Protocol of the Session on February 26, 2025

(Beifall AfD – Gelächter und Unruhe beim BSW und bei der SPD)

dass wir als Opposition die Wahrheit herausfinden! Die Wahrheit ist nämlich, dass die Landesregierung natürlich unseren Krankenhäusern helfen kann – gesetzlich gibt es dahin gehend Möglichkeiten –; sie will aber nicht. Sie will einfach nicht. Ich erwähne noch einmal das 40-Millionen-Euro-Flop-Kreditprogramm. Regelmäßig macht sie Versprechungen und hält sie nicht ein – das ist typisch für die BSW-SPD-Landesregierung.

(Björn Lüttmann [SPD]: So!)

Dann wird auf die Investitionspauschale verwiesen, auf die 200 Millionen Euro. Die gibt es ja erst seit zwei Jahren. Vorher hat die Landesregierung sich immer einen schlanken Fuß gemacht, die Kliniken mit ein paar Millionen abgespeist. Jetzt ist sich auch die Gesundheitsministerin nicht zu schade, durch die Lande zu reisen und allen möglichen Kliniken zu erzählen, was sie alles nicht bezahlen will, was sie alles nicht finanzieren will.

Was mich aber besonders ärgert, ist, Frau Ministerin, wie Sie die GKV und die Krankenversicherten ans Messer liefern!

(Beifall AfD – Björn Lüttmann [SPD]: So!)

Ich fordere Sie auf, dafür einzutreten, dass die Krankenversicherten aus der Finanzierung der Krankenhausreform komplett herausgehalten werden – sowohl die privat Versicherten als auch die gesetzlich Versicherten.

(Beifall AfD)

Warum? Weil dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist. Zudem ist und bleibt Krankenhausplanung Ländersache.

(Beifall AfD)

Das müssen Sie schlucken, auch wenn die Kassen klamm sind. Weder Bund noch Land haben das Recht, sich bei den Krankenversicherten zu bedienen. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Frau Ministerin, möchten Sie erwidern? – Dann sind wir fast am Ende der Aussprache angekommen, denn durch die Zeitüberschreitung seitens der Landesregierung steht jeder Fraktion zusätzliche Zeit zur Verfügung. Die SPD-Fraktion hätte noch eine Minute und 46 Sekunden. – Ich gehe davon aus, dass keiner mehr sprechen möchte. – Die AfD-Fraktion hätte noch 36 Sekunden. Ich gehe davon aus, dass ebenfalls niemand mehr sprechen möchte. Das BSW hätte noch eine Minute und 18 Sekunden.

(André von Ossowski [BSW]: Nein! – Heiterkeit)

„Nein!“ – Okay. – Für die CDU-Fraktion stehen noch drei Minuten und 49 Sekunden zur Verfügung, Herr Prof. Schierack.

(Zurufe)

Okay. – Niemand will die Redemöglichkeit nutzen. Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen sogleich zu den Abstimmungen.

Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/540, „GKV-Beitragszahler vollumfänglich schützen, Investitionspauschale verstetigen, Optionen ihrer Weiterentwicklung prüfen sowie weitere Mittel für unsere Kliniken zur Verfügung stellen“. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe!

(Lars Hünich [AfD]: Das ist aber sehr knapp!)

Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse über den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 8/495, „Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten und stärken“, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei mehreren Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Die dritte Abstimmung gilt dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 8/554, „Krankenhäuser jetzt finanziell unterstützen!“. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Damit ist der Antrag …

(Steeven Bretz [CDU]: Angenommen, Herr Präsident!)

ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf.

TOP 7: Neuntes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der AfD-Fraktion

Drucksache 8/315

1. Lesung

Wir beginnen in der Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Hohloch für die AfD-Fraktion.

(Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragender Beitrag!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die AfD-Fraktion legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem vor allem unsere Sozialdemokraten und unsere

Genossen von der SPD endlich einmal wieder „mehr Demokratie wagen“ können –

(Beifall AfD)

einen Gesetzentwurf, mit dem der Finger in eine offene Wunde unserer Verfassung gelegt wird, denn bis heute wird hier in Brandenburg das Prinzip der Gewaltenteilung, ein Grundprinzip unserer Demokratie, nicht vollumfänglich durchgesetzt. Hier in Brandenburg ist es möglich, dass Minister – Sie sehen sie hinter mir – gleichzeitig auch Mitglied des Landtages, also Abgeordnete sind. Dieser Zustand ist aus vielen Gründen inakzeptabel und demokratietheoretisch, wie man da drüben immer so schön sagt, bedenklich.

Jetzt könnte man sich fragen, wo das Problem liegt. Vor allem die Genossen von der SPD fragen sich das sicherlich, da sie in der Regierung die meisten Abgeordneten stellen und das ja auch in den letzten Jahrzehnten immer wieder getan haben.

(Lars Hünich [AfD]: Nee!)

Die Bezeichnung „Sozialdemokratie“ ist dabei offensichtlich mehr Schein als Sein, meine Damen und Herren – nur weil „sozial“ draufsteht, muss nicht Demokratie drin sein!

(Beifall AfD)

Die folgenden Fragen sollte sich jeder einmal beantworten: Würden Sie einen Richter akzeptieren, der im selben Fall auch Anwalt des Angeklagten ist? Würden Sie einen Fußballspieler akzeptieren, der gleichzeitig als Schiedsrichter über das Feld rennt? Würden Sie es akzeptieren, wenn eine Bank ihre Bilanzen selbst prüft und sich beste Prüfergebnisse ausstellt? Olaf Scholz findet das sicherlich super – wir von der AfD aber nicht, meine Damen und Herren!

(Beifall AfD)

Für die SPD-Abgeordneten hier im Haus und für die SPD-Regierung kann das natürlich alles normal sein.

(Zuruf des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU])

Herr Bretz, kommen Sie ein bisschen runter. Sie sind nachher bestimmt noch einmal dran.

Ihre eigenen Regeln schönzureden – das sind Sie gewohnt. Den Bürgern dort draußen ist aber nicht verständlich, warum dieser Missstand in der Verfassung heute noch existiert. Es ist falsch, dass man als Mitglied der Regierung im Kabinett einen Gesetzentwurf beschließen kann, ihn dem Landtag vorlegt und in seiner Doppelfunktion als Abgeordneter dann auch noch im Parlament über diesen Antrag abstimmt. Es ist falsch, meine Damen und Herren, die Gewaltenteilung so zu unterlaufen.

Dass wir hier offensichtlich einen eklatanten Missstand haben, zeigt die Rückkoppelung in der Bevölkerung – die große Politikverdrossenheit in den letzten Jahren. Laut einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung – das ist die Stiftung der SPD – sagte die Hälfte der Deutschen, sie sei mit der Demokratie hier im Land unzufrieden. Das heißt, 51 % der Deutschen sind der Meinung,

die Demokratie in unserem Land funktioniere nicht mehr vollumfänglich. Das sollte vor allem für uns Volkvertreter ein Warnsignal sein.

Das liegt nicht nur an der Ampel oder den wirtschaftlichen Missständen in unserem Land – unserem wirtschaftlichen Niedergang –, den autokratischen Coronamaßnahmen, der Massenmigration und den Massen an Versorgungsposten, die Ihre Koalitionsfraktionen kurz vor den Wahlen immer schaffen.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen [AfD])

Nein, es hat auch damit zu tun, dass die Gewaltenteilung in diesem Land nicht mehr funktioniert: Die vierte Gewalt ist faktisch ausgeschaltet. Die Journalisten wurden von den Systemparteien gleichgeschaltet – man schaue sich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an. Die vierte Gewalt funktioniert nicht mehr vollumfänglich und kann ihre Kontrollfunktion nicht wahrnehmen.

Ich möchte Ihnen ein paar Interessenkonflikte aufzeigen, die hier im Brandenburger Landtag vorliegen können. Wenn man gleichzeitig Regierung und Parlament angehört, verhindert diese Personalunion eine wirksame Kontrolle. 15 % der Mitglieder der Regierungsfraktionen sitzen nicht nur dort drüben, sondern auch hinter mir als Minister, meine Damen und Herren. Ein Minister könnte auch als Parlamentarier in einem Untersuchungsausschuss sitzen, der damit beauftragt wird, das Handeln der Regierung zu überprüfen. Da kann sich jeder einmal fragen, ob das ein Demokratieprinzip ist, dem wir folgen sollten – ich denke, nicht!