Vielen Dank, Kollege Lakenmacher. - Als Nächster spricht der Abgeordnete Büttner für die Fraktion DIE LINKE zu uns. Bitte schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste! Wir sind uns, glaube ich, völlig einig in diesem Haus: Das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg kann nicht hoch genug geschätzt werden. Mehr als 30 000 Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren, aber auch die Mitglieder des Brand- und Katastrophenschutzes und des Technischen Hilfswerks leisten einen unverzichtbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank. Deswegen ist es auch gut und wichtig, dass wir im Parlament unseres Landes dieses ehrenamtliche Engagement immer wieder loben und darüber diskutieren, aber eben auch wichtige politische Maßnahmen auf den Weg bringen, die dieses Ehrenamt unterstützen.
Die Koalition aus SPD und Linken hatte im vergangenen Jahr das Prämien- und Ehrenzeichengesetz auf den Weg gebracht. Bei der Jubiläumszahlung ging es um eine wichtige, wenn auch symbolische Ehrung der Kameradinnen und Kameraden, die langjährige Dienste geleistet haben. Das war und ist ein wichtiges Gesetz und trägt der Bedeutung des Ehrenamts für Brandenburg Rechnung, auch wenn wir wissen, dass es sich um eine symbolische Ehrung handelt, denn den Aufwand und das persönliche Engagement der Kameradinnen und Kameraden kann sowieso keiner erkaufen.
Nun hat die Koalition einen Antrag vorgelegt, um ein einheitliches und softwarebasiertes Erfassungssystem einzuführen, da es landesweit einen Flickenteppich von Methoden der Erfassung der aktiven Dienstzeiten in den Einsatzabteilungen gibt. Diese Vereinheitlichung begrüßen wir als Linksfraktion sehr, da es bei der Prämienzahlung um Gerechtigkeit im ganzen Land geht und die unterschiedliche Erfassung nicht zu dieser Gerechtigkeit beiträgt. Deswegen wird die Linksfraktion diesem Antrag zustimmen. Erlauben Sie mir allerdings zu fragen, warum es dazu eigentlich eines Antrags bedarf.
Im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift bzw. einer Verordnung hätte diese Vereinheitlichung längst durchgeführt werden können. Dem ehemaligen Minister hat es aber offensichtlich ausgereicht, noch bis zum letzten Tag im Amt die Ehrenurkunden für die Kameradinnen und Kameraden zu unterschreiben, wie ich letztens bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Templin zur Kenntnis nehmen konnte. An der Vereinheitlichung der Dienstzeiterfassung hatten er und seine damalige Staatssekretärin offensichtlich nicht so ein Interesse,
und das, obwohl das Thema ja nicht neu ist. Die Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren haben das ja immer wieder gesagt, übrigens genauso, wie die freiwilligen Feuerwehren dringend mehr Fortbildung in der Landesstelle und Technischen Einrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes benötigen - auch ein Thema, auf das wir und Sie mit Sicherheit auch immer wieder angesprochen werden. Wir brauchen auch Fortbildungen, bei denen die Möglichkeit besteht, sie dezentralisiert durchzuführen, damit die Kameradinnen und Kameraden nicht immer bis nach Eisenhüttenstadt fahren müssen. Auch das ist ein Thema, das Sie vor Ort sicherlich immer wieder hören.
Ebenfalls ein Thema ist eine einheitliche Schutzbekleidung für die unterschiedlichen Wehren. Dieser Flickenteppich, der immer und immer wieder zu Unruhen in den Einsatzabteilungen führt, muss beseitigt werden.
Meine Damen und Herren, der ehemalige Innenminister Schröter hat in der Debatte Anfang 2019 auf die Erfolge des kommunalen Investitionsprogramms hingewiesen. 35 Millionen Euro wurden im KIP allein für die Feuerwehrgerätehäuser aufgewendet. Umso schlimmer und bedauerlicher ist es, dass diese Koalition das wichtige kommunale Investitionsprogramm nicht fortführen will. Damit schwächt sie die Kommunen und auch die freiwilligen Feuerwehren.
Es geht - das sollte uns allen bewusst sein - bei der Stärkung der freiwilligen Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und des Technischen Hilfswerks um mehr als den Erlass einer Rechtsvorordnung, den die Landesregierung im Geschäft der laufenden Verwaltung auf den Weg hätte bringen können. Es geht um den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Wehren, um die personelle Stärke der Wehren und eine bessere technische Ausstattung, und daran sollten wir alle arbeiten. - Vielen Dank.
Wir fahren in der Rednerliste fort. Es folgt nun der Abgeordnete Klemp, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Meine Damen und Herren! Über 38 000 Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren, über 1 400 aktive Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes und fast 900 ehrenamtliche Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks bilden das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes in unserem Land.
Herr Möller, wenn Sie Ihre Rede vorbereiten, schauen Sie vielleicht vorab einmal ins Gesetz und eignen sich etwas Sachkunde an. Wenn Sie § 9 Abs. 2 lesen, erkennen Sie: Das Technische Hilfswerk ist in die Maßnahmen, über die wir hier reden, absolut eingeschlossen.
Dieses ehrenamtliche Engagement von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und THW kann man gar nicht hoch genug schätzen. Deshalb hat der Landtag vor einem knappen Jahr einstimmig das Prämien- und Ehrenzeichengesetz verabschiedet. Richtig so! In einer Gesellschaft, von der oft gesagt wird, jeder sei sich selbst der Nächste, setzen diese Menschen ein entgegengesetztes Zeichen. Sie investieren ihre Freizeit freiwillig für die Allgemeinheit. Sie sind da, wenn andere sie brauchen, auch wenn sie gerade etwas anderes vorhatten. Sie lassen alles stehen und liegen, wenn Not an der Frau ist.
Das gilt für die freiwilligen Feuerwehren, es gilt aber auch für die im Katastrophenschutz engagierten Hilfsorganisationen, die zwar nicht im wahrsten Sinne des Wortes im Feuer stehen, aber auch den vollen Einsatz fordern, ob es die Bäckerin ist, die den Krankenwagen fährt, oder der Kfz-Mechaniker, der mit dem THW in ein Erdbebengebiet dieser Welt unterwegs ist.
Nicht zu vergessen sind die psychischen Belastungen, denen sich diese Menschen aussetzen. Wer als Einsatzkraft zu einem schweren Motorradunfall gerufen wird, bringt diese Bilder abends mit nach Hause. Ich glaube, mehr muss ich dazu nicht ausführen.
Diese Menschen verdienen unsere höchste Anerkennung. Das lässt sich nicht allein in Form von Prämien, Zuschüssen und Medaillen ausdrücken, und doch sind Ehrungen und Unterstützungen dieser Art wichtig.
Meine Damen und Herrn, die Herausforderungen werden leider zunehmen. Durch den Klimawandel sind unsere Wälder bedroht wie nie zuvor. Mein Heimatlandkreis Oberhavel hat wegen der zunehmenden Häufigkeit und Schwere von Waldbränden jüngst fünf zusätzliche Feuerwehrfahrzeuge beschafft. Aber die Fahrzeuge allein helfen nicht, denn dazu braucht es die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren.
Eine Woche nach dem Terrorakt von Hanau mag man sich nicht ausmalen, welche Katastrophen uns noch drohen, wenn die Radikalisierung Rechtsextremer weiter voranschreitet. Deshalb müssen wir nicht nur den politischen Brandstiftern klar entgegentreten und energisch gegen die Täter vorgehen, sondern auch einen leistungsfähigen Katastrophenschutz haben. Den kann es nur auf Basis von freiwilligen Helferinnen und Helfern geben.
Wir alle wissen, dass die Gewinnung von ehrenamtlichen Einsatzkräften für dauerhaftes Engagement in den vergangenen Jahren schwieriger geworden ist, nicht unbedingt, weil die Leute keine Lust mehr haben, sondern aus ganz handfesten Gründen. Viele Menschen arbeiten heute nicht mehr an ihrem Wohnort, sondern pendeln zur Arbeit. Damit stehen sie tagsüber oft nicht mehr für einen Einsatz zur Verfügung. An ihrem Arbeitsort gehören sie aber nicht zur Feuerwehreinheit und können deshalb dort auch nicht eingesetzt werden.
Auch wenn ländliche Räume Einwohner verlieren, fällt es schwer, die Einsatzbereitschaft dort abzusichern. Aber es gibt Lichtblicke. Die ländlichen Räume werden wieder attraktiv. Wo die Rahmenbedingungen stimmen und die Kommunalpolitik geschickt agiert, ist die Bevölkerungsabnahme gestoppt, können ländliche Gemeinden auch wieder wachsen. Neue Formen von Wohnen und Arbeiten bringen Menschen aufs Land, Menschen, die auch als Freiwillige für den Brand- und Katastrophenschutz gewonnen werden können.
Und noch etwas: Neben dem Lob auf die Helferinnen und Helfer darf auch das Lob auf die Arbeitgeber nicht zu kurz kommen, die sie für die ehrenamtlichen Dienste freistellen und damit ehrenamtliches Engagement unterstützen. Sie haben verstanden, dass sie Teil der Gesellschaft sind, dass Brandschutz zwar bei uns eine Selbstverständlichkeit ist, aber nur mit Menschen funktioniert, die ihn tragen. Das musste an dieser Stelle gesagt werden.
Aus diesen Gründen ist das Prämien- und Ehrenzeichengesetz im vergangenen Jahr von diesem Hohen Haus beschlossen worden. Was die Koalitionsfraktionen hier heute beantragen, ist aber eigentlich ein Digitalisierungsprojekt. Schließlich geht es um die Vereinfachung eines Verwaltungsprozesses durch eine softwarebasierte Erfassung und Weiterleitung der für die Gewährung von Prämien- und Ehrenzeichen notwendigen Voraussetzungen an das Innenministerium. Es ist nämlich schön, wenn den Ehrenamtlichen Prämien und Zuschüsse zukommen, die ihnen zustehen.
Wenn aber andererseits genau in diesen Bereichen für die Organisation der Ehrung Stunde um Stunde aufgewendet werden muss, um die daraus resultierenden Verwaltungsverfahren abzuwickeln, dann haben die, die nach ihrer Freizeit ihre knappe Zeit für die Allgemeinheit opfern, noch mehr zu tun oder - schlimmer noch - müssen anstatt Übungen abzuhalten oder zu organisieren, Technik zu pflegen oder tatsächlich anzupacken, über Formularen brüten. Das gilt für die freiwilligen Wehren gleichermaßen wie für die Hilfsorganisationen. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein! Deshalb muss es hier eine Vereinfachung geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Retten, Löschen, Bergen, Schützen - für diese Aufgaben opfern die Kameradinnen und Kameraden ihre Freizeit und setzen sich Gefahren aus. Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte erfüllen eine unverzichtbare Aufgabe für die Gesellschaft.
Ohne diese ehrenamtliche Tätigkeit könnten die Träger des Brandschutzes - die Städte und Gemeinden - den Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg nicht absichern. Die ehrenamtliche Tätigkeit bildet eine wichtige Grundlage unseres Zusammenlebens, und die Würdigung dieses Ehrenamtes verdient höchste Anerkennung.
Seit 2019 können ehrenamtliche Feuerwehrleute in den Einsatzabteilungen nach dem Prämien- und Ehrenzeichengesetz eine jährliche Aufwandsentschädigung von 200 Euro erhalten. Darüber hinaus erfolgt alle zehn Jahre eine materielle Anerkennung in Höhe von 500 Euro.
An der Verwaltung soll die Auszahlung der Gelder nicht scheitern, sagten die Träger des Brandschutzes, also Bürgermeister, Amtsdirektoren, Landräte; denn die Kameradinnen und Kameraden sind bekannt. Außerdem zahlen wir aus den Kommunen selbst weitere Aufwandsentschädigungen an die Kameraden der Feuerwehr.
Und doch wird dieser Antrag damit begründet, dass das Antragsverfahren und die notwendige Erfassung der aktiven Dienstzeiten in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren in den Landesverwaltungen zu einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung geführt haben. Die Landesregie
rung solle daher aufgefordert werden, eine einheitliche softwarebasierte Erfassungsmethode einzuführen und den kommunalen Aufgabenträgern zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung zu stellen. Es geht also gar nicht darum, wie die Überschrift des Antrags suggeriert, die freiwilligen Helferinnen und Helfer zu entlasten, sondern darum, die Arbeitsbelastung für die Landesregierung zu verringern.
In den §§ 11 bis 14 des Prämien- und Ehrenzeichengesetzes ist das Verfahren geregelt. Bewilligungsbehörde ist das für Brandschutz zuständige Ministerium. Das für Brandschutz zuständige Mitglied der Landesregierung kann die Aufgabe im Wege der Rechtsverordnung auf eine nachgeordnete Behörde oder Einrichtung übertragen.
Mit der Verordnung vom 7. Mai 2019 hat der Minister des Innern und für Kommunales die Aufgaben der Bewilligungsbehörde auf die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz in Eisenhüttenstadt übertragen. Die Verwaltungsvorschrift vom 16. September 2019 regelt die Kriterien der Geltendmachung, das Antragsverfahren und die Zahlung des Zuschusses zum Aufwendungsersatz von maximal 200 Euro je Kameraden detailliert. Die entsprechenden Anlagen - also Sammelanträge für die Gewährung der Zuschüsse für die Träger des Brandschutzes, für die kreisfreien Städte oder für den Landkreis - sind dieser Verwaltungsvorschrift beigefügt. Geregelt ist auch der Zuschuss zum Aufwandsersatz für ehrenamtlich Mitwirkende in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Technischen Hilfswerkes entsprechend § 13 Abs. 2.
Ganz persönlich freue ich mich darüber, dass auch die ehrenamtlichen Notfallseelsorger und -seelsorgerinnen nach diesem Gesetz einen Zuschuss in Höhe von 200 Euro als Aufwandsentschädigung erhalten.
Am 6. Februar dieses Jahres kündigte der Minister des Innern und für Kommunales das elektronische Verfahren zur Datenübermittlung bei der Beantragung von Zuschüssen zum Aufwandsersatz an, das vom Zentraldienst der Polizei kurzfristig zur Verfügung gestellt werden soll. Auf der Webseite der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz wird dann eine speziell formatierte Excel-Datei zur Verfügung gestellt, in der die erforderlichen Daten zu den Personen, für die die Anträge gestellt werden, über eine Eingabemaske einzupflegen sind. Die Anlagen zur Verwaltungsvorschrift werden automatisch ausgefüllt und sind nur noch vom Hauptverwaltungsbeamten bzw. den Regionalstellenleitern zu zeichnen. Die Aufforderung in diesem Antrag, eine landesweit einheitliche und softwarebasierte Erfassungsmethode einzuführen und den kommunalen Aufgabenträgern zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung zu stellen, läuft ins Leere; denn die entsprechenden Verwaltungsentscheidungen sind schon getroffen und die Umsetzung ist veranlasst. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tausende Brandenburgerinnen und Brandenburger sind ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz aktiv. Dem Dank, den jeder Redner vor mir schon ausgesprochen hat, wollen wir uns als Landesregierung ausdrücklich anschließen. Ihr Engagement ist selbstlos und ein Gewinn für uns alle.
Das im letzten Jahr in Kraft getretene Prämien- und Ehrenzeichengesetz würdigt diesen Einsatz und ist ein Zeichen der Wertschätzung. Gleichzeitig haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Verfahren für die Gewährung der Prämien und der Aufwandsentschädigung geprüft und vereinfacht werden; denn auch uns ist aufgefallen, dass die Umsetzungsfragen bisher nicht befriedigend gelöst sind. Wir haben festgestellt, dass der Aufwand für das jetzige Verfahren nicht nur für die Aufgabenträger, sondern auch für die Landesfeuerwehrschule als Bewilligungsbehörde mit einem enormen Aufwand verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund haben wir in Zusammenarbeit mit dem Zentraldienst der Polizei bereits begonnen, in einem ersten Schritt - einem ersten Schritt übrigens, Frau Kollegin - ein vereinfachtes elektronisches System zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen. Das ist in der Tat ein relativ einfaches Excelbasiertes System. Es dient der Übermittlung und Verarbeitung der Daten für den Zuschuss zum Aufwandsersatz.
Der vorliegende Antrag geht jedoch zu Recht darüber hinaus und soll gleichzeitig die freiwilligen Feuerwehren bei der Mitgliederverwaltung unterstützen. Ich denke, dass wir gut beraten sind, zunächst mit den zuständigen Aufgabenträgern die konkreten inhaltlichen Bedarfe abzustimmen. Für die Gewährung der Leistung ist die Erfassung der Dienstzeiten notwendig. Eine Software zur automatisierten Mitgliederdatenverwaltung