„Wir werden das Kommunalabgabengesetz auf seine Praktikabilität prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln.“
Dieser Satz soll jetzt also dazu führen, dass sich dieser Landtag nicht mehr mit Fragen des KAG auseinandersetzt, bis die Koalitionsfraktionen irgendwann einmal aus dem Knick gekommen sind?
Ganz ehrlich: Ich finde die Begründungen, die wir von CDU und SPD bisher dazu gehört haben, einfach nur billig. Deshalb werden wir selbstverständlich an unserem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss festhalten. - Herzlichen Dank.
Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich bin schon froh, dass Sie nicht, wie in der vergangenen Wahlperiode, gleich fünf Gesetzentwürfe zum Kommunalabgabengesetz an einem Tag vorgelegt haben. Aber man muss ja auch anerkennen, dass das KAG irgendwie die Existenzgrundlage für BVB / FREIE WÄHLER ist. Insofern ist das schon okay.
Aber es ist schon so: Gerade im kommunalen Bereich erleben wir zum Teil Verwaltungsgerichtsverfahren in großer Zahl, die sich auf ähnliche Sachverhalte beziehen - seien es Kitagebühren oder Anschluss- und Erschließungsbeiträge. Der Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER nimmt sich eines Teils des Problems an und versucht, mit einer neuen Regelung im Kommunalabgabengesetz der Prozessflut Herr zu werden und Musterprozesse zu ermöglichen. Das wird hier ausdrücklich anerkannt.
Allerdings hat sich der Landtag über die verschiedenen Wahlperioden hinweg immer wieder dieses Themas angenommen, sich bisher aber noch nicht zu einer Regelung durchringen können.
Auch die Koalitionsfraktionen haben das Problem im Blick. Frau Johlige hat gerade dankenswerterweise aus dem Koalitionsvertrag zitiert; das hatte ich auch vor. Nun muss ich es nicht wiederholen.
Musterverfahren sind möglicherweise ein Weg, effizient mit den Ressourcen der Gerichte und Verwaltungen umzugehen und für gleichartige Fragestellungen ein hohes Maß an Einheitlichkeit in der Rechtsprechung zu fördern. Aber lassen sich gleichartige Fragestellungen überhaupt sauber abgrenzen, oder führen wir dann in Zukunft Prozesse darüber, ob wir Musterprozesse führen dürfen oder nicht? Ob der von den Freien Wählern vorgeschlagene Weg der beste ist, ist aus meiner Sicht offen.
Ich habe eine Seite meines Einkommenssteuerbescheids mitgebracht - keine Angst, ich langweile Sie nicht mit Zahlen. In dem Bescheid löst man das Problem, indem unten der Hinweis erscheint:
„Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Abgabenordnung vorläufig hinsichtlich der Höhe der kindbezogenen Freibeträge usw. […] Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen. Ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich.“
Meine Damen und Herren, das ist genau der Unterschied: Bei dem Modell der Freien Wähler müssen alle Gebührenpflichtigen zunächst in den Widerspruch gehen, das heißt, sie müssen Kenntnis von dem Rechtsstreit haben - das wurde schon erwähnt - und sich aufraffen, Widerspruch einzulegen. Tun Sie das nicht, profitieren sie auch nicht von einer späteren Gerichtsentscheidung. Das vorgeschlagene Modell der Freien Wähler entlastet zwar im besten Fall die Gerichte, stellt aber nur bedingt Rechtseinheitlichkeit her, da es einen Widerspruch voraussetzt.
Was meine Steuererklärung angeht, habe ich gar kein Problem mit der Höhe der Kinderfreibeträge. Ich weiß auch nicht, welche Prozesse diesbezüglich anhängig sind, und habe keinen Einspruch eingelegt. Und doch würde ich profitieren, sollte höchstrichterlich festgestellt werden, dass die Freibeträge zu niedrig sind. Damit wird eine weit bessere Rechtseinheitlichkeit und -gerechtigkeit hergestellt als bei dem hier zur Abstimmung stehenden Modell der Freien Wähler. Ihr Vorschlag setzt voraus, dass in jedem Einzelfall ein Widerspruch eingelegt wird. Bei Betroffenen, die das nicht tun, werden nach wie vor Bescheide mit den rechtlich umstrittenen Festsetzungen rechtskräftig. Eine Rechtseinheit ist insofern nicht hergestellt.
Meine Damen und Herren, es zeigt sich also, dass trotz Anerkennung des Problems Sinnhaftigkeit und konkrete Ausgestaltung noch im Detail zu diskutieren wären. Wie eingangs erwähnt hat sich die Koalition vorgenommen, das KAG zu prüfen und weiterzuentwickeln. Die Koalition ist gerade einmal 100 Tage im Amt. Es ist offensichtlich, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sein kann. Es kann aber auch nicht sinnvoll sein, dieses Gesetz in vielen einzelnen kleinen Schritten anzupassen. Wir sollten hier Schnelligkeit nicht über Gründlichkeit stellen. Daher werden wir den Antrag von BVB / FREIE WÄHLER heute ablehnen. Lassen Sie uns aber die heute begonnene Diskussion zum gegebenen Zeitpunkt wieder aufnehmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Stübgen, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Landtag diskutiert mal wieder - das haben viele Vorredner gesagt - über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, über eine gesetzliche Verpflichtung zur Musterfeststellungsklage. Die Fraktion
BVB / FREIE WÄHLER hat denselben Gesetzentwurf bereits 2015 eingebracht - das wurde schon ein paarmal gesagt. Eine gewisse Hartnäckigkeit will ich Ihnen schon attestieren.
Aber Sie sind nicht der Erfinder dieses Projekts, was Sie sehr genau wissen. Sie haben 2015 einen wortgleichen Gesetzentwurf eingebracht, den 2013 schon die CDU-Fraktion eingebracht hatte.
Der Redner der CDU-Fraktion hat vorhin darauf hingewiesen - ja -, dass wir in der CDU-Fraktion durchaus Sympathie für diese Idee entwickelt haben, weil wir schauen wollten - das werden wir auch weiter tun -, ob wir die aktuelle Situation, die für Betroffene oft unbefriedigend ist, verbessern können.
Damals gab es eine ausführliche Anhörung - Frau Johlige hat darauf hingewiesen. Nahezu alle Experten haben diesen Gesetzentwurf rundherum abgelehnt, und sie haben das auch im Detail begründet. Mir fehlt jetzt die Zeit, das im Einzelnen auszuführen. Aber das Ergebnis war: Es wurde festgestellt, dass Musterfeststellungsklagen ein gutes Instrument sind, sich aber nur für spezielle Sonderfälle eignen.
Und es ist entscheidend, dass alle Streitparteien zustimmen - das ist schon gesagt worden. Man muss überhaupt erst einmal wissen, wer es ist. Wichtig ist also, dass alle zustimmen, denn es kann gelegentlich - zum Beispiel in Sonderfällen - für die beklagte Partei durchaus von Vorteil sein. Deswegen findet das ja in allen Bundesländern statt. Aber es ist nicht so …
Ja, sofort. - … wie die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion suggeriert, dass auf jeden Fall der Kläger den Vorteil hätte. Das ist völliger Unsinn. Es kann sogar völlig umschlagen, nämlich dass die Kläger lange Zeit nicht zu ihrem Recht kommen, wenn Sie diese Musterfeststellungsklage verbindlich regeln. - Bitte stellen Sie jetzt die Frage.
Herr Minister, die Frage ist: Halten Sie es für vorstellbar, dass Sie, wenn es hier heute eine Mehrheit gibt, unseren Antrag, unseren Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Kommunales überweisen, wir also alle gemeinsam daran arbeiten und - wenn dann aus diesem Ausschuss etwas herauskommt - das auch mittragen könnten? Der Abgeordnete Baier
hat ja mitgeteilt, dass Sie als Kenia-Koalition ohnehin an dieser Angelegenheit arbeiten und uns hier demnächst auch einen Vorschlag unterbreiten wollen. Dann wäre es doch jetzt schon sehr erfreulich, wenn wir das auf diesem Wege erledigen könnten: Wir überweisen das an den entsprechenden Ausschuss, alle bringen ihre Ideen ein, und dann kommt hier relativ zeitnah ein für alle - hoffentlich - tragbares Ergebnis heraus.
Vielen Dank für die Frage. Strafbar haben Sie, glaube ich, nicht gemeint, sondern tragbar. Aber vielleicht habe ich es falsch verstanden.
Zunächst: Der Landtag entscheidet, ob das überwiesen oder ob über den Gesetzentwurf gleich abgestimmt wird. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf heute zustimmt, dann gilt er, und dann müssen wir das als Regierung umsetzen.
Punkt 2: Ja, Sie - und auch nahezu alle Redner vor mir - haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in der Tat im Koalitionsvertrag geregelt haben, dass wir das Kommunalabgabengesetz evaluieren wollen, weil es verschiedenste Bereiche gibt, die nicht richtig funktionieren, die nicht ausreichend funktionieren und auch Frustration bei Betroffenen erzeugen. Es hat auch schon jemand darauf hingewiesen, dass es für Sie eigentlich ein günstiges Gesetz ist, um hier wieder aufzufallen.
Wir sind von dem Ziel getrieben, die Defizite - so es welche gibt - im Kommunalabgabengesetz zu beheben, und es da, wo es notwendig ist, zu korrigieren. Ich gehe davon aus, dass die Musterfeststellungsklage auch in der Diskussion eine Rolle spielen wird. Allerdings kann ich Ihnen nicht garantieren, dass wir die notwendige Unbedenklichkeitsprüfung des KAGs - das ist ja ein hochkomplexes Gesetz, einschließlich verschiedener laufender Gerichtsverfahren etc. - in dem Zeitraum, in dem Ihr Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten werden muss, im Gesamtkontext regeln können. Aber das Thema wird auf jeden Fall aufgerufen.
Ich will Ihnen auch sagen, wie die Haltung der Landesregierung ist: Wir halten eine zusätzliche Verpflichtung für schädlich.
Ich weise auch auf einen Punkt hin: Gerade die westdeutschen Bundesländer arbeiten ja viel länger damit und haben jahrzehntelange Erfahrungen, und da kenne ich in Deutschland kein Bundesland, das vergleichbare Regelungen hat, wie Sie das für Brandenburg einführen wollen und damit behaupten, das sei das Günstigste, was man tun kann. Ich gehe davon aus, dass, wäre es so hervorragend - wie gesagt, die Möglichkeit gibt es; das findet ja in allen Bundesländern statt -, wahrscheinlich schon andere darauf gekommen wären, es verpflichtend einzuführen, wie Sie es vorhaben. - Ich vermute, es gibt eine weitere Frage, Frau Präsidentin.
Ich habe nur eine kurze Frage an Sie: Sie haben aufgeführt, dass die CDU-Fraktion 2012 einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht hat. Ich verstehe nicht, warum Sie als CDUFraktion und Sie als Innenminister der CDU jetzt nicht sagen: Na super, dann können wir das ja endlich umsetzen. - Es wurde hierzu ja ausgeführt, man müsse nur gründlich überlegen, wie es am besten umgesetzt werden kann. - Sie hatten acht Jahre Zeit! Was spricht plötzlich dagegen, das, was man 2012 schon wollte und was 2015 hier diskutiert wurde, nicht endlich umzusetzen?
Ja, das ist Ihnen vielleicht fremd: Wir lernen auch. Und wir hören auch zu. Ich habe doch zugegeben: Wir haben das 2013 eingebracht, und es wurde im Jahr 2015 noch einmal intensiv diskutiert. Wir sind aber der Überzeugung, dass die Einzelregelung, wie Sie sie vorschlagen, kein positives Ergebnis bringen wird. Ich will kurz erläutern, warum: Herr Kollege Vida, Sie haben auf die mecklenburg-vorpommersche Regelung angespielt, die es in der Tat seit 15 Jahren gibt. Sie haben aber unterschlagen, dass diese Regelung eine reine Soll-Vorschrift ist. Es ist also insbesondere für den kommunalen Aufgabenträger eine zusätzliche Option - nicht verpflichtend -, Musterfeststellungsklagen einzuführen. Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt 15 Jahre lang Erfahrungen gesammelt, und man kann feststellen: Die Zahl an Musterfeststellungsklagen hat sich in Mecklenburg-Vorpommern nicht signifikant erhöht. Sie gab es auch schon vorher - wie in Brandenburg. Das heißt: Dieses Instrument ist zwar wichtig, es aber den kommunalen Aufgabenträgern verpflichtend vorzuschreiben, wäre falsch. Deshalb lautet die Haltung der Landesregierung - vorbehaltlich der Diskussion über eine Evaluierung und deren Ergebnis mit möglichen Änderungen des Kommunalabgabengesetzes -: Wir lehnen eine weitere Verkomplizierung durch Ihren Gesetzesvorschlag ab. Wir wollen die kommunalen Aufgabenträger nicht zusätzlich belasten, denn das käme hundertprozentig dabei heraus.
Für die Bürger hat es so, wie Sie die verpflichtende Anwendung von Musterfeststellungsklagen fordern bzw. einsetzen wollen, gesetzlich keinerlei Vorteile, es sei denn als Geschäftsmodell für verschiedene Rechtsanwaltskanzleien - auch das wurde heute schon gesagt. Worüber wird denn dann gestritten? - Über einen unbestimmten Rechtsbegriff bei gleichgelagerten Fällen. Was ist denn gleichgelagert? - Dann haben Sie nämlich, bevor so etwas stattfindet, x verschiedene Prozesse und Gerichtsverfahren darüber, ob das überhaupt gleichgelagert ist. Ich sage: Es wird dadurch nicht einfacher, sondern eher schwieriger. Aber in dem Ziel, Defizite im Kommunalabgabengesetz zu korrigieren, sind wir uns einig, und da lade ich Sie alle zur konstruktiven Debatte ein. - Danke schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich muss wirklich sagen: Das ist ein bisschen zu doll. Es ist zu doll, dass nach den Erfahrungen, die Brandenburg bezüglich des Kommunalabgabengesetzes gemacht hat, jetzt jeder Vorschlag in Bausch und Bogen und teilweise auch noch mit hanebüchenen Begründungen abgelehnt wird. Meine Damen und Herren, so wird es nicht funktionieren.