Wissen Sie, unsere Demokratie lebt von der Integrität und der Verlässlichkeit staatlicher Institutionen und ihrer Bediensteten.
Herr Noack, Sie müssen nicht immer dazwischenquatschen. Gegenüber dem Landtag ist ein Zirkuszelt aufgebaut; vielleicht wären Sie dort besser aufgehoben.
Es ist daher essenziell, stets einen angemessenen Rahmen zu finden, in dem die Treue gegenüber der Verfassung überprüft, aber auch die Rechte und Pflichten der Betroffenen geschützt werden können. Der sogenannte Verfassungstreuecheck mag
Ihnen auf den ersten Blick als geeignetes Werkzeug erscheinen, um sicherzustellen, dass Staatsdiener uneingeschränkt zur Verfassung dieses Landes stehen. Doch der Teufel steckt im Detail: Statt objektiver und fairer Überprüfungen erleben wir eine Praktik, die sich zunehmend zum Instrument der politischen Willkür und Einflussnahme entwickelt.
Dadurch entsteht eine Atmosphäre der Unsicherheit und des Misstrauens unter den bisherigen und unter potenziellen Staatsbediensteten.
Eine funktionierende Verwaltung braucht vor allem eins: Vertrauen – Vertrauen in die Integrität der Verfahren, Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen darauf, dass Beamte nicht aufgrund von politisch motivierten Entscheidungen ihren Arbeitsplatz verlieren.
Die Wiedereinführung der Disziplinarklage ist unerlässlich. In diesem Sinne möchten wir mit unserem Antrag Folgendes erreichen: Erstens, die Abschaffung des Verfassungstreuechecks. Die derzeitigen Überprüfungsverfahren sind nicht nur uneinheitlich, sondern auch in ihrer Durchführung und in den daraus resultierenden Konsequenzen intransparent. Das widerspricht dem Grundsatz der Rechtssicherheit.
Zweitens, die Wiederherstellung der Disziplinarklagemöglichkeit. Die Disziplinarklage ist ein bewährtes Verfahren, das präzise und fachgerecht Missstände in der Verwaltung aufgreifen und behandeln kann. Durch die Wiederherstellung dieser Möglichkeit wird gewährleistet, dass diesbezügliche Entscheidungen nicht politisch motiviert sind, sondern auf einer klaren rechtlichen Grundlage getroffen werden.
Ein zentraler Punkt, den ich dabei betonen möchte, ist die notwendige Neutralität und Objektivität des Verwaltungshandelns. Wenn die Integrität von Beamten infrage gestellt wird, sollten die Methoden zur Überprüfung von einwandfreier Integrität und Transparenz sein. Der neu eingeführte sogenannte Verfassungstreuecheck wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
Wir haben es mit einem Instrument zu tun, das willkürlich eingesetzt werden kann und damit lediglich einen Regierungstreuecheck darstellt – nichts anderes.
Ja, sehr geehrte Damen und Herren, man ist geneigt, den Verfassungstreuecheck als zahnlosen Tiger zu bezeichnen, stützt sich die Überprüfung von Beamten und Beamtenanwärtern doch angeblich nur auf frei verfügbare und nicht auf geheimdienstliche Informationen. Aber so harmlos, wie es klingt, ist es nicht,
denn die Rechnung wurde ohne den Wirt – namentlich den politisch instrumentalisierten Verfassungsschutz – gemacht. Er ist
Da werden Konstrukte wie die sogenannte Delegitimierung des Staates geschaffen, um Regierungskritik endlich ahndbar zu machen – und damit, sehr geehrte Damen und Herren, sind wir schon fast bei totalitären Systemen angelangt, die ihre Bürger einschüchtern und mundtot machen wollen.
Ich möchte betonen, dass es uns mit unserem Antrag darum geht, sicherzustellen, dass die Überprüfung der Treue zur Verfassung wieder auf einem soliden, rechtssicheren Fundament steht, das Vertrauen erzeugt und nicht zerstört. Dafür müssen der Verfassungstreuecheck abgeschafft und die Disziplinarklagemöglichkeit wieder eingeführt werden – um die Rechtssicherheit und das Vertrauen in unsere Institutionen wiederherzustellen. – Vielen Dank.
(Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Das stimmt! Und da ge- hört er natürlich nicht hin, zur Kunst! Da hat sie schon recht!)
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr verehrte Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Mit vorliegendem Antrag fordert die Alternative für Deutschland mit sofortiger Wirkung die Abschaffung des nunmehr gesetzlich verankerten Verfassungstreuechecks
und die Wiederherstellung der Disziplinarklagemöglichkeit. Unter Punkt eins des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich ein Gesetz zur Abschaffung des Gesetzes in den Landtag einzubringen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen.
Der Gesamtantrag ist populistisch intendiert und offenbart zudem Unkenntnis der Geschäftsordnung des Brandenburger Landtages, wonach Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags heraus eingebracht werden. Dazu braucht es nur eine eigene politische Mehrheit und ein Verständnis der Lebendigkeit von Demokratie. Beides erkenne ich im vorliegenden Antrag nicht.
Im Rest des vorliegenden Antrages verweist die Antragstellerin auf vorgebliche formelle Unregelmäßigkeiten im Gesetzgebungsverfahren. Sie behauptet pauschal, das vorliegende Gesetz sei materiell verfassungswidrig; der belegende Begründungsteil hierzu fehlt jedoch. Insbesondere fehlt im vorliegenden Antrag jegliche Begründung dafür, warum der Gesetzentwurf nebst Änderung im Disziplinarrecht inhaltlich und verfassungsrechtlich abgelehnt wird.
Sehr geehrte Abgeordnete, worauf haben sich die in den zurückliegenden Wochen stets vertrauensvoll und konstruktiv miteinander verhandelnden zukünftigen Koalitionspartner zum Thema Verfassungstreue in Brandenburg verständigt? Lassen Sie mich bitte in aller Klarheit zitieren:
„Wir sind uns einig, dass in Brandenburg nur Beamtin und Beamter werden darf, wer uneingeschränkt auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht.“
(Beifall SPD und BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Freiheit und Sozialismus! - Lars Hünich [AfD]: Seid bereit!)
„Es bedarf daher geeigneter, aber auch verhältnismäßiger Mittel, um Personen mit Bezügen aus dem Bereich des politischen und religiösen Extremismus mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen vom Staatsdienst fernzuhalten. Vor diesem Hintergrund wird der Verfassungstreuecheck hinsichtlich seiner Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit sowie bezüglich der mit ihm verbundenen Grundrechtseingriffe und disziplinarrechtlichen Auswirkungen bereits im Jahr 2025 überprüft und entsprechend angepasst.“
Aber wie, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, sehr verehrte Abgeordnete, kann sich das tatsächliche Interesse der AfD am Gesetz erklären? Ein Versuch: Auf der Landesliste Brandenburg und als Direktkandidaten zur Landtagswahl 2024 traten 23 rechtsextremistische AfD-Politiker an. Ich wiederhole: 23! Davon sind 11 Rechtsextremisten tatsächlich von den Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in das Parlament gewählt worden. Ein Drittel dieser Landtagsfraktion ist rechtsextrem!
Und dass eine Partei, eine Fraktion, die selbst in Teilen aus Rechtsextremisten besteht, keinerlei Interesse daran hat, dass der öffentliche Dienst vor extremistischen oder rechtsextremistischen Bestrebungen geschützt wird, ist aus deren Sicht nur politisch konsequent.