Protocol of the Session on October 18, 2023

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und auch am Livestream! In Brandenburg sind wir stolz auf unsere Tradition der Solidarität und des sozialen Engagements. Unsere Identität als solidarisches Brandenburg, als solidarisches Bundesland gründet sich auf das große soziale Engagement zahlreicher Vereine und Träger, die unermüdlich daran arbeiten, das Leben unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verbessern. Diese Strukturen sind das Herzstück unserer sozialen Infrastruktur; sie müssen erhalten und gestärkt werden, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Wir als Linksfraktion glauben daran, dass die Solidarität in unserem Bundesland in den Herzen der Menschen ungebrochen ist. Wir als Linksfraktion glauben fest an die Kraft der Gemeinschaft und wenden uns gegen das Prinzip der überbetonten Selbstverantwortung. Nur gemeinschaftlich können wir die sozialen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen.

Diese Herausforderungen sind groß. Gerade heute mussten wir lesen, dass laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen 43 % aller Haushalte in Deutschland von Armut bedroht sind - wegen der steigenden Energiekosten. Unter den 20 % derjenigen, die über das niedrigste Einkommen verfügen, sind sogar 87 % von Armut bedroht. 87 % in einem der reichsten Länder dieser Welt - meine Damen und Herren, das ist beschämend!

(Beifall DIE LINKE)

Viele soziale Einrichtungen sind abhängig von Projektförderungen. Diese haben aber das Problem, dass sie immer vom Träger kofinanziert werden müssen, was schwierig sein kann, und dass man sich immer neue Projekte einfallen lassen muss. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese wichtigen sozialen Einrichtungen durch prekäre Projekt- und Zuwendungsfinanzierungen in ihrer Existenz bedroht werden.

Deshalb fordern wir als Linksfraktion dringend die Umstellung von der bisherigen Praxis der Förderung auf Antrags- und Projektbasis hin zu einer institutionellen Förderung. Diese Institutionen benötigen Planungssicherheit, um ihre Arbeit langfristig und effektiv durchführen zu können. Nur so können sie die Menschen in unserem Land bestmöglich unterstützen.

Schauen wir uns beispielsweise die Frauenhäuser in Brandenburg an, die eine unverzichtbare Rolle in unserer Gesellschaft spielen. Sie bieten Frauen, die von Gewalt betroffen sind, einen sicheren Zufluchtsort. Doch viele Frauenhäuser stehen auf wackligen finanziellen Beinen und sind in ihrer Existenz gefährdet. Jede Frau, die in Not ist, muss die Gewissheit haben, dass es immer einen sicheren Platz in ihrer Nähe für sie gibt, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Daher ist es von größter Bedeutung, Frauenhäuser strukturell zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie jederzeit handlungsfähig sind.

Seniorenarbeit spielt ebenfalls eine zentrale Rolle in unserer sozialen Infrastruktur. Ältere Menschen haben das Recht auf Teilhabe und soziale Integration. Nur durch eine aktive Seniorenarbeit können wir sicherstellen, dass ältere Menschen sich treffen, austauschen und ihre Erfahrungen an die nächste Generation weitergeben können. Gleichzeitig sind Senioreneinrichtungen entscheidend, um Pflegeprävention zu betreiben. Die Unterstützung älterer Menschen in unserer Gemeinschaft sollte eine Priorität sein. Diese Einrichtungen verdienen finanzielle Sicherheit.

(Beifall DIE LINKE)

Ich bin mir im Übrigen sicher, dass wir in dieser Frage auf einer Linie mit der CDU-Fraktion sind, auch wenn sie gerade, wie der größte Teil dieses Hauses, gar nicht zuhört. Schließlich hat die CDU-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode eine Große Anfrage zum Thema Einsamkeit gestellt. Eine daraus abzuleitende Forderung ist tatsächlich aktive Seniorinnenarbeit. Ich denke, darin stimmen wir überein.

Ich habe vorhin zitiert, dass bis zu 87 % der Menschen mit geringem Einkommen armutsgefährdet sind. Diese Menschen brauchen Anlaufstellen in unserem Land, die niedrigschwellig arbeiten. Soziale Beratungsstellen sind deshalb unverzichtbar für die Menschen in unserem Bundesland. Sie bieten eine Anlaufstelle für diejenigen, die auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. In einer Zeit, in der soziale Herausforderungen und Krisen allgegenwärtig sind, sind diese Beratungsstellen oft die letzte Hoffnung für viele Menschen. Wir müssen sicherstellen, dass sie flächendeckend im gesamten Land Brandenburg vorhanden sind, unabhängig von der Trägerschaft, damit jeder Bürger und jede Bürgerin unabhängig vom Wohnort die notwendige Hilfe bekommt.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Die Entscheidungen, die wir in dieser Legislaturperiode treffen, werden das Leben zahlreicher Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg maßgeblich beeinflussen. Lassen Sie uns doch gemeinsam für die Solidarität in unserem Bundesland eintreten und ein Solidaritätsgesetz auf den Weg bringen. Nur durch finanzielle Sicherheit und eine klare Verpflichtung zur Unterstützung können wir sicherstellen, dass alle Menschen in Brandenburg ein Leben in Würde und Selbstbestimmung führen.

Genau deswegen ist eine gesetzliche Grundlage notwendig. Wir wissen aus der Erfahrung, dass immer dann, wenn andere, vermeintlich wichtigere Dinge dazwischenkommen, die soziale Infrastruktur als Erstes leidet. Der aktuelle Entwurf des Bundes-

haushalts verdeutlicht das auf erschreckende Weise. Deswegen ist die Herstellung von Planungssicherheit und Verlässlichkeit des Sozialstaates durch Schaffung einer gesetzlichen Grundlage der beste Weg.

Meine Damen und Herren, wir als Linksfraktion rufen Sie dazu auf, sich für die Stärkung der sozialen Infrastruktur, die strukturelle Unterstützung von Frauenhäusern, die Förderung der Seniorenarbeit und den Ausbau sozialer Beratungsstellen einzusetzen. Gemeinsam, meine Damen und Herren, können wir eine solidarische Zukunft für Brandenburg gestalten. - Vielen Dank.

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Hildebrandt.

Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Wir debattieren jetzt über einen Antrag der Linksfraktion, in dem gefordert wird, sämtliche Finanzierungen im sozialen Sektor von der Antragsbasis auf eine institutionelle Förderung umzustellen. Das hört sich toll an. In dem Papier stehen viele wunderbare Wünsche. Ich würde mich freuen, wenn wir hierzu eine auf Wahrheiten, Realitäten und Tatsachen beruhende Debatte führen könnten.

(Beifall SPD und CDU)

Ich vertrete mit diesem Redebeitrag meinen kurzfristig erkrankten Kollegen Günter Baaske. Gute Besserung!

(Einzelbeifall SPD)

Er hat mir seine Ansätze und Gedanken zugeschickt, und ich möchte diese in die Debatte einbringen.

Der vorliegende Antrag beschreibt - Herr Büttner hat es betont - Brandenburg als Bundesland, das für seine Solidarität bekannt ist, die vor allem auf dem großen sozialen Engagement vieler Vereine und Träger basiert. Diese wichtigen Strukturen müssen unbedingt beibehalten werden. Das können wir als SPD-Fraktion zu 100 % unterstreichen.

(Beifall SPD)

Diese Träger, Vereine und Verbände braucht es dringend. Es gilt, ihnen den höchsten Dank auszusprechen. - Jetzt können Sie alle klatschen.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Die Behauptung aber, dass im Landtag nichts für sie und ihre wichtige Arbeit getan werde - der Antrag suggeriert dies -, weisen wir entschieden zurück. Ich erinnere hier vor allem an den letzten Doppelhaushalt. Zum Gesundheits- und Sozialbereich haben wir sogar zwei Anträge mit Ihnen gemeinsam eingebracht. Ich nenne stellvertretend die Betreuungsvereine, die Beratungsinfrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen, die Täterarbeit, die Abschaffung der Nutzungsentgelte. Ich nenne den Pakt für Pflege, die Stärkung des Verbraucherschutzes und die Aufstockung für Familienzentren. Das alles haben wir in weltpolitisch und finanziell angespannten Zeiten gemacht.

Natürlich: Zur Ehrlichkeit gehört es, dass in einer Koalition, noch dazu in einem Dreierbündnis, zu einzelnen Haushaltspunkten harte und hitzige Debatten geführt werden.

Woher sollen eigentlich die zusätzlichen 35 Millionen Euro kommen, die Sie dafür veranschlagen? Diese Summe hätte wohl selbst der frühere Finanzminister Görke am Ende einer Legislaturperiode nicht mehr gefunden.

(Beifall SPD - Walter [DIE LINKE]: Das sind keine zusätzli- chen Mittel! Sie müssen mal den Antrag lesen!)

Selbst, wenn es sie gäbe: Sie wissen ganz genau, dass eine Umstellung der Förderung der sozialen Infrastruktur von Antrags- und Projektbasis auf institutionelle Förderung von jetzt auf gleich nicht funktionieren würde.

(Beifall CDU - Walter [DIE LINKE]: Das sind keine zusätzli- chen Mittel!)

Sie fordern ja ausdrücklich, dass das in Form eines Sozialgesetzes zu geschehen habe.

Jetzt noch ein paar Anmerkungen zu dem Antrag, die im Besonderen meinem Kollegen Günter Baaske wichtig sind:

Wir bestätigen, dass es durchaus wichtig ist, Beratungsstellen, Mehrgenerationenhäuser, Familienzentren und andere soziale Einrichtungen flächendeckend im Land vorzuhalten. Auch Frauenhäuser sollten in jedem Landkreis etabliert sein. Dies gilt natürlich genauso für die Tafeln, deren Mittel von der Landesregierung erheblich aufgestockt wurden, ebenso für die Einrichtungen zur Pflegeberatung und für die offene Seniorenarbeit.

Auch hier gibt es dank des Pakts für Pflege seit fast vier Jahren einen erheblichen Mittelaufwuchs. Allein die Aufzählung macht einerseits deutlich, dass eine ganze Reihe dieser Einrichtungen weit von einer unsicheren Finanzierung entfernt sind, sie andererseits überhaupt nicht in der Finanzierungsverantwortung des Landes stehen, sondern diese in der Regel bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und Jugendhilfe, bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt.

Ich verstehe, dass einige Einrichtungen sich dennoch dauerhafte Finanzierungen ohne jedwede weitere Kontrolle und Überprüfung wünschen, um ihren Mitarbeitenden sichere Arbeitsplätze bieten zu können, die in etwa denen des öffentlichen Diensts entsprechen. Einerseits wird der öffentliche Dienst aber von den gewählten Abgeordneten in den unterschiedlichen politischen Ebenen - vom Gemeinderat bis zum Bundestag - kontrolliert, die jeweiligen Chefs der Verwaltung sind in politischer Verantwortung und auf Zeit gewählt. Andererseits wird die Freie Wohlfahrtspflege lediglich über Mittelverwendungszweckabrechnungen und Zuwendungsbescheide sowie gegebenenfalls über vereinbarte Erfolgskontrollen durch die Öffentlichkeit kontrolliert. Gegebenenfalls prüft das Finanzamt noch eine eventuelle Gemeinnützigkeit. Insofern ist es naheliegend, dass Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege ihre geleistete Tätigkeit abrechnen und damit die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Mittelverwendung in ein- bis mehrjährigen Zyklen nachweisen müssen, um weitere Mittel zu erhalten.

Allerdings werden die Zuwendungsgeber - hier meinen wir die Gemeinden und die Kreise - und auch das Land aufgefordert, die Bewilligungszeiten weit in das Vorjahr der Verwendung zu legen und für die Zukunft gelten zu lassen, um die Träger nicht im laufenden Haushaltsjahr mit einer unsicheren Finanzierung am langen Arm hängen zu lassen. Gerade hierbei gibt es noch viel zu tun - das wissen wir - und Zustände zu verbessern; daran arbeiten wir.

Wie ich schon zu Beginn meiner Rede ausführte, fordere ich Sie auf: Lassen Sie uns weiterhin offen und ehrlich debattieren. Es hilft den Trägern, Vereinen und Verbänden nicht, wenn wir uns mit Zahlen überbieten, Versprechungen machen, die in der Kürze der Zeit und vor allem in Zeiten klammer Kassen nicht zu realisieren sind. Wir lehnen diesen Antrag ab.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Dr. Berndt.

(Beifall AfD)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter der Überschrift „Solidarisches Brandenburg sichern und stärken - Solidaritätsgesetz jetzt“ fordert DIE LINKE in ihrem Schaufensterantrag erstens unter a), einen Solidaritätsfonds einzurichten, um die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in Brandenburg für mindestens fünf Jahre zu sichern, b) in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt drei Vollzeitkräfte für ein Frauenhaus bereitzustellen, c) jeder Tafel in Brandenburg jährlich

100 000 Euro zukommen zu lassen, d) jedem Landkreis und allen kreisfreien Städten Personal- und Sachkosten für die Seniorenarbeit zu erstatten und e) landesweite Vertretungsorganisationen im Land Brandenburg, deren Zahl und Namen niemand kennt, zu ermitteln und mit jeweils 50 000 Euro pro Jahr pauschal zu fördern.

Zweite Forderung der Linken ist, dass die Landesregierung all das, was hier genannt wurde, als „Brandenburgisches Solidaritätsgesetz“ bis zum Ablauf des 1. Quartals 2024 dem Landtag vorlegt.

DIE LINKE in der Nussschale - das kam mir in den Sinn, und ich glaube, auch zu Recht, denn DIE LINKE hat ja diesen Antrag priorisiert, und das spricht wohl sehr dafür, dass sich DIE LINKE in diesem Antrag besonders gut wiederfindet. Na, dann gucken wir uns einmal an, was wir in diesem Antrag finden:

Erstens finde ich: Wir sehen eine erhebliche Geringschätzung der Menschen, die die Steuern aufbringen, und eine peinliche Anbiederung an die Sozialindustrie. Der Antrag kümmert sich nicht im Geringsten um die Kosten all der Wohltaten, die ausgeteilt werden sollen. Frau Hildebrandt sprach von 35 Millionen Euro; eine zweistellige Millionensumme ist es in jedem Fall. Sollte es eine dreistellige Millionensumme sein, sehr geehrte Linke, bitte ich um Verzeihung.

Zweitens fällt Ihre vormundschaftliche Überheblichkeit auf, die sich als Fürsorglichkeit ausgibt. Zur Begründung für Ihren „Schlaraffenlandfonds“ schreibt die DIE LINKE - ich zitiere -: