Protocol of the Session on October 18, 2023

Meine Damen und Herren, es geht Ihnen interessanterweise auch gar nicht darum, generell Parkplätze vor dem städteplane

rischen Wahnsinn von klimaideologischen Autohassern zu schützen, es geht Ihnen auch nicht darum, frühzeitig ein starkes Zeichen gegen die politisch verordneten Bestrebungen nach autofreien Städten zu setzen, sondern Ihnen geht es einzig und allein darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein vornehmlich kommunales Wahlkampfthema auf Landesebene zu bespielen. Das ist - das gestehe ich gerne ein - durchaus clever. Was mich jedoch erstaunt, ist die immer schlechter werdende Qualität, mit der Sie zu Werke gehen - und ein Beispiel haben wir ja gerade mit der Kurzintervention wahrgenommen.

Der heutige Antrag - besser gesagt: dieser Gesetzentwurf - wirft so eindeutige Fragen auf, dass ich mich wiederum frage, ob Sie sich mit dem Entwurf überhaupt noch im Bereich dessen bewegen, was uns allen als freiheitlich-demokratische Grundordnung bekannt ist.

Aus Sicht meiner Fraktion greifen Sie mit Ihrem Entwurf unverhältnismäßig in das Eigentumsrecht nach Artikel 14 Grundgesetz ein, ebenso wie in Artikel 41 der brandenburgischen Landesverfassung.

In Ihrer schriftlichen Begründung beziehen Sie sich nahezu durchgehend auf die sogenannten DDR-Garagen, um die es Ihnen auch schon im Mai und im Juni ging. Nach Ihrem Entwurf sollen aber alle Stellplätze und Garagenanlagen unter Ihre neuen Regelungen fallen. Sie wollen Kommunen, aber auch Privateigentümer in die Pflicht nehmen, unabhängig davon, ob es sich tatsächlich um DDR-Garagen mit Originalverträgen von vor Oktober 1990 oder um erst viel später geschaffene Flächen handelt. Sie begründen nicht, wie Sie auf die Mindestanzahl von fünf Plätzen kommen, ab denen die Regelung greifen soll. Sie begründen auch mitnichten, wie der genannte Radius von 250 m zustande kommt. Es sind offenbar rein willkürlich gewählte Größen ohne jegliche nachvollziehbare Festsetzung.

Begriffe sind nicht definiert - ein Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, auf den besonders Ihre Fraktion, vor allem der Kollege Dr. Zeschmann, in den Ausschüssen regelmäßig und immer wieder - aus meiner Sicht zu Recht - pocht und den sie anspricht.

(Hünich [AfD]: Ehrlich?)

Was bedeutet zum Beispiel - jetzt gehen wir einmal konkret auf Ihren Gesetzentwurf ein - die Formulierung „ausreichend sicher benutzbare und öffentliche Stellplätze“? Wie ist „ausreichend sicher“ definiert?

Außerdem ist es sehr fraglich, mit welcher Begründung nach Ihrem Entwurf der Privateigentümer eines Parkplatzes mit vielleicht acht oder zehn Plätzen dazu verpflichtet werden kann, dafür Sorge zu tragen, dass an irgendeiner anderen Stelle, eventuell sogar auf fremdem Grund, Ersatzstellflächen geschaffen werden, wenn er zum Beispiel plant, sein Land mit Wohnungen zu bebauen.

Alles in allem, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Entwurf absolut fragwürdig, handwerklich unglaublich schlecht gemacht und muss aus diesen Gründen von meiner Fraktion abgelehnt werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Wir kommen zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für sie spricht Frau Abgeordnete Walter-Mundt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER befasst sich mit den vielen DDR-Garagen in unseren Wohngebieten und dem künftigen Umgang damit. Konkret wollen Sie mit Ihrem Vorstoß eine Änderung der Brandenburger Bauordnung erwirken. Damit wollen Sie sicherstellen, dass im Falle eines Rückbaus von DDR-Garagen ausreichend Ersatzstellplätze in der Nähe geschaffen werden.

Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung Ihres Ansinnens stellt sich uns ganz klar die Frage: Warum kommen Sie mit dieser Idee jetzt um die Ecke, nachdem wir die Brandenburger Bauordnung bereits zweimal beraten und diskutiert haben? Ich sage Ihnen jetzt schon: Ein drittes Mal wird es in dieser Legislaturperiode sicherlich nicht geben!

(Beifall CDU sowie des Abgeordneten Raschke [B90/GRÜNE])

Somit kommt diese Initiative zu spät.

Kommen wir nun aber zu den inhaltlichen Punkten Ihrer Initiative, auf die ich kurz eingehen werde. Richtig ist, dass wir in unseren Städten und Gemeinden noch eine Vielzahl von Garagenkomplexen aus DDR-Zeiten haben. Richtig ist auch, dass sich die Kommunen Gedanken darüber machen, was sie damit zukünftig tun, wie sie damit umgehen. Denn gerade mit Blick auf die Stadtentwicklung und den Umbau von Plattenbausiedlungen mit ihrer Attraktivität, die sie nicht besitzen, werden die DDR-Garagen sicherlich deutlich stärker in den Fokus rücken. Nicht nur finden viele Menschen sogenannte Garagenhöfe nicht ansehnlich, sondern diese nehmen auch viel Fläche weg. Vor allem aber sind sie technisch und funktional aus der Zeit gefallen, denn die meisten Autos sind inzwischen größer und breiter. Auch mit Blick auf E-Mobilität wird es problematisch; ich will das einmal bildlich veranschaulichen: Wenn ich mir einen VW Golf mit Elektroantrieb kaufe, werde ich mir mit Sicherheit keine DDR-Garage zumuten, weil das sicherlich nicht in dem Maße funktionieren wird.

Es liegt vor allem in der Hand der Kommunen, wie sie mit den Garagen umgehen. Aber auch die Eigentümer - und nicht wir hier im Landtag - haben darüber zu entscheiden, was mit diesen Flächen passiert: ob daraus irgendwann alternativ woanders Parkhäuser hervorgehen, ob man an der Stelle Wohnungsbau mit Tiefgaragen oder doch lieber Kitas und Schulen oder eine Grünfläche entwickelt. Fest steht: Die DDR-Plattenbausiedlungen werden ihr Gesicht weiter verändern, und viele Flächen mit DDR-Garagen könnten zukünftig anders genutzt werden.

Damit sehe ich jedoch nicht das angesprochene Problem, dass die Menschen nirgendwo mehr ihre Autos parken können. Warum? Das möchte ich Ihnen kurz erläutern. Es gibt Stellplatzsatzungen in den Kommunen, die hier konkrete Vorgaben machen. Es gibt aber auch örtliche Kommunalpolitik und kluge Köpfe in der Verwaltung, die sich darüber Gedanken machen und sich damit auseinandersetzen, an welcher Stelle Parkraum geschaffen wird und wo nicht. Es ist nicht die Aufgabe des Landes, die Quartiersentwicklung der Kommunen im Detail zu planen, festzulegen

und zu regulieren. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, die mögliche Nachnutzung von Garagenkomplexen zu verhindern und ins Eigentumsrecht einzugreifen.

(Beifall CDU sowie der Abgeordneten Vogelsänger [SPD] und Raschke [B90/GRÜNE])

Auch bei dem Radius von 250 m, den ich Ihrem Entwurf entnehme, habe ich mich gefragt: Wie kommen Sie darauf? Was reißen wir an der Stelle dann ab? Allein wenn man nach Oranienburg schaut, stellt man fest, dass ringsum Wohneinheiten sind. Wie soll man das lösen? Also würde ich gern noch einmal die Frage stellen - vielleicht können Sie sie mir im Nachgang beantworten -, wie Sie auf die 250-Meter-Regelung kommen.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Mit dem sogenannten Schuldrechtsanpassungsgesetz aus dem Jahr 1994 hat der Gesetzgeber bereits eine faire und praktikable Übergangslösung gefunden. Somit werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. Für sie spricht Herr Abgeordneter Büttner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen und auch alle Zuschauerinnen, sei es hier im Saal oder am Livestream! Kollege Stefke, ja! Ja, ich habe den Gesetzentwurf gelesen; denn mir wird aus Ihrer Fraktion manchmal das Gegenteil unterstellt - selbstverständlich nicht von Ihnen. Und ja, ich habe ihn sogar mehrfach gelesen. Ich möchte jetzt nicht der Versuchung anheimfallen, hier möglicherweise alle Argumente, die bereits gebracht wurden - und zwar von allen Fraktionen -, zu wiederholen.

Ja, ich kann Ihre Sorge tatsächlich verstehen. Wir alle kennen das doch - zumindest diejenigen, die als Stadtverordnete oder Gemeindevertreter kommunalpolitische Verantwortung tragen -: Wenn Sie auf die Idee kommen, zu schauen, wo Sie möglicherweise neue Wohngebiete ausweisen, fällt Ihr Blick gern auf Garagenkomplexe; denn - wie in meiner Heimatkommune - umgeben von Landschafts- und Naturschutzgebieten haben Sie wenige Möglichkeiten einer wohnungspolitischen Entwicklung, die Sie irgendwie steuern können, ohne dass Sie Garagenkomplexe wegnehmen. Gleichzeitig wissen Sie, dass, wenn Sie als Stadtverordneter die Diskussion über Garagenkomplexe führen, ein lauter Aufschrei von denen kommt, die sie nutzen. Ich verstehe also Ihr Anliegen. Ihre Lösung aber, Herr Kollege Stefke - es tut mir leid -, sehe ich nicht als Lösung.

Ich will Ihnen das erklären, ohne nun wirklich alles zu wiederholen - aber was soll ich denn machen?

(Lachen des Abgeordneten Münschke [AfD])

Ein bisschen was muss ich ja sagen, und meine Zeit würde ich auch gern nutzen; da bin ich etwas eitel.

Zum Ersten - es ist von Kollegin Walter-Mundt bereits angesprochen worden -: Meine Güte! Wir haben die Bauordnung schon zweimal geändert. Jetzt kann man sagen: Na und? Dann gehen wir sie ein drittes Mal an. - Aber wissen Sie, was mich ärgert? Wir als Linksfraktion haben, Kollegin Vandre hat genau das, was Sie vorhin gesagt haben, auf das Tableau gehoben: Wir haben die Problematik des zunehmenden Verkehrs in unseren Städten, und wir müssten uns dieses Problem insgesamt im Rahmen der Bauordnung einmal anschauen. Das wollten wir im Rahmen der Änderung der Bauordnung machen, aber: Auch Kollege Dr. Zeschmann war dagegen. Insofern brauchen wir die Bauordnung jetzt tatsächlich nicht mehr anzufassen; ich glaube, das hat sich erledigt.

Viel schwerwiegender ist aber - was ich tatsächlich auch sehe, Kollege Stefke -, dass wir hier sehr maßgeblich in kommunales Recht, in die kommunale Bauleitplanung eingreifen. Wir nehmen den kommunalen Gebietskörperschaftsvertretungen quasi ein Stück weit ihre Möglichkeiten weg, in ihrer eigenen Kommune zu agieren - und ich finde, das ist genau der falsche Weg. Das dürfen wir nicht machen.

(Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Im Übrigen: Wenn ich mir das so anschaue, stelle ich fest, dass Ihr Gesetzentwurf auch Konnexität auslöst. Wir eröffnen also für den Landeshaushalt auch noch ein nicht zu bezifferndes schwarzes Loch,

(Lachen des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

bei dem man nicht weiß, was man einstellen soll, weil niemand weiß, wie Kommunen möglicherweise darauf reagieren.

Viel schwieriger ist aber - Frau Kollegin Walter-Mundt hat das, glaube ich, gerade gesagt -: Wo sollen wir eigentlich hin? - Selbst wenn ich jetzt auf die Idee käme, zu sagen: „Okay, ich finde das in Ordnung“, habe ich bei einem Umkreis von 250 m - ich frage jetzt nicht auch noch einmal, wie Sie auf 250 m oder die fünf Stellplätze gekommen sind, denn das werden Sie sicherlich erklären - überhaupt keine Möglichkeit, in einem relativ dicht bebauten Raum, der von LSG und NSG umgeben ist, irgendwie Ersatzparkflächen zu schaffen.

Man kann das alles wollen - wir wollen es nicht, wie Sie es vorgeschlagen haben -; das ist ja auch in Ordnung.

Letztlich - und da trennen sich wirklich die politischen Auffassungen -: Ich glaube auch nicht, dass wir jedem, der eine Wohnung hat, unmittelbar einen Parkplatz zur Verfügung stellen müssen. Ich glaube, im Rahmen der Verkehrswende können wir uns diesbezüglich alternative Modelle überlegen. Im Übrigen hat niemand - niemand! - einen Anspruch auf einen immer kostenfreien öffentlichen Parkplatz irgendwo in diesem Land, nur weil er ein Auto hat. - Ja, das kann man anders sehen; das ist in Ordnung. Wir sehen es so.

Deswegen ist Ihr Gesetzentwurf insgesamt weder zielführend - schon gar nicht, wenn ich mir anschaue, was er für die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen bedeuten würde - noch in Bezug auf den Haushalt des Landes in irgendeiner Art und Weise umsetzbar. Insofern kann ich Ihnen leider nicht in Aussicht stellen, dass wir einer Überweisung zustimmen werden. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und CDU sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abgeordneter Klemp.

(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE)

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Heute reden wir über das von BVB / FREIE WÄHLER vorgelegte Garagen-abreißen-verbieten-Gesetz.

(Heiterkeit der Abgeordneten Petra Budke und Da- mus [B90/GRÜNE])

Obwohl: Es bezieht sich ja nicht nur auf Garagen, sondern auf Stellplätze im Allgemeinen. Vor allem bezieht es sich nicht nur auf die sogenannten DDR-Garagen, wie Sie uns in Ihrer Einbringung wieder haben suggerieren wollen, sondern auf Stellplatzanlagen jedweder Art - unabhängig davon, ob sie öffentlich oder nichtöffentlich zugänglich sind, ob sie in privatem oder in öffentlichem Eigentum sind.

Interessant ist, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf zwar in der Lösungsbeschreibung feststellen: „Werden bei der Prüfung negative Folgen für die Parkplatzsituation festgestellt, sind weggefallene Stellplätze durch Ersatzparkraum zu kompensieren“, dies aber im Gesetz überhaupt nicht normieren. Das Gesetz ist also tatsächlich ein reines Verbotsgesetz - und das bei einer Partei, die Verbote verbieten will! Da müssten Sie sich ja quasi gleich selbst verbieten.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU - Hei- terkeit der Abgeordneten Poschmann [SPD], Münschke und Kubitzki [AfD])

Aber Spaß beiseite: Sie reden von DDR-Garagen und treffen doch mit Ihrem Gesetzentwurf letztendlich alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellflächen. Ich gebe Ihnen einmal folgendes Beispiel: In Oranienburg gibt es in der Willy-Brandt-Straße ein unbebautes Grundstück in Laufentfernung zum Bahnhof. Vor vielen Jahren hat sich der Eigentümer gesagt: Okay, ich baue hier Stellplätze, setze eine Schranke davor und nehme Geld fürs Parken.

(Münschke [AfD]: Super!)