Protocol of the Session on October 18, 2023

Der Antrag auf ein Solidaritätsgesetz von der Linken würde allerdings einen Systemwechsel weg von der bedarfsorientierten hin zu einer auf Dauer angelegten sehr breiten Förderung von Verbänden und Institutionen bedeuten.

(Beifall des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Das halten wir - jedenfalls in dieser Form und in diesem Umfang - nicht für sinnvoll. Der Reiz einer freien Trägerlandschaft liegt ja gerade darin, dass die Träger freier und flexibler als staatliche Organisationen sind.

Wir sehen aber auch den gestiegenen Bedarf an sozialer Beratung und Unterstützung - ob es die Schuldnerberatungsstellen sind, die eine hervorragende Arbeit leisten, deren Beratungsfälle aber immer aufwendiger und komplexer werden, oder die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die Schulsozialarbeit, die Hilfe bei Wohnungsnot oder die Suchthilfe. Deswegen hat diese Landesregierung da schon einiges getan. Da muss ich auch noch einmal auf die Punkte hinweisen, die zum Teil schon genannt wurden: Die Seniorenbegegnungsstätten werden über die Mehrgenerationenhäuser jetzt stärker gefördert, und auch der Pakt für Pflege wurde schon erwähnt, durch den die Städte Mittel bekommen, um zum Beispiel Menschen in der häuslichen Pflege zu entlasten und das Leben Älterer in den eigenen vier Wänden länger zu ermöglichen. Damit kann man auch die Personalkosten von sogenannten Kümmerern in den Seniorenberatungs- und -begegnungsstellen finanzieren; da arbeiten wir an einer Verstetigung der Förderung.

Tafeln sind ein freiwilliges Hilfsangebot der Zivilgesellschaft, das Lebensmittelvernichtung und -verschwendung verhindern und bedürftige Menschen entlasten soll. Sie leisten eine wichtige Arbeit bei der Hilfe für Bedürftige und werden deswegen auch vom Land unterstützt.

Die Mittel zur Finanzierung der Frauenhäuser - in dem Bereich zum Beispiel könnten wir uns eine institutionelle Förderung punktuell auf jeden Fall durchaus vorstellen - wurden in diesem Jahr deutlich aufgestockt. Die Fördersumme stieg von rund 2 Millionen Euro auf jetzt knapp 3 Millionen Euro; das wurde eben schon genannt.

Landesverbände und Geschäftsstellen der sozialen Interessenvertretungen werden auch gefördert. Hier wünscht man sich eine Institutionalisierung der Förderung - das können wir sehr gut verstehen. Dass die Aufgaben, für deren Wahrnehmung sie vom Land gefördert werden, aber einer stetigen Bedarfsüberprüfung unterliegen sollten, ist, denke ich, auch klar.

Wie gesagt, in der Breite und in der Komplexität, wie Sie das hier fordern, sehen wir das nicht; wir würden eher punktuelle Förderungen diskutieren. Eine institutionelle Förderung könnten wir uns bei dauerhaften, stetigen Leistungen - wie Frauenhäusern oder Familienzentren - tatsächlich sehr gut vorstellen. Wir haben im Zusammenhang mit dem Brandenburg-Paket die sozialen Einrichtungen und Träger natürlich auch bedacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts zunehmender sozialer Spannungen in der Gesellschaft müssen wir allerdings dringend über eine Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme reden. Mit der Kindergrundsicherung hat der Bund in einem wesentlichen Bereich, nämlich der Bekämpfung von Kinderarmut, jetzt einen entscheidenden Richtungswechsel vorgenommen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Auch wenn es noch ein kleiner Schritt ist, geht er ganz genau in die richtige Richtung: Hilfe entbürokratisieren und auf den Betroffenen hin optimieren.

Dass die Schuldnerberatung am besten auch gleich Sozialberatung, Suchtprävention und Beziehungstherapie wäre, ist jedem klar, der sich den Alltag dort einmal genau angesehen hat. Unsere Hilfesysteme sind aber immer noch viel zu fragmentiert und viel zu wenig aus einer Hand gedacht: Familienzentren kümmern sich um Familien, Jobcenter um den Job und die Suchthilfe um die Suchterkrankung. Diese Strukturen müssten eigentlich viel besser aufeinander abgestimmt und harmonisiert werden. Wir brauchen einen Sozialstaat, der kunden- und problemorientiert und nicht kostenoptimiert arbeitet, denn Solidarität, soziale Gerechtigkeit und der Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft sind doch das, was unser Land groß gemacht hat, und das gerät zunehmend in Gefahr.

(Beifall B90/GRÜNE)

Eine institutionalisierte Dauerförderung aller bestehenden Träger hingegen wird dem Problem eher weniger gerecht. Deswegen empfehle ich jetzt die Ablehnung des Antrages und nichtsdestotrotz eine Diskussion über die Zukunft unserer sozialen Sicherungssysteme. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank. - Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Frau Ministerin Nonnemacher.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den ersten Satz des Antrages kann auch ich nachdrücklich unterstreichen: Ja, unser Brandenburg ist ein solidarisches Bundesland. Wir haben funktionierende Strukturen und anpackende Bürgerinnen und Bürger. Auf dieses Engagement, das größtenteils ehrenamtlich erbracht wird, können wir sehr stolz sein.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Selbstverständlich ist eine nachhaltige Sicherung bedarfsgerechter Beratungsstrukturen und Hilfsangebote in unser aller Sinn; die Landesregierung hat sich hierzu auch auf den beiden Sozialgipfeln bekannt. Dennoch sind die hierfür zur Verfügung stehenden Instrumente zu beachten.

Die institutionelle Förderung zeichnet sich dadurch aus, dass die Institution als solche durch Deckung ihrer Ausgaben gefördert wird. Anlass und Rechtfertigung der institutionellen Förderung ist das staatliche Interesse an der Wahrnehmung einer staatsnahen Aufgabe durch die Institution. Würde sie nicht gefördert, müsste das Land ihre Aufgabe als eigene Aufgabe übernehmen. Das trifft auf die in Rede stehenden Einrichtungen jedoch nicht zu. Außerdem möchte ich hierbei ergänzen, dass eine generelle pauschale Förderung, wie sie im Antrag dargestellt ist, nicht mit den allgemeinen zuwendungsrechtlichen Regelungen in Einklang gebracht werden kann.

Nicht nur aufgrund der verschiedenen Krisensituation der letzten Jahre ist sich die Landesregierung der Bedeutung der nichtstaatlichen Unterstützungs- und Beratungsangebote, vor allem im sozialen Bereich, bewusst. So hat sich die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die soziale Trägerlandschaft mit ihren unterschiedlichen Unterstützungs- und Beratungsangeboten qualitativ, aber auch in der Breite zu stärken. Dies geschieht überwiegend durch Projektförderung oder - im kommunalen Aufgabenbereich - durch finanzielle Unterstützung der kommunalen Gebietskörperschaften.

Eine der Stärken der bisher guten Förderpraxis ist die mit der Projektförderung einhergehende Evaluation der Angebote. Nur so ist eine Steuerung bedarfsgerechter Beratungsangebote, welche an aktuelle Entwicklungen angepasst sind, landesweit möglich.

Wie schnell sich krisenhafte Ereignisse entwickeln können und wir deren Auswirkungen zu spüren bekommen, haben wir doch in den letzten drei Jahren deutlich erlebt. Die laufenden Projektförderungen konnten im Rahmen des Zuwendungsrechtes schnell an die aktuellen Bedarfe angepasst werden. Auch jetzt sind durch die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan die Voraussetzungen für die Absicherung einer mehrjährigen Förderung von bis zu drei Jahren grundsätzlich schon gegeben. Das heißt, Planungssicherheit kann für die Dauer von drei Jahren gewährleistet werden. Und mit dem Brandenburg-Paket hat das Land ergänzend zum Bund Rettungsschirme für soziale Einrichtungen - für soziale Träger - gespannt und in der Inflations- und Energiekrise für von ihm geförderte Projekte und Einrichtungen Kosten übernommen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag „Solidarisches Brandenburg sichern und stärken - Solidaritätsgesetz jetzt“ der Fraktion DIE LINKE berücksichtigt weder die zuwendungsrechtlichen Regelungen noch die Aktivitäten und Möglichkeiten des Landes und ist aus unserer Sicht abzulehnen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)

Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Fraktion. Herr Abgeordneter Büttner, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Nonnemacher, den letzten Satz, den Sie gerade gesagt haben, muss ich natürlich aufgreifen, denn in der Tat: Ich muss diese Fragen in dem Antrag überhaupt nicht berücksichtigen. Sie müssten sie bei der Erarbeitung eines Gesetzes berücksichtigen, aber nicht wir hier,

(Beifall DIE LINKE)

wenn wir den Antrag vorlegen. Legten wir Ihnen einen Gesetzentwurf vor, hätten wir sie selbstverständlich berücksichtigt - er kommt noch, keine Sorge.

Ansonsten, Frau Ministerin und Herr Kollege von Gizycki, danke ich Ihnen beiden ganz herzlich für die sachliche Debatte. Herr

Kollege von Gizycki, genau den von Ihnen angesprochenen Systemwechsel wollen wir haben - weg von einer reinen Projektförderung, hin zu einer institutionalisierten Förderung.

(Beifall DIE LINKE)

Ich freue mich wirklich, dass das Verständnis dafür bei den Grünen vorhanden ist, die Handlungsabsicht lässt aber noch einiges zu wünschen übrig. Ihre Thüringer Kollegen sind übrigens schon weiter: Das Land übernimmt alle Frauenhäuser, und das ist eine richtige Entscheidung, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Kollegin Hildebrandt, ernsthaft: Das hat mich jetzt, ja, fast ein bisschen aus der Bahn geworfen, denn das hätte ich nicht erwartet. Sie beginnen damit, eine ehrliche Debatte führen zu wollen, und dann stellen Sie die völlig haltlose Behauptung auf, dass wir in unserem Antrag suggerierten, es würde nichts passieren. Das steht da nicht mit einem einzigen Wort drin! Ich weise entschieden zurück, dass wir das suggerieren. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich weise entschieden zurück, dass das im Antrag steht! Das ist schon eine ziemlich bösartige Behauptung,

(Beifall DIE LINKE)

die Sie hier aufgestellt haben, Frau Kollegin Hildebrandt.

Niemand hat übrigens gesagt - das steht auch nicht drin, nirgends -, das müsse jetzt sofort und quasi morgen umgesetzt werden. Das Gegenteil ist der Fall: Es steht drin, es soll bis zum 1. Quartal 2024 ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, nichts anderes. Man hätte darüber diskutieren können, ob es vielleicht auch bis zum 2. Quartal 2024 möglich ist. Es wird dann irgendwann ein bisschen knapp, aber egal. - Es steht nicht drin, dass es ab morgen gelten soll.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist also Blödsinn, was Sie erzählt haben - Entschuldigung! -, und das finde ich bösartig.

35 Millionen Euro - Sie haben übrigens die richtige Summe genannt; die Kollegin Schier hat 50 Millionen genannt. Darüber brauchen wir uns nicht zu streiten, ich nehme auch die 35 Millionen, die habe ich mir nämlich vorher ausgerechnet. Um das noch einmal ins Verhältnis zu setzen: Bei den 35 Millionen Euro, meine Damen und Herren, reden wir über 0,21 % des gesamten Haushaltes des Jahres 2024 - für eine Absicherung der sozialen Infrastruktur. Dass das nun ernsthaft zu viel sein soll, meine Damen und Herren, verstehe ich nicht. Aber klar, es ist ja nicht Tesla oder Fangschleuse oder was auch immer.

(Beifall DIE LINKE)

Und Ihr Satz, Frau Kollegin Hildebrandt: Wir wissen, dass es noch nicht so gut ist; wir arbeiten daran. - Sorry, aber das ist eine Politikerblase, für die sich niemand etwas kaufen kann!

Genau darum geht es, meine Damen und Herren: Es geht darum, nicht zu kritisieren, dass Mehrgenerationenhäuser und Familienzentren besser gefördert werden - ich wäre ja bescheuert, wenn ich kritisieren würde, dass sie besser gefördert werden,

denn das ist ja ein Ergebnis des Runden Tisches gegen Kinderarmut. Das basiert auf den Handlungsempfehlungen, und dass ich das nicht kritisieren werde, ist ja vollkommen klar. Aber haben Sie mal an die Menschen gedacht, die in den verschiedenen Projekten arbeiten? Die haben nämlich wirklich keinen Bock darauf, immer nur in befristeter Projektbeschäftigung zu sein.

(Beifall DIE LINKE)

Sie wollen auch mal einen unbefristeten Job haben und nicht immer nur von Projektmitteln abhängig sein. Deswegen ist eine institutionelle Förderung natürlich sinnvoll.

Kollegin Schier, noch einmal: Wir haben keine Zeitschiene; im Antrag steht nichts über eine Zeitschiene. Wir haben nicht kritisiert, was die Landesregierung macht, mit keinem einzigen Wort in diesem Antrag. Deswegen: Bitte unterlassen Sie das, weil es tatsächlich nicht zu einer fairen, ehrlichen und ernsthaften Debatte beiträgt.

Und wir haben gesehen, wohin es führt, wenn man keine faire, ernsthafte Debatte führen will: Die AWO, die Volkssolidarität, alle möglichen kleinen Träger

(Dr. Berndt [AfD]: „Kleine Träger“!)

in diesem Land als „Sozialindustrie“ zu verunglimpfen - dazu sage ich Ihnen, Herr Dr. Berndt: Die Verunglimpfung dieser Träger hat nichts mit „sozial“ zu tun, sondern ist schlichtweg asozial!