Protocol of the Session on February 26, 2020

Das heißt, in das Recht der Kommunen, die Bescheide zu erlassen bzw. den Ausbau zu wählen, wird nicht eingegriffen.

Meine Damen und Herren, auch wenn Sie andere Anträge von uns in der Sache nicht unterstützen mögen: Niemand kann bestreiten, dass wir im Bereich der Kommunalabgaben in Brandenburg erhebliche Probleme hatten und haben - eine Flut von Urteilen, teilweise sich widersprechend, gravierende Gesetzesänderungen -, auch bevor es FREIE WÄHLER gegeben hat. Dies gebietet, den Bürgern etwas entgegenzukommen.

Ich fände es nicht gut, wenn weiter auf die Angst der Bürger vor Gerichtskosten gesetzt würde, um damit Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ich glaube, es ist nicht gut, in diesem sensiblen Bereich so mit den Bürgern umzugehen.

(Beifall BVB/FW)

Deswegen hat auch der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern bereits vor 15 Jahren die Möglichkeit des Musterverfahrens eingeführt und macht seitdem sehr gute Erfahrungen damit. Ich glaube, es braucht nach den Erfahrungen der letzten Jahre, insbesondere der letzten fünf Jahre, die planmäßige Verbesserung bei der Überprüfbarkeit der Rechtmäßigkeit von Kommunalabgaben. Hierzu leisten Musterverfahren einen sehr praktikablen Beitrag, ohne dass die Gemeinden Einnahmeausfälle zu erwarten oder zu befürchten hätten. Das heißt, sie sind eine Möglichkeit, die vielen nützt und keinem schadet. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall BVB/FW)

Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der SPD-Fraktion. Herr Abgeordneter Baier, bitte.

Wenn Sie, nachdem wir gerade zwei Punkte auf der Tagesordnung hatten, die wir sehr emotional behandelt haben, erwarten, dass ich das jetzt fortsetze, muss ich Sie leider enttäuschen.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir befassen uns heute zum wiederholten Male mit dem Kommunalabgabengesetz. Das Kommunalabgabengesetz definiert die wesentlichen Regeln für die Erhebung von Steuern, Beiträgen und Gebühren im Land Brandenburg. Es ist damit zugleich die Grundlage für die Refinanzierung wesentlicher Investitionstätigkeiten sowohl der Kommunen als auch der von den Kommunen gebildeten Zweckverbände. Änderungen am Kommunalabgabengesetz sollten deshalb wohlüberlegt und am Bedarf orientiert sein. Selbstverständlich müssen dabei auch die möglichen Folgewirkungen für die Haushalte der Kommunen und ihrer Zweckverbände und damit die kommunale Leistungsfähigkeit im Bereich der Pflichtaufgaben in den Blick genommen werden.

Eben haben wir von Ihnen, Herr Vida, gehört: Genau um Geld geht es ja hier nicht, sondern um die Erleichterung, Rechtsverfahren durchführen zu können. Da bin ich auch inhaltlich sehr nah bei Ihnen. Aber ich glaube, der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag jetzt einbringen, ist nicht der richtige. Denn wenn Sie den Koalitionsvertrag gelesen haben, werden Sie erkennen, dass wir uns darum noch bemühen werden. Wir laden Sie natürlich herzlich dazu ein, an dieser Diskussion teilzunehmen.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW])

Im Zusammenhang mit dem Altanschließerthema, aber auch den Altanliegerbeiträgen zum Ausbau von Straßen in kommunaler Baulast war das Kommunalabgabengesetz in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand teils heftiger politischer Auseinandersetzungen sowohl in den Kommunen als auch hier im Landtag.

Die Regierungskoalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, das KAG in dieser Legislaturperiode einer Praktikabilitätsprüfung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. In diesem Zusammenhang können Sie dann gern Ihre Ideen vortragen.

Der uns hier und heute zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf ist inhaltlich praktisch identisch mit dem Entwurf, den BVB / FREIE WÄHLER im September 2015 in den Landtag eingebracht hatten. Er ist also keineswegs neu und wurde bereits ausführlich auf sein Für und Wider abgeklopft. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, stimmungsvorbehaltsfreie Musterklageverfahren im Bereich des Kommunalabgabengesetzes einzuführen.

Wie so oft gibt es auch zu dieser Idee unterschiedliche Auffassungen, und zwar abhängig davon, welchen Interessen man den Vorrang gibt. Oberflächlich betrachtet scheint die Einführung solcher Musterverfahren ein wirksames Mittel zu sein, um für alle Beteiligten die Kosten zu senken und den Rechtsfrieden zu wahren.

Es lohnt sich jedoch, etwas genauer hinzuschauen. BVB / FREIE WÄHLER stellen in ihrem Gesetzentwurf selbst fest: Die Möglichkeit, dass die Beteiligten ein oder mehrere Verfahren als Musterverfahren führen, ist jetzt schon gegeben. - Dazu braucht es diesen Gesetzentwurf in dieser Form nicht.

Die Möglichkeit der Musterklage existiert also bereits. Jedoch wird sie selten in Anspruch genommen. Nun kann man sich natürlich fragen: Warum ist das so? Ein wesentlicher Grund für die geringe Zahl solcher Musterklagen ist sicherlich in dem Umstand zu suchen, dass es im facettenreichen Regelungsbereich des Kommunalabgabengesetzes schwierig ist, völlig vergleichbare Sachverhalte zu finden und diese dann auch durchzuhalten.

Ich möchte aber auch konkret auf einige Punkte des Gesetzentwurfs eingehen. Darin heißt es unter anderem:

„Ist wegen der Gültigkeit einer Abgabensatzung ein Verfahren bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin

Brandenburg, einem obersten Bundesgericht oder beim Europäischen Gerichtshof anhängig und wird der Widerspruch hierauf gestützt, ruht das Widerspruchsverfahren insoweit bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss.“

Würde das Gesetz, würden Widerspruchsverfahren von Gesetzes wegen ruhen, ohne jede weitere Feststellung. Selbstverständlich könnte man das so festlegen. Doch vielleicht wollen ja gar nicht alle Widerspruchsführer fünf oder sechs Jahre auf eine Entscheidung warten. Vielleicht möchten einige Widerspruchsführer ja auch etwas rascher eine Entscheidung haben. Dazu müssten Sie dann aus der Gemeinschaft ausscheiden. Es steht zu befürchten, dass dadurch das Recht dieser Bürger auf rechtskräftige Entscheidungen beeinträchtigt würde.

Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass das auch gelten soll, wenn bei genannten Gerichten - den Verwaltungsgerichten des

Landes oder dem Bundesverfassungsgericht - ein Verfahren wegen einer Rechtsfrage anhängig ist, die in einem Widerspruchsverfahren entscheidungserheblich ist. Um das einschätzen zu können, müsste der einzelne Widerspruchsführer die Übersicht über alle zur jeweiligen Rechtsfrage an diesen Gerichten anhängigen entscheidungserheblichen Klageverfahren haben. Doch wie soll der einzelne Widerspruchsführer dieses Wissen erlangen?

Zudem stellt sich hier das gleiche Problem: Würde eine Rechtsfrage durch eines der genannten Gerichte geklärt, so würde das Widerspruchsverfahren von Rechts wegen automatisch ruhen. Zudem besteht in beiden Fällen das Problem, dass die Widerspruchsführer, wie schon gesagt, überhaupt erst einmal Kenntnis von diesen anderen Verfahren erlangen müssten. Die Erfahrungen, die mit einer in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem Jahr 2005, wie von Ihnen eben angesprochen, geltenden ähnlichen Regelung gemacht wurden, bestätigen diese Problematik.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? - Sie müssten dann auch zum Schluss kommen, bitte.

Nein, in meiner ersten Rede lasse ich keine Frage zu. Von Ihnen, Herr Vida, hätte ich keine Fragen erwartet, sondern Antworten.

Im Unterschied zur Regelung in Mecklenburg-Vorpommern enthält der hier in Rede stehende Gesetzentwurf von BVB / FREIE WÄHLER jedoch eine zusätzliche Hürde. In Mecklenburg-Vorpommern kann nämlich sowohl der Widerspruchsführer als auch die ablehnende Körperschaft jederzeit die Verfahrensruhe beenden. Dies ist hier so nicht vorgesehen.

Auch wenn es Ihre erste Rede ist, müssten Sie jetzt zum Schluss kommen, weil Sie Ihre Redezeit schon erheblich überzogen haben.

Das habe ich wahrgenommen. Dann lasse ich die eine Seite weg.

(Heiterkeit und Beifall SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, seitdem dieser Gesetzentwurf, wie erwähnt, in der Vergangenheit bereits umfänglich beraten wurde, einschließlich der Anhörung und Befragung von Sachverständigen, gibt es in der Sache keine neuen Erkenntnisse, die es rechtfertigen würden, sich mit diesem Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt nochmals intensiv zu befassen. Wie gesagt: Ich lade Sie herzlich dazu ein, wenn die Koalition beginnt, das KAG zu prüfen. Wir werden deshalb sowohl den Gesetzentwurf an sich als auch die Überweisung an den Innenausschuss ablehnen. - Vielen Dank, dass Sie so viel Geduld mit mir hatten.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Diese Geduld werde ich jedoch nur bei der ersten Rede haben. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Jungfernrede!

Es gibt eine Kurzintervention. Herr Vida, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Baier, ich gehe davon aus, dass wir die Anträge auch unabhängig davon stellen können, wann sich die Koalition bequemt, sich mit diesem Gesetz zu beschäftigen. Wir tun das auch seit geraumer Zeit. Deswegen müssen hier einige Sachen richtiggestellt werden.

Sie haben deutlich gemacht, dass die Einnahmen einer Gemeinde auch ein Gesichtspunkt sein können. Können Sie vielleicht erläutern, wie die Einnahmemöglichkeit einer Gemeinde eine Rolle bei der Frage spielt, ob man ein Musterverfahren zulässt oder nicht?

(Beifall BVB/FW)

Wollten Sie jetzt gerade zum Ausdruck bringen, dass man quasi die fiskalischen Einnahmemöglichkeiten zur Grundlage der Entscheidung macht, ob man die Zustimmung zu einem Musterprozess erteilt oder nicht? Das würde mich sehr irritieren. Ich hoffe nicht, dass Sie das als Bürgermeister so praktiziert haben.

(Beifall BVB/FW)

Des Weiteren haben Sie gerade erklärt, das Kommunalabgabengesetz sei so vielfältig und eigne sich deswegen nicht für Musterverfahren. Ich glaube, die Altanschließerbeiträge, die allesamt auf Grundlage ein und desselben Gesetzes erhoben worden sind - Tausende von Bescheiden auf Grundlage der gleichen Abwasserbeitragssatzung in einer Gemeinde -, sind gerade dafür geschaffen, um hier mustergültig einzelne Verfahren durchzuprüfen.

Vielleicht können Sie auch noch einmal Folgendes deutlich machen. Sie haben gesagt, dass es keine neuen Erkenntnisse in Brandenburg gebe. Würden Sie mir zustimmen, dass die Erkenntnisse aus den Altanschließerbeiträgen, wobei sich ungefähr 250 000 Bescheide als rechtswidrig erwiesen haben, gerade jetzt sehr neue Erkenntnisse sind, um auf dieser Grundlage eine Änderung des Gesetzes zu bewirken?

(Beifall BVB/FW)

Vielleicht könnten Sie auch noch einmal herausstellen, dass es einen Unterschied darstellt, ob jemand die Möglichkeit bekommt, ein Verfahren als Gemeinde selber zu entscheiden, oder ob der Bürger per Gesetz die Möglichkeit hat, das einzufordern.

Vielleicht auch noch einmal: Wenn Sie unseren Antrag bis zum Ende lesen, können Sie feststellen: Dort ist vorgesehen, dass, wenn ein Widerspruchsführer der Klagegemeinschaft nicht mehr beitreten möchte, dann das Widerspruchsverfahren wieder aufzugreifen und zu Ende zu führen ist. Insofern wird niemand hier in seinen Rechtsschutzmöglichkeiten beschränkt.

(Beifall BVB/FW)

Herr Abgeordneter Baier, möchten Sie auf die Kurzintervention erwidern?

(Baier [SPD]: Ja, eigentlich nur einen Satz!)

Bitte.

Ich hatte gleich am Anfang klarzustellen versucht, dass Sie schon klargestellt hatten, dass es hier eben nicht um Finanzen geht, sondern darum, wie ich ein Rechtsverfahren noch sicherer und kostengünstiger darstellen kann.

Zu den anderen Dingen weiß ich jetzt nicht, was Sie konkret von mir wollen. Natürlich ist das mit der Altanschließerproblematik in dem Sinne etwas ungewöhnlich gelaufen, wenn dann ein halbes Jahr, nachdem die Gebühren erhoben worden sind, vom Verfassungsgericht Verfassungswidrigkeit bezüglich der Rückwirkung festgestellt worden ist, ja. Aber das alleine ist sicherlich nicht Anlass, heute Ihrem Antrag zuzustimmen.

Ich sage Ihnen ja, ich bin inhaltlich überhaupt nicht weit von Ihnen weg. Aber bitte wählen Sie einen anderen Zeitpunkt, geben Sie uns die Gelegenheit, eine Gesamtbetrachtung durchzuführen, und dann wird dieses Thema sicherlich auch ein Punkt davon sein. - Danke.