Protocol of the Session on January 22, 2025

(Beifall AfD)

Wir fangen noch einmal von vorn an – ich war ja noch bei Frau Seiler –: Ein Bürokratiemonster ist es aber aus Ihrer Sicht nicht, wenn der Deutsche seinen Leistungsnachweis erbringen muss, sondern nur, wenn es um den Ukrainer geht. Damit diskriminieren Sie all diejenigen, die eben nicht aus der Ukraine und nicht aus Drittstaaten kommen, sondern Deutsche sind.

Zugang zum Arbeitsmarkt und Chancen-Aufenthaltsgesetz: Das Chancen-Aufenthaltsgesetz gehört genauso abgeschafft, wie es gar nicht erst hätte eingeführt werden dürfen.

(Beifall AfD)

Es ist der größte Blödsinn. Es ist die größte An-der-Nase-Herumführerei, eines Ihrer schlimmsten Projekte überhaupt, das auf Bundesebene jemals verabschiedet wurde.

Zum Thema „Vermittlung bei den Arbeitsagenturen“: Herr Genilke, die Zahl der Arbeitsvermittlungen ist, seitdem es Bürgergeld gibt, um 6 % gesunken. Auch das ist eine Realität, die man sich nicht schönreden kann. Das zeigt auch: Die Arbeitsmarktvermittlung funktioniert einfach nicht.

Bei dieser Gelegenheit gebe ich Ihnen weitere Zahlen mit. Ich habe vorhin gesagt, dass 2023 über 40 Milliarden Euro für Zahlungsansprüche von Bürgergeldempfängern ausgegeben wurden. Da müssten doch bei Ihnen allen die Alarmglocken läuten, wenn das Geld so zum Fenster rausgeworfen wird und die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD ergeben hat: Vermögensprüfung? Die findet praktisch nicht statt. – Entschuldigen Sie bitte! 40 Milliarden Euro!

Wirtschaftswissenschaftler Raffelhüschen hat Anfang 2024 errechnet, dass gesamtwirtschaftliche Kosten von 5,8 Billionen Euro durch die Migrationspolitik, durch Ihr Versagen in der Asyl- und Migrationspolitik für unsere Gesellschaft entstehen, dass eine Nachhaltigkeitslücke von 19,2 Billionen Euro entsteht, wenn Deutschland weiterhin jedes Jahr 300 000 Ausländer aufnimmt. Die Zahl können Sie sich wahrscheinlich noch nicht einmal vorstellen: 19,2 Billionen Euro! – Und Sie haben kein Interesse daran, dass die Vermögen überprüft werden? Das muss man draußen wirklich einfach nur immer wieder darstellen.

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. – Zu der Kritik, über unseren Antrag könne man hier so gar nicht abstimmen: Lesen Sie den Antrag!

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Darin steht: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen. Und wie die

Landesregierung das macht, das kann sie sich ja gerne selbst überlegen. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. – Die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/339. Der Antrag trägt den Titel: „Leistungsmissbrauch beenden – konsequente Vermögensüberprüfungen bei ausländischen Antragstellern auf Bürgergeld durchführen und Sonderstatus der Ukrainer beenden“. Ich bitte jetzt diejenigen, die dem Antrag zustimmen, um das Handzeichen. – Die Gegenprobe, bitte. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf.

TOP 11: Pendlerland Brandenburg – Sonderprogramm für die Straßensanierung auflegen

Antrag der CDU-Fraktion

Drucksache 8/329 (Neudruck)

Bevor ich die Aussprache eröffne, noch der Hinweis, dass der heute Vormittag veröffentlichte Entschließungsantrag der AfDFraktion auf Drucksache 8/401 von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen wurde.

Wir beginnen nun mit der Aussprache. Frau Abgeordnete WalterMundt hat das Wort. Bitte schön.

(Daniel Münschke [AfD] meldet sich zu Wort.)

Einen kleinen Moment! – Was möchten Sie sagen, Herr Abgeordneter Münschke?

Frau Vizepräsidentin, ich möchte Sie ungern korrigieren, aber wir haben keinen Antrag zurückgezogen, sondern wir haben einen Änderungsantrag neu eingereicht im Neudruck – damit das nicht nachher bei der Abstimmung untergeht. Denn bei einem Überweisungsantrag geht der Änderungsantrag automatisch mit, falls der Überweisung zugestimmt wird; beim Entschließungsantrag ist das eben nicht so. – Das wollte ich richtigstellen, bevor wir jetzt in die Debatte einsteigen.

Ich danke Ihnen für diesen Hinweis. – Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Brandenburg ist Pendlerland Nummer eins. Rund 60 % aller Alltagswege werden mit dem Auto zurückgelegt. Aber auch für die Transportlogistik, für unsere Wirtschaft sind die Verkehrsadern in Brandenburg unerlässlich. Kurz gesagt: Die Menschen, die hier leben und arbeiten, wie auch unsere Unternehmen, sind auf eine gute Infrastruktur dringend angewiesen. Dazu gehört ein gut ausgebautes, modernes Straßennetz. „Pendlerland Brandenburg – die Straßensanierung voranbringen“ – unter dieser Prämisse steht der vorliegende Antrag, für den ich heute im Zustimmung werben möchte.

Schauen wir an dieser Stelle zunächst auf die Zahlen, Daten und Fakten. Brandenburg verfügt über rund 21 000 km Straßennetz. Etwa die Hälfte davon befindet sich in der Zuständigkeit des Landes. In den zurückliegenden Haushaltsverhandlungen ist es uns als CDU stets gelungen, den Ansatz für die Straßenunterhaltung auf einem angemessenen Niveau fortzuschreiben. 80 Millionen Euro im Jahre 2023 und 87 Millionen Euro im Jahr 2024 standen dafür im Landeshaushalt bereit.

Uns allen ist bewusst, dass der Finanzrahmen dafür in Zeiten der Coronahilfen sowie der Energie- und Ukraine-Krise eng bemessen war. Zur Wahrheit gehört aber eben auch, dass wir für den Erhalt unserer Straßen künftig deutlich mehr Mittel brauchen, um dem Substanzverlust entgegenzuwirken. Ich bin mir sicher, jeder Abgeordnete könnte heute mindestens eine Landesstraße in seiner Heimatregion benennen, die praktisch unbefahrbar ist. Bodenwellen, Schlaglöcher, Frostschäden: Mir persönlich kommt da sofort die L 20 in Oberhavel zwischen Velten und Pinnow in den Sinn. Nach jedem Winter wird dieser Straßenabschnitt kurzfristig saniert – nicht wirklich gut –, aber am Ende wissen wir seit Langem, dass diese Straße eine grundlegende Erneuerung bräuchte.

Das ist nur ein Beispiel, wo Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen. Denn ein Blick auf die Landkreise zeigt, dass viele unserer Landesstraßen nicht mehr den Anforderungen genügen und daher überholt werden müssen. Sie sind in einem Zustand, der sowohl die Verkehrssicherheit gefährdet als auch dem wirtschaftlichen Alltag in unserem Flächenland nicht mehr gerecht wird. Deshalb fordern wir mit unserem CDU-Antrag, ein Sonderprogramm für die Straßensanierung aufzulegen. Dieses Programm soll sicherstellen, dass in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zunächst mindestens eine sanierungsbedürftige Landesstraße grundlegend erneuert wird.

(Beifall CDU)

Kurz gesagt geht es darum, Prioritäten zu setzen, und diese Prioritäten möchten wir gemeinsam mit der kommunalen Familie setzen. Denn sie kennen die lokalen Gegebenheiten vor Ort am besten. Sie können uns am besten sagen, welche Landesstraße vor Ort in den nächsten fünf Jahren unbedingt saniert werden muss. Ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass ein zentraler Fonds, aus dem die Maßnahmen finanziert und abgerechnet werden, am Ende auch den Verwaltungsaufwand reduziert und die Umsetzung beschleunigt.

Mit diesem Sonderprogramm lösen wir uns aber auch ein wenig von den starren Bedarfslisten des Landes. Denn machen wir uns doch einmal ehrlich: Diese Listen mit den Einordnungen vordringlicher, dringlicher und erweiterter Bedarf sind doch für die

Menschen in Brandenburg und für die kommunalen Akteure schon lange nicht mehr nachvollziehbar. Lassen Sie uns daher gemeinsam einen neuen Weg einschlagen, um Sanierungsstaus auf unseren Landesstraßen unkompliziert und schnell zu begegnen.

Ich möchte zum Schluss meiner Ausführungen kommen. Brandenburg ist Pendlerland Nummer eins. Unsere Straßen sind Lebensadern, die unser Land verbinden. Ein Sonderprogramm für die Straßensanierung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Lassen Sie uns diese Herausforderung gemeinsam anpacken und zeigen, dass wir die Mobilität in Brandenburg auch zukünftig ernst nehmen und als Priorität ansehen. Denn Sie alle wissen es selbst: Der Zustand unserer Straßen ist mehr als schlecht. – Daher bitte ich um Zustimmung.

Ich habe nachher noch Gelegenheit, auf den Änderungsantrag einzugehen. – Danke fürs Zuhören.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Schmidt von der SPD, bitte.

(Beifall SPD und BSW)

Auch bei Ihnen ist es heute die erste Rede, wurde mir gerade mitgeteilt. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie viele Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger bin auch ich viele Kilometer am Tag pendelnd zur Arbeit unterwegs. Daher herzlichen Dank an die CDU-Fraktion für den Antrag und die Möglichkeit, heute auch unsere Vorhaben vorzustellen.

Brandenburg ist ein Pendlerland und steht für individuelle Mobilität, ÖPNV und eine starke Wirtschaft. Im Jahr 2023 – dafür liegen uns Zahlen vor – pendelten 1,1 Millionen Menschen innerhalb Brandenburgs oder in die Metropolregion Berlin. Es gibt aber nicht nur Pendelverflechtungen zwischen Berlin, Potsdam, Bernau oder dem Havelland, sondern auch mit Polen und sogar mit der Hansestadt Hamburg. Zur Mobilitätsausstattung dieses Landes zählen ca. 10 000 km Bundesstraße und Landesstraße; davon entfallen 5 600 km auf Landesstraßen sowie auf Radwege. Um die Mobilität vor allem in den ländlichen Regionen zu stärken, bedarf es der Erhaltung, der Modernisierung und, wo nötig, auch der Ergänzung des Straßennetzes. Daher ist die Straßensanierung für uns ein zentrales Thema.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

In einigen Punkten, liebe Kollegen von der CDU, sind wir uns wirklich einig. Das ist die Bedeutung der Straßensanierung, und auch, was den schlechten Zustand der Landesstraßen angeht, kann ich Ihnen nur beipflichten. Natürlich muss die Qualität unserer Landesstraßen verbessert werden. Doch der vorgeschlagene Ansatz greift an dieser Stelle aus unserer Sicht zu kurz und führt – man verzeihe mir das Bild – in eine Sackgasse. Außerdem

frage ich mich schon, warum Sie diesen Antrag gerade jetzt stellen, nachdem das Ministerium doch fünf Jahre lang in CDU-Hand lag.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

Daher: Ein Sonderprogramm, das sich nur auf eine einzige besonders sanierungswürdige Landstraße pro Landkreis oder kreisfreier Stadt konzentriert, geht am Bedarf und an den verschiedenen Bedürfnissen der Region vorbei. Die bisherigen Sanierungsregelungen setzen bereits drei Schwerpunkte: erstens den vordringlichen Bedarf und die entsprechende Priorisierung von Straßenbauvorhaben, zweitens den Einsatz der vorhandenen Haushaltsmittel und drittens den Einsatz der notwendigen und vor allem vorhandenen Personalressourcen.

Die Investitionen in Landesstraßen erfolgen grundsätzlich auf der Basis der verkehrlichen Bedeutung, des baulichen Zustands und der Herstellung der Verkehrssicherheit. Ein Wünsch-dir-wasKonzert, in dem jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt eine Straße sanieren lassen darf – das hat einen gewissen Charme, das gebe ich zu, aber in der praktischen Umsetzung ist die Teilsanierung von Strecken dann doch nur Flickschusterei. Die notwendige Prioritätensetzung für die Straßensanierung nach vordringlichem Bedarf würde somit ausgehebelt. Die Pendlerinnen und Pendler würden bei ihrer Fahrt lediglich feststellen, welche Prioritäten im jeweiligen Kreis gesetzt wurden, aber sie wären sicherlich nicht schneller und sicherer unterwegs; denn gependelt wird über die Kreis- und Landesgrenzen hinweg.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

Meine Damen und Herren, wir betrachten den ländlichen Raum notwendigerweise in seiner Gesamtheit. Denn Mobilität ist für uns eine Frage der Daseinsvorsorge und der gesellschaftlichen Teilhabe. Daher gewährleisten wir die Mobilität für alle Verkehrsträger und alle Verkehrsteilnehmer, egal ob diese zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Auto oder der Bahn unterwegs sind. Sozialdemokratische Prioritäten zu setzen heißt für uns auch, dass die begrenzten Haushaltsmittel dort eingesetzt werden müssen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

(Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)