Protocol of the Session on February 26, 2020

Ich sage Ihnen ja, ich bin inhaltlich überhaupt nicht weit von Ihnen weg. Aber bitte wählen Sie einen anderen Zeitpunkt, geben Sie uns die Gelegenheit, eine Gesamtbetrachtung durchzuführen, und dann wird dieses Thema sicherlich auch ein Punkt davon sein. - Danke.

(Vida [BVB/FW]: Für das Protokoll! - Baier [SPD]: Das können Sie hineinnehmen, kein Problem!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Baier. - Wir setzen mit dem Beitrag der AfD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow, bitte.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Um es vorwegzunehmen: Der hier vorliegende Entwurf für das Siebte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg der Freien Wähler ist bedauerlicherweise nicht der große Wurf. Anstatt die weiteren notwendigen Regelungen und Änderungen im Kommunalabgabengesetz insgesamt vorzunehmen, wird hier nur ein Teilaspekt herausgenommen, nämlich die Ermöglichung von Musterverfahren. Sowohl diesen Teil als auch weitere Elemente haben die Freien Wähler - damals noch weitgehend in anderer Besetzung; das hatten wir schon, und nicht in Fraktionsstärke - in der 6. Legislaturperiode bereits einmal eingebracht. Anstatt eine einheitliche Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorzunehmen, haben Sie den alten Gesetzentwurf im Wesentlichen identisch übernommen, jedoch war der ursprüngliche Gesetzentwurf wegen der Gliederung besser strukturiert.

Inhaltlich wäre es wünschenswert gewesen, auch die weiteren Fehler des Kommunalabgabengesetzes zu korrigieren, zum

Beispiel, die Straßenerschließung landesrechtlich zu regeln und die Altanschließerproblematik gesetzlich zu lösen.

(Vida [BVB/FW]: Da müssen wir eine Anhörung ansetzen!)

Wenn wir einmal anfangen, ein Gesetz zu ändern, dann können wir es doch gleich ganz machen und nicht - wie immer - halbgewalkt.

Wir stimmen inhaltlich mit Ihnen überein und haben bereits in der 6. Legislaturperiode - weit vor Ihnen - einen eigenen entsprechenden Antrag eingebracht, welcher jedoch von der damaligen rot-roten Mehrheit abgelehnt worden ist.

(Domres [DIE LINKE]: Unerhört!)

Die Brandenburger Verwaltungsgerichte sind über alle Maßen überlastet. Es besteht ein Mangel an Richtern bei sämtlichen Verwaltungsgerichten im Land Brandenburg. Insbesondere gibt es Verfahrensspitzen bei Asylverfahren und auch bei Verfahren bezüglich des Kommunalabgabengesetzes wie im Bereich der Altanschließerbeiträge. Durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg zur Ermöglichung der Durchführung der Musterverfahren könnten die Verwaltungsgerichte über alle gleichgelagerten Fälle im einheitlichen Rechtsweg entscheiden. Deshalb sind wir von der AfD für Musterverfahren auch in Brandenburg.

Andere Bundesländer - wie Mecklenburg-Vorpommern - haben, das wurde angesprochen, den Vorteil der Musterverfahren bereits erkannt und praktizieren diese seit längerem. Die Landesregierung in Schwerin ist sogar der Meinung, dass mit ihnen eine bessere Akzeptanz von Kommunalabgabensatzungen erreicht werden würde. Wir in Brandenburg sollten dem Beispiel folgen und alle gemeinsam für Musterverfahren auch in unserem Bundesland stimmen. Überlastete Gerichte, langwierige Verfahren und gefühlte Rechtsunsicherheit fördern auf keinen Fall das Vertrauen der Bürger.

Der entsprechende, in der 5. Legislaturperiode eingereichte, Gesetzentwurf der CDU hätte bereits eine schnelle und effiziente Lösung zur Straffung dieser Verfahren durch Musterverfahren ermöglicht und wurde auch von Rot-Rot verhindert. Man höre: Auch die CDU hat es schon einmal eingebracht! Aufgrund der entsprechenden Aktivitäten der CDU in der 5. Legislaturperiode dürfte mit einer Zustimmung von dort zu dem jetzigen Gesetzesvorhaben zu rechnen sein.

Wir stimmen dem Ansinnen des vorliegenden Gesetzentwurfes entsprechend unseres eigenen Antrags aus der 6. Legislaturperiode sowie des Gesetzentwurfs der CDU in der 5. Legislaturperiode natürlich zu und werden daher auch der von der Fraktion DIE LINKE beantragten Überweisung an den Innenausschuss zustimmen.

Interessanterweise haben die Linken unseren Antrag zur Einführung von Musterverfahren durch ihren damaligen Abgeordneten Dr. Scharfenberg als Redner ablehnen lassen und behauptet, sich des Themas annehmen zu wollen.

(Walter [DIE LINKE]: Den lehnen wir auch heute ab!)

Geschehen ist natürlich nichts - nur die Vermutung der damaligen AfD-Fraktion hat sich bewahrheitet, dass bei der weiteren

Beschäftigung mit dem Thema der Abgeordnete Dr. Scharfenberg nicht mehr im Parlament vertreten sein würde.

Ich weise noch einmal auf unseren Antrag vom 02.06.2015, Drucksache 6/1594, hin, der genau dieses Thema behandelte. - Ich bedanke mich.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der CDUFraktion. Herr Abgeordneter Schaller, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Da sage noch einmal jemand, Juristerei sei trocken! Von wegen, es gehe hier nur um Verfahrenstechnisches. Es ist eine gewisse Emotionalität hierin und ich bin ganz froh, denn im Prinzip haben Sie den größten Teil meiner Arbeit schon erledigt. Also vielen Dank! Ich werde mich jetzt unter Verweis auf die Tagesordnung und die fortgeschrittene Zeit tatsächlich ein bisschen kürzer fassen.

Ich schließe mich erst einmal grundsätzlich Ortwin Baier an, lieber Kollege Vida. Aber lassen Sie mich nichtsdestotrotz aus Respekt vor Ihrer Arbeit und Ihrem Antrag dazu zwei, drei Worte verlieren. Ich will das hier nicht zu kurz machen oder abtun.

Die CDU-Fraktion ist grundsätzlich offen für dieses Thema.

(Beifall des Abgeordneten Stefke [BVB/FW])

Sie haben unsere Vorlagen sowohl aus der 5. als auch der 6. Legislaturperiode offensichtlich gut gelesen. Die Kollegen der AfD-Fraktion haben das auch getan. Die CDU steht diesem Thema und dieser Frage grundsätzlich offen gegenüber. Aber Zeit und Gestaltung dieser Vorlage sind trotzdem nicht in unserem Sinne. Das wird Sie auch nicht weiter wundern. Kollege Baier hat Ihnen ja gerade schon gesagt: Wir haben das im Rahmen dieser Koalition, im Rahmen dieser Legislaturperiode ohnehin vor. Wir werden das Kommunalabgabengesetz evaluieren - ich nehme jetzt einmal ein anderes Wort, damit ich nicht über die gleiche Begrifflichkeit stolpere - und unsere Schlüsse daraus ziehen.

Zu Pro und Kontra: Was spricht dafür? Sie haben den Großteil der Argumente hier schon abgeräumt, lieber Kollege Vida. Natürlich gibt es ähnliche Regelungen zum Beispiel in der Abgabenordnung. Natürlich hat man heute schon auf freiwilliger Basis die Möglichkeit dazu. Und ich teile auch Ihre Meinung, dass es schade ist, dass es nicht ausreichend wahrgenommen wurde; das sehe ich ganz genauso.

Ich kann mir auch vorstellen, dass das zu finanzieller Entlastung führt und auch zu mehr Akzeptanz und Rechtssicherheit - das waren ja alles Gründe, die Sie gerade genannt haben -, vorausgesetzt natürlich, dass diese Musterverfahren und die daraus folgenden Urteile auch tatsächlich Verbindlichkeit haben. Das ist ja der Kern des ganzen Problems. Ob das durch die Änderung, die von Ihnen jetzt vorgeschlagen wird, eintritt, bezweifele ich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtssicherheit, die Sie sich wünschen, dadurch erreicht wird.

Ich kann mir übrigens auch vorstellen, dass, vorausgesetzt, dass solch eine Verbindlichkeit herbeigeführt werden kann, auch Entlastung für die Justiz stattfindet, bis hin zu den Kommunen selbst. Wie viele Mitarbeiter müssen da Widerspruchsbescheide bearbeiten usw.? Da sind wir uns wirklich näher, als Sie denken. Das geht bis dahin, dass es auch zu einem anderen Diskussionsklima vor Ort führt, wenn man sagen kann: Wir machen jetzt ein Musterverfahren und streiten uns nicht irgendwo unnötig auf einer personellen Ebene, sondern wirklich mal an einem Punkt dieser einen Rechtsfrage, die von entscheidender Relevanz ist.

Nichtsdestotrotz denke ich schon, dass es richtig ist, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben, uns das jetzt in Ruhe anzuschauen. Warum? Welche praktische Relevanz hat das jetzt, nach den Altanschließerfällen eigentlich noch? Das ist eine Frage, die wir uns alle auch vor Augen halten sollten: Welche Aktualität hat dieses Thema? Und vor allem: Wie können wir das so in die Zukunft übertragen, dass die Fälle, die in Zukunft aufkommen können, davon umfasst sind? Ich drücke es einmal ein bisschen nebulös aus. Ich bin also dafür, dass wir die aus meiner Sicht durchaus vorhandenen Unsicherheiten in der Formulierung Ihres Entwurfs einfach dadurch umschiffen, dass wir Sie einladen. Bringen Sie sich in unsere Arbeit ein!

(Vida [BVB/FW] - in den Plenarsaal weisend -: Hier ist un- sere Arbeit! - Zuruf des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Wir werden garantiert mit der ganzen Liste der Dinge, die wir in dieser Legislaturperiode vorhaben, auf dieses Thema zurückkommen. Wir werden es nicht schaffen, alles gleich im ersten halben Jahr oder in den ersten 101 Tagen zu erreichen, lieber Kollege, sonst wäre in den letzten zehn Jahren ein bisschen mehr passiert.

In dem Sinne: Lieber keine Schnellschüsse, sondern bitte evaluieren, darüber diskutieren, die richtigen Entscheidungen treffen! - Glück auf!

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Johlige, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Der Brandenburger Landtag befasst sich nun zum wiederholten Mal mit der Frage der verpflichtenden Einführung von Musterklagen im Kommunalabgabengesetz. Ziel ist einerseits, die Gerichte zu entlasten, und andererseits, die Verfahrenskosten für Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.

Das klingt erst einmal gut, jedoch gibt es auch gewisse Zweifel, ob dies durch die verpflichtende Einführung von Musterverfahren tatsächlich erreicht werden kann.

In der 5. Wahlperiode - darauf ist schon verwiesen worden - hat die CDU-Fraktion bereits eine solche Initiative in den Landtag eingebracht. Damals hat die rot-rote Koalition dies an den Ausschuss überwiesen, wo eine umfangreiche Anhörung stattfand.

Im Mittelpunkt der damaligen Anhörung standen vor allem die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern, wo es - darauf hat Herr Vida bereits hingewiesen - eine solche Regelung bereits seit 2005 gibt. In der Anhörung wurde deutlich, dass der angestrebte Effekt nicht tatsächlich eintritt, da Kläger, die im Musterverfahren unterliegen, weit überwiegend dazu neigen, individuell weiterzuklagen.

Es gibt weitere Punkte, die zumindest Zweifel an der genannten Zielerreichung der Entlastung der Gerichte und der Kostenentlastung für die Betroffenen durch die verpflichtende Einführung von Musterverfahren wecken können:

Erstens. Auch auf den ersten Blick gleich gelagerte Fälle unterscheiden sich oft beträchtlich, beispielsweise hinsichtlich der Nutzung - privat oder geschäftlich -, der Bebauung - Geschossigkeit und Größe -, der Grundstücksgröße, des Vorhandenseins eines Bebauungsplans usw. Damit dürfte die Zahl der Fälle, in denen Musterklagen zur Anwendung kommen können, geringer sein, als es zunächst erscheint.

Zweitens. Musterklagen sind - darauf wurde schon hingewiesen - bereits jetzt möglich und haben auch für die Kommunen und Verbände gewisse Vorteile, weshalb nicht ersichtlich ist, wieso die verpflichtende Einführung von Musterklagen hier den großen Durchbruch bringen sollte. Natürlich ist auch die kommunale Selbstverwaltung zumindest angetippt, wenn wir über diese Fragen reden.

Allerdings sehen wir auch, dass sich seit der letzten Anhörung die Rechtslage in einigen Bereichen vor allem durch widersprüchliche Urteile geändert hat und es deshalb im Vergleich zu damals durchaus zusätzliche Anwendungsfälle für verbindliche Musterklagen geben könnte.

(Bretz [CDU]: Aha!)

Wir sehen auch, dass es in Brandenburg aktuell Verbände gibt, die sich solchen Musterverfahren versperren, obwohl es durchaus sinnvolle Anwendungsfälle gäbe.

Deshalb sind wir dafür, den Gesetzentwurf zu überweisen und die Erkenntnisse aus der Anhörung im Jahr 2012 zu überprüfen. Dabei wird es sicherlich spannend sein zu sehen, wie sich die Situation in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickelt hat und wie Betroffene und Verbände heute zu diesem Instrument stehen.

Meine Damen und Herren! Folgendes sei mir noch gestattet: Ich bin angesichts der Pirouetten der Koalitionsfraktionen schon etwas überrascht. Die CDU, die 2012 noch Antragstellerin und 2015 Befürworterin der Initiative, die es im Landtag gab, war, braucht jetzt Zeit. Das finde ich interessant. Ich drücke es einmal so aus: Glaubwürdige Politik ist anders.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Dr. Zesch- mann [BVB/FW])

Ich finde aber auch, dass man es sich zu leicht macht, wenn man jetzt auf den Koalitionsvertrag verweist. Ich lese den entsprechenden Satz einfach vor, obwohl er zu Musterklagen gar nichts aussagt:

„Wir werden das Kommunalabgabengesetz auf seine Praktikabilität prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln.“