Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag, Drucksache 7/8917, der AfD-Fraktion, „Kein Bekenntnis zum individuellen Grundrecht auf Asyl“; Streichung des ersten Feststellungspunktes im Beschlusstext. Wer stimmt dem Antrag zu? - Hallo, AfD-Fraktion? Ja, guten Morgen!
Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag „Hilferufe der Kommunen endlich ernst nehmen - Pilotphase zur Einführung einer Geldkarte für Asylbewerber jetzt starten“ von vier Abgeordneten auf Drucksache 7/8856. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab Enthaltungen.
TOP 11: Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung fit für die Zukunft machen - das Leitbild zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft fortschreiben!
Landesweite Regelungen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts und zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt die Abgeordnete Schwarzenberg für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Sie haben fast zwei gleichlautende Anträge zum Thema Siedlungswasserwirtschaft vor sich liegen: einen Antrag der AfD und unseren Antrag. Wer hier von wem abgeschrieben hat, können Sie am Eingangsdatum erkennen.
Es gibt aber einen entscheidenden Unterschied zwischen diesen beiden Anträgen: Unser Antrag spricht von einer Anpassung an den Klimawandel. Der AfD-Antrag spricht nicht über den Klimawandel - Sie meiden das Wort wie Feuer das Wasser -, stattdessen reden Sie von einer Anpassung aufgrund steigender Jahresdurchschnittstemperaturen.
Die Enquetekommission hat sich mit dem Thema einer qualitativen Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Bürgerinnen und Bürger zu bezahlbaren Preisen im ländlichen Raum beschäftigt. Grundlage für diese Betrachtung war das Leitbild „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ von 2015, welches in einem breit angelegten Diskussionsprozess mit den Aufgabenträgern der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung erarbeitet wurde. In diesem Leitbild sind viele konkrete Maßnahmen für die Bereiche Organisation, Finanzierung, technische Infrastruktur und Ressourcenmanagement aufgeführt. Die Herausforderungen waren schon 2015 sehr groß. Zu diesem Zeitpunkt gab es immerhin noch 144 Aufgabenträger im Abwasserbereich und 92 im Trinkwasserbereich - und das auch mit ganz unterschiedlicher Leistungsfähigkeit.
Im Leitbild ist das Ziel formuliert, interkommunale Zusammenarbeit zu stärken und da, wo es nötig ist, Strukturen anzupassen. Wir wissen auch, dass große Teile des Kanalnetzes sanierungsbedürftig sind. Alleine für die Abwasserkanäle wurde ein mittelfristiger Sanierungsbedarf in Höhe von 1,5 Milliarden Euro berechnet. Anhand der Summe kann man sich schon ausrechnen, dass wir dort auch heute noch viel investieren müssen.
Das Leitbild „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ war kein Papiertiger, sondern ist eine gute Handlungsgrundlage für die Landesregierung und die Aufgabenträger.
- Herr Hünich, wissen Sie, wie das hier stört, wenn Sie da in sich hineinbrabbeln? Das ist unerträglich.
Schließlich war uns in der Enquetekommission klar: Trink- und Abwassergebühren müssen bezahlbar bleiben für die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum. Die damalige Landesregierung hat das mit Förderrichtlinien unterstützt. Die Enquetekommission hat sich also aus gutem Grund mit diesem Thema befasst. Der Abschlussbericht der Enquetekommission von 2019 bestätigte die große Bedeutung des Leitbildes, stellte aber auch Handlungsbedarf in weiteren Themenkomplexen fest. Das waren die Themenkomplexe, auf die wir auch jetzt noch schauen müssen: Gebührenentwicklung, Investitionserfordernis, Verweildauer von Trinkwasser in Leitungsnetzen, Klimawandel - Dürrephasen und Starkniederschläge -, aber auch die Struktur der Aufgabenträger, um hier nur einige zu nennen.
In der Diskussion um die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Enquetekommissionsbericht führte der Ausschuss im November ein Fachgespräch zur Siedlungswasserwirtschaft durch. Wir stellten fest, dass viele der Handlungsempfehlungen bis heute aktuell sind, andere müssen angepasst werden, und neue Handlungsempfehlungen müssen ergänzt werden. Das betrifft vor allem Handlungsempfehlungen, die sich aus dem Klimawandel ergeben.
Ein Blick in den Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen ist allerdings sehr ernüchternd. Eine der wichtigen Empfehlungen der Enquetekommission ist und
war, dass das Leitbild zur Siedlungswasserwirtschaft zu aktualisieren ist und, wenn erforderlich, inhaltliche Anpassungen vorzunehmen sind. Wie Sie aber mitbekommen haben, wurde das nicht umgesetzt.
Deshalb reden wir heute auch über diesen Antrag. Andere Handlungsempfehlungen wurden ebenfalls nicht umgesetzt - ich will Ihnen ein paar Beispiele nennen.
Erstens: Eine Förderung von Kooperationen und Fusionen der Aufgabenträger wurde zwar eingerichtet - die Mittel im Haushalt für 2023/2024 wurden aber von Ihnen gestrichen.
Zweitens: Der Auftrag an die Landesregierung, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine bessere Mitwirkung am „Benchmarking Siedlungswasserwirtschaft“ zu erreichen, ist gescheitert. Der Städte- und Gemeindebund ist aus diesem Vorhaben ausgestiegen.
Drittens: Die von der Enquetekommission empfohlene Wiederaufnahme der Förderung kleiner dezentraler Anlagen wird von der Landesregierung abgelehnt.
Viertens: Die geforderte jährliche Berichterstattung zur Umsetzung des Leitbildes „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ an den Landtag ist nicht erfolgt. Das haben Sie ja selbst auch gemerkt.
Fünftens: Ein Handbuch zu kostengünstigen Möglichkeiten der Anpassung der Infrastruktur wurde nicht erarbeitet.
Und sechstens: Die Anpassung der Gebührenkalkulation im Kommunalabgabengesetz auf einen längeren Zeitraum wurde nicht vorgenommen - sie wurde aber auch gar nicht ernsthaft geprüft.
Das ist also eine ziemlich ernüchternde Bilanz. Sehr geehrte Damen und Herren, darüber, dass wir ein aktualisiertes Leitbild brauchen, waren wir uns im Ausschuss eigentlich alle einig, denn zu den alten Herausforderungen sind neue hinzugekommen: die Folgen des Klimawandels und der gestiegenen Energiekosten, die den Aufgabenträgern natürlich zu schaffen machen. Die Anforderungen an den Umgang mit Abwasser und Klärschlamm sind gestiegen, und sie werden auch in absehbarer Zeit weiter steigen. Und in Zukunft sind Betrachtungen anzustellen, wie die Siedlungswasserwirtschaft einen Beitrag zur Abwassernutzung und zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes leisten kann.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen es doch eigentlich ganz genau: Wir können die Kommunen und die Aufgabenträger damit nicht alleinlassen. Die kommunale Selbstverwaltung darf nicht dazu führen, dass sich das Land aus der Verantwortung - nämlich der Koordination - zurückzieht, denn einige Aufgaben können nur überregional gelöst werden, zum Beispiel die Frage der Verbundsysteme, die Frage der Klärschlammverwertung. Das sind Aufgaben, bei denen es auch eine Koordination und Hilfestellung braucht.
Ich möchte aber noch auf einen letzten Punkt hinweisen - den Fachkräftemangel. Er ist auch in diesem Bereich spürbar,
und erschwerend kommt noch hinzu, dass es immer weniger Wasserwirtschaftler gibt. Wasserexperten gehen in Rente, und die Ausbildungskapazität, die an der BTU vorgehalten wird, ist für die Zukunft einfach nicht ausreichend. Dabei brauchen wir mehr Wasserwirtschaftler.