Danke, Herr Abgeordneter Lüttmann. Ich finde es spannend zu erfahren, welche Vorstellungen Sie von einer anderen Schuldenbremsenregelung hätten. Aber habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie dem Bund die Möglichkeit geben wollen, Schulden für Betriebskosten aufzunehmen – der Bund ist ja gerade für die Betriebskosten der Krankenhäuser zuständig –, also in diesem Fall Schulden für Konsum aufzunehmen, und dass Sie sich damit von allem verabschieden, was jemals ordnungspolitisch in der SPD zu Hause war?
Nein, da haben Sie mich falsch verstanden. Ich stelle mir – das wurde in den letzten Jahren vom Bund immer wieder gewünscht – ein Anschubfinanzierungsprogramm zum Umbau der Kliniklandschaft in Deutschland, also Investitionen in unsere Kliniklandschaft, vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, die neue Bundesregierung – das passt dazu – erkennt, dass wir jetzt kräftig in die Zukunft unserer Krankenhäuser investieren müssen, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern. Denn es geht ja nicht um irgendetwas. Es geht um unsere Gesundheit, um eine vollwertige medizinische Versorgung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin hat recht: Es ist eine Premiere. Dies ist mir eine große Ehre, und ich habe mir vorgenommen, mich den Anträgen, die heute auf dem Tisch liegen, wohlwollend zu nähern.
In den vorliegenden Anträgen der CDU und der AfD wurde jeweils zutreffend die verheerende Lage in den Brandenburger Krankenhäusern beschrieben – danke dafür. Denn es braucht klare Worte und einen unverstellten Blick auf die Realität, um Lösungen zu finden. Davon bin ich überzeugt.
Ja, die Kliniken in Brandenburg befinden sich in einer äußerst schwierigen finanziellen Lage, und die Zukunft ist wegen der – erlauben Sie mir den Ausdruck – unausgegorenen Krankenhausreform noch ungewiss, nicht zuletzt dadurch – Herr
Lüttmann hat es erwähnt –, dass eine Nachverhandlung auf Bundesebene wegen des Votums einiger Länder im Bundesrat nun leider nicht mehr stattfindet.
Ich bedanke mich an dieser Stelle bei Herrn Woidke ausdrücklich dafür, dass er auf seinem Krankenhausgipfel die Nöte unserer Krankenhäuser angehört und für eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Vermittlungsausschuss gestimmt hat. – Danke!
Es tut mir leid, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Sie fordern für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils 200 Millionen Euro. Wir sagen: Das greift zu kurz.
Die künftige Landesregierung verpflichtet sich im Koalitionsvertrag – Sie haben es gehört – zum Erhalt aller Krankenhausstandorte und aller Orte der regionalen Gesundheitsversorgung, und das nicht nur für zwei Jahre. Die Krankenhäuser sollten daher selbstverständlich auch nach 2026 in auskömmlicher Höhe unterstützt werden.
Hierbei nur auf Sicht zu fahren, wäre das falsche Signal und würde auch nicht zu der von Ihnen geforderten Planungssicherheit führen – im Gegenteil. Zusätzlich zu Ihrer Forderung braucht es – Prof. Schierack hat es mündlich schon erwähnt – die Absicherung der Kofinanzierung des Transformationsfonds.
(Abgeordneter Steeven Bretz [CDU] begibt sich wieder an seinen Platz – Zuruf: Fürs Protokoll: Ich bin wohlwollend!)
Ich habe noch einmal nachgelesen; das findet sich in Ihrem Antrag leider nicht. Das ist bedauerlich.
Wir erinnern uns: Der Transformationsfonds des Bundes soll die benötigten Umbaumaßnahmen der Krankenhäuser absichern und ist damit für die Zukunft unserer Kliniken zwingend erforderlich. Die Brandenburger Kliniken – ich muss es leider so sagen – fordern nämlich keine nebulöse Liquiditätsunterstützung, sondern die ihnen gesetzlich zustehende auskömmliche Investi- tionskostenfinanzierung durch das Land.
Wie Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Deshalb greift der Antrag der CDU, obwohl sicherlich gut gemeint – hier ist wieder mein Wohlwollen im Ansatz –, nicht weit genug. Er ist daher abzulehnen.
Der AfD. Ich schaue Sie an. – Wie Sie treffend beschreiben, musste die öffentliche Hand schon das eine oder andere Krankenhaus mit Millionenbeträgen unterstützen. Aber auch Ihr Antrag greift zu kurz.
Wo bleibt auch bei Ihnen die Forderung nach der Absicherung des Transformationsfonds? Auch wenn man, wie ich zugestehe, berechtigte Kritik an der Gesamtfinanzierung durch die gesetzlich Versicherten üben kann, braucht es einen Transformationsfonds. Davon bin ich fest überzeugt.
Leider wird es im Verlauf Ihres Antrags noch schwieriger, Ihre Position sachlich nachzuvollziehen. Ich greife aus Zeitgründen nur ein Beispiel auf.
Exemplarisch nenne ich Ihre Forderung, im Land Brandenburg bis zum zweiten Quartal 2025, also in etwa drei Monaten, einen neuen, zukunftsfähigen Krankenhausplan für die Krankenhäuser unter Berücksichtigung des am 1. Januar 2025 in Kraft tretenden Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes vorzulegen. Das ist sportlich.
Selbst wenn dort „Ende des zweiten Quartals“ stünde – ich greife Ihren Zwischenruf auf –, wäre es trotzdem noch weitaus zu früh. Was man nämlich wissen sollte: Das KHVVG ist ja nur das „Gerippe“. Erst im Laufe des Jahres 2025 folgen, quasi als Fleisch, ausführende Rechtsverordnungen. Das BMG hat beispielsweise bis zum 31. März 2025 Zeit, in einer zustimmungspflichtigen Rechtsverordnung die weiterentwickelten Leistungsgruppen inklusive der von den Krankenhäusern zu erfüllenden Qualitätskriterien vorzulegen. Die Verordnung zu den leistungsgruppenspezifischen Mindestvorhaltezahlen ist sogar erst für den 1. Januar 2026 angekündigt. Dann erst kann das Land in Kenntnis aller Umstände den bestmöglichen Krankenhausplan für das Land Brandenburg erstellen, den wir alle wollen.
Zusammengefasst: Die Krankenhäuser in Brandenburg sind auskömmlich mit Investitionsmitteln und zusätzlich mit Mitteln für den Transformationsfonds aus der Landeskasse zu finanzieren.
Weiterhin ist der jetzt erst beginnende Prozess der Krankenhausreform – dass dieser erst beginnt, wollte ich Ihnen aufzeigen – über die nächsten Jahre durch die Landesregierung eng zu begleiten. Wir dürfen unsere Krankenhäuser jetzt nicht im Regen stehen lassen.
Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Es besteht noch Redemöglichkeit für Herrn Prof. Schierack. – Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Lüttmann, danke schön für diesen rhetorischen Griff, uns alle einzubeziehen.
Die Analyse ist richtig; nur, wenn Sie fragen, ob es schlau ist, dass SPD und BSW diesen Antrag heute ablehnen, kann ich nur sagen: Es ist nicht schlau. Die Kitabeiträge ziehen Sie ja auch vor die Klammer und sichern den Eltern bereits jetzt etwas im Voraus zu.
Heute wäre es auch wichtig, ein Signal an unsere Krankenhäuser zu senden, dass sie eben nicht im Regen stehen gelassen werden.
Ein letztes Wort. Frau Dr. Gruhn, ich habe es hier noch nie erlebt, dass Oppositionsanträge abgelehnt werden, weil sie zu wenig fordern. Ich freue mich auf die Haushaltsberatungen.