Für die Länder ergeben sich aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen geht es um die als Soll-Vorschrift im Aufenthaltsgesetz ausgestaltete Verpflichtung der Länder zur Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde, die für Visaverfahren von Fachkräften und ihren Familienangehörigen zuständig ist. Insbesondere geht es darum, die Einreise in einem beschleunigten Verfahren, im sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz, zu ermöglichen. Zum anderen geht es um die Gestaltung der Zusammenarbeit mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung - ZSAB - nach § 421b Sozialgesetzbuch III, die im Ausland befindliche Personen bei der Berufsanerkennung unterstützt. Diese Stelle wurde bei der Bundesagentur für Arbeit in Bonn zum 1. Februar 2020 eingerichtet.
Brandenburg beabsichtigt, einen Landrat bzw. einen Oberbürgermeister als allgemeine untere Landesbehörde mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Ausländerbehörde zu betrauen. Erforderlich ist dazu eine Rechtsverordnung, die das Innenministerium zurzeit vorbereitet. Dabei muss insbesondere eine Kostenerstattungsregelung vorgesehen werden. Erste Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden haben bereits stattgefunden. Bis zur Einrichtung der Zentralen Ausländerbehörde, die etwa bis Mitte des Jahres erfolgen soll, sind ab dem 1. März 2020 für Visaverfahren von Fachkräften und ihren Familienangehörigen die kommunalen Ausländerbehörden
zuständig. Hierfür hat das MIK Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums verbindlich vorgegeben und die Beschäftigten der Ausländerbehörden auch zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz schulen lassen.
Mit Blick auf die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung wird der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund, in dem Fall dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit, also diesen drei Partnern, angestrebt. Der länderspezifisch größte Gestaltungsraum, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglichst wirkungsvoll zum Leben zu erwecken, liegt in der regionalen Umsetzung dieser zentralen Servicestelle. Und hier ist vorgesehen, dass wir bis zum Mai mit eigenen Konzepten auch alle notwendigen Gespräche geführt haben, um dann auch hier in diesem Haus darüber berichten zu können, wie wir das optimal für Brandenburg einrichten wollen. Hierzu hat bereits eine Ressortbesprechung unter Einbeziehung der landesunmittelbar anerkennenden Stellen und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit stattgefunden. Unter Berücksichtigung der noch erforderlichen Abstimmungsprozesse sowohl im Land als auch im Bund ist der Abschluss der Vereinbarung etwa zeitgleich, nämlich voraussichtlich bis Mai/Juni, zu erwarten.
Insgesamt lässt sich somit festhalten, dass wir uns in Brandenburg bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf einem guten Weg befinden, die Spielräume, die uns das Gesetz bietet, so gut wie möglich ausgestalten wollen und bis zum Mai an der Stelle hier auch mit konkreten Maßnahmen vorstellig werden können. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 59 (Einberufung des Nachhaltigkeitsbeirates) stellt die Abgeordnete Hiekel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Unsere Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, den Nachhaltigkeitsbeirat des Landes Brandenburg wiedereinzurichten. Dieser soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Jugend, Zivilgesellschaft, Verbänden, Wirtschaft und kommunaler Ebene zusammensetzen. Der Nachhaltigkeitsbeirat hat die Aufgabe, die Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie unseres Landes und deren Ausrichtung an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu begleiten. Und natürlich soll dieser Beirat die Landesregierung bei der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsziele beraten und über die Erfüllung dieser Ziele berichten.
Für die Unterstützung des Nachhaltigkeitsbeirates soll eine Koordinierungsstelle bei der Staatskanzlei mit einer auskömmlichen Personalausstattung eingerichtet werden.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand zur Einrichtung des Nachhaltigkeitsbeirates und der dazugehörigen Koordinierungsstelle?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Frau Schneider. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Hiekel, Sie haben es gesagt, die Koordinierungsstelle und der Nachhaltigkeitsbeirat sind ausweislich der Festlegungen im Koalitionsvertrag in der Staatskanzlei angelegt. Und ich darf hinzufügen: Nicht nur im Einvernehmen, sondern auf ausdrücklichen Wunsch des Umweltministers ist auch die Nachhaltigkeitsstrategie in die Kanzlei gekommen.
Wir haben die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen im Nachtragshaushalt beantragt; gerade war die 1. Lesung. Wir warten jetzt die Entscheidungen ab, ob die Ressourcen so bewilligt werden, sodass wir dann an die Arbeit gehen können.
Inhaltlich haben die ersten Gespräche stattgefunden und gibt es auch erste Vorstellungen. Aber da die Abstimmung innerhalb der Landesregierung noch nicht den entsprechenden Stand erreicht hat, kann ich dazu keine abschließenden Ausführungen machen.
Ich habe die Nachfrage, wie die anderen Ressorts in die Besetzung des Nachhaltigkeitsbeirates einbezogen werden, wer jetzt genau dort mitwirken wird.
So wie es in der Landesverwaltung üblich ist, werden wir das mit einer entsprechenden Abstimmung in der Landesregierung begleiten. Ob das zum Schluss eine Besprechungsunterlage oder eine Kabinettsvorlage wird, ist noch nicht entschieden.
Frau Ministerin, Sie haben gerade die Schritte beschrieben, die Sie jetzt gehen, um den Nachhaltigkeitsbeirat einzurichten. Können Sie in etwa eine Zeitschiene nennen, wann der Nachhaltigkeitsbeirat dann seine Arbeit aufnimmt?
Das ist ein bisschen schwierig, Herr Domres, weil ich als Landesregierung schlecht die Zeitschiene des Parlaments in irgendeiner Art und Weise beeinflussen kann. Es hängt letztlich auch davon ab, wie der Nachtragshaushalt hier im Parlament beschlossen wird. Dazu kann ich zwar eine Annahme haben,
aber letztlich entscheiden Sie als Parlamentarier das. Wir sind natürlich optimistisch, dass das zügig geschehen wird, und insofern können wir dann auch zügig an die Umsetzung gehen.
Danke schön. - Die Frage 60 (Wiederaufbau der Garnisonkir- che) stellt die Abgeordnete Vandre von der Fraktion DIE LINKE.
Im November letzten Jahres beschloss der Bundestag, die finanzielle Unterstützung der Garnisonkirche wegen Mehrbedarfs auf bis zu 20,25 Millionen Euro aufzustocken. Dazu beantragten die Fraktionen der Großen Koalition, zu den bereits beschlossenen 12 Millionen Euro weitere 6 Millionen Euro im laufenden Haushalt einzuplanen und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,25 Millionen Euro ab 2021 einzugehen. Damit deckt allein der Bundeshaushalt mehr als 50 % der Kosten des aktuell auf 40 Millionen Euro geschätzten, hoch umstrittenen Kirchturmbaus. Trotz dieses hohen Anteils öffentlicher Gelder, die in den Wiederaufbau des Turmes geflossen sind, der ursprünglich ausschließlich aus Spenden finanziert werden sollte, besteht nach wie vor eine Deckungslücke in Millionenhöhe. Sowohl die Landeshauptstadt Potsdam als auch die ehemalige rot-rote Landesregierung lehnten die strukturelle Finanzierung der Garnisonkirche aus öffentlichen Mitteln bisher ab.
Ich frage die Landesregierung: Wie positioniert sie sich zur Verwendung öffentlicher Gelder für den Wiederaufbau des Kirchturms der Garnisonkirche?
Vielen Dank, Frau Vandre. - Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Dr. Dünow vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete, ich könnte es mir ganz einfach machen und ganz kurz antworten, dass ich grundsätzlich der Auffassung bin, dass es in jedem Fall immer die bestmögliche Entscheidung ist, wenn Bundesgelder in das Land Brandenburg fließen, völlig unabhängig vom konkreten Projekt. Aber nur das zu sagen wäre vielleicht doch ein bisschen zu kurz gegriffen.
Der Wiederaufbau der Garnisonkirche ist kein Projekt der Landesregierung, ist auch kein Projekt der Landeshauptstadt Potsdam, sondern ein Projekt einer kirchlichen Stiftung. Im Kuratorium dieser Stiftung ist auch die Landesregierung vertreten. Darüber hinaus ist die Landesregierung in den Prozess nicht weiter einbezogen.
Ich tue mich auch außerordentlich schwer, Entscheidungen des Bundestages, des Haushaltsgesetzgebers auf Bundesebene, in irgendeiner Weise zu kommentieren, abgesehen von der grundsätzlichen Einschätzung, dass jeder Euro, jeder Cent vom Bund in Brandenburg ganz hervorragend aufgehoben ist.
Staatsministerin Grütters hat als Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Garnisonkirche als national bedeutsames Kulturdenkmal eingestuft. Erst danach hat der Bundestag die von Ihnen eben angesprochene Finanzierung beschlossen.
Die Zuweisung der Bundesmittel verpflichtet die Landesregierung nicht, ihrerseits Landesmittel einzusetzen. Gegenwärtig ist auch keine Landesförderung geplant.
Danke schön. - Es gibt keine Nachfragen. - Wir kommen zur Frage 80 (Genehmigungen und Versagungen von Steganlagen in Brandenburg), die der Abgeordnete Dr. Zeschmann von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER stellt.
Im ganzen Land Brandenburg werden Genehmigungen für Steganlagen nicht verlängert, neue Steganlagen nicht genehmigt und bestehende dürfen nicht grundhaft instandgesetzt werden bzw. werden von den unteren Naturschutzbehörden massenhaft mit Abrissverfügungen versehen.
Auf der anderen Seite werden neue Steganlagen genehmigt, insbesondere bei größeren Anlagen, sogenannten Marinas, von großen Investoren wie Hotels. Dies scheint willkürlich zu erfolgen.
Deshalb frage ich die Landesregierung, nach welchen konkreten Kriterien hier Genehmigungen erteilt oder verwehrt werden. Wo liegen hier die klar definierten Grenzen, also wie wird der vorhandene Ermessenspielraum der unteren Naturschutzbehörden nachvollziehbar und sachbegründet genutzt und wo sind diese klaren Kriterien niedergelegt, um die erforderliche Transparenz der Entscheidungsfindung zu gewährleisten?
Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Minister Vogel, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Danke, Herr Dr. Zeschmann, für die Frage. Vielleicht darf ich vorneweg sagen, dass uns massenhafte Abrissverfügungen seitens der unteren Naturschutzbehörden oder der Wasserbehördenn nicht bekannt sind. Wenn Sie da anderslautende Informationen haben, wäre es hilfreich, uns einen entsprechenden Hinweis zu geben. Dann würden wir das auch nachverfolgen.
Generell möchte ich darauf hinweisen - aber das ist Ihnen natürlich auch klar -, dass bei der Genehmigung oder dem Abriss von Steganlagen die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Einschlägig ist hier § 87 Brandenburgisches Wassergesetz zur Genehmigung von Anlagen in, an, unter und über Gewässern, also auch Steganlagen. Dort ist auch das Verfahren geregelt und dort ist eben auch sehr deutlich formuliert, dass hier eine konzentrierende Wirkung des wasserrechtlichen Verfahrens greift, also auch alle naturschutzfachlichen Fragen in dem Zusammenhang geklärt werden.
Entscheidungen über die naturschutzrechtliche Zulässigkeit von Steganlagen erfolgen dabei zum einen auf der Grundlage des § 61 Bundesnaturschutzgesetz; dort sind Regelungen über Bauverbote an Gewässern getroffen. Außerdem kann gegebenenfalls der gesetzliche Biotopschutz zur Anwendung kommen, insbesondere bei der Betroffenheit von natürlichen oder naturnahen Bereichen fließender und stehender Binnengewässer oder von Röhrichten. Weitere landesrechtliche Vorschriften über die Zulässigkeit von Steganlagen ergeben sich auch aus Landschafts- oder Naturschutzgebietsverordnungen. Aber es ist immer das Gleiche: Aufgrund dieser Rechtsvorschriften sind im Einzelfall - im Einzelfall - die naturschutzfachlichen Auswirkungen der Steganlagen zu prüfen und ist über die Zulässigkeit zu entscheiden.
Nach § 87 Abs. 6 Brandenburgisches Wassergesetz sollen die Wasserbehörden die Beseitigung nicht genehmigter Anlagen anordnen, wenn dadurch renaturierte Uferstrecken geschaffen werden können. Ich denke, das ist ein wichtiges Kriterium. Das müssen natürlich die unteren Wasser- und Naturschutzbehörden beurteilen.
Selbstverständlich müssen die behördlichen Entscheidungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sein. Das ist der Handlungsansatz, an den sich die zuständigen Behörden halten, egal ob Wasser- oder Naturschutzbehörden. Die Grenzen finden sich natürlich in den Gesetzen und Verordnungen.
Wir wissen, dass eine Reihe von Entscheidungen zu Steganlagen der unteren Behörden einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen worden sind und, soweit uns bekannt, bisher alle durch das jeweilige Gericht als rechtmäßig bestätigt wurden. Es besteht insoweit keine Veranlassung für die Annahme, dass die unteren Behörden - egal ob Wasser- oder Naturschutzbehörden - nicht rechtskonform oder nicht sachgerecht handeln würden. Von daher sehen wir keine Notwendigkeit, den UNBs und unteren Wasserbehörden allgemeine Kriterien vorzugeben. - Danke.
Danke schön, Herr Minister. - Die Frage 62 (Vierstreifiger Wei- terbau der Landesstraße 33 von Hönow nach Berlin) stellt der Abgeordnete Jörg Vogelsänger, SPD-Fraktion.
Der Landesstraßenbedarfsplan 2010 enthält 18 Maßnahmen. Das betrifft Netzergänzungen und Ortsumgehungen. Die Landesstraße 33 ist gleich mit zwei Maßnahmen enthalten. Sie gehört zu den meistbefahrenen Landesstraßen in Brandenburg. Bereits realisiert werden konnte der vierstreifige Ausbau von der Bundesautobahn 10, Ostring, nach Hönow. Noch zweistreifig ist der Abschnitt von Hönow nach Berlin. Dieser Abschnitt stellt das sogenannte Nadelöhr dar.
Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Minister Beermann, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogelsänger! Der vierstreifige Ausbau der L 33 zwischen Hönow und Landesgrenze Brandenburg - Berlin befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Der Variantenvergleich für die aus dem Planfeststellungsverfahren resultierenden Trassierungsänderungen wird derzeit überarbeitet. Dies betrifft auch die umweltfachlichen Belange sowie den Lärmschutz. Dazu sind auch noch Abstimmungen mit Berlin erforderlich. Ziel ist es, das Verfahren noch in diesem Jahr weiterzuführen.
Danke schön, Herr Minister. - Die Frage 63 (Insolvenzverfahren der Cargolifter AG) stellt der Abgeordnete Münschke von der AfD-Fraktion.
Ganze 18 Jahre hat das Insolvenzverfahren der Cargolifter AG gedauert. Das einstige Vorzeigeprojekt des Landes Brandenburg wurde ein finanzieller Riesenflop und kostete Brandenburg bis zum Insolvenzverfahren 14 Millionen Euro. Das Insolvenzverfahren, welches allein schon durch die
14 Tochtergesellschaften der Cargolifter AG als außerordentlich umfangreich eingestuft wurde, wurde von einem Insolvenzverwalter abgewickelt. Dieser stellte für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens - nicht zuletzt durch die 350-prozentigen Zuschläge für die Komplexität - rund 2,5 Millionen Euro in Rechnung.