aber im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der Freiheit des Mandats in der Entscheidungsgewalt des jeweiligen Betroffenen liegen.
Die jetzige Rechtslage ist ausgewogen. Die Arbeitsweise des Parlaments oder der Regierung wird nicht beeinträchtigt und der Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung nicht verletzt. Deshalb lehnen wir diese Verfassungsänderung ab. Unsere Verfassung ist kein Experimentierfeld für parteipolitische Manöver. Sie ist das Fundament unseres Zusammenlebens, ein Schutzschild für unsere Freiheit und eine Garantie für Stabilität. Das soll sie auch bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Danke schön, dass ich noch einmal etwas sagen darf, was noch nicht gesagt worden ist.
Ich möchte mich dem Thema von einer anderen Seite nähern: Montesquieus Gedanken zur Gewaltenteilung von 1748, die mit der ersten französischen Verfassung eingeführt wurde. Judikative, Exekutive, Legislative – das sind die Stichworte, um die es geht.
Zu Ihrer ersten Frage, die Sie mir gestellt haben: Ob ich mir wünschen würde, dass, wenn ich Angeklagter wäre, mein Anwalt und der Richter eine Person wären? Ich würde sagen: Ja, das wäre toll, wenn ich Angeklagter wäre. – Ich sage das nur, um Ihre Frage zu beantworten. Sie hatten sie sehr schnell formuliert.
Nähern wir uns der Sache: Ich habe 1992 als junger Richter meinen ersten Eid auf die Verfassung des Landes Brandenburg geleistet. Ich war damals sehr stolz; denn Brandenburg hat eine der besten Landesverfassungen der Bundesrepublik Deutschland.
Wir haben eine progressive Verfassung – das hätte ich vielleicht sagen müssen; dann verstehen wir, warum wir da unterschiedlicher Meinung sind.
Bei uns in Deutschland gilt das Prinzip der Gewaltenteilung; aber wir haben es an einer Stelle nicht so strikt geregelt, wie Sie es fordern. Tatsächlich ist das – anders als das, was bisher diskutiert wurde – in jeder staatsrechtlichen Diskussion ein großes, grundsätzliches Thema. Tatsächlich befürwortet die Mehrheit der Staatsrechtler eine strikte Gewaltenteilung, auch mit Blick auf Abgeordnete und Ministerämter. Das wird empfohlen.
Das Grundgesetz gibt das aber nicht her, das heißt, es macht es nicht erforderlich. Die verfassungsrechtliche Rechtsprechung – Herr Eichelbaum hat es noch einmal erwähnt – sagt auch klar: Ministeramt und Abgeordnetenmandat sind vereinbar.
Dass das nicht immer sehr schön ist, sei dahingestellt. Aber es ist ja so: Wahrscheinlich sind Sie davon ausgegangen, dass wir das befürworten; denn unsere kleine Fraktion wird dadurch deutlich geschwächt. Ein sehr wichtiger Abgeordneter, der jetzt Finanzminister ist, fehlt uns jetzt in der Ausschussarbeit und bei anderen Fragen. Es hätte ja sein können, dass Sie das sozusagen …
(Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Zuruf von der AfD: Er ist doch da! Ich sehe ihn gerade!)
Jetzt könnte man an das folgende, weitere Problem denken: Man könnte sagen, dass der Minister als Abgeordneter nicht mehr für die parlamentarische Kontrolle der Regierung zur Verfügung steht. – Ja, diese Idee darf man haben, und das kann auch so sein. Das ist bei uns allerdings nicht der Fall; denn Herr Crumbach ist sogar eine Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle.
Ja. – Warum ist das so? Weil wir in der Fraktion entsprechende Beschlüsse dazu gefasst und entsprechende Vorgehensweisen vereinbart haben. Das heißt, die Inanspruchnahme der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten wäre hier tatsächlich nicht zielführend oder würde zu einem Koalitionsbruch führen, wie bei jeder anderen Regierung, wenn eine Fraktion ihr nicht mehr zustimmt.
Mein lieber Herr von Ossowski, wenn Sie mit dem Kollegen Bretz ein Zwiegespräch führen wollen, dann nach Ihrer Rede oder … – Als ob ich es hervorgerufen hätte: Herr Kollege Bretz möchte eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie sie zu, Herr Abgeordneter von Ossowski?
Selbstverständlich lasse ich diese Zwischenfrage zu. – Für alle hier: Ich lasse grundsätzlich immer zwei Zwischenfragen zu, egal von wem sie kommen, und zwar in der Reihenfolge, in der sie kommen, und immer erst nach zwei Minuten. Bitte.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. – Vielen Dank, Herr Kollege von Ossowski, dass Sie die Nachfrage zulassen. Ich habe Ihnen in der Tat mit geöffnetem Mund zugehört, weil ich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen habe, dass Sie auch die Frage eines Koalitionsbruchs etc. bereits in der Fraktion miteinander diskutiert und erörtert haben. Ich würde Sie deshalb fragen, ob Sie dem werten Parlament sagen können, welche Vorsorge es für den Fall treffen kann, dass Sie in diesem Prozess Entscheidungen fällen. Können Sie erklären, wie die Abfolge der Ereignisse sein wird?
Nein, das werde ich Ihnen nicht erklären. Wir verraten selbstverständlich keine Geheimnisse, und das haben wir so natürlich nicht besprochen.
Kommen wir zu dem Thema zurück, das wichtig ist: Eine Verfassungsänderung braucht natürlich eine entsprechende Mehrheit
völlig klar –, und dieser Antrag zur Verfassungsänderung kommt zur Unzeit. Warum kommt er zu Unzeit?
Erstens: Eine Verfassungsänderung muss meiner Ansicht nach immer mit der Bevölkerung diskutiert werden. Zumindest sollte es eine Diskussion in der Bevölkerung darüber geben; denn das ist nicht die Verfassung der Abgeordneten, sondern die der Bürger des Landes Brandenburg. Darüber möchte ich schon erst eine öffentliche Diskussion führen, und die können wir nicht so einfach als Abgeordnete führen, die können wir nur in unseren Wahlkreisen führen. Dabei sind wir sicherlich auf die Presse angewiesen, die eine solche Diskussion, wie das so von der Bevölkerung gesehen wird, vielleicht auch eröffnet. Das zum Ersten, zur Verfassung.
Das Zweite ist: Sie stellen den Antrag innerhalb einer Legislaturperiode. Jetzt stellen Sie sich vor, Herr Hohloch, Sie wären Minister – ich gehe davon aus, dass Sie diesen Traum schon einmal gehabt haben …
Herr Abgeordneter von Ossowski, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Vielleicht erklärt Ihnen dann auch der Abgeordnete …
Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sagten gerade, dass wir das Volk fragen müssen. Ich bin vollkommen dabei. Das würde bedeuten, dass wir über den Antrag einen Volksentscheid durchführen.
Nein – man hört mir anscheinend nicht so gerne zu –, ich habe nicht gesagt, wir sollen das Volk fragen. Ich habe gesagt, ich würde gerne eine öffentliche Diskussion darüber führen. Ich sprach nicht von „fragen“.
Das ist eine Idee. Aber ich habe ja gerade gesagt, ich würde darüber schon gern eine Diskussion in der Öffentlichkeit führen.