Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Die Weidetierhaltung hat für uns in Brandenburg einen sehr hohen Stellenwert, weil sie zur Erhaltung unserer Kulturlandschaft beiträgt, weil es sich um eine artgerechte Tierhaltung handelt und weil sie einen großen Anteil an der Erhaltung der Artenvielfalt hat - insbesondere, wenn auf den prophylaktischen Einsatz von Antibiotika verzichtet wird. Deshalb begrüße ich die Initiative unserer bündnisgrünen Bundesumweltministerin Steffi Lemke, den Abschuss von Schaden stiftenden Wölfen zu vereinfachen.
Wie Wolfgang Roick schon berichtet hat, sieht der Vorschlag folgendermaßen aus: Für Wölfe in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen kann bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung für 21 Tage in einem Umkreis von 1 000 Metern unmittelbar erteilt werden. Eine vorherige DNA-Analyse soll nicht mehr nötig sein.
Dieser Vorschlag wird, wie schon gesagt wurde, derzeit von Bund und Ländern diskutiert, und wir können davon ausgehen,
Ich gehe weiterhin davon aus, dass dann auch unsere Brandenburgische Wolfsverordnung entsprechend geändert wird, um schadstiftende Wölfe schneller und ohne bürokratisches „Monsterverfahren“, wie unser Minister sagt, zu entnehmen. Damit wollen wir mehr Sicherheit für die Weidetierhalter und ihre Tiere schaffen.
Auch in der September-Sitzung war der Wolf hier im Plenum ein Thema. Im Nachgang zu unserer Ausschussreise nach Schweden liegt nun noch ein zweiter Antrag der AfD zum Thema Wolf auf dem Tisch. Wir wollen hoffen, werte AfD-Fraktion, dass Sie künftig nicht alle Themen im Doppelpack anbieten. Ich denke, das könnte man auch einfacher handhaben.
Wenn man sich das einmal genau anschaut: Im Kern geht es in diesem Antrag darum, die Jagd auf den Wolf generell zu eröffnen. Die AfD geht hier offensichtlich davon aus, dass der Wolf mit der Deklaration eines guten Erhaltungszustandes und der Aufnahme in das Jagdgesetz generell zum Abschuss freigegeben werden kann. Das ist nicht richtig -
Ingo Senftleben hat dazu bereits ausgeführt -, denn der Wolf unterliegt trotzdem dem Naturschutzrecht und ist nach Bundes- und EU-Recht weiterhin streng geschützt, und das aus guten Gründen, die ich hier jetzt nicht zum x-ten Male wiederholen will.
Der Wolf würde mit der Aufnahme ins Jagdrecht zu einem sogenannten Doppelrechtler werden und dem Jagdrecht sowie dem Naturschutzrecht unterliegen.
- Wenn Sie mir jetzt einmal zuhören würden, Herr Hünich, anstatt dauernd dazwischenzureden, würden Sie es vielleicht auch verstehen.
Konkret bedeutet das: Alle Maßnahmen zum Monitoring, zum Management, zur Forschung und zum Herdenschutz werden weiterhin von den Behörden durchgeführt, die für die Umsetzung des Naturrechtes zuständig sind.
Der Abschuss wäre weiterhin nur für den Einzelfall zu genehmigen, und diese Abschussgenehmigungen wären weiterhin von den unteren Naturschutzbehörden zu erteilen.
Natürlich sehe ich auch die Notwendigkeit, die Jägerschaft intensiv in das Wolfsmanagement einzubeziehen, aber eine Entnahme von Wölfen auf Basis des Jagdrechts ist nicht möglich - Ingo Senftleben hat dazu bereits ausführlich vorgetragen. Der Abschuss von Wölfen im Sinne einer sogenannten Schutzjagd
ist nur zu rechtfertigen, wenn von den Wölfen eine direkte Gefahr für die Weidetiere oder Menschen ausgeht. Die AfD schielt aber auf eine Lizenzjagd,
wie sie entgegen dem EU-Recht in Schweden durchgeführt wird - nicht umsonst ist dagegen ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig.
Das Ziel der schwedischen Lizenzjagd auf Wölfe ist es, die Anzahl der Wolfsterritorien dort zu vermindern, wo die Wolfsdichte am größten ist, und die Anzahl der Wölfe auf einem vom Menschen bestimmten, festgelegten Niveau zu halten.
Auch wenn die Ober- und Untergrenzen für die Wolfsbestände in Schweden mit Ergebnissen aus dem Monitoring unterfüttert werden: Es bleibt eine Jagd, die wissenschaftlich nicht begründbar ist, denn - und das beweisen auch die Zahlen aus Brandenburg -
wenn alle geeigneten Wolfshabitate besetzt sind, bleibt die Anzahl der Territorien in der Summe etwa gleich. - Wir haben nicht zu viele Wölfe. Wir haben aber zu viele Wölfe, die inzwischen gelernt haben, Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden - und um sie müssen wir uns kümmern, nicht um alle anderen.
Bei der Lizenzjagd in Schweden geht es vor allem darum, die Akzeptanz des Wolfes bei den Jägern und in der Bevölkerung zu fördern - das haben wir auch erfahren, als wir in Schweden waren -, aber das kann kein Grund für die Jagd auf eine streng geschützte Art sein. Thomas Domres hat zu den Zweifeln an der Bestandreduktion in Schweden ausgeführt, und ich kann mich diesen Ausführungen nur anschließen.
Ich fasse zusammen: Wir unterstützen den schnelleren, unkomplizierten Abschuss von schadstiftenden Wölfen zum Schutz der Weidetierhaltung, aber es gibt keinen wissenschaftlich begründeten Anlass, die Wolfsbestände aus anderen Gründen zu regulieren. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist angesprochen worden, dass momentan an unterschiedlichen Stellen Diskussionen über den Wolf geführt werden: Die EU-Kommission ist genannt worden; darüber hinaus war der Wolf Thema bei der letzten Agrarministerkonferenz und der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche. Auch die Umweltminister haben sich wiederholt mit dem Thema Wolf beschäftigt und werden sich im November wieder damit beschäftigen; dazu werde ich gleich mehr ausführen.
Die Vorschläge von Frau Lemke wurden sachkundig dargestellt, sodass ich darauf nicht weiter eingehen möchte. Aber ich möchte zusammenfassen: Allen Vorschlägen und Beschlüssen liegt der Gedanke zugrunde, dass der Wolf als streng geschützte Art an Akzeptanz verliert, wenn die Konflikte - insbesondere mit der Weidewirtschaft - nicht durch eine praxistaugliche und regional differenzierte Handlungsmöglichkeit zur Entnahme von schadstiftenden Wölfen reduziert werden können.
Die Zauberformel der Agrarminister genauso wie der Ministerpräsidentenkonferenz dafür lautet: regional differenziertes, europarechtskonformes Bestandsmanagement. Und wenn wir uns das einmal ein bisschen näher anschauen, stoßen wir sehr schnell auf Art. 16 Abs. 1 e) der FFH-Richtlinie, die bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt ist - wozu die Bundesumweltministerin unter anderem von den Agrarministern aufgefordert wurde.
„Sofern es keine anderweitige zufriedenstellende Lösung gibt und unter der Bedingung, daß die Populationen der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand“
„um unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß die Entnahme oder Haltung einer begrenzten und von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden spezifizierten Anzahl von Exemplaren bestimmter Tier- und Pflanzenarten […] zu erlauben.“
So, das haben Sie jetzt alle gehört, und jetzt wissen Sie auch, dass es eben nicht damit getan ist, zu sagen: Wir nehmen den Wolf ins Jagdrecht auf, und dann ist die ganze Geschichte erledigt.
Das wurde ja auch von mehreren anderen deutlich gesagt. Insofern geht es tatsächlich um den günstigen Erhaltungszustand, der in Art. 1 der FFH-Richtlinie definiert ist:
„Der Erhaltungszustand wird als ‚günstig‘ betrachtet, wenn aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, daß diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfristig weiterhin bilden wird“
- daran sehen Sie schon, dass nicht das Bundesland, sondern der natürliche Lebensraum der Maßstab ist, das sogenannte Verbreitungsgebiet -
„und das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird und ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern.“
Man kann also einen günstigen Erhaltungszustand eben nicht einfach durch eine politische Erklärung gewährleisten. Da kann der Landes- bzw. der Bundesjagdverband noch so viele Gutachten einreichen - sie sind alle nicht relevant. Relevant ist einzig und allein, was vom Bund an die EU übermittelt wird.
Die Umweltminister hatten frühzeitig - schon seit ich in der UMK bin - gefordert, dass der günstige Erhaltungszustand einmal definiert wird. Diesbezüglich erfolgte eine Beauftragung eines wissenschaftlichen Instituts - des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung Berlin -, das den Auftrag mit einer einjährigen Projektlaufzeit im März 2022 erhalten hat. Inzwischen liegen die entsprechenden Stellungnahmen vor, und es geht nun darum, dass die günstige Referenzpopulation gemessen wird.
Wir sind in Arbeitskreisen vertreten, wirken also an der Beurteilung mit, und momentan sieht es so aus - ich zitiere -: Die Erarbeitung des Entwurfs der Erhaltungszustandsbewertung erfolgt - wie auch in den vergangenen Berichtsperioden - durch die Fachgruppe der im Monitoring von Großraubtieren erfahrenen Personen der Bundesländer - dort sind wir Mitglied - gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz im September 2023. Hierfür soll der Referenzwert für die Größe der günstigen Referenzpopulation vorliegen. Für die Erarbeitung eines Entwurfs der Bewertung ist im Vorfeld des Treffens zudem die vollständige Übermittlung der Daten aus dem Monitoring durch die Länder notwendig.
Nach Erstellung des Berichtsentwurfs soll dieser inklusive aller Parameter zunächst der Bund-Länder-AG vorgestellt werden; hierfür war ein Treffen im Oktober - jetzt ist es der 2. November - vorgesehen. Im Anschluss soll noch vor der 101. UMK - vom 29.11. bis 01.12.2023 - eine Sitzung der Staatssekretäre stattfinden.