noch einmal zur Klarstellung: Der Vorhalt ist falsch. Sie haben diesbezüglich vielleicht Übung aus dem Wahlkampf, aber nur, weil Sie lügen, dass sich die Balken biegen, wird es nicht wahrer. Weder fordern wir eine Einschränkung der Pressefreiheit, noch wollen wir das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abschaffen. Das ist völlig falsch.
Wenn Ihr Vorwurf ist, dass wir immer wieder darauf hinweisen, dass eine grundsätzliche Reform dieses Systems aus unserer Sicht nötig ist - auch zur langfristigen Erfüllung des grundgesetzlich garantierten Anspruchs auf öffentlich- rechtlichen Rundfunk -, dann haben Sie recht. Das werden wir auch immer wieder tun.
Es hat sich schließlich nichts geändert. Das ist nun einmal Politik, da muss man dicke Bretter bohren. Natürlich sind wir - konsequent unserer Linie folgend - dann auch gegen diesen Antrag.
Hinsichtlich des Appells zur Sachlichkeit: Nach dem Ausfall Ihres SPD-Kollegen muss ich schon sagen: Da haben Sie kontinuierlich - vielleicht liegt es an der Halsstarre nach rechts - in die falsche Richtung geschaut; denn das, was der Kollege Stohn abgeliefert hat, war der Gipfel der Unsachlichkeit, gepaart mit einer Mischung aus Hysterie.
Es gibt im Internet eine ganze Reihe von Foren, derer man sich bedienen kann. So gibt es unter anderem ein Forum von Mitgliedern Ihrer Partei und vor allen Dingen von Mitgliedern Ihrer Parteijugend. Sie sind ja auch Vorsitzender der
AfD Brandenburg. Dort können Sie einmal nachschauen, mit welch platten Parolen Sie und Ihre Gesinnungsfreunde gegen die GEZ-Gebühr und auch gegen Journalisten zu Felde ziehen. Das ist eine Wahrheit, die jeden Tag in den sozialen Medien stattfindet. Das ist ein Punkt, dem Sie Aufmerksamkeit schenken müssen, um zu sehen, was Sie mit diesem Land anstellen und was Sie kaputtreden.
Das, was in diesem Land gestärkt wurde, sind vielfältige demokratische Spielregeln, wozu auch freier Journalismus gehört. Aber Sie sind dagegen, weil es Ihnen nicht hilft.
Deswegen werde ich mich weiterhin mit deutlichen Worten gegen Ihre Forderungen richten. - Herzlichen Dank.
Wir fahren in der Rednerliste fort. Zu uns spricht als Nächster der Abgeordnete Büttner von der Fraktion DIE LINKE. - Bitte sehr.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Zum Entschließungsantrag der AfD lediglich zwei Bemerkungen - Bemerkung Nr. 1: Sie schreiben, der Begriff „Lügenpresse“ werde in diesem Zusammenhang wiederbelebt. - Nein, den haben Sie wiederbelebt, in Anlehnung an die NS-Ideologie.
Bemerkung Nr. 2: Sie schreiben, aktuelle Geschehnisse in Deutschland und der Welt würden permanent einseitig wertend dargestellt. - Nein, meine Damen und Herren, sie werden nicht permanent einseitig wertend dargestellt, sondern sie werden so dargestellt, wie sie sind: Der Brandbeschleuniger des Rechtsterrorismus ist der parlamentarische Arm des Rechtsterrorismus, meine Damen und Herren.
2018 hatte das Bundesverfassungsgericht eine gute Nachricht: dass die Rundfunkbeitragspflicht mit der Verfassung vereinbar ist. Einige Änderungen wurden jedoch aufgegeben: Die Beitragspflicht für Zweitwohnungen ist eben nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2020 gesetzt, den Rundfunkstaatsvertrag entsprechend anzupassen.
Der 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag greift dieses Urteil auf und will es umsetzen. Diese Änderung ist auch gar nicht zu kritisieren. Es ist die Aufgabe, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mitgegeben hat, und natürlich ist das umzusetzen. Deswegen kritisieren wir diesen Punkt in dem vorgelegten Gesetzentwurf auch gar nicht.
Ich muss Ihnen sagen, wir werden uns bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Das hat nichts mit der eben genannten Regelung zu tun; das hat ausschließlich mit Fragen des Datenschutzes zu tun.
Zunächst ist zu kritisieren, dass die Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten bereits vom 4. Februar ist, meiner Fraktion jedoch erst am 19. Februar vorlag. Schon das allein halte ich für nicht akzeptabel.
Die Landesdatenschutzbeauftragte hat in ihrer Stellungnahme eine Reihe von Problemen aufgezeigt. Ursprünglich war geplant, eine einmalige und vollständige Übermittlung der Melderegisterdaten durchzuführen. Dies ist bereits 2013 einmal geschehen und schon damals auf massive Bedenken der Datenschutzbeauftragten gestoßen. Da dies einmalig sein sollte, wurden die Bedenken damals zurückgestellt.
Der jetzige Staatsvertrag sieht jedoch einen regelmäßigen und vollständigen Meldedatenabgleich der Daten vor. Das lehnen wir als Linksfraktion ab. Wir halten diesen regelmäßigen, automatisierten Abgleich mit den Meldedaten für schlicht unverhältnismäßig und schließen uns der Bewertung der Landesdatenschutzbeauftragten an.
Die Landesregierung behauptet zwar, die Bedenken der Landesdatenschutzkonferenz seien aufgegriffen worden; dies steht aber offenbar nicht in Übereinstimmung mit den Ansichten der Datenschutzbeauftragten. Nach dem bestehenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhält der Beitragsservice nicht nur die Adressdaten über die Meldeämter, die bei der Umzugsmeldung automatisch die neuen Anschriften zuleiten, sondern er darf unter im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgelegten Umständen personenbezogene Daten auch legal erwerben und nutzen. Dies schließt im Übrigen den Kauf von Datensätzen bei kommerziellen Adresshändlern ein, auch wenn diese Möglichkeit seit 2013 nicht mehr genutzt wurde.
Insgesamt gesehen kommt der Datenbestand des Beitragsservice praktisch einem Bundesmelderegister gleich. Wenn dies jetzt alle vier Jahre erneuert werden soll, ist das für uns weder rechtlich zulässig, noch können wir als Linksfraktion das politisch wollen. Insofern können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen und werden uns enthalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Petra Budke, bitte.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Rundfunkänderungsstaatsverträge werden vor allem zwischen den Staatskanzleien der Länder verhandelt. Die Landtage beschäftigen sich meist erst dann mit den Inhalten - ich betone: mit den Inhalten -, wenn die Messen eigentlich schon gesungen sind. So ist es auch in diesem Fall gelaufen.
Wir werden dieser Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zustimmen, auch weil sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 notwendig ist, um Nebenwohnungen von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Rundfunkbeiträge für Nebenwohnungen verstoßen gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit. Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern aufgegeben, dazu bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen. Dem kommen wir mit diesem Gesetz nach. So weit, so gut.
Gar nicht gut finden wir, dass die Änderung genutzt wird, um ab 2022 einen periodischen Meldedatenabgleich - alle vier Jahre - zwischen den Meldebehörden und den jeweiligen Rundfunkanstalten einzuführen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung fasst dazu in § 2 in einem Satz zusammen, was wir klar kritisieren - Zitat -:
„Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Land Brandenburg) eingeschränkt.“
Wir finden es in der Tat misslich, dass die schweren Bedenken der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder von den Ministerpräsidenten nicht berücksichtigt wurden. Die Datenschutzbeauftragten werten einen solchen vollständigen Abgleich von Daten - auch von Menschen, die überhaupt nicht beitragspflichtig sind - als unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung und als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
Es sei schon heute hinreichend geregelt, dass Umzüge den Rundfunkanstalten automatisch gemeldet würden.
Es gab diese Bedenken schon bezüglich des bisher vertraglich vereinbarten Meldedatenabgleichs in den Jahren 2013 und 2018. Damals wurde den Datenschutzbeauftragten im Vorfeld jeweils versichert, es handle sich um einmalige Vorgänge. Diese Rechtfertigung trägt angesichts der nun geplanten regelmäßigen Abfrage wohl nicht mehr. Da tröstet es wenig, dass auf die Abfrage verzichtet werden kann, wenn die sogenannte KEF der Meinung ist, dass der Datenbestand zur Wahrung der Beitragsgerechtigkeit hinreichend aktuell ist, und jede Person das Recht hat, Auskunft bezüglich der über sie erhobenen Daten zu verlangen.
Wir werden dem Staatsvertrag zustimmen, weil bei einer Ablehnung des Landes die vom Bundesverfassungsgericht auf Juni festgesetzte Frist zur Abschaffung von Rundfunkbeiträgen für Nebenwohnungen nicht eingehalten werden könnte. Das würde wiederum denjenigen in die Hände spielen - wir haben
Ich komme zum Schluss. - Dieses System zu kündigen - so viel noch einmal zu diesem Antrag - wäre wirklich fatal; denn es ist der Garant für einen vielfältigen und freien öffentlich-rechtlichen Rundfunk in unserem Land. - Danke schön.
Vielen Dank. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Herr Abgeordneter Vida, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Anlass ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Regelung der Beitragspflichtigkeit bei Zweitwohnungen. Das ist so weit auch in Ordnung und trägt zur Beitragsgerechtigkeit bei. Ich glaube, darüber besteht in diesem Landtag Konsens. Dass die Beschlussfassung durch die Länderparlamente der notwendige Weg ist, ist ebenfalls unstreitig.