Nur so viel: Wenn wir von Lauchhammer sprechen, sprechen wir von einer Region, die wie alle Teile der sogenannten neuen Bundesländer in den letzten 30 Jahren an Lebensqualität gewonnen hat. Das stellt auch niemand infrage. Aber während viele Regionen die damit verbundenen Schmerzen mit dem wirtschaftlichen Aufschwung fast vergessen haben, bezahlt das Lausitzer Revier - und hier insbesondere die Stadt Lauchhammer - das bis heute mit einem kräftezehrenden, nervenaufreibenden und nicht endenden wollenden Überlebenskampf, der in Deutschland seinesgleichen sucht.
Mit einer umstrittenen deutschen Klimapolitik, der sich aus meiner Sicht auch unsere Landesregierung viel zu ergeben zeigt, werden am wirtschaftlichen Himmel Deutschlands, in besonderer Weise aber erneut in der Lausitz, neuerliche Orkane erkennbar. Deshalb müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um die Schmerzen der Lausitz - wie es in einem Dokumentarfilm einmal treffend beschrieben wurde -, die Schmerzen der Menschen in dieser Region zu lindern. Deshalb war der Beschluss im vergangenen Jahr völlig richtig. Doch Beschlüsse sind nur Worte. Damit aus Worten auch Taten werden, muss die Kontrolle zur Einhaltung dieser Beschlüsse greifen. Das sollte meiner Meinung nach selbstverständlich sein.
Dass die Landesregierung mit einem neuerlichen Beschluss darauf hingewiesen werden muss, an der kontinuierlichen Umsetzung weiterzuarbeiten, finde ich - um es vorsichtig auszudrücken - bemerkenswert. Bei einer solchen Arbeitsweise ist es wenig verwunderlich, dass man in der 6. Legislaturperiode auf über 10 000 Drucksachen kam - sagenhaft. Der Beschluss zur Einhaltung eines Beschlusses erinnert mich an das uralte
Lied des Liedermachers Reinhard Mey, in dem es um den Antrag zur Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars geht. Was in diesem Lied der Erheiterung des Publikums dienen sollte, bewirkt in Lauchhammer genau das Gegenteil.
Deshalb komme ich zurück zum Inhalt der Drucksache: Als vorbeugende Maßnahme wider das Vergessen ist es wichtig, dass die Probleme in Lauchhammer - die zugegebenermaßen von Potsdam weit weg sind - nicht wieder aus den Augen verloren werden und im zuständigen Ausschuss regelmäßig darüber berichtet wird.
Das wurde teilweise ja schon praktiziert, beispielsweise in der 49. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung am 09.05.2019 und zuletzt in der 2. Sitzung am 16.01.2020, wo das zuständige Ministerium über den Sach- und Arbeitsstand informiert hat. - Wenn ich nichts übersehen habe, waren es zwei Sitzungen, in denen die Umsetzung des Beschlusses mit der Drucksachennummer 6/10672 Thema war. Hier muss mehr Kontinuität in die Arbeit einziehen.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Ich freue mich, dass alle Fraktionen an einem Strang ziehen, denn es geht um Menschen, die wirklich unsere Hilfe brauchen. Wir sorgen heute dafür, dass sie nicht im Regen stehen gelassen werden. Deshalb werden wir dem Antrag natürlich zustimmen. - Ich bedanke mich zu dieser späten Stunde für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Aussprache fort. Frau Abgeordnete Damus, bitte.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste - insbesondere die Neumitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN!
Bevor ich mit meiner Rede beginne, ein kurzer Nachtrag für Herrn Berndt, ich schulde ihm noch eine Quelle: Es ist der „Nordkurier“ vom 12.07.2019.
In Zeiten des Braunkohleausstiegs reden wir viel über die aktiven Tagebaue in der Lausitz oder auch über die Folgen des umfangreichen Kohleabbaus zu DDR-Zeiten. In Lauchhammer wurde aber schon seit dem 19. Jahrhundert Kohle abgebaut: in der Kaiserzeit, in der Weimarer Republik und im Dritten Reich. Und auch die massiven Grundwasserabsenkungen zu DDRZeiten haben die Probleme möglicherweise verschlimmert. Damals wurde nicht immer dokumentiert, wo genau die Kohle abgebaut wurde, geschweige denn, dass die Folgen beseitigt wurden. Der Wiederanstieg des Grundwassers führt nun dazu, dass sich Risse bilden und Häuser oder ganze Straßenzüge abzusacken drohen.
Unter dem Stadtgebiet von Lauchhammer sind noch einige ungute Überraschungen verborgen, und bei den Anwohnerinnen und Anwohnern bleiben viele Fragezeichen. Vor einem
Jahr waren die Probleme in Lauchhammer so dramatisch, dass die damalige rot-rote Koalition gemeinsam mit der CDU und uns Bündnisgrünen einen Antrag eingebracht hat, der zum Ziel hatte, diese besondere Situation zu klären. Er wurde am 14. März 2019 verabschiedet. Denn anders als bei den Bergbaufolgekosten aus DDR-Zeiten, für die die LMBV zuständig ist, also die Bundesebene, ist im Falle Lauchhammers nicht klar, wer für diese Schäden aufkommt.
In dem besagten Antrag hat sich der Landtag daher auf konkrete Schritte verständigt, um das Problem anzugehen. Nun stellt hoffentlich auch der neue Landtag klar, dass wir die Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger von Lauchhammer fortsetzen werden.
Schon vor einem Jahr zeichnete sich ab, dass wir mit den Altbergbaufolgen weiter zu kämpfen haben und es nicht einfach wird, diese jahrhundertealten Probleme zu lösen. Im Infrastrukturausschuss haben wir ausgewertet, wie es nach der Verabschiedung des ersten Antrags im letzten Jahr weitergegangen ist und was zu tun bleibt.
Die Anwohnerinnen und Anwohner müssen in Zukunft frühzeitiger informiert werden. Das Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung zwischen Land und Bund aus dem Jahr 2018 ist zu dünn und bildet diese komplizierten Fälle nicht ab. Die Landesregierung verhandelt daher mit dem Bund, um den Betroffenen angemessene Entschädigungszahlungen zu ermöglichen. Unser Ziel muss es sein, dass sie sich eine neue Existenz in Lauchhammer aufbauen können. Die Situation der betroffenen Unternehmen müssen wir ebenfalls berücksichtigen.
Ich bin froh, dass wir uns auf einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen, der Linken und der Freien Wähler einigen konnten. Ich sage an dieser Stelle aber auch ganz klar: Wir Bündnisgrüne hätten uns mehr konkrete Schritte gewünscht.
Wir sprechen hier nur über Lauchhammer, aber wir wollen, dass auch andere Städte und Regionen, die in eine ähnliche Situation kommen könnten, frühzeitig unterstützt werden. Dazu müssen neue Daten erhoben werden. Wir wollen, dass die Landesregierung ein Datenerhebungskonzept in Zusammenarbeit mit dem Bund entwickelt, um Daten zur Standsicherheit von Gebäuden in anderen möglicherweise betroffenen Städten und Gemeinden sowie auf Flächen mit land- und forstwirtschaftlicher oder auch touristischer Nutzung zu erheben und zugänglich zu machen. Auf Grundlage dieser neu erhobenen Daten müssen wir dann auch mit dem Bund das Verwaltungsabkommen neu verhandeln.
Wir sollten auch darüber im Gespräch bleiben, ob nicht eine Anpassung des Ordnungsbehördengesetzes notwendig ist, um die frühzeitige Ausstellung der Bescheide für die Betroffenen zu regeln. Auch die Einrichtung eines Fonds für besondere Härtefälle hätten wir gern unterstützt. Es ist sicher richtig, dass dies im Gesamtpaket mit dem Bund verhandelt werden muss. Gleichwohl müssen wir in Brandenburg schnell handlungsfähig sein.
Am wichtigsten ist uns, dass sich der Landtag heute dafür einsetzt, dass den betroffenen Familien und Unternehmen eine Ansprechperson vonseiten des Landes für Probleme bei der Umsiedlung an die Seite gestellt wird. Wir bleiben dabei, dass
wir zukünftig eine Ombudsstelle einrichten sollten - dafür haben wir nun einen Prüfauftrag vereinbart -; denn leider ist zu befürchten, dass die Fälle, über die wir aktuell in Lauchhammer reden, nicht die letzten in diesem Land sein werden. Auch in Zukunft werden wir Lösungen für die Altbergbauschäden finden müssen - umso besser also, wenn wir mit diesem Antrag einen wichtigen Schritt vorankommen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Beermann.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat beschäftigt uns das Thema Bergbaufolgeschäden im Zuge des Grundwasserwiederanstiegs in Lauchhammer seit einiger Zeit. Geotechnische Gutachten vom Januar 2019 haben gezeigt, dass der Baugrund von Wohngebäuden und auch Gewerbeobjekten im Bereich der Wilhelm-KülzStraße auf ehemaligem Kippengelände des Altbergbaus in Verbindung mit dem Grundwasseranstieg grundbruch- und rutschungsgefährdet ist.
Aufgrund der geologischen Situation besteht Gefahr für fünf Wohngebäude und vier gewerblich genutzte Objekte am Standort Wilhelm-Külz-Straße. Diese Objekte sind perspektivisch nicht zu halten.
Grundlage des Handelns und der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen sowie Entschädigungsleistungen bildet das zwischen dem Bund und den vier betroffenen Braunkohleländern geschlossene Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung. Das Verwaltungsabkommen wird jeweils für eine Laufzeit von fünf Jahren vereinbart. Über das aktuelle Verwaltungsabkommen VI werden derzeit Mittel für den Zeitraum 2018 bis 2022 bereitgestellt. Die Projektträgerschaft der Maßnahmen übernimmt dabei die LMBV.
Lassen Sie mich kurz das bisher Erreichte darstellen: Seit der Befassung im Landtag im vergangenen März hat sich einiges getan. Jedoch zeigt sich, dass manche Stellschrauben - ich formuliere es einmal so - schwergängig sind. Die LMBV als verantwortliche Projektträgerin führt bereits seit längerem Verhandlungen mit den Eigentümern der fünf Wohngrundstücke. Diese haben von der LMBV auf der Grundlage aktueller Verkehrswertgutachten ein überarbeitetes Entschädigungsangebot erhalten. Bei zwei von fünf Eigentümern der Wohngrundstücke steht eine einvernehmliche Lösung unmittelbar vor dem Abschluss. Für die übrigen Betroffenen werden abschließende Verhandlungen erwartet.
Hinsichtlich der betroffenen vier Gewerbebetriebe wird bereits für ein Unternehmen an einem Umsiedlungskonzept gearbeitet. Aufbauend auf diesem Schema sollen auch für die anderen Unternehmen individuelle Lösungen zügig erarbeitet werden.
Zugleich unterstützt die Landesregierung die Stadt Lauchhammer finanziell und in enger Abstimmung fachlich bei der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für das Stadtgebiet. Der Zuwendungsbescheid wurde der Stadt Lauchhammer im Dezem
Zielstellung des Gesamtkonzepts ist es, für das gesamte Stadtgebiet von Lauchhammer die Gefährdungssituation sowie die Entwicklungspotenziale vor dem Hintergrund der Bergbausanierung, des Grundwasserwiederanstiegs und des Hochwasserschutzes zu erfassen und zu bewerten und nachfolgend ein Maßnahmenkonzept zu erstellen. Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres vorliegen.
Gestatten Sie mir abschließend folgende Anmerkungen zu den einzelnen Beschlusspunkten des vorliegenden Antrags:
Zu 1: An der Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 14. März 2019 wird in meinem Haus intensiv und kontinuierlich gearbeitet. Das MIL hat zuletzt in der zweiten Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung am
Zu 2: Die gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg ist bereits seit dem letzten Sommer Ansprechpartnerin für die Betroffenen in der Wilhelm-KülzStraße. Ich glaube, im Ausschuss ist auch Folgendes deutlich geworden: Wer meine Mitarbeiterin erlebt hat, die vor Ort tätig ist und dort mit großem Engagement - das möchte ich gern einmal ansprechen - arbeitet, weiß, dass sie wirklich gute Arbeit leistet.
Darüber hinaus wird in den für die Braunkohlesanierung zuständigen Gremien mit großem Einsatz gerungen, um eine gute Lösung für die von der Umsiedlung Betroffenen zu erreichen. Auch die Prüfung, ob und wie die Einrichtung einer Ombudsstelle gestaltet werden kann, werde ich selbstverständlich in meinem Haus veranlassen.
Zu 3: Nach meinem Kenntnisstand wird die LMBV als verantwortliche Projektträgerin in Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden allen betroffenen Bewohnern und Unternehmen in der Wilhelm-Külz-Straße umgehend schriftlich mitteilen, dass ein Umzug zwingend notwendig ist und zu welchem Zeitpunkt dieser vorgesehen ist.
Zu 4: Die Verhandlungen mit dem Bund hinsichtlich der Entschädigungszahlungen werden - ich formuliere es einmal so - sicherlich nicht einfacher, aber wir sind in dieser Frage mit dem Bund in einem sehr engen Austausch und werden dies auch bleiben.
Für die einzelnen Betroffenen konnten im Übrigen bereits entsprechende Lösungen für Objekte gefunden werden. Eine noch weiter gehende Unterstützung der Maßnahmen - da bin ich mir sicher - durch die Stadt Lauchhammer wird sicherlich noch erfolgen. Auch diesbezüglich werden wir, sehr geehrter Herr Bürgermeister, sicherlich in guten Gesprächen bleiben. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Diskussionen. Allein, dass wir diesen Antrag gestellt haben, hat schon viel Bewegung in die Thematik gebracht und auch zu intensiven Gesprächen geführt. Den Worten müssen nun aber Taten folgen. Ich sage es noch einmal: Wir brauchen eine klare Zeitschiene, und wir brauchen Transparenz insbesondere für die Betroffenen und auch für die zukünftig Betroffenen. Das ist ganz wichtig.
Herr Münschke, Sie sprachen hier von juristischen Winkelzügen. So etwas nennt man in einer Demokratie Kompromiss; denn es nutzt der Region überhaupt nichts, wenn Sie sich hier persönlich profilieren wollen. Wir brauchen eine breite Zustimmung in diesem Plenum. Das ist gelungen, und das ist gut für die Region. - Danke.
Vielen Dank. - Ich schließe damit die Aussprache und komme zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Antrag „Bergbauschäden in Lauchhammer - Betroffene brauchen Klarheit und Sicherheit“ der Fraktionen SPD, CDU, BÜND