Protocol of the Session on February 26, 2020

Um ein Beispiel zu bringen: 2017 haben wir bei der Novellierung des Wassergesetzes über Gewässerrandstreifen gesprochen. Wir als Linke hätten gern verpflichtende Regelungen gehabt, konnten uns aber beim Koalitionspartner nicht durchsetzen. So ist das eben manchmal. Immerhin hat der Landtag damals aber ein freiwilliges Programm zusammen mit den Landwirtinnen und Landwirten gefordert.

Was ist in den vergangenen zweieinhalb Jahren geschehen? - Es ist ernüchternd, wie die Antwort auf meine Kleine Anfrage zeigt: Es gibt gerade einmal zwei Pilotprojekte, in denen in einem komplizierten Verfahren über extensiv genutzte Gewässerrandstreifen verhandelt wird. Bis heute gibt es keine einzige konkrete Vereinbarung und das bei 15 000 Kilometern Fließgewässer im Land, von denen nur 6 % in einem guten ökologischen Zustand sind. Es müssen also neue Wege gegangen werden, aber ohne Ordnungsrecht wird das nicht möglich sein. Genauso klar ist, dass die Bauern mit den Ertragsausfällen nicht alleingelassen werden dürfen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir hätten es gut gefunden, schon jetzt einige konkrete Ergebnisse festzuschreiben. Man hätte beispielsweise die Volksinitiative der Landnutzer

ohne Weiteres annehmen können. Mir ist an dem Inhalt dieser Volksinitiative keine Kritik von irgendeiner Seite bekannt geworden. Aber wir unterstützen selbstverständlich den von den Initiativen selbst gewählten Weg und hoffen auf konstruktive Verhandlungen mit guten Ergebnissen. Selbstverständlich bieten wir unsere Mitarbeit an. Insofern nehme ich das Angebot vom Kollegen Senftleben ernst und auch an.

Das weinende Auge betrifft die vom Hauptausschuss erklärte Unzulässigkeit der zweiten Volksinitiative. Das, was wir in der vergangenen Woche erlebt haben, hat weitreichende Folgen für die Volksgesetzgebung in Brandenburg; denn es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Frage: Wie selbstbestimmt bzw. wie souverän ist eine Volksinitiative beim Formulieren ihres Anliegens? - Zudem geht es um die Frage: Für wie mündig erachten wir die Bürgerinnen und Bürger, die eine Volksinitiative auf der Straße unterschreiben bzw. dann im Volksentscheid über einen Gesetzentwurf oder eine Volksinitiative abstimmen? Darf der Volksgesetzgeber das machen, was wir als Landtag bzw. Landesgesetzgeber für uns als unbestrittenes Recht betrachten, nämlich Gegenstände miteinander in einem Artikelgesetz zu koppeln, wie zum Beispiel heute bei den parlamentsrechtlichen Vorschriften?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor allem finde ich schwierig, dass sich die Mehrheit des Hauptausschusses in der Sitzung des Ausschusses nicht einmal die Mühe gemacht hat, sich mit der juristischen Argumentation des Parlamentarischen Beratungsdienstes im Detail auseinanderzusetzen. Das wäre Ihre Aufgabe gewesen. SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben das Gutachten eins zu eins übernommen, um ihre ablehnende Haltung zu Teilen der Volksinitiative zu begründen - dies, ohne die Gründe für die angebliche Unzulässigkeit im Beschluss zu nennen und ohne eine Abwägung vorzunehmen. Die Erklärung von Benjamin Raschke, wonach die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine enge Auslegung des sogenannten Kopplungsverbotes ist, ist angesichts Ihrer Zustimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Unzulässigkeit der Volksinitiative nicht viel wert.

Da sich das Gutachten des PBD mit einer grundsätzlichen politischen Frage befasst, nämlich mit der Frage, welche Zukunft die Volksgesetzgebung in Brandenburg hat, und damit auch ein Teil der Brandenburger Verfassungstradition aus Wendezeiten infrage gestellt wird, haben wir einen Entschließungsantrag formuliert. Wir wollen, dass der Hauptausschuss als für Verfassungsfragen zuständiger Ausschuss das Gutachten gemeinsam mit dem Verein „Mehr Demokratie“ und anderen Expertinnen und Experten auf den Prüfstand stellt und gegebenenfalls Schlussfolgerungen für die Landesgesetzgebung formuliert. Wir schließen uns ausdrücklich der Meinung von „Mehr Demokratie“ an, der das Kopplungsverbot als „Volksbegehrenskiller“ bezeichnet hat. Wir wollen nicht, dass Volksinitiativen nur noch Minithemen in den Blick nehmen und damit zusammenhängende Fragen ausblenden. Deshalb werbe ich dafür: Stimmen Sie bitte auch unserem zweiten Entschließungsantrag zu. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Es gibt eine Kurzintervention. - Herr Abgeordneter Raschke bitte.

Frau Präsidentin, vielen Dank. - Mir scheint, dass gerade etwas verrutscht ist, lieber Kollege Thomas Domres: Bei der Ablehnung der Volksinitiative bzw. bei der Erklärung der Nichtzulässigkeit hat sich die Koalition ganz bewusst nicht das komplette Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes zu eigen gemacht. Das war Gegenstand unserer Debatte - Sie wissen das, Sie waren im Hauptausschuss -, weil wir genau dieses Kopplungsverbot - das habe ich in meiner Protokollnotiz deutlich gemacht - nicht in Gänze teilen. Insofern ist das, was Sie gesagt haben, nicht ganz korrekt.

Bezüglich Ihres Wunsches, über die Prüfung der Volksinitiativen zu reden, rennen Sie bei uns offene Türen ein; denn wir haben bereits angekündigt, einen Vorschlag unterbreiten zu wollen, den Sie sich dann gern anschauen und dem Sie vielleicht auch zustimmen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Möchten Sie erwidern, Herr Domres? - Ja.

Lieber Kollege Raschke, vielleicht lag es daran, dass wir im Hauptausschuss keine Beschlussvorlage hatten, in der konkret steht, worauf sich die Ablehnung bzw. die Erklärung der Volksinitiative als unzulässig bezieht. Von daher - so sage ich mal - kann ich mich nur auf das, was Sie zu Protokoll gegeben haben und was ich gehört habe, beziehen.

Das Zweite: Das Angebot, bei der Überarbeitung bzw. bei der Evaluierung der Volksgesetzgebung mitzuwirken, nehmen wir selbstverständlich gern an. Eine Grundlage dafür kann zum Beispiel unser Entschließungsantrag sein.

(Beifall DIE LINKE)

Wir setzen die Aussprache fort und kommen zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Frau Abgeordnete Hiekel, bitte.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rede von Ingo Senftleben ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Ich möchte deshalb den Bogen doch noch ein bisschen weiter spannen und fragen: Was treibt die Menschen eigentlich dazu, Volksinitiativen für Artenvielfalt und Insektenschutz anzukurbeln? Was treibt 70 000 Brandenburgerinnen und Brandenburger eigentlich dazu, ihre Unterschrift für Forderungen nach mehr Artenschutz zu geben?

Es sind sicherlich die alarmierenden Zahlen der Wissenschaftler - nicht nur die Krefelder Studie mit der Botschaft eines enormen Insektenschwundes von über 70 % in den letzten 30 Jahren -, die uns aufgeschreckt haben. Ausgestorben oder

gefährdet sind bei uns im Land Brandenburg inzwischen 41 % der Käferarten, 53 % der Hautflügler - dazu zählen auch die Bienen -, 52 % der Kleinschmetterlinge, 41 % der Großschmetterlinge usw. Sinkende Bestände haben wir auch bei Laufkäfern, Heuschrecken und Ameisen. Zudem ist mehr als ein Drittel der Tagfalterarten vom Bestandsrückgang betroffen.

Aber es sind eben nicht nur die Insekten: Die Daten des VogelMonitorings zeigen, dass gerade die ehemals ganz häufigen Arten der Agrarlandschaft rückläufige Bestände aufweisen. Von 1995 bis 2016 ist der Bestand bei 30 von 39 Vogelarten der Agrarlandschaft mehr oder weniger stark geschrumpft. Dazu zählen so weit verbreitete Arten wie Feldlerche, Schafstelze und Feldsperling.

Die Zahlen belegen, was auch viele Menschen registrieren. Manch einem fallen - wie schon heute erwähnt wurde - beim Stichwort Arten- und Insektenrückgang sofort die Schwämme für die Reinigung der insektenverklebten Autoscheiben ein.

Mir fällt da eine andere Begebenheit ein, nämlich eine Schar Rebhühner, die sich in einem kalten, verschneiten Winter in den 70er-Jahren auf Futtersuche in unser Dorf verirrt hatte. Das war auch damals nicht alltäglich. Aber heute ist das einst häufig vorkommende Rebhuhn aus großen Teilen unseres Landes gänzlich verschwunden und muss als vom Aussterben bedroht eingestuft werden.

Die Ursachen hierfür werden nicht nur in den strukturellen Veränderungen in der Agrarlandschaft gesehen, sondern auch im Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Die führen nämlich zur Verringerung des Nahrungsangebotes für insektenfressende Arten. Es geht also nicht mehr nur um die Honigbiene, die gern aus Sinnbild für blühende Landschaften herangezogen wird.

Die beiden Volksinitiativen haben eine ganze Reihe von Forderungen aufgestellt, deren Umsetzung dazu beitragen soll, den Artenschwund insgesamt aufzuhalten. Einige dieser Forderungen sind in unserem Koalitionsvertrag bereits enthalten, und manches ist schon als Schwerpunkt im Geschäftsbereich des Agrar- und Umweltministeriums verankert.

Es gibt aber auch Forderungen, an denen sich die Geister derjenigen scheiden, die die beiden Volksinitiativen auf den Weg gebracht haben. Die Umweltverbände fordern zum Beispiel, auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in den Naturschutzgebieten und in den sogenannten FFH-Gebieten der Europäischen Union zu verzichten. Ganz nebenbei: Für viele Menschen ist es völlig unverständlich, dass in den Naturschutzgebieten überhaupt mit Giften gearbeitet werden darf.

Die Umweltverbände fordern auch, ausreichend breite Gewässerrandstreifen einzurichten, um den Eintrag von Düngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu verhindern. Beide Forderungen sind begründet, da längst nachgewiesen ist, dass der Einsatz dieser Pflanzenschutzmittel einer der Hauptgründe für den Rückgang der Insektenbestände ist.

In dem am 17. Februar mit beiden Volksinitiativen vereinbarten Diskussionsprozess wird es darauf ankommen, Schutz und Nutzung der Landschaft so in Einklang zu bringen, dass der Artenrückgang gestoppt werden kann und die Landwirte trotzdem ihr Einkommen haben. Das ist der springende Punkt. Hier

geht es wirklich, wie schon gesagt wurde, um eine verlässliche und planbare Umweltpolitik. Mit der besagten Vereinbarung vom 17. Februar wurden von beiden Seiten die Türen ein Stück weit geöffnet. Dazu auch von mir ein ganz herzlicher Dank den Initiatoren der Volksinitiativen!

(Beifall B90/GRÜNE)

Beide Volksinitiativen haben sich zu einem konstruktiven Dialog bereit erklärt, an dessen Ende eine Beschlussvorlage für unseren Landtag stehen soll, die konkrete Festlegungen für einen wirkungsvollen Insekten- und Artenschutz beinhaltet.

Die bisherige Behandlung der Volksinitiativen im Landtag hat auch, wie schon gesagt wurde, zu der Erkenntnis geführt, dass die Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit von Volksinitiativen unter den Bedingungen der Landesverfassung noch einmal untersucht werden müssen. Dies ist auch ein Bestandteil der Vereinbarung vom 17. Februar und in unserem Entschließungsantrag festgehalten. Das soll unabhängig vom Diskussionsprozess erfolgen.

Insofern wird der von der Linken zu diesem Thema eingebrachte Entschließungsantrag bereits berücksichtigt und kann von uns abgelehnt werden. Den Entschließungsantrag der Linken zum Insektenschutz werden wir ebenfalls ablehnen, da auch dessen Inhalte im Dialogprozess sowieso schon behandelt werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie schon gesagt: Ihr seid gern eingeladen, an diesem Prozess teilzunehmen und ihn zu begleiten.

Ich bitte, der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses und dementsprechend unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort. Frau Abgeordnete Wernicke, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen - Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren!“ versteht den Insektenschutz als gemeinsame Aufgabe all derer, die die Maßnahmen zu Insektenschutz auch tatsächlich umsetzen können. „Gemeinsam“ bedeutet, dass alle Landnutzer - das sind nicht nur die Landwirte - daran mitwirken wollen, die Insekten zu schützen und die Kulturlandschaft zu bewahren.

Nicht nur die Nutzung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, sondern auch der Rückgang von Lebensräumen durch Flächenversiegelungen wirkt sich besonders negativ auf die Artenvielfalt aus. Aber auch die Verkehrsinfrastruktur, künstliches Licht in den Dämmerungs- und Nachtstunden sowie geänderte Nutzungen von Grün- und Gartenflächen haben einen großen Einfluss auf das Insektensterben - und Milliarden Insekten sterben jährlich an den Windkraftanlagen in Brandenburg.

(Beifall BVB/FW und AfD)

Jahrelang ergriff die Landesregierung keine Maßnahmen, um die Insekten zu schützen. Die zulässige Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen - Insekten schützen, Kulturlandschaft bewahren!“ möchte durch die Einrichtung eines Kulturbeirates die verschiedenen Akteure der Zivilgesellschaft, der Politik und der Verwaltung an einen Tisch bringen, um den Insektenschutz gemeinsam voranzutreiben.

Das ist genau der richtige Weg: Fachliche Kompetenz sowie personelle und finanzielle Unterstützung müssen gewährleistet werden, um diese gesamtstaatliche Aufgabe zu erfüllen. Wissenschaftliche Begleitung, Schaffung von Fördermöglichkeiten sowie die Erarbeitung eines Maßnahmenpaketes zur Reduzierung des Flächenverlustes sind für den Schutz der Insekten unumgänglich. 19 Partner und Unterstützer haben sich bereits an der Volksinitiative beteiligt, darunter Verbände der Bauern, Imker, Schäfer, Jäger, Waldbesitzer und Fischer. Dieses breit gefächerte Bündnis muss besondere Beachtung finden.

Aber welche fachlichen Gründe gibt es eigentlich, diese zulässige Volksinitiative abzulehnen? Dazu äußert sich die Beschlussempfehlung nicht.

Was die Ursachen für den unbestreitbaren Rückgang der Artenvielfalt betrifft, existieren komplexe Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten. Deshalb ist die Zusammenarbeit in den unterschiedlichen Bereichen unumgänglich, um gemeinsame Lösungen zu finden.

Auch die Volksinitiative „Artenvielfalt retten - Zukunft sichern!“, die nach der Einschätzung des Parlamentarischen Beratungsdienstes unzulässig wäre, beschäftigt sich mit dem Thema Insektenschutz und hat einen Entwurf für Gesetzesänderungen vorgelegt. Viele Forderungen in den beiden Volksinitiativen sind ähnlich. So sollen Blühflächen, Grünstreifen und Blühinseln entstehen, Biotopvernetzungen erfolgen, die Weidetierhaltung besonders gefördert und kommunale Grünanlagen insektenfreundlicher gestaltet und gepflegt werden.

Die Forderungen der Volksinitiative „Artenvielfalt retten - Zukunft sichern!“ gehen leider nur in eine Richtung, und zwar gegen die bisherige Landnutzung durch die Landwirte. Hier werden Verbote und Vorschriften sowie für die Landwirte eine Umstellung auf ökologischen Landbau gefordert. Beteiligt werden sollen Naturschutz- und Landnutzungsverbände sowie wissenschaftliche Institutionen. Was ist mit den Landnutzern - den Landwirten, den Imkern, den Schäfern, den Jägern, den Waldbesitzern und den Fischern? Wer soll auf den ökologischen Landbau umstellen, und an wen kann derjenige diese Produkte zu einem angemessenen Preis verkaufen? Dass man, verkleidet im Bienenkostüm, im Einkaufszentrum Lippenbekenntnisse sammelt, kann keine Basis fachlicher Kompetenz sein.

(Beifall BVB/FW)

Beide Volksinitiativen haben sich zwischenzeitlich auf eine Zusammenführung ihrer Forderungen geeinigt. Dazu soll ein moderierter Diskussionsprozess erfolgen. Dieser dialogorientierte Weg bietet auch die Möglichkeit, sich für den Erhalt Tausender Arbeitsplätze im ländlichen Raum einzusetzen; denn Brandenburg ist ein Flächenland, das im Wesentlichen landwirtschaftlich geprägt ist.

Bis der Diskussionsprozess zum Ende des ersten Halbjahres 2020 abgeschlossen ist, kann der Landtag schon etwas für die Artenvielfalt tun. So könnte er mit gutem Beispiel vorangehen

und im Innenhof des Landtagsgebäudes die Grünflächen in einen Blühstreifen umwandeln. Das wäre mehr als ein Lippenbekenntnis. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank. - Wir kommen nun zum Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Vogel.