Für meine Fraktion darf ich Ihnen versichern, dass wir alles für den Erhalt unserer Klinikstandorte tun werden.
Kommen wir zu den enormen finanziellen Anstrengungen, die die Landesregierung jüngst zur Stärkung der Brandenburger Krankenhauslandschaft unternommen hat.
Zur Erinnerung: In den vergangenen Jahren gab es jeweils 200 Millionen Euro jährlich für die brandenburgischen Krankenhäuser. Meine Damen und Herren, das kann sich mehr als sehen lassen!
Mit einer Förderquote von etwa 8 % liegt das Land Brandenburg bundesweit – ich wiederhole: bundesweit – an der Spitze.
Ich bin daher sehr stolz, dass der Gedanke der Daseinsvorsorge auch in den Koalitionsvertrag Eingang gefunden hat. Darin heißt es: Wir werden alle Klinikstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten. Wir werden die stationäre und die ambulante Versorgung enger verzahnen. Und: Wir sichern die Notfallversorgung vor Ort.
Unserem Ministerpräsidenten und unserer Gesundheitsministerin ist es zudem sehr wichtig, dass die Krankenhausplanung Ländersache bleibt. Bei der Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes wird die Koalition die Brandenburger Interessen also besonders fest im Blick behalten.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag ist kein Beitrag zu einer besseren Gesundheitsversorgung im Land. Die Menschen in der Uckermark und in ganz Brandenburg verdienen eine Politik, die Probleme angeht und löst. Das tut dieser Antrag nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, darf ich etwas in die Höhe halten? Das sind die Faktenchecks. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An die SPD: Offensichtlich halten Sie an Ihrer Katastrophen-Krankenhausreform des Noch-Bundesgesundheitsministers Lauterbach fest – gegen besseres Wissen! Sie argumentieren hier mit Fake News.
Ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin dieses Schriftstück hochhalten; es sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Darin ist genau nachzulesen, dass sicherzustellen ist, dass ein Patient innerhalb einer halben Stunde eine Klinik mit Anästhesisten, Internisten und Chirurgen erreichen kann. Die Klinik muss zudem mit einem CT, einem Schockraum und einer Intensivstation ausgestattet sein.
Die Informationen, die die Krankenhausgesellschaft in der Uckermark herausgegeben hat, zeigen: Das wird ab Mitte dieses Jahres nicht mehr der Fall sein.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass Krankenhausgesellschaften versuchen, aus eigener Kraft schwarze Zahlen zu schreiben. Tatsächlich ist es so, dass private Häuser häufig besser als kommunale bzw. öffentliche dastehen. Aber das bedeutet nicht, dass gesetzliche Regelungen nicht eingehalten werden müssten. Es geht hier um die Notfallversorgung der Brandenburger; diese muss garantiert werden. Es geht um deren Gesundheit und nicht um irgendeine Kostenersparnis.
Ich erinnere Sie daran, dass auch die Rettungszeiten unserer Rettungswagen immer schlechter werden. Luftrettung ist kaum möglich. Wir haben erheblichen Straßensanierungsbedarf. Wollen Sie den Brandenburgern noch längere Wege für die Notfallversorgung zumuten? Welche Möglichkeiten haben die Brandenburger?
Gut. – Dann setzen wir die Aussprache fort. Auch Frau Abgeordnete Fährmann hält heute ihre erste Rede. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Werte Besucher! Seit dem Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes ist allen Bundesländern klar, dass es massive Einschnitte und Veränderungen in der klinischen Versorgung geben wird. Davon betroffen sind in erster Linie kleine Kliniken im ländlichen Raum, auch in Brandenburg. Die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung vor Ort, gerade auch die Notfallversorgung, ist sicherzustellen. Die Umwandlung dieser Häuser in medizinische Versorgungszentren kann ambulante Strukturen stärken – ja. Es stellt sich dann aber die Frage: Wie sieht am Ende die stationäre medizinische Versorgung aus?
Exemplarisch dafür haben Sie in Ihrem Antrag die beiden Klinikstandorte Angermünde und Prenzlau in der Uckermark benannt. Der Klinikverbund GLG mbh, dessen drei Gesellschafter der Landkreis Barnim, der Landkreis Uckermark und die Stadt Eberswalde sind, hat im Zuge des KHVVG Ideen vorgestellt. Ich sage ausdrücklich: Ideen vorgestellt. Ihre Behauptung, alle Gesellschafter und der Aufsichtsrat hätten diesen Umstrukturierungsplänen zugestimmt, ist schlicht falsch. Das weiß ich, denn ich sitze in diesem Aufsichtsrat.
Die Vorstellung, das GLG-MVZ Prenzlau und das GLG-MSZ Uckermark einer Umstrukturierung zu unterziehen, erreichte die Beschäftigten Ende November. Diese Ankündigung der GLG-Klinikleitung war nicht geschickt, und auch der Umfang und die Art der Umstrukturierung sind den Mitarbeitern nicht zur Kenntnis gegeben worden. Das verunsicherte die Bevölkerung sehr, aber natürlich auch die Beschäftigten, die darauf mit Protesten reagierten.
Mit Ihrem Antrag wollen Sie von der AfD in einen Prozess eingreifen, der zunächst einmal unter den Gesellschaftern und im Aufsichtsrat geführt werden muss. Die Pläne müssen genauestens geprüft werden und dürfen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Region nicht entgegenstehen. Eine Notfallversorgung über die Rettungsstellen an beiden Standorten wurde nie infrage gestellt. Die gegenteilige Aussage ist falsch. Falsch ist ebenfalls die Behauptung, dass diese Versorgung ab dem 30. Juni nicht mehr sichergestellt sei.
Für den Klinikstandort des GLG-MSZ Angermünde ist bis 2027 keine Umstrukturierung geplant. Es bleibt also alles so, wie es ist.
Das GLG-MVZ Prenzlau war auch in der Vergangenheit immer in einer Schieflage. Warum – auch das ist eine Frage, die wir mit der GLG-Geschäftsführung in einer Aufsichtsratssitzung klären müssen. Für diesen Standort gibt es verschiedenste Optionen und Vorstellungen für den Weiterbetrieb. Zu den Optionen gehört es, ambulante Bereiche zu stärken und klinische Bereiche auszubauen. Welche davon am Ende in Betracht kommen, wird die Auseinandersetzung mit der Thematik zeigen.
Positiv ist anzumerken, dass sich der GLG-Klinikverbund derzeit nicht in einer finanziellen Schieflage befindet,
sodass in Ruhe nach guten Lösungen für alle Beteiligten gesucht werden kann, um am Ende sicherzustellen, dass alle Klinikstandorte erhalten werden.
Es ging zu keinem Zeitpunkt darum, die Rettungsstellen zu schließen und die Versorgung einzustellen. Mit Ihrem Antrag treiben Sie von der AfD die Verunsicherung unter den Beschäftigten und in der Bevölkerung nur weiter voran, ohne konkrete Lösungsansätze aufzuzeigen.
Ich wiederhole: Auch Sie tragen mit Ihrem Vorgehen dazu bei, die Verunsicherung voranzutreiben. Viele Beschäftigte haben sich schon nach neuen Möglichkeiten der Arbeit umgesehen. Klar ist – das wissen Sie –: Durch Personalmangel kommt es zu Verunsicherung, und dann ist auch die Versorgung der Bevölkerung gefährdet.
In der außerordentlichen Kreistagssitzung am 29. Januar 2025 werden sich die Kreistagsmitglieder sehr kritisch mit der Problematik der Klinikstandorte auseinandersetzen, zusammen mit der Verwaltungsspitze des Landkreises über Lösungsvorschläge diskutieren und am Ende für die Uckermärkerinnen und Uckermärker die bestmögliche Lösung zur Erhaltung ihrer Kliniken finden.