Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hi! Es hat sich in den ersten Sitzungen dieses Landtags eingebürgert, dass sich die Abgeordneten, die zum ersten Mal in diesem Parlament sprechen, als solche outen. Ich tue das auch und gern; denn es erlaubt eine frische Perspektive auf den parlamentarischen Betrieb.
Ich lerne hier täglich dazu, auch im Hinblick auf das Vokabular. So bin ich bei dem Begriff „Schaufensterantrag“ hängen geblieben. Ich frage mich: Warum in aller Welt braucht eine gewachsene Demokratie, die ihren Bürgern mit Respekt begegnen möchte, so etwas wie „Schaufensteranträge“?
Wenn ich das so sage, dann nicht deshalb, weil ich besonders laut auf die Pauke hauen will, sondern wirklich mit echter Verwunderung darüber, dass die Debatten hier so konfrontativ und oft scheinheilig geführt werden müssen.
Warum also stellen Sie, liebe CDU, hier einen Antrag, der weder die inhaltliche Tiefe noch den differenzierten Blick auf die unterschiedlichen Regionen unseres Landes aufweist und genauso wenig auch nur einen Ansatz von Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit beinhaltet, wie man es eigentlich von der Qualität eines CDU-Antrags erwarten könnte?
Hinzu kommt: Warum haben Sie in der vergangenen Legislaturperiode, in der Sie – Herr Genilke ist gerade herausgegangen – die Verantwortung für unsere Straßen – oder vielleicht besser: für unsere Schlaglöcher – innehatten, nicht viel entschlossener an der Lösung dieses Problems gearbeitet?
Warum ignorieren Sie mit diesem Schaufensterantrag die in Ihrer Regierungszeit verursachte Haushaltslage und fordern dazu noch ein spezielles Extra- bzw. Sonderprogramm – Sie sprechen von einem „zentralen Fonds“ – für etwas, was doch eingespielter Kernbestandteil der Landes- bzw. Haushaltsplanung ist?
Die einzige Antwort, die ich auf diese Fragen gefunden habe, liegt in dem Begriff „Schaufensterantrag“. Man nehme also ein Problem, unter dem tatsächlich viele Bürger leiden und dessen Bekämpfung sie mit Empörung zustimmen können. Dann formuliere man einen völlig flachen und unrealistischen, aber für die Medien leicht verdaulichen Antrag, nur um dann die Bühnenzeit in diesem Parlament für das eigene Marketing zu missbrauchen.
Dabei ist eines natürlich unbestritten: Wir müssen an dieses Thema heran, wie die Haushaltslage auch sein mag. Wir müssen für unsere Infrastruktur ordentlich Geld in die Hand nehmen. Dabei spielt der Individualverkehr mit dem eigenen Auto auf dem Land die zentrale Rolle. – Ich lasse heute keine Zwischenfrage zu.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Qualität unserer Landesstraßen sei „ein Spiegelbild des Engagements, mit dem wir den Herausforderungen der Mobilität und Infrastruktur begegnen.“ Ich würde sagen: Na ja. Es ist mit Sicherheit einer der Spiegel. Aber ob ein paar Schlaglöcher weniger die vorderste Möglichkeit sind, den Brandenburgern und Brandenburgerinnen das zu liefern, was wir ihnen schulden, nämlich pragmatisch, kostengünstig und jederzeit – mit dem eigenen Auto oder ohne – von ihrem individuellen A zu ihrem individuellen B zu kommen, dahinter würde ich ein Fragezeichen setzen. Aber natürlich stimme ich Ihnen zu, wenn Sie sich hier in den Landtag stellen und feststellen: Die Straßen sind schlecht.
Ich stimme auch den Kollegen der AfD zu, wenn sie sich – wie sie es eigentlich in dieser Woche vorhatten – in den Landtag stellen und feststellen: Der Sprit ist zu teuer.
Viele Straßen sind in der Tat schlecht, und der Sprit ist zu teuer. Wir als BSW werden übrigens nicht müde, darauf hinzuweisen, wessen Energiepolitik dazu beigetragen hat; aber das nur am Rande.
Diesen Feststellungen wäre aber hinzuzufügen: Der Bus fährt nicht dorthin, wohin ich will. Volle Einkaufstaschen und Kinderwagen sind eine schlechte Kombination in Bahnen. Radfahren macht bei Regen und ohne Radwege keinen Spaß. Und: Der Hausarzt ist zu weit weg von Muttis Wohnung.
Soll heißen: Wenn Sie Mobilität und Verkehr ernsthaft verbessern wollen, müssen Sie zunächst anerkennen, dass es sich um ein komplexes Themenfeld handelt und es überhaupt nichts hilft, nach dem Gießkannenprinzip die ohnehin knappen Gelder in ein paar Schlaglöcher zu kleckern, nur um kurzfristig die von Ihnen abgewanderte Wählerschaft zurückzugewinnen.
(Unmut des Abgeordneten Danny Eichelbaum [CDU] – Zu- ruf der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt [CDU])
Vielmehr sollten wir uns doch im Zeitalter von künstlicher Intelligenz und unter Einbeziehung der vielen fantastischen Start-ups und Wissenschaftler, die wir auch hier in Brandenburg haben, für bessere Echtzeitdaten und digitale Zwillinge im Verkehr einsetzen; denn solche Riesenbudgets, wie sie offensichtlich im Verkehrsbereich nötig sind, müssen sich am tatsächlichen Bedarf der Leute orientieren statt an politischen Freundschaften im Wahlkreis.
Deshalb lautet meine eigentliche Frage an Sie, liebe CDU: Wollen wir nicht lieber anfangen, Sie als konstruktiv-engagierte Opposition mit an den Tisch zu setzen und gemeinsam realistische Lösungen zu erarbeiten? Ich will Sie jedenfalls gern zu echter Mitarbeit in den zuständigen Ausschüssen motivieren. Aber so rauben Sie diesem Landtag Energie und Zeit, die wir für die
Behandlung dieses oberflächlichen Antrags aufwenden müssen, der deshalb aus Sicht unserer Fraktion abzulehnen ist.
Ein kleiner Nachtrag zu dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion: Sie wollen tatsächlich § 43 des Straßengesetzes, ein Bürokratiemonster, reaktivieren? Damit wäre uns leider auch nicht viel geholfen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Skopec, Sie haben hier dafür, dass es Ihre erste Rede war, ganz schön losgelegt. Hier gleich auf diese Weise Schulnoten zu verteilen – dafür muss man schon eine gehörige Portion Selbstbewusstsein haben.
Ich habe eine ganz einfache, primitive Gegenfrage an Sie: Legen wir doch einmal die Maßstäbe, die Sie uns hier gerade kundgetan haben, an Sie selbst an. Wo sind dann eigentlich die Anträge Ihrer Fraktion für dieses zweitägige Plenum? – Ich sage es Ihnen: Sie haben nicht einen einzigen Antrag eingebracht, Herr Skopec.
Ich finde, wenn man neu im Parlament ist, hier eine solche Rede hält und an andere auf diese Art und Weise Schulnoten verteilt, dann muss man selbst den Beweis antreten, dass man es besser kann. Das hätten Sie tun können, indem Sie einen eigenen Antrag eingebracht hätten.
Daher würde ich für die Zukunft um eines bitten, Herr Skopec: Wenn Sie auf diese Art und Weise Noten verteilen, dann tun Sie uns bitte den Gefallen und zeigen Sie, dass Sie es besser können!
Wenn Sie es tatsächlich besser können, dann freue ich mich darüber; dann werde ich der Letzte sein, der als Ergebnis eines Wettbewerbs nicht sagen würde: Chapeau!
Lieber Herr Bretz, ich will nur kurz antworten. Ich bin genau deshalb in diesen – nennen wir es so – Berufsstand eingetreten, um mitzuwirken und tatsächlich etwas zu verändern. Daran, dass dies in den vergangenen fünf Jahren nicht mir oblag, sondern Ihnen, kann ich rückwirkend nichts ändern. Wir, das BSW, stellen immerhin einen fantastischen Verkehrsminister, den Sie zu diesem Thema auch gleich hören werden.
Abgesehen davon ist momentan, glaube ich, nicht die Zeit, irgendwelche wirren Anträge zu stellen und damit dem Haushalt vorzugreifen; wir sind darüber noch mitten in der Beratung. Sie haben mit Ihrem Antrag die Bühne hier genutzt; das war offensichtlich politisch motiviert.
Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Es spricht Minister Tabbert vom BSW. Bitte schön.
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es freut mich, dass das Thema Verkehr so sehr im Mittelpunkt des heutigen Plenums steht. Eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur in allen Regionen Brandenburgs ist neben einem attraktiven ÖPNV die Grundlage für individuelle Mobilität der Menschen in unserem Land und für eine positive wirtschaftliche Entwicklung; sie ist entscheidend für den Industriestandort Brandenburg.
Kernaufgabe der Straßenbauverwaltung des Landes ist es, sowohl die Landes- als auch die Bundesstraßen in Auftragsverwaltung zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu verwalten. Das Aufgabenspektrum des Landesbetriebs Straßenwesen als zuständiger Fachbehörde ist demzufolge sehr umfangreich.
Ich möchte deutlich machen, dass ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit der Straßenbauverwaltung bereits heute auf den Erhalt des Straßennetzes gerichtet ist. Das wird sich in dieser Legislaturperiode auch nicht ändern. Im Koalitionsvertrag steht klar: Erhalt vor Neubau!
Die Priorisierung von Straßenbaumaßnahmen erfolgt grundsätzlich in einem mehrstufigen Prozess. Im Fokus stehen dabei die Erhaltung und der Bau von Straßen, Radwegen und Brücken sowie der Ausbau von Ortsdurchfahrten. Im Ergebnis fallen die Bedarfslisten und Pläne als interne Arbeitsgrundlagen für die erforderlichen Straßenbaumaßnahmen in die Zuständigkeit des Landesbetriebs, wobei eine regelmäßige Abstimmung mit den Landkreisen erfolgt.
Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel und personeller Kapazitäten kann allerdings nur eine bestimmte Anzahl an Straßenbaumaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Mit dem Ziel einer ausgewogenen Maßnahmenplanung und Priorisierung wird mithilfe der Bedarfslisten und -pläne unter Berücksichtigung der genannten Schwerpunkte jährlich ein Projektprogramm aufgestellt. Das Programm enthält somit die Straßenbaumaßnahmen, die unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Straßenbauverwaltung aus baufachlicher und verkehrlicher Sicht geplant und umgesetzt werden. Bei der Maßnahmenzusammenstellung wird auf eine regionale Ausgewogenheit geachtet, zumal die drei Regionalbereiche des Landesbetriebs maßgeblich beteiligt sind.