Protocol of the Session on February 26, 2025

Das ist eine Idee. Aber ich habe ja gerade gesagt, ich würde darüber schon gern eine Diskussion in der Öffentlichkeit führen.

Jetzt noch einmal zu dem Grund, warum dieser Antrag zur Unzeit kommt. Sie stellen ihn in einer Legislaturperiode, nachdem sich Abgeordnete entschieden haben, ein angetragenes Ministeramt zu übernehmen. Da war die Rechtslage klar. Wenn dieser Antrag durchginge, müssten diese Minister und Ministerinnen ihr Amt oder ihr Mandat niederlegen.

(Dennis Hohloch [AfD]: Sich entscheiden!)

Eines von beiden.

Das macht man nicht während der Legislaturperiode. Denn wenn ich mich entscheide, mache ich eine Lebensplanung, und dafür muss ich natürlich überlegen können, wie mein weiteres Leben verläuft. Das kann man in der Zukunft vielleicht diskutieren und machen, aber nicht während der laufenden Legislaturperiode.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Herr von Ossowski, das ist kein Argument! Sie können ja eine Frist setzen!)

Herr Kollege Dr. Berndt, lassen Sie den Abgeordneten doch seine Redezeit nutzen und seine Argumente vortragen. Ich glaube, das wäre für uns alle zuträglich. – Herr von Ossowski, bitte schön.

Danke schön. – Schade, Herr Berndt, Sie hätten eine Zwischenfrage stellen können. Dafür hätten Sie aber – ja, ich habe gesagt, nur zwei – schneller sein müssen.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Ich sage ja: Es ist mein Argument. Sie müssen dem nicht folgen.

Und ich sage noch einmal: In einer laufenden Legislaturperiode macht man so etwas nicht, sondern man kann darüber nachdenken, in eine Diskussion zu treten.

Darüber hinaus haben Sie den Antrag insofern relativ unvollständig gestellt – gegenüber dem Vergleich, den Sie mit den Verfassungen der Länder Bremen und Hamburg gezogen haben; Sie haben auf beide kurz Bezug genommen. In beiden Verfassungen ist nämlich geregelt, dass, wenn der Abgeordnete das Senatorenamt annimmt – das sind die beiden Verfassungen mit strikter Gewaltenteilung –, das Mandat ruht. Das heißt, wenn das Senatorenamt niedergelegt wird, ist derjenige wieder Abgeordneter, was hier nach Ihrem Entwurf nicht der Fall wäre. Ich komme wieder auf die normale Lebensplanung eines Menschen zurück – und auch Minister sind Menschen.

Ich komme auf die Geschäftsordnung zurück, die besagt, dass wir Redezeiten vereinbaren, und Ihre haben Sie schon bei Weitem überschritten.

Das tut mir leid; Sie hätten mich darauf hinweisen sollen, Herr Präsident.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall BSW und AfD)

Herr Kollege von Ossowski, das tue ich in diesem Augenblick. Ich bitte Sie, zum Schluss Ihrer Rede zu kommen.

Dann bedanke ich mich für den Hinweis, der zu spät kam,

(Heiterkeit)

und beende das. – Danke schön; wir lehnen den Antrag ab.

(Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

Ich werde in Zukunft bei Ihnen, Herr Abgeordneter von Ossowski, besonders darauf achten, dass ich Ihnen schon vor dem Ende der Redezeit einen Hinweis gebe, dass die Redezeit in wenigen Sekunden abgelaufen sein wird.

Jetzt fahren wir in der Redereihenfolge fort. Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Lange das Wort. Bitte schön.

Katrin Lange (Ministerin des Innern und für Kommunales):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Üblicherweise soll eine Gesetzesnovelle ein Problem behandeln, das einer dringenden Lösung bedarf. In diesem Fall ist es anders, denn das von der AfD wahrgenommene Problem besteht so gar nicht – wie Herr von Ossowski gerade ausgeführt hat. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu das Nötige bereits festgestellt. Das Gericht führte seinerzeit aus:

„Die Teilung der Gewalten ist für das Grundgesetz ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip. […] Das Prinzip der Gewaltenteilung ist für den Bereich des Bundes jedoch nicht rein verwirklicht. Es bestehen zahlreiche Gewaltenverschränkungen und -balancierungen. Nicht absolute Trennung, sondern gegenseitige Kontrolle, Hemmung und Mäßigung der Gewalten ist dem Verfassungsaufbau des Grundgesetzes zu entnehmen.“

So weit das Bundesverfassungsgericht.

Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen also gegen die diesbezügliche Rechtslage, wie sie in Brandenburg, im Bund sowie in den weiteren Bundesländern mit Ausnahme von Bremen und Hamburg zu finden ist, nicht. Vielmehr folgt diese Rechtslage aus

dem Verfassungsaufbau des Grundgesetzes. Demnach sind begrenzte Durchbrechungen des Gewaltenteilungsprinzips zulässig, solange dabei die Balance zwischen den Gewalten gewahrt bleibt.

Genau so liegt der Fall hier: Punktuelle personelle Überschneidungen von Ministeramt und Abgeordnetenmandat gefährden die geforderte Balance zwischen den Staatsgewalten nicht. Die Verfassung des Landes Brandenburg hat bekanntlich eine Entscheidung zugunsten einer Vereinbarkeit von Ministeramt und Abgeordnetenmandat getroffen, und diese Verfassung ist im Wege eines Volksentscheids mit großer Mehrheit angenommen worden. Es müssten also schon sehr gute, zwingende Gründe vorliegen, um von der bisherigen Tradition in Brandenburg abzuweichen. Solche Gründe sind jedoch nicht ersichtlich, sondern die bisherige Tradition ist auch eine bewährte Tradition, indem sie die Tatsache sichtbar macht, dass sich die Regierung auf eine Parlamentsmehrheit stützt und dies in manchen Fällen durch eine Überschneidung von Amt und Mandat zum Ausdruck kommt.

Sicherlich kann man das aus politischen Gründen auch anders sehen, wie zum Beispiel die Grünen auf Landesebene und die AfD, aber ein rechtlicher Handlungsbedarf besteht hier nicht – und aus meiner Sicht auch kein politischer. Der Brandenburger Weg ist also auch in dieser Hinsicht schon der richtige Weg. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und BSW)

Für die AfD-Fraktion hat der Kollege Hohloch noch einmal das Wort.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich hinten anfangen, bei Frau Lange.

Man macht den Bock zum Gärtner: Diejenige, die Abgeordnete und gleichzeitig Ministerin ist, verteidigt natürlich das geltende Prinzip und beruft sich auf Tradition – besonders interessant, wenn die SPD das tut.

(Beifall des Abgeordneten Lars Hünich [AfD])

Die Ministerin spricht auch noch davon, dass das Volk sich diese Verfassung gegeben habe. Das ist richtig, aber ich erinnere daran, dass Sie diese Verfassung schon des Öfteren geändert haben. Ich erinnere an die große Verfassungsänderung zur Änderung der Staatsziele im letzten Jahr – Stichwort deutsch-polnische Freundschaft – und andere Verfassungsänderungen, die Sie vorgenommen haben.

Und Sie sprechen von „punktuellen personellen Überschneidungen“ und tun so, als ob dieses Problem faktisch nicht existiert. Aber ich sage noch einmal: Sieben Abgeordnete können ihre

Funktion als Abgeordnete nicht wahrnehmen, weil sie gleichzeitig Teil der Regierung sind. Das ist für mich, das ist für uns ein triftiger Grund, die Verfassung zu ändern, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Herr Scheetz, dass Sie nicht verstehen, was das Problem ist, wenn sich eine Partei den Rat einer Rundfunkanstalt zur Beute macht, ist mir klar – wo Sie ja Mitglied der Partei sind, die das getan hat. Aber ich erläutere Ihnen das noch einmal kurz: Sie haben die vierte Gewalt vielleicht nicht offiziell in der Brandenburger Verfassung verankert. Aber es ist, denke ich, absoluter Konsens, dass es diese Demokratie ohne eine freie Presse nicht geben kann. Dementsprechend ist es so wichtig, die Gewaltenteilung auf allen Ebenen zu erhalten, das heißt natürlich, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, bei der Kontrolle des öffentlichrechtlichen Rundfunks – also bei der Regierung, beim Landtag – und natürlich auch bei der Rechtsprechung und dem Landesverfassungsgericht.

Herr Eichelbaum, Sie sprechen von modifizierter Gewaltenteilung. Diesen Begriff müssen Sie mir vielleicht noch einmal erklären. Ich weiß nicht, was die CDU unter modifizierter Demokratie versteht. Ich kann mir darunter schon so einiges vorstellen, aber Sie haben ja gesagt, Sie wollen das Prinzip beibehalten. Auch die CDU ist also dafür, dass die Verschränkung der Gewalten in diesem Land zukünftig bleiben darf.

Damit komme ich zu Herrn Ossowski. Sie sind ja wirklich ein sehr amüsanter Redner; das muss ich Ihnen zugestehen. Es macht Spaß, Ihnen zuzuhören. Trotzdem haben Sie eigentlich nicht viel zum Thema beigetragen – das möchte ich anmerken. Ich habe ganz deutlich gesagt, dass es in Bremen und Hamburg ähnliche Regelungen gibt, und nicht, dass uns diese Regelungen ausreichen. Dementsprechend gehen wir in unserem Gesetzentwurf weiter. Wenn Sie die meiner Meinung nach völlig unberechtigte Kritik äußern, dass wir das innerhalb einer Legislaturperiode machen wollen, frage ich Sie: Wann sollen wir es denn sonst machen? Sollen wir es außerhalb einer Legislaturperiode machen? Das ist ja absoluter Quatsch.

(Beifall AfD)

Wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Gesetzentwurf einer Änderung bedarf … – Sie werden jetzt sicherlich eine Frage stellen; dann warte ich ab, bis Sie beim Mikrofon sind, und dann nutze ich die zwei Minuten.

(André von Ossowski [BSW]: Ich dachte, ich soll sitzen bleiben!)

Nein, machen Sie mal; ich nutze gern die zwei Minuten.

Herr Kollege Hohloch, auch in diesem Fall stellt erst das Präsidium die Frage, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.

Sehr gern.

Bitte schön, Kollege Ossowski.

Danke, Herr Präsident. – Danke, Herr Hohloch, dass Sie die Frage zulassen. Ja, ich habe Kritik an Ihrem Entwurf geäußert, aber ob sie gerechtfertigt ist oder nicht, muss dann die Allgemeinheit entscheiden. Denn derjenige, der kritisiert wird, nimmt die Kritik nicht gern an.