Dann gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. – Ob Frau Block die Wahl annimmt, werden wir außerparlamentarisch erfragen.
An der Wahl von Frau Abgeordneter Lena Kotré zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 75 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3, Jastimmen: 36, Neinstimmen: 33, Stimmenthaltungen: 6. Damit hat Frau Abgeordnete Kotré im zweiten Wahlgang nicht die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt.
An der Wahl von Herrn Abgeordneten Freiherr von Lützow zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 78 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 2, Jastimmen: 36, Neinstimmen: 35, Stimmenthaltungen: 7. Damit hat Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow im zweiten Wahlgang nicht die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist nicht zum stellvertretenden parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt.
Abschließend lasse ich offen über die Wahlvorschläge zur Wahl der Vorsitzenden und zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der G 10-Komission abstimmen. Die Abstimmung betrifft den Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 8/371, Neudruck, Wahl der Vorsitzenden der G 10-Komission. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich angenommen, und Frau Abgeordnete Tina Fischer ist zur Vorsitzenden gewählt.
Bei Gegenstimmen; das habe ich gesagt: Bei Gegenstimmen angenommen. – Frau Fischer, darf ich Sie fragen, ob Sie annehmen?
Wir kommen zur offenen Abstimmung über den Antrag der CDUFraktion auf Drucksache 8/398, Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden der G 10-Komission. Ich darf Sie um Abstimmung bitten. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen, und Frau Barbara Richstein wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Wir werden Frau Barbara Richstein außerparlamentarisch fragen, ob sie die Wahl annimmt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Da der Richterwahlausschuss weiterhin nicht konstituierungsfähig ist, weil sich die „demokratische“ Mehrheit hier dazu entschlossen hat, beantragen wir einen weiteren Wahlgang, bei der Wahl zum Mitglied des Rundfunkrates ebenfalls. Die Wahlvorschläge bleiben dieselben.
Dann müssten wir eine entsprechende Pause organisieren, weil die Wahlzettel vorbereitet werden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung fortsetzen können.
Wir setzen in Tagesordnungspunkt 3 fort, zum einen mit dem dritten Wahlgang der Wahl zum Richterwahlausschuss. Es handelt sich wie im ersten und zweiten Wahlgang um die nicht gewählten Kandidaten der AfD-Fraktion. Dazu liegt Ihnen weiterhin die Drucksache 8/365 vor.
Für den zweiten Wahlgang der Wahl zur Mitgliedschaft im Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg liegt Ihnen weiterhin der Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/376 mit dem im ersten Wahlgang nicht gewählten Kandidaten vor.
Meine Damen und Herren, für die geheimen Wahlen zum Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg ist jeweils die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Für die Wahl der parlamentarischen Mitglieder des Richterwahlausschusses ist jeweils die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erforderlich. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das Wahlprozedere noch präsent ist, und erspare mir daher die üblichen Hinweise zum Wahlverfahren.
Meine Damen und Herren, hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? – Das ist offensichtlich der Fall.
Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung die Auszählung im Präsidiumsraum vorzunehmen.
Jetzt frage ich noch einmal: Haben alle Abgeordneten die Gelegenheit gehabt, ihre Stimme abzugeben? – Das ist offenbar der Fall.
Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung die Auszählung im Präsidiumsraum vorzunehmen.
Die Schriftführer haben heute viel Übung und haben mir versichert, dass die Auszählung innerhalb von 20 Minuten beendet sein wird. Um 14.55 Uhr werden wir also ein Ergebnis haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie wieder Platz genommen haben, können wir fortsetzen; mir liegt ein Ergebnis vor.
Ich schaue in die Runde und frage, ob es Widerspruch dagegen gibt, dass wir ein paar Minuten eher fortsetzen, als ich angesagt hatte. – Widerspruch gibt es nicht. Dann setzen wir mit Tagesordnungspunkt 3 fort.
An der Wahl von Herrn Abgeordneten Dennis Hohloch zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB haben sich 63 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 3. Jastimmen: 36, Neinstimmen: 22, Stimmenthaltungen: 2. Damit hat Herr Abgeordneter Hohloch im zweiten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Mitglied des Rundfunkrates des RBB gewählt worden.
An der Wahl von Frau Abgeordneter Lena Kotré zum Parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses haben sich 58 Abgeordnete beteiligt. Ungültig sind drei Stimmzettel. Jastimmen: 38, Neinstimmen: 18, Stimmenthaltungen: 2. Damit hat Frau Abgeordnete Kotré im dritten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages Brandenburg erhalten und ist zum Parlamentarischen Mitglied des Richterwahlausschusses gewählt worden.