Protocol of the Session on February 26, 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Anlass ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Regelung der Beitragspflichtigkeit bei Zweitwohnungen. Das ist so weit auch in Ordnung und trägt zur Beitragsgerechtigkeit bei. Ich glaube, darüber besteht in diesem Landtag Konsens. Dass die Beschlussfassung durch die Länderparlamente der notwendige Weg ist, ist ebenfalls unstreitig.

Allerdings müssen wir sehen, dass im Windschatten dessen erhebliche Datenschutzprobleme bestehen. Ich finde es schon bemerkenswert, mit welcher Leichtigkeit hier und auch im Hauptausschuss darüber hinweggegangen wird. Der vorgesehene alle vier Jahre stattfindende automatisierte Abgleich mit den Meldeämtern ist - das kann man drehen und wenden, wie man will - ein unverhältnismäßiger Eingriff in die informelle Selbstbestimmung. Das ist so. Es ist deshalb so, weil dieser Eingriff weitestgehend anlasslos stattfindet.

Wir haben in der Diskussion im Hauptausschuss mit der Ministerin ausführlich darüber gesprochen: Anlass kann nicht sein, eine Beitragsberechnung zu erstellen, sondern der Anlass muss durch die Daten des Betroffenen gegeben sein. Alle vier Jahre - das ist nicht die durchschnittliche Umzugsperiode in Brandenburg. Im Übrigen geht es schon gar nicht um die weiteren Mitglieder des Haushalts. Insofern reden wir hier von einem alle vier Jahre erfolgenden, alle Personen erfassenden, anlasslosen, automatisierten Abgleich der Daten der Bewohner einer Wohnung. Somit steht die Zielerreichung, nämlich die Beitragsgerechtigkeit, nicht im Verhältnis zur Eingriffstiefe und vor allem zur Eingriffsbreite;

(Beifall BVB/FW)

denn ein weitestgehendes Abfragen personenbezogener Daten wäre in dem Ausmaß für die Sicherung einer Beitragsgerechtigkeit eben nicht vonnöten. Nicht nur ich sage das, auch die

Landesdatenschutzbeauftragte hat sehr detailliert darauf hingewiesen, dass hier ein Verstoß gegen die DatenschutzGrundverordnung und somit gegen europäisches Recht vorliegt. Die Ministerin konnte im Hauptausschuss auch nicht mit dem Werfen einer Nebelkerze davon ablenken, indem sie erklärte, alle Länder seien jetzt, nach dem Hinweis, einverstanden mit der neuen Regelung. - Die „anderen Länder“ waren die Ministerpräsidenten, nicht die Landesdatenschutzbeauftragten der anderen Länder; doch auf die kommt es hierbei an.

Es kommt hinzu, dass in Zukunft die Auskunftspflichten gegenüber den Betroffenen eingeschränkt werden sollen - in unangemessener Weise. Nun ist es unstreitig - das sagen wir als BVB / FREIE WÄHLER ganz klar -: Ein gut ausfinanzierter, qualitativ hochwertiger Rundfunk wird gebraucht und findet unsere Unterstützung,

(Beifall BVB/FW)

aber es müssen bei einem derartigen Datenvolumen geringere Eingriffsmöglichkeiten gefunden werden. Man kann sich nicht damit vertrösten, dass man das eventuell in einem

24. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausräumt, sondern die Datenschutzbedenken bestehen jetzt - im Übrigen nicht nur bei uns, nicht nur bei der Landesdatenschutzbeauftragten Brandenburgs; auch die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und aller Länder empfiehlt, diesem Vertrag nicht zuzustimmen.

Deswegen können auch wir das nicht tun, und wir hätten uns von der Koalition gewünscht, dass hier ernsthafter auf diese Bedenken eingegangen wird und man nicht auf irgendwelche in Jahren stattfindenden, allen möglichen Verhandlungen mit allen möglichen Ländern obliegenden Änderungen hofft und darauf baut. Vielmehr besteht die Problematik jetzt, und wenn wir diesen Beschluss jetzt fassen, wird dieses Datenschutzproblem ab dem nächsten Jahr über uns hereinbrechen.

Und dafür tragen all diejenigen die Verantwortung, die das sehenden Auges, trotz qualifizierter Hinweise von unpolitischen Stellen - nämlich von den Datenschutzbeauftragten -, einfach über Bord geworfen haben. Diese Kritik müssen Sie sich gefallen lassen.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank. - Wir kommen zum Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Schneider, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Thema sind zwei Punkte anzusprechen. Der erste Punkt ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dass ein und dieselbe Person nicht zweimal zur Zahlung des Beitrags herangezogen werden kann. Das wird umgesetzt, indem klargestellt wird, dass ein Zweitwohnsitz nicht zu einer zweiten Zahlungsverpflichtung führen kann. Das ist eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, die wir ausdrücklich begrüßen.

Der zweite Punkt hat in dieser Debatte schon eine große Rolle gespielt, das ist der Meldedatenabgleich. Der Meldedatenab

gleich dient der Aktualisierung des Datenbestandes und damit der Beitragsgerechtigkeit. Er soll alle vier Jahre automatisch erfolgen. Dort werden Datensätze ausgetauscht. - Ja, die Datenschutzbeauftragten haben Bedenken geäußert. Die Länder haben sich mit diesen Bedenken auseinandergesetzt und im Ergebnis eine Abwägungsentscheidung getroffen. Sie haben sich die Frage gestellt: Dient das Mittel, das wir hier haben, dem Ziel, den Datenbestand aktuell zu halten und Beitragsgerechtigkeit herzustellen? Das ist mit Ja beantwortet worden. Und Sie haben sich auch die Frage gestellt: Ist dieser Meldedatenabgleich im Verhältnis zum Datenschutz ausgewogen? Auch das ist von den Ländern mit Ja beantwortet worden. Deswegen wurde der Gesetzentwurf so hier vorgelegt.

Aus unserer Sicht ist das Ergebnis sehr wohl verhältnismäßig. Es ist eingeführt worden, dass die KEF - die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs - vor einem Datenabgleich prüft, ob er aufgrund der Beitragsentwicklung notwendig ist. Das ist noch einmal eingezogen worden, nachdem sich die Datenschutzbeauftragten dazu geäußert hatten. Es wird immer gesagt: 1 % ist ja nicht viel. - Aber 1 % ist in diesem Geschäft ein hoher zweistelliger Millionenbetrag. Deswegen mussten wir auch schon bei einem Prozent darauf achten, dass Beitragsgerechtigkeit hergestellt wird.

Diese grundsätzlichen Gedanken der Datenschutzbeauftragten sind auch schon in früheren Verfahren vorgetragen worden. Sie wurden inzwischen mehrfach gerichtlich geprüft, sodass wir davon ausgehen, dass diese Abwägung - die natürlich nicht immer bedeutet, Herr Vida, dass alle Bedenken ausgeräumt werden können - zum Schluss sachgerecht ist.

Zum Entschließungsantrag der AfD nur so viel: Ich kann gerne aus der letzten Sitzung wiederholen, dass sich die Landesregierung auch weiterhin für einen unabhängigen und leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk einsetzen wird. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich schließe damit die Aussprache und komme zur Abstimmung. Zur Abstimmung stehen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Hauptausschusses zum „Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge“ auf Drucksache 7/752. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen wurde dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich komme zur Abstimmung über den Entschließungsantrag „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages“ der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/757. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungspunkt 8 auf.

TOP 8: Siebtes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg

Gesetzentwurf der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion

Drucksache 7/626

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! BVB / FREIE WÄHLER geht weiter den Weg der kommunalen Kostenkontrolle und der Beitragsentlastung der Bürger.

(Beifall BVB/FW)

Es braucht eine kritische und vor allem zeitgemäße Betrachtung des Kommunalen Abgabengesetzes. Nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der Änderung der Verzinsung - das waren materielle Schritte, die überfällig waren - braucht es jetzt eine Diskussion um einen prozessualen Aspekt.

Die Diskussion um die Altanschließerbeiträge hat uns eindeutig gezeigt: Es braucht planmäßig das Recht zu Musterklagen in Brandenburg. Diese Erfahrung der letzten Jahre wird niemand ernsthaft leugnen.

(Beifall BVB/FW)

Die Hunderttausende von Widersprüchen, Zehntausende von Klagen, die Diskussion um Staatshaftung - Ja oder Nein? -, der eine bekommt sein Geld zurück und der andere nicht - das alles wäre mit Musterklagen vermeidbar gewesen.

Auch braucht es generell im Bereich der öffentlichen Abgaben die Möglichkeit einer rechtssicheren und aufwandsarmen Überprüfung der Bescheide. Derzeit werden die Widerspruchsführer ausgesiebt, nur wenige bleiben übrig, nur wenige trauen sich zu klagen. Da nützt es auch nichts, den Leuten zu sagen, sie hätten ja das Recht dazu. Sie wissen, wie die Lebenswirklichkeit ist: Wenige trauen sich, Widerspruch einzulegen; nach dem Widerspruchsbescheid gehen dann sehr wenige vor Gericht - mit denen werden dann manchmal Vergleiche geschlossen oder sie gewinnen, und die anderen schauen in die Röhre. Viele haben Recht, aber nur die wenigsten bekommen Recht, weil sie den jahrelangen Weg nicht beschreiten können, sich nicht trauen oder es sich nicht leisten können, ihn zu gehen.

Gerade bei den auf dem Kommunalen Abgabengesetz beruhenden Bescheiden gibt es besonders viele gleichgelagerte Fälle. Sie eignen sich also besonders, um Musterverfahren durchzuführen.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Erstens: Der Bürger bekommt die Möglichkeit, mit vergleichsweise geringem Aufwand die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Nicht mehr das Kostenrisiko, sondern nur noch die Frage der Rechtmäßigkeit entscheidet darüber, ob man gewinnt oder nicht.

Auch die Verbände und Gemeinden haben dann keine Flut von Klagen mehr zu befürchten, sondern sie erhalten eine detaillierte, qualifizierte Klage, die alle Aspekte beleuchtet und sich intensiv mit den Gegebenheiten auseinandersetzt. Dadurch erleiden die Gemeinden keine Einnahmeeinbußen, sondern es findet eine detaillierte Überprüfung der Rechtmäßigkeit in einem Präzedenzverfahren statt.

(Beifall BVB/FW)

Drittens: Die Verwaltungsgerichte werden massiv entlastet, mit einer Flut von Klagen verschont. Stattdessen wird in einem tiefgründigen Verfahren die Rechtslage für eine bestimmte Gruppe von Betroffenen geklärt.

(Beifall BVB/FW)

Das führt ganz klar zu einer Steigerung der Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen, weil in einem Verfahren alles detailliert beleuchtet und ausgeurteilt wird. Dadurch entsteht ein größeres Verständnis der Bevölkerung dafür. Und das Ganze wird deutlich beschleunigt. Es hängt nicht mehr davon ab, an welcher Stelle des Alphabets sein Name steht oder in welchem Ortsteil man wohnt, sondern ein Musterverfahren entscheidet alle Fälle.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

In diesem Landtag sind in für mich völlig unverständlicher Weise - aber so ist das - viele Vorstöße inhaltlich abgelehnt worden. Heute geht es um keine materielle Frage, sondern um einen rein prozessualen Schritt, eine Erleichterung zur Überprüfung, ob ein Bescheid in einem Masseverfahren - das es ja meist ist - rechtmäßig ist oder nicht. Die Einnahmemöglichkeiten, die Festsetzungsregeln der Gemeinden werden durch diesen Antrag nicht geändert. Lediglich die Überprüfung, ob eine Reihe von Bescheiden rechtmäßig ist oder nicht, wird erleichtert.

(Beifall BVB/FW)

Aktuell hängt die Durchführung von Musterklagen von der Zustimmung der Gemeinde und des Zweckverbands ab. Das wird immer als großes Entgegenkommen dargestellt, doch die Realität sieht anders aus: Die meisten Verbände und Gemeinden haben die Musterverfahren im Rahmen der Altanschließerbeiträge und der Straßenausbaubeiträge nicht zugelassen. Das wird auch dadurch nicht anders, dass der eine oder andere Nachredner mir sagen wird: Bei uns war das aber so. - Wir reden von einer abstrakten Regelung für das ganze Land, und in der großen Masse der Fälle ist es eben nicht so.

(Beifall BVB/FW)

Und bevor das scharfe Schwert der kommunalen Selbstverwaltung geschwungen wird: Das hat nichts mit kommunaler Selbstverwaltung zu tun. Es geht hier um die einheitliche Anwendung von Beitragsrecht, und nur die prozessualen Möglichkeiten sollen leichter zugänglich sein.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Das heißt, in das Recht der Kommunen, die Bescheide zu erlassen bzw. den Ausbau zu wählen, wird nicht eingegriffen.