Also, ich möchte mal auf Ihren Änderungsantrag hinweisen: Die 1 800 Euro, die als Inflationsausgleichszahlung in diesem Jahr vorgesehen sind, werden in diesem Jahr gar nicht mehr gezahlt werden können, weil das Gehalt für Beamtinnen und Beamte schon Anfang Dezember gezahlt worden ist!
Also wird die Auszahlung entsprechend der hier vorgenommenen Regelung sowieso erst im nächsten Jahr erfolgen können.
Von daher, Herr Noack, ist es mehr als unangemessen, die Zeit, die die Landesverfassung an dieser Stelle tatsächlich vorgibt, nicht einhalten zu wollen. Sie gefährden die Umsetzung einer guten Sache mit Ihrem verfassungswidrigen Verhalten!
Jetzt kühlen wir einmal alle Gemüter ein bisschen ab. - Wir kommen zum nächsten Redebeitrag. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter von Gizycki.
Sehr verehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Zuhörende! Liebe Abgeordnete! Den Theaterdonner können wir jetzt vielleicht mal überwinden. Ich denke, es ist gut, dass wir die Einigung mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes erzielt haben - vielmehr hat die Landesregierung diese Einigung im Oktober erreicht -, denn sie führt zu einer substanziellen Verbesserung. Zu den einzelnen Inhalten haben meine Vorredner schon ausgeführt. Ganz besonders freue ich mich über die Verbesserungen für die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Lande, denn das
Dass es der Koalition auch noch gelungen ist, den tatsächlich erst am Samstag erfolgten Tarifabschluss sehr kurzfristig noch einzubauen, finde ich aller Ehren wert. Natürlich können wir darüber diskutieren, wie umfangreich die Spitzenverbände der Kommunen dabei hätten einbezogen werden können. Sie wurden in das normale Gesetzgebungsverfahren einbezogen, und wir haben ja gleich im Ausschuss noch die Möglichkeit, darüber zu diskutieren, Herr Kretschmer.
(Kretschmer [DIE LINKE]: Wir beschließen erst und disku- tieren danach! Alles klar! - Gegenruf des Abgeordneten Keller [SPD])
Liebe Abgeordnete! Den jetzt vereinbarten Tarifabschluss übertragen wir natürlich zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, und dabei können wir solche Fragen auch noch diskutieren. Auch zum Beispiel den Entschließungsantrag der Linken, für den ich persönlich große Sympathien hege, würde ich in dem Zusammenhang zur Diskussion stellen wollen. - Herr Domres, bitte schön.
Herr Kollege, können wir mit Zustimmung rechnen, wenn Sie Sympathien für unseren Entschließungsantrag haben? Das wäre das eine.
Die Frage, die ich eigentlich habe, lautet aber: Sie haben eben die Vereinbarung aus dem Oktober angesprochen, und Sie haben auf den letzten AHF verwiesen. Die Umsetzung der Vereinbarung von Oktober kam als Tischvorlage in diese Sitzung. Wenn dieser Antrag und das Anliegen so wichtig sind, warum haben Sie es dann nicht geschafft, frühzeitig einen ordnungsgemäßen
Änderungsantrag einzubringen, damit tatsächlich mehr Zeit gewesen wäre, sich damit zu beschäftigen - sowohl für die Fraktionen als auch für die Anzuhörenden?
(Keller [SPD]: Den Menschen ist Ihr Formalismus herzlich egal! - Gegenruf des Abgeordneten Domres [DIE LINKE] - Zuruf der Abgeordneten Johlige [DIE LINKE])
Herr Domres, glauben Sie es mir: Auch ich hätte mich gefreut, wenn wir keine Änderungsanträge hätten stellen müssen. Und natürlich ist das kein schönes Verfahren; das ist unstrittig, klar. Das ist einfach vergessen worden; das ist der Punkt.
- Na ja. - Und was die Änderungsanträge und den Entschließungsantrag anbelangt: Ich denke, das muss man im Gesamtzusammenhang sehen. Wir haben in den Beteiligungsverfahren ja viele Punkte genannt bekommen; da gab es auch viele andere Vorschläge. Darauf, welche davon die wirklich wichtigen und sinnvollen sind, bezieht sich ja die Diskussion, die wir in dem Zusammenhang - auch in Anbetracht des Tarifergebnisses - führen müssen. Diese Zeit brauchen wir, und ich denke, wir sollten sie uns dafür nehmen.
Aber ich denke, es ist wichtig, hier festzustellen, dass wir einen großen Schritt nach vorn gemacht haben, der auch am Haushalt nicht spurlos vorbeigeht. Wenn ich die Zahlen richtig deute, haben wir mit dem Tarifabschluss nächstes Jahr etwa 230 Millionen Euro zusätzlich zu schultern und brauchen danach - im Jahr 2025 - 420 Millionen zusätzlich aus dem Landeshaushalt - und das vor dem Hintergrund der angespannten Situation; wir hatten die Diskussion zur Schuldenbremse ja schon. Also, ich denke, das ist ein gutes Zeichen und ein wichtiges Signal, auch an die Beschäftigten im Lande. Bei den vielen offenen Stellen, über die uns ja derzeit im Ausschuss immer wieder berichtet wird, ist das dringend nötig, und deswegen ist es auch gut angelegtes Geld, wie ich finde.
Gutes Personal in ausreichender Zahl ist die Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Staat, und ein starker Staat muss in der Lage sein, auch in Zukunft ausreichend Fachkräfte zu gewinnen und an sich zu binden. Das ist in den letzten Jahren deutlich schwerer geworden. Unbesetzte Stellen sind auch angesichts wachsender Herausforderungen in allen Bereichen ein unhaltbarer Zustand, wie ich finde. Natürlich ist das angesichts der stagnierenden Konjunktur und einer nach wie vor hohen Inflation mit steigenden Kosten auch für das Land eine wirklich große Summe. Aber Brandenburg ist ein starkes Land, und wir haben die Mittel, um das Landespersonal anständig zu bezahlen - und das ist gut so. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen,
denn wir befinden uns heute erst in der 2. Lesung, und wir werden ja am Freitag die 3. Lesung und gegebenenfalls die Beschlussfassung vornehmen.
Es gibt zwei Bereiche, die dringend notwendige Änderungen erfahren müssen: Zum einen handelt es sich um Neuregelungen im Bereich der Unfallfürsorge für Beamtinnen und Beamte, die durch einen Dienstunfall verletzt werden. Bislang ergeben sich die Sätze des Unfallausgleichs aus einer Verweisung auf die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Da dieses zum Jahresende aufgehoben wird, soll die bisherige Verweisung ab dem 1. Januar von einer eigenständigen Regelung im Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetz abgelöst werden.
Der zweite notwendige Änderungsbereich betrifft die Attraktivitätssteigerung für unsere Beamtinnen und Beamten - die Details haben meine Vorredner ausführlich genannt. Insofern bin ich den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass sie die Änderungsanträge auf den Weg gebracht haben - zum einen, um die Einigung mit den Brandenburger Gewerkschaften vom Oktober entsprechend umzusetzen, und zum anderen, um die Tarifeinigung vom letzten Wochenende entsprechend umzusetzen, damit wir als Landesregierung in die Lage versetzt werden, auch den Beamtinnen und Beamten die Inflationsausgleichprämie zu zahlen.
Ja, Kollege Kretschmer, wir werden sie in diesem Jahr nicht mehr zahlen, aber wir wollen sie natürlich zeitnah - Januar, Februar - auch den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stellen.
Nach meinem Kenntnisstand werden sich die kommunalen Spitzenverbände auch zu dem neuen Änderungsantrag äußern und bis zum Freitag Stellung nehmen. Insofern freue ich mich auf die weiteren Debatten zu diesen wichtigen Änderungen für unsere Beamtinnen und Beamten in der Landesverwaltung Brandenburg - sowohl heute Abend im Haushalts- und Finanzausschuss als auch dann am Freitag in der 3. Lesung. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, es wurde noch rechtzeitig eine Zwischenfrage angemeldet. Möchten Sie diese noch beantworten?
Liebe Frau Ministerin, sind Sie mit mir der Auffassung, dass die eben da gewesene Aufregung etwas unnötig war, weil wir uns alle darüber im Klaren waren, dass das zeitlich sehr eng ist? Deshalb haben wir ja gemeinsam in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer vereinbart, dass dieses Gesetz im Novemberplenum eingebracht wird und in einem beschleunigten Verfahren im Dezember
zur Abstimmung gestellt werden kann, um damit sozusagen sicherzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung, die davon betroffen wären, auch in den Genuss kommen.
Würden Sie mir zweitens recht geben, dass, wenn wir jetzt nicht die Änderungsanträge eingebracht hätten, die sozusagen auf die kürzlich getroffenen Einigungen zurückzuführen sind,