Protocol of the Session on January 23, 2025

Ganz ehrlich: Sind RTL und SAT.1 besser? Nein.

(Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: „X“ ist besser! – Lars Hünich [AfD]: Nein, aber glauben Sie, dass sie sich selbst reformieren können?)

Ja, ich antworte gern.

Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter, einen Augenblick! Lassen Sie den Abgeordneten doch bitte aussprechen und führen Sie keine Zwiegespräche! Wir haben immer noch zwei Minuten und fünf Sekunden lang Zeit, vielleicht doch noch eine kleine juristische Auswertung dieses Antrages zu hören. Ansonsten bitte ich von Zwiegesprächen abzusehen.

Herr Abgeordneter, Sie haben wieder das Wort.

Danke schön. Aber Ihre Ansprache hat meine Zeit nicht verkürzt, oder?

(Heiterkeit)

Ich bin, wenn es um Zeiten geht, sehr gründlich und habe natürlich Ihre Uhr angehalten. Ich bin auch geneigt, vielleicht etwas hinzuzufügen, wenn die juristischen Ausführungen hilfreich sind.

Sie helfen hier, glaube ich, keinem mehr. Danke schön.

(Heiterkeit)

Insofern sage ich: Kritik am Fernsehen? Ja! Aber: Die Gebühren sind selbstverständlich zu zahlen.

Eine Frage haben Sie nicht beantwortet: Wenn wir den Beitragszahlservice einer Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens direkt übertragen, dann schaffen wir einerseits zwar etwas Bürokratie ab. Andererseits schaffen wir auch Bürokratie, sodass die Gebühren noch höher werden. Man müsste nämlich für die neue Aufgabe Menschen einstellen. Bisher sind die Kommunen, die kreisfreien Städte und die Ämter entsprechend dem dafür vorgesehenen Verfahren für die Vollstreckung offener Gebührenforderungen zuständig. Ja, auch die Finanzbehörden, die Gerichtsvollzieher und sogar der Zoll ziehen offene Forderungen ein. Letzterer würde hier aber wohl nicht losgehen.

Es bleibt bei der Feststellung: Die Kommunen haben viel zu tun – ja. Wenn man herumlaufen muss, um Forderungen einzutreiben, dann ist das keine schöne Aufgabe; das können Sie sich sicherlich vorstellen. Es ist unangenehm, wenn der Gerichtsvollzieher an der Tür klingelt. Gerichtsvollzieher – auch das ist ein Job. Augen auf bei der Berufswahl! Das macht man nicht so gern.

(Heiterkeit des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

Wenn wir den Beitragsservice verpflichten, offene Forderungen selbst einzuziehen – den Beitrag selbst hätten wir ja noch nicht abgeschafft –, dann würden die Beiträge in den nächsten Jahren noch weiter steigen. Wir alle müssen das ja bezahlen.

Deswegen mache ich an dieser Stelle, um 18.25 Uhr, einfach Schluss. – Herr Präsident, haben wir die Zeit eingehalten?

Ja.

Haben wir. – Danke schön.

(Beifall BSW und SPD)

Herr Abgeordneter, vielen Dank. Sie hätten in der Tat noch 57 Sekunden gehabt, uns durch Ihre Ausführungen zu erhellen.

Wir setzen jetzt die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Für sie spricht Frau Ministerin Schneider zu uns.

Kathrin Schneider (Ministerin und Chefin der Staatskanzlei):

Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat eine muntere Aussprache. – Herr Hohloch, wir sind uns einig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformbedürftig ist. Aber ich glaube, dann hört es mit der Einigkeit schon wieder auf, weil der Begriff „Reformbedürftigkeit“ von Ihnen anders ausgelegt wird als von uns; das haben Sie heute wieder deutlich gemacht.

Ich will für die Landesregierung sagen: Wir sind natürlich der Meinung, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen – nicht nur in Brandenburg, sondern im gesamten Land –, auch wenn er reformbedürftig ist.

Wir haben eine Reform des RBB auf den Weg gebracht; auch das ist schon erwähnt worden. Die Kritikpunkte, die Sie hier erwähnt haben, sind durch den neuen Staatsvertrag abgestellt worden; er muss jetzt umgesetzt werden.

Was die Bundesebene angeht, so haben alle 16 Bundesländer Reformen auf den Weg gebracht. Änderungen des Staatsvertrags waren Gegenstand der Beratung in der jüngsten Hauptausschusssitzung.

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfolgt über Rundfunkbeiträge – ja. Die Rundfunkanstalten sind übrigens nicht völlig außen vor, denn die zuständige Landesrundfunkanstalt setzt die Höhe der rückständigen Rundfunkbeiträge fest. Der Vollzug, das heißt die Vollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, erfolgt durch die Kommunen. In den meisten Ländern ist das so. In den hier schon erwähnten ist es anders; dort vollstrecken die Rundfunkanstalten selbst. Die Vollziehung dieses Verwaltungsakts ist in den Ländern halt unterschiedlich geregelt.

Wir haben uns die verschiedenen Modelle angeschaut. Mit dem RBB sind wir bereits im Austausch darüber, ob eine Änderung der bestehenden Regelung auch für Brandenburg sinnvoll sein könnte. Der RBB selbst hatte vorgeschlagen, in diesen Austausch einzutreten.

Ich glaube aber, dass die Intention des RBB eine andere ist als Ihre, Herr Hohloch. Wir denken, wir sollten darüber zunächst einmal mit den Kommunen sprechen. Sie sprechen in diesem Zusammenhang von „Bürokratieabbau“; laut Ihrer Darstellung ist die Vollstreckung offener Beitragsforderungen ein Riesenaufwand für die Kommunen. Uns haben die kommunalen Spitzenverbände auf dieses Thema noch nie angesprochen. Ich habe noch nie von einer Kommune gehört, dass sie damit Schwierigkeiten hätte. Schwierigkeiten haben die Kommunen eher mit den vielen anderen Dingen, die auf der kommunalen Ebene eine Rolle spielen. Insofern empfehle ich, diesen Antrag abzulehnen. Man sollte mit allen, die potenziell betroffen sind, reden, bevor man solche Entscheidungen trifft. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und BSW)

Vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat Herr Kollege Hohloch noch 4 Minuten und 38 Sekunden zur Verfügung. Sie haben das Wort.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Entschiedene Gegenreden sehen anders aus, muss ich sagen. Wir haben also offensichtlich einen Nerv getroffen.

(Beifall AfD)

Frau Ministerin, Sie sagten, Sie hätten nur wenige Rückmeldungen bekommen. Ich kann Ihnen eine Rückmeldung geben: Die Gemeindevertretung von Kyritz hat beschlossen, zukünftig keine Beiträge mehr für den RBB einzuziehen. Natürlich ist das ein symbolischer Akt; aber offensichtlich ist die Mehrheit der Gemeindevertretung der Ansicht, dass man diese Amtshilfe nicht mehr leisten möchte. Das lässt sich leider noch nicht realisieren, weil die Verordnung, die wir brauchen, damit solchen Gemeinden unter die Arme gegriffen werden kann, noch nicht da ist, meine Damen und Herren.

Herr Genilke von der CDU, Sie haben behauptet, wir wollten den Rundfunk abschaffen. Das stimmt nicht. Sie haben uns einfach nicht richtig zugehört. Wir möchten diesen Rundfunk nicht!

(Beifall AfD)

Wir möchten keinen Rundfunk, der uns 10 Milliarden Euro kostet. Wir möchten keinen Rundfunk, der Zwangswahrheiten und teilweise Lügen verbreitet – für die wir dann auch noch bezahlen müssen!

Wir möchten auch keinen Rundfunk, der durch Zwangsbeiträge finanziert wird. Das war übrigens vor einigen Jahren überhaupt noch nicht üblich. Ich erinnere mich noch: Als ich im Studium war, gab es keinen Zwang zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen. – Heute muss jeder pauschal, egal, wo er lebt und ob er ein Empfangsgerät hat oder nicht, Rundfunkbeiträge zahlen. Das wird einfach als Gesetz hingenommen.

Meine Damen und Herren, wir nehmen das nicht hin. Wir möchten erstens zurück zum alten System. Im zweiten Schritt möchten wir von diesem Rundfunkbeitragssystem gänzlich abkommen, weil wir der Meinung sind, dass der Rundfunk nicht so finanziert werden muss.

(Beifall AfD)

Ein weiterer Punkt: 74 % der Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wählen laut einer Erhebung aus dem Jahr 2024 SPD oder Grüne. Genau das merkt man dem Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einfach an. Genau deswegen möchten so viele Leute keine Zwangsbeiträge mehr zahlen.

(Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD])

Herr von Ossowski, Sie haben gesagt, die von uns vorgeschlagene Neuregelung würde viel mehr als bisher kosten. Das ist nicht wahr. Die AfD-Fraktion hat in ihrem Entwurf eines Staatsvertrags zum RBB deutlich gemacht, wo Einsparpotenziale sind.

Der allererste Ansatzpunkt ist die Gehaltsstruktur des RBB. Wir möchten, dass nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes bezahlt wird und nicht nach einem Haustarif, der völlig überteuert ist. Wir möchten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Megagehälter.

Wir brauchen keine zwei Sendeanstalten wie ZDF und ARD, die parallel immer das Gleiche berichten. In allen Rundfunkanstalten gibt es erhebliches Einsparpotenzial. Wir müssen nicht den teuersten Rundfunk der Welt haben.

(Beifall AfD)

Kein anderes Land auf dieser Welt leistet sich einen so teuren Rundfunk – nicht einmal die Volksrepublik China, meine Damen und Herren.

Vor diesem Hintergrund ist ganz klar, dass die von uns vorgeschlagene Umstellung des Systems nicht mehr kosten würde. Das wäre vielmehr auch Teil der erziehungstechnischen Maßnahmen. Man muss es einmal ganz klar sagen: Wer die Schuld daran trägt, dass die Leute dieses Programm nicht konsumieren wollen, der muss auch dafür sorgen, dass das Geld, das die Leute dafür nicht bezahlen wollen, eingetrieben wird. Es kann nicht sein, dass das unsere Kommunen machen müssen; denn sie haben in diesen Zeiten von Massenmigration und Fachkräftemangel ganz andere Dinge zu tun als Beiträge für diesen RBB einzukassieren.

(Oh! bei der SPD)

Meine Damen und Herren, machen Sie es wie die CDU: Lassen Sie uns im Hauptausschuss darüber diskutieren und gegebenenfalls den Antrag so anpassen, dass er für Sie alle annahmefähig ist. In anderen Bundesländern ist das Usus. Es ist also nicht rechtsextrem, es ist also nicht böse, sondern etwas, was auch in anderen Bundesländern schon umgesetzt worden ist. – Vielen Dank.