Der Antrag verweist auf fehlende Gemeinschaftsunterkünfte, mangelnde Wohnungen, mangelnde Kita- und Schulplätze und fehlendes Personal. Wir zweifeln überhaupt nicht an, dass die Kommunen Entlastung brauchen und eine humanitäre, geordnete Asylpolitik für die weitere Akzeptanz notwendig ist. Aber wie, bitte, entlastet eine Geldkarte die soziale Infrastruktur? Die Belastung der Kommunen hängt in keiner Weise davon ab, ob statt Geldleistungen eine Bezahlkarte eingeführt wird.
Außerdem ist festzustellen, dass bei einer Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung bereits heute ja nur ein Taschengeld in bar ausgezahlt wird. Geflüchtete ohne die sogenannte Bleibeperspektive werden ja in der Regel nicht mehr auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Von daher beträfe eine Umstellung auf Geldkarten nur noch die Personen mit Bleibeperspektive. Das wäre doch geradezu absurd! Der Paritätische Wohlfahrtsverband führt dazu aus:
„Bezahlkarten verhindern Integration, stigmatisieren Geflüchtete und schränken ihr Recht auf Selbstbestimmung ein.“
Wir verhindern also Integration genau bei den Personen, die eine große Chance auf Anerkennung haben. Das ist absurd! Meine Damen und Herren, das ist genau der falsche Weg.
Wir müssen Integration fördern, und das geht besonders gut, indem wir Geflüchtete in Arbeit bringen, denn dann brauchen wir weder Barauszahlungen noch Geldkarte. Das muss doch das Ziel sein, meine Damen und Herren.
Es ist schon interessant, wie in einem Land von Kartenverweigerern - zumindest im internationalen Maßstab - jetzt die Geflüchteten zum Vorreiter des bargeldlosen Zahlens werden sollen,
interessanterweise massiv gefordert genau von den Parteien, die sich ansonsten zum Retter unseres Bargelds aufspielen. Im Kreditkarten-Entwicklungsland Deutschland bedeutet die Pflicht zu
Zahlungskarten tatsächlich den Ausschluss von Kleingewerbetreibenden, wie etwa dem Gemüsehändler an der Ecke,
und den Zwang für den Handel, sich kostenpflichtig dem teuren Zahlungssystem von Visa-, Mastercard und Co. anzuschließen, um von den Umsätzen mit Asylbewerberinnen und -bewerbern profitieren zu können. Kleinbetriebe werden so Umsätze verlieren, die großen Ketten wieder einmal gestärkt.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Taschengeld ohnehin in bar gezahlt werden müsse. Wir haben dann also den doppelten Aufwand bei den Kommunen, da zwei Zahlungswege bedient werden müssen. Auch werden definitiv zusätzliche Kosten bei den Zahlungsdienstleistern anfallen - von Entlastung der Kommunen keine Spur.
Abschließend möchte ich Sie bitten, mir einmal folgenden Satz aus Ihrer Antragsbegründung zu erklären - ich zitiere -:
„Die Umstellung der Überweisung der Leistungen auf eine Geldkarte ist zudem geeignet, die gesellschaftliche Akzeptanz für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten zu erhöhen.“
Ich würde gern den Satz und das Zitat erst einmal beenden, danach nehme ich gern eine Zwischenfrage von Herrn Vida an.
Ich habe gerade zitiert - schade, dass mir die Antragsteller nicht zuhören -, dass die Antragsteller der Meinung sind, dass die Umstellung auf eine Geldkarte geeignet ist, die gesellschaftliche Akzeptanz für Geflüchtete zu erhöhen,
und ich frage mich: Wie geht das denn? Die Nation freut sich, wenn wir Geflüchtete drangsalieren? Das kann doch wohl nicht sein!
(Stefke [fraktionslos]: Jetzt hören Sie doch auf! Eine Geld- karte ist doch kein Drangsal! Sie drangsalieren doch!)
Sehr geehrter Herr Klemp, haben Sie beim Parteitag zur EuropaNominierung oder bei einer anderen Gelegenheit den Ministerpräsidenten Kretschmann - Klammer auf: Grüne, Baden-Württemberg, Klammer zu - genau die gleichen Vorwürfe gemacht? Wann haben Sie dort die Kritik adressiert, und welche Schwerpunkte der Kritik haben Sie dort formuliert? Haben Sie einen Verstoß gegen die Menschenrechte, gegen Artikel 1 der Flüchtlingskonvention festgestellt? Welche Kritikpunkte haben Sie gegenüber dem Ministerpräsidenten Kretschmann wann angebracht? Waren Sie in gleicher Detailtiefe wie hier, oder lag das an einer gewissen Vergesslichkeit oder vielleicht sogar - was bei den Grünen natürlich selten vorkommt - an einer gewissen Doppelmoral?
Es war so, dass auf diesem Parteitag tatsächlich 800 Delegierte waren. Ich habe Herrn Ministerpräsidenten Kretschmann nicht gesehen und auch deshalb nicht persönlich getroffen.
Ich glaube aber nicht, dass Ministerpräsident Kretschmann zum Beispiel die Genfer Flüchtlingskonvention infrage stellt. Und auch, wenn wir von Geldkarten sprechen - Sie haben ja in Ihrem Antrag eine ganz konkrete Ausgestaltung der Geldkarten beschlossen; sie ist komplett anders als zum Beispiel in Hannover, das immer genannt wird, denn in Hannover können die Geflüchteten frei darüber verfügen; Hannover hat, glaube ich, auch in
der Nähe der Unterkünfte der Geflüchteten mehr Geldautomaten als Brandenburg -: Die Frage ist immer eine Ausgestaltung der Geldkarten.
Wenn sie eine Geldkarte haben, mit der sie frei bezahlen können - das ist ja nicht das, was Ihnen vorschwebt -, ist das natürlich überhaupt nicht diskriminierend. So ist es in Hannover. Sie wollen eine diskriminierende Geldkarte; und da Sie mir ohnehin nicht mehr zuhören, beende ich das jetzt. Wir lehnen den Antrag ab. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Zu uns spricht Herr Minister Stübgen. Bitte schön.