February 26, 2025

Ich bitte, die Zwiegespräche einzustellen, Herr Hünich, denn wir haben eine Kurzintervention. – Herr Abgeordneter Dr. Berndt, Sie haben das Wort.

(Beifall AfD)

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr von Ossowski! Um das jetzt noch einmal für alle klarzumachen, weil es vielleicht untergegangen ist: Das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz – insofern ist da noch viel guter Geist in der Verfassung und im Verfassungsschutzgesetz – sieht vor, dass die Opposition bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes angemessen zu beteiligen ist.

Ich nenne noch einmal die Zahlen, die Herr Hohloch genannt hat, damit sie jeder im Blick hat und bewerten kann, was Sie als Regierung vorhaben: Die Koalition hat 46 Abgeordnete, die Opposition 42. Das ist ein Verhältnis von 1,1 zu 1. Sie planen, die Kommission mit zwei Vertretern der Koalition – der Regierung – und einem der Opposition zu besetzen. Das ist ein Verhältnis von 2 zu 1. Das ist nicht 1,1 zu 1, sondern 2 zu 1. Ich halte das nicht für angemessen.

Innerhalb der Opposition hat die CDU 12 Abgeordnete und die AfD 30. Das ist ein Verhältnis von 1 zu 2,5.

(Zuruf – Gegenruf des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

Wir haben in der letzten Wahlperiode ja unsere Erfahrungen gesammelt und gesehen, dass niemand von der AfD in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt wurde. Ich sage, wir

werden natürlich erst klagen, wenn das infolge Ihres Vorschlags passiert ist – vorher werden wir nicht klagen –, aber es ist ja an fünf Fingern abzählbar, wie das ausgehen wird.

Wenn die Oppositionsfraktion mit 12 Abgeordneten in die Parlamentarische Kontrollkommission gewählt wird und die mit 30 nicht – und wenn die Regierung überhaupt doppelt so viele Vertreter wie die Opposition hat –, dann kann von Angemessenheit nicht mehr die Rede sein.

Sie haben in einem Punkt auch recht, Herr von Ossowski: Wir haben keinen juristischen Anspruch, in diese Kommission gewählt zu werden. Sie können das mit Ihrer Mehrheit machen, aber das ist ein Demokratieverständnis und Machtgebrauch, wie es bzw. ihn Walter Ulbricht in seiner klassischen Äußerung zum Ausdruck gebracht hat:

„Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“

(Beifall AfD)

Und ich frage Sie: Wollen Sie die Nachfolger von Walter Ulbricht sein?

(Beifall AfD)

Diese Frage dürfte Herr von Ossowski beantworten – aber er reagiert nicht auf die Kurzintervention. Die Landesregierung hat ebenfalls Verzicht angezeigt.

(Zuruf)

Habe ich Herrn Bretz vergessen? Das tut mir sehr leid; trotzdem gibt es keinen Redebonus. Bitte, Herr Bretz.

Lieber Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines gleich zu Beginn festhalten: Ob etwas verfassungswidrig oder rechtswidrig ist, entscheidet nicht der Landtag – auch nicht eine einzelne Fraktion –, sondern Gerichte, darunter auch das Verfassungsgericht. Deshalb ist es Ihr gutes Recht, zum Verfassungsgericht zu gehen. Es ist Ihr gutes Recht, zu klagen. Sie haben das angekündigt und wollen das tun – warum auch immer. Es ist Ihre Entscheidung. Sie müssen das verantworten.

Fakt ist jedenfalls eines: Dass Sie das können und dass das funktioniert, ist Ausdruck davon, dass die demokratischen Institutionen in unserem Land funktionieren. Das darf man eingangs einmal festhalten.

(Beifall CDU, SPD und BSW)

Zum Zweiten ist angesichts der Semantik der Vergleiche, die hier von einer Fraktion zu meiner rechten Seite gezogen worden sind, doch klar geworden, dass so manch einer mit dem Verfassungsverständnis in Deutschland seine Probleme hat. Deshalb lassen

Sie mich sagen: Noch nie ist unsere demokratisch verfasste Gesellschaft so bedroht gewesen wie in diesen Zeiten. Wir alle lesen und hören täglich davon, deshalb möchte ich die Gelegenheit ergreifen, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes auch namens dieses Landtages einmal zu bedanken. Die Damen und Herren leisten eine wichtige Arbeit zum Schutz unserer Gesellschaft, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU und SPD)

Zur Sache selbst: Die Parlamentarische Kontrollkommission ist kein gewöhnlicher Ausschuss. Die Damen und Herren, die auf Vorschlag dorthin entsandt werden, müssen sich einem Wahlverfahren unterziehen. Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Jede Fraktion hat das Recht, Personen vorzuschlagen, die sie für geeignet hält. Es ist dann an Ihnen – an uns –, gemeinsam darüber zu entscheiden, wen wir für geeignet halten, diese Kontrollfunktion auszuüben. Ich kann nur sagen: Jede Fraktion ist gehalten, diese Auswahl sorgfältig zu treffen.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Selbstverständlich.

Herzlichen Dank, Herr Bretz, dass Sie diese Zwischenfrage zulassen. Ich beziehe mich auf die Äußerung, die Sie zwei Absätze vorher getätigt haben; Sie sind geistig rege genug, um das mitzubekommen. Sie bedanken sich bei dem Verfassungsschutz dafür, dass er seine Arbeit so gut gemacht habe und die Demokratie verteidige. Ich frage Sie: Bezieht sich dieser Dank auch darauf, dass der Verfassungsschutz die Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingeführt und zum Beispiel auf die Corona-Proteste ausgeweitet hat? Bezieht sich Ihr Dank auch darauf, Herr Bretz?

(Beifall der Abgeordneten Dennis Hohloch und Andreas Galau [AfD])

Sehr geehrter Herr Dr. Berndt, wir haben in Brandenburg und in ganz Deutschland eine freiheitliche Gesellschaft. Wenn ich mir die Sicherheitslage in unserem Land und die sonstigen Herausforderungen, vor die wir in dieser Zeit gestellt sind, anschaue, komme ich zu dem Ergebnis: Die Menschen – die es leider gibt – , die diesen Staat und seine Institutionen sozusagen delegitimieren – durch Sprache, durch Handeln, durch Schriftwerk, das es zur Kenntnis gibt –, haben es in unseren Zeiten unglaublich viel leichter als früher, mit wenig Aufwand vieles von dem, was in langen Jahren nach massiven politischen Diskussionen aufgebaut worden ist, zu zerstören.

(Lars Hünich [AfD]: Was Sie wollen, sehen wir in Rumä- nien!)

Das sehe ich mit Sorge. Noch einmal: Es ist in diesen Tagen und in diesen Zeiten ungleich schwieriger als früher, das, was aufgebaut worden ist, zu schützen, weil es ungleich leichter ist, das mit wenig Aufwand zu zerdeppern.

Deshalb bin ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in diesen Zeiten dieser großen, schweren Aufgabe stellen, dankbar. Die Arbeit, die diese Menschen leisten müssen, verdient angesichts der gewaltigen Herausforderungen, denen sie sich gegenübersehen, meinen Respekt und meine Dankbarkeit. Gestatten Sie mir, dass ich das hier noch einmal zum Ausdruck bringe.

(Beifall CDU und SPD)

Im Übrigen, sehr geehrter Herr Dr. Berndt: Ich bin selbstbewusster Parlamentarier; das haben Sie ja gelegentlich schon zur Kenntnis nehmen dürfen.

(Dennis Hohloch [AfD]: Seit 20 Jahren!)

Es ist völlig klar, dass wir als Parlament die Möglichkeit haben, die Landesregierung zu jedem Zeitpunkt zu bestimmten Dingen zu befragen und ihre Entscheidungen zu hinterfragen. Sie brauchen sich da auch nicht kleiner zu machen, als Sie sind. Ich erwähne das deshalb, weil Sie uns so wundervoll von Ihrer zahlenmäßigen Stärke berichtet haben. Nutzen Sie doch diese Stärke! Zeigen Sie uns doch, dass Sie mit Ihrer großen Fraktion auch zu großen Taten fähig sind!

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das sind wir auch!)

Herr Dr. Berndt, ich würde mich auch als Mitglied einer kleinen Fraktion freuen, wenn ein so starker Partner wie Sie einen starken Beitrag leisten würde, diese Landesregierung zu kontrollieren.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Corona-Spaziergänger war die Frage!)

Leider korreliert die Stärke Ihrer Fraktion nicht mit der Stärke Ihrer Redebeiträge und der Stärke in der Anwendung der parlamentarischen Instrumente. Lassen Sie mich als Mitglied der kleineren Oppositionsfraktion dies hier einfach festhalten.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Corona-Spaziergänger!)

Jetzt zurück zum Thema: Ich sagte schon, dass die Parlamentarische Kontrollkommission kein gewöhnliches Gremium ist. Deshalb werden an die Mitgliedschaft auch besondere Anforderungen gestellt. Es liegt an Ihnen wie an uns und an jeder Fraktion, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Wir werden das tun. Ich kann Ihnen verraten, dass wir Ihnen vorschlagen werden, unseren Vizepräsidenten, Herrn Genilke, in die Parlamentarische Kontrollkommission zu entsenden. Es ist dann an diesem Hohen Hause, zu entscheiden, ob das gewollt ist oder nicht. Es ist auch an Ihnen von der AfD, jemanden vorzuschlagen, den Sie für würdig und geeignet halten, diese Aufgabe wahrzunehmen. Dann wird es darüber eine Entscheidung geben.

So sehe ich das. Mit den Entscheidungen sind wir in dem Sinne, wie wir sie vorbereitet haben, gut dabei. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und SPD)

Es gibt eine Kurzintervention. Das Wort hat Herr Abgeordneter Hohloch.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Bretz, ich kann das so nicht stehen lassen. Wenn Sie von Delegitimierung des Staates sprechen und den Verfassungsschutz, was die praktische Anwendung dieser Formulierung angeht, auch noch unterstützen, will ich Ihnen sagen, was Delegitimierung im Sinne des Verfassungsschutzes ist:

Wie gesagt, vor Ihnen steht ein „gesicherter Rechtsextremist“. Einer der Gründe für diese Einstufung ist ein Post, den ich vor zwei Jahren geschrieben habe. Damals äußerte Frank-Walter Steinmeier, der Präsident unserer Bundesrepublik, anlässlich des Holocaust-Gedenktags – ich glaube, es war zu diesem Tag – , dass er dieses Land nur mit gebrochenem Herzen lieben könne. Meine Reaktion war: Ein Bundespräsident, der sein eigenes Land nur mit gebrochenem Herzen lieben kann, nimmt sicherlich auch ein gebrochenes Gehalt in Kauf.

Dieser Post wird von diesem Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ und als „Delegitimierung des Staates“ eingestuft. Jeder sollte sich einmal fragen, ob das gerechtfertigt ist.

(Beifall AfD)

Diese Institution ist nichts anderes als ein Erfüllungsgehilfe dieser Regierung, um sie noch so lange wie möglich an der Macht zu halten. Nichts anderes ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes, meine Damen und Herren.