Da kommen wir gleich zu dem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren – hören Sie einmal genau zu. Den Status quo der letzten Legislaturperiode haben Sie nicht verändert. Für Sie sind Eltern, die zusammen ein Jahresnettoeinkommen von 55 000 Euro haben, reich – und reiche Eltern müssen auch den Höchstbetrag zahlen, nämlich 210 Euro pro Kind. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wer das so sieht, der weiß wirklich nicht mehr, was Sozialdemokratie eigentlich einmal war, und der hat alles verraten, wofür diese Partei jemals stand!
Im Bildungsausschuss und auch hier im Plenum habe ich Sie gefragt, warum Sie diese Grenze so willkürlich ziehen und wie viele Eltern Sie damit ausklammern. Wissen Sie noch, was Sie da gesagt haben? Ich zitiere es – Daniel Keller sagte: Wir beantworten Ihre Frage nicht. – Das ist normal bei der SPD, die seit über 30 Jahren regiert. Frau Poschmann sagte: Wir haben diesen Einblick nicht.
Auch das ist normal bei der SPD, denn einen Einblick und einen Durchblick hatte diese Regierung noch nie, meine Damen und Herren!
Ich will Ihnen einmal ein ganz praktisches Beispiel nennen – von Ihren „reichen“ Eltern, mit 55 000 Euro Familieneinkommen im Jahr. Gehen wir von einer Familie mit drei Kindern aus – das ist nicht ganz so unüblich –, zwei Kinder in der Krippe, ein Kind im Hort. Das bedeutet: 210 Euro für jedes Kind. Sagen wir, 50 Euro noch für das Essen obendrauf, plus 70 Euro für den Hort. Dann sind sie bei 590 Euro im Monat; das macht 7 080 Euro im Jahr. Zieht man das von den 55 000 Euro ab, bleiben der Familie noch 48 000 Euro.
Diese fünfköpfige Familie lebt in Potsdam. Nehmen wir es einmal sportlich und sagen: 1 500 Euro Miete. Dann bleibt der Familie noch weniger zum Leben. Ziehen wir die Kosten für Strom, für das Auto und all die Fixkosten ab, die hinzukommen. Dann werden Sie sehen, dass dieser Familie in diesem Land dank Ihrer Politik nicht mehr viel zum Leben bleibt, meine Damen und Herren.
Wenn Sie von der SPD noch einmal sagen, dass diese Familien, die zum klassischen Mittelstand gehören, reich sind und es nicht wert sind, entlastet zu werden, zeigt das abermals, dass Sie jedweden Sinn für die Realität verloren haben.
Mit dieser Kritik stehen wir ja nicht allein. Ich erinnere Sie an das Schreiben der Liga der Wohlfahrtsverbände vom November 2022, die genau das kritisiert haben. Der Verband hat gefragt: Warum gibt es keine weitere Eingruppierung zwischen 55 001 und 70 000 Euro Jahreseinkommen, um auch diese Familien zu entlasten? – Das haben Sie gar nicht beantwortet! Warum auch? Sie sind ja die SPD; Sie müssen das nicht tun.
Aber ich sage Ihnen eines, meine Damen und Herren: Das Wahlergebnis hat eindeutig gezeigt, dass mit dieser Politik Schluss ist. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel: In den nächsten zwei Jahren wird auch damit Schluss sein. – Vielen Dank.
(Daniel Keller [SPD]: Sieben Abgeordnete mehr – würde ich so nicht interpretieren! – Zurufe von der AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt noch eine Premiere – Frau Kollegin Poschmann sprach gerade davon –: Es ist meine erste Rede in einer Landtagssitzung,
und ich bin sehr froh, dass es eine Rede zum Thema Elternbeitragsentlastung ist. Es wird gleich noch davon zu sprechen sein.
Falls man mir meine Nervosität ein wenig anmerkt, bitte ich um Nachsicht. Das bessert sich hoffentlich mit der Zeit.
Lassen Sie mich die Gelegenheit aber bitte auch nutzen, um meinem Wunsch auf gute und konstruktive Zusammenarbeit zum Wohle unseres Landes Ausdruck zu verleihen – eine Zusammenarbeit, die beispielweise, wie heute im konkreten Fall, das Wohl der Familien in unserem Land in den Vordergrund stellt.
Heute ist die erste Plenarsitzung nach unserer Konstituierung, und wir können festhalten: Das Bündnis Sahra Wagenknecht wirkt schon ein wenig, denn der von uns mit eingebrachte vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes mit dem Ziel der Fortführung der Entlastung von Eltern mit geringerem Einkommen ist ein erster wichtiger Erfolg einer Politik für Vernunft und Gerechtigkeit in diesem Land.
Das zeigt, dass wir unsere Kernthemen ernst nehmen und auch umsetzen. Diese Kernthemen sind soziale Gerechtigkeit, Kinder- und Familienfreundlichkeit, ein gerechtes Leistungsprinzip – und in diesem ganz konkreten Fall die Anerkennung der gesellschaftlichen Leistungen, die Familien in der Erziehung und Betreuung von Kindern erbringen.
Unser Ziel als Fraktion in diesem Landtag ist eine faire Leistungsgesellschaft mit echter Chancengleichheit und einem hohen Grad an sozialer Sicherheit. Es braucht einen zuverlässigen Sozialstaat, der Zukunftsängste abbaut und vor sozialem Absturz schützt. Die für die Zukunft unseres Landes so wichtige Entscheidung von Familien für ein Kind oder mehrere Kinder, sie großzuziehen und ihnen eine glückliche Kindheit zu ermöglichen, darf diese Familien nicht in finanzielle Bedrängnis geraten lassen und
schon gar nicht zu einem sozialen Absturz führen. Deshalb steht das BSW zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, der die bislang befristete Elternbeitragsfreiheit sowie die ebenfalls befristete Beitragsentlastung über den 31.12.2024 hinaus fortschreibt.
Ich möchte ausdrücklich betonen: Auch in Zeiten angespannter öffentlicher Haushalte muss eine finanzielle Entlastung von Familien und eine kinderfreundliche Politik in unserem Land höchste Priorität haben.
Was bedeuten die bisherigen Fortführungen und die aktuelle Fortführung der Entlastung konkret? Dafür würde ich ganz gern einen persönlichen Bezug herstellen; mir geht es da ähnlich wie Frau Poschmann: Als Vater von drei Kindern, die zwischen 1999 und 2017 Krippe, Kita und Hort besucht haben, weiß ich sehr wohl um die finanzielle Belastung. Für mich kommt die aktuelle Entlastung auch zu spät, aber ich freue mich für die Familien, die in ihren Genuss kommen.
Wenn ich diese knapp 18 Jahre nur einmal grob überschlage und die Elternbeiträge aufaddiere, kommt für meine Familie locker der Preis eines gut ausgestatteten Mittelklassewagens heraus – dieser plastische Eindruck nur, um einmal die Größenordnung zu verdeutlichen.
Nach Auffassung der Fraktion des BSW bedarf es nach der seit 01.08.2024 geltenden vollständigen Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung in der Folge noch weiterer Schritte zur Beitragsentlastung. Hier muss selbstverständlich unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landes agiert werden; der Weg für weitere familienentlastende Maßnahmen muss aus unserer Sicht aber weiter beschritten werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein positives Signal einer in die Zukunft gerichteten kinderfreundlichen Familienpolitik, für Konstanz und Verlässlichkeit bei politischen Entscheidungen – auch das ist wichtig – und übrigens auch ein Teil des so dringend notwendigen Bürokratieabbaus. Elternbeitragsbescheide, die nicht geschrieben werden müssen, können auch nicht mit Widersprüchen oder Klagen überzogen werden. Ich glaube, das ist ein wichtiges Signal der Entlastung – auch für das tägliche Geschäft der Kommunen und Kitaträger.
Zusammenfassend ist zu sagen: Diese Änderung des Kitagesetzes ist ein unverkennbares Signal an die Familien in unserem Land, dass sie in Zeiten inflationsbedingter Mehrausgaben für das tägliche Leben nicht aus dem Fokus der politisch Handelnden geraten, und es ist eine Investition in unsere Zukunft.
Ich wünsche mir, dass alle Fraktionen in diesem Haus das so sehen und den vorliegenden Gesetzentwurf mittragen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die neue Landesregierung steht noch nicht einmal, ein Ministerpräsident ist noch gar nicht gewählt, der Haushalt 2025 nicht beschlossen, da behandeln wir rasch und eilig noch eine Änderung des Kitagesetzes.
Und, sehr geehrte Damen und Herren, auch mir ist eines aus der letzten Legislaturperiode noch schmerzlich haften geblieben: dass es nicht gelungen ist, die geplante Kitarechtsreform umzusetzen. – Ich habe die Entscheidung des vorläufigen Stopps der Kitarechtsreform zu Beginn des Ausbruchs des Ukrainekriegs und mit Blick auf den Hilferuf der Landkreise hier in der Debatte 2022 noch verteidigt.
Wir haben mit der vergangenen Koalition im Kitabereich sicherlich sehr viel umgesetzt, und ich bin auch sehr dankbar, dass ich im Bereich der Kindertagespflege – fast schon ahnend – so viel Druck aufgebaut habe, dass wir es geschafft haben, das Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege zu verabschieden. Für die Kitarechtsform – unser großes Projekt – gilt das aber eben nicht, ein Vorhaben, das ich nun von der neuen Landesregierung erwarte und an das ich regelmäßig erinnere, an dem ich gern auch aktiv mitwirken werde.
Nun aber zum vorliegenden ersten gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht, der sich dem Kitabereich widmet: Dieses Signal finde ich zunächst einmal richtig. Damit ist in den Kitas selbst zwar noch nichts getan, aber der Versuch einer familienpolitischen frohen Botschaft zum Jahresende – passend auch kurz vor Weihnachten – war ja fast zu erwarten. An der grundsätzlichen Idee – Frau Kollegin Poschmann hat es ausgeführt –, Familien mit geringem und insbesondere mittlerem Einkommen als tragende Säule unserer Gesellschaft zu entlasten – eine wichtige familienpolitische Maßnahme –, ist nichts auszusetzen. Die Finanzsituation insbesondere für diese Einkommensgruppen hat sich in den vergangenen Monaten ja auch nicht wirklich verbessert, übrigens auch nicht für Familien mit mittlerem Einkommen, die über dem Einkommen von 55 000 Euro liegen. Die Inflation ist nach wie vor hoch, und das, was am Ende des Tages für viele Familien übrigbleibt, reicht nicht, um ein Fundament für die Zukunft zu legen; das wünschen wir aber den Familien in Brandenburg. Auch wenn das Ganze nur ein Teilschritt sein kann – klar ist und bleibt, dass die bisherigen Maßnahmen bei vielen Familien auch tatsächlich ankommen. Deshalb haben wir diese in der letzten Regierungskoalition ja auch auf den Weg gebracht.
Wichtig ist ebenfalls, dass die Familien, Kitaträger und zuständigen Behörden – das Feedback aus den Kommunen kam ja auch – keine Neuberechnungen anstellen müssen und die kommunale Ebene, vor allem auch die Familien zunächst einmal eine klare Anschlussperspektive haben und planen können.
Trotzdem bedarf es einiger Abers: Das Auslaufen der geltenden Regelung zum 31.12.2024 war lange bekannt. Die Diskussion über einen Vorschlag zur Anschlussfinanzierung hätte man deutlich früher führen können. Hierfür hatten Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, mit der alten Koalition auch eine deutlich tragfähigere Regierungsmehrheit, und diese familienpolitische Maßnahme hätte sicherlich auch die bisherige Familienministerin sehr begrüßt.
Nun also die Einbringung kurz vor knapp, ohne Haushaltsentwurf, ohne bestätigte Regierung, mit einer schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände innerhalb von drei Tagen und vor allem mit dem Ziel einer Entfristung dieser Maßnahme. Das heißt: dauerhaft 32 Millionen Euro. Das einfach mal vor die Klammer zu setzen, hat schon ein ziemliches Geschmäckle.
SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht müssen sich schon fragen lassen, wie sich diese – ich betone es noch einmal – dauerhafte Lösung mit dem großen Wahlversprechen einer kompletten Beitragsfreiheit für alle Familien in Brandenburg deckt, also auch für Krippe und Hort. Entlastung ist eben keine Befreiung. Sind die Wahlversprechen einer kompletten Befreiung damit schon relativiert?
Mit der Platzierung von dauerhaft 32 Millionen Euro stellen Sie auch die Machbarkeit von dringend notwendigen Qualitätsverbesserungen in der Kita zum Beispiel bei der Leitungsfreistellung, bei weiteren Schlüsselverbesserungen über Jahre hinweg infrage. Ein Punkt, der unserer CDU-Fraktion auch immer sehr wichtig war – das wissen Sie –, war, auch die Qualität in den Blick zu nehmen.
Auch Sie wollen – glaubt man dem Entwurf des Koalitionsvertrags – mehr für die Qualität tun. Ihre Vorstellung, wie sich das mit dem Prozess der Novellierung des Kitagesetzes bis 2027 verbinden lässt, in dem explizit keine Standardverbesserungen zugelassen sind, werden Sie uns dann erklären müssen.
Auch hätte sich die CDU-Fraktion gefreut, wenn Sie den Landtag über die Ergebnisse der parallel zu den Maßnahmen laufenden Evaluation informiert hätten. Reicht der finanzielle Ausgleich an die Kommunen? Wie hoch ist der bürokratische Aufwand? Diese Fragen können wir gern noch diskutieren und das MBJS kann diese auch gern beantworten. Von daher werbe natürlich auch ich für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Hauptausschuss. – Danke für die Aufmerksamkeit.